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   BGH, 09.02.2017 - I ZB 56/16   

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https://dejure.org/2017,6250
BGH, 09.02.2017 - I ZB 56/16 (https://dejure.org/2017,6250)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2017 - I ZB 56/16 (https://dejure.org/2017,6250)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - I ZB 56/16 (https://dejure.org/2017,6250)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 882e Abs 3 Nr 2 ZPO
    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vorzeitige Löschung einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis wegen Ratenzahlungsvereinbarung

  • IWW

    § 882e ZPO, § ... 882e Abs. 3 ZPO, § 882e Abs. 3 Nr. 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 575 ZPO, § 882h Abs. 1 ZPO, § 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 882e Abs. 3 Nr. 3 ZPO, § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 775 Nr. 4 ZPO, § 882c Abs. 1 ZPO, § 802b Abs. 1 ZPO, § 915a Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der vorzeitigen Löschung der Eintragungen aus dem Schuldnerverzeichnis; Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung nach der Eintragung im Schuldnerverzeichnis; Löschungsantrag nach Unanfechtbarkeit der Eintragungsanordnung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis bei nachträglich abgeschlossener Ratenzahlungsvereinbarung

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vorzeitige Löschung einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis wegen Ratenzahlungsvereinbarung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 882e Abs. 3 Nr. 2
    Beantragung der vorzeitigen Löschung der Eintragungen aus dem Schuldnerverzeichnis; Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung nach der Eintragung im Schuldnerverzeichnis; Löschungsantrag nach Unanfechtbarkeit der Eintragungsanordnung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 882e Abs. 3 Nr. 2 ; ZPO § 882h Abs. 1
    Beantragung der vorzeitigen Löschung der Eintragungen aus dem Schuldnerverzeichnis; Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung nach der Eintragung im Schuldnerverzeichnis; Löschungsantrag nach Unanfechtbarkeit der Eintragungsanordnung

  • datenbank.nwb.de

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vorzeitige Löschung einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis wegen Ratenzahlungsvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    ZPO: Vorzeitige Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis wegen Ratenzahlungsvereinbarung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    ZPO: Vorzeitige Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis wegen Ratenzahlungsvereinbarung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    ZPO: Vorzeitige Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis wegen Ratenzahlungsvereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eintragung im Schuldnerverzeichnis - und die danach geschlossene Ratenzahlungsvereinbarung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Löschung einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 511
  • MDR 2017, 483
  • WM 2017, 586
  • Rpfleger 2017, 472
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.2015 - I ZB 107/14

    Hinderungsgründe für eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis: Festgesetzter

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - I ZB 56/16
    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 21. Dezember 2015 entschiedenen Fall (I ZB 107/14, NJW 2016, 876) handele es sich vorliegend nicht um ein Widerspruchsverfahren gegen die Eintragungsanordnung, sondern um einen Antrag auf vorzeitige Löschung der erfolgten Eintragung.

    aa) Eine Ratenzahlungsvereinbarung der Parteien stellt zwar einen Grund zur Einstellung der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 775 Nr. 4 ZPO dar, der der Anordnung einer Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882c Abs. 1 ZPO entgegensteht (BGH, NJW 2016, 876 Rn. 15).

    Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Eintragungsanordnung sind die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen aber nicht mehr zu berücksichtigen, so dass eine nachträgliche Ratenzahlungsvereinbarung keinen Löschungsgrund für die Eintragung darstellen kann (vgl. BGH, NJW 2016, 876 Rn. 24 f. i.V.m. Rn. 16 f.).

    Aus dem Charakter des Eintragungsverfahrens als Amtsverfahren folgt, dass sich Gläubiger und Schuldner nicht darüber einigen können, eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis zu unterlassen (BGH, NJW 2016, 876 Rn. 22).

  • LG Darmstadt, 30.10.2013 - 5 T 352/13

    Die Vereinbarung einer Ratenzahlung steht einer Eintragung in das zentrale

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - I ZB 56/16
    In Rechtsprechung und Literatur besteht zu Recht Einigkeit, dass eine nach Eintragung im Schuldnerverzeichnis abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung keinen Löschungsgrund darstellt, wenn die Eintragungsanordnung unanfechtbar geworden ist (vgl. LG Karlsruhe, DGVZ 2013, 211, 212 f.; LG Dessau-Roßlau, DGVZ 2015, 21, 22; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 6. Aufl., § 882e Rn. 7; Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 882e Rn. 4; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl., § 882e Rn. 8; Utermark/Fleck, BeckOK ZPO, 22. Edition, § 882e Rn. 5; anders als die Rechtsbeschwerde meint nicht gegenteiliger Ansicht LG Darmstadt, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 5 T 352/13, juris; Schreiber in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 882e Rn. 9).
  • BGH, 20.10.2021 - I ZB 18/21

    Eintragung des Schuldners ins Schuldnerverzeichnis: Eintragung nach Rücknahme des

    Das Vollstreckungsverfahren endet erst mit der Unanfechtbarkeit der Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2017 - I ZB 56/16, NJW-RR 2017, 511 Rn. 13 und 15).

    Die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen unterliegen daher bis zur Bestandskraft der Eintragungsanordnung der Disposition der Parteien (BGH, NJW 2016, 876 Rn. 24 f.; vgl. auch BGH, NJW-RR 2017, 511 Rn. 13; Schuschke/Grieß in Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl., § 882c ZPO Rn. 4a).

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