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   BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17   

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https://dejure.org/2018,21668
BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17 (https://dejure.org/2018,21668)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2018 - I ZB 57/17 (https://dejure.org/2018,21668)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - I ZB 57/17 (https://dejure.org/2018,21668)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    Zur Zulässigkeit einer Berufung bei Wiederholung der erstinstanzlich vorgetragenen Argumente

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Berufung bei Festhalten an einer im Urteil erster Instanz zurückgewiesenen Rechtsansicht; Unterlassung der Werbung für Matratzen

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Berufung: Anforderungen an die Berufungsbegründung; ausschließliche Wiederholung bereits in erster Instanz vorgetragener rechtlicher Argumente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2 Nr. 2
    Unzulässigkeit einer Berufung bei Festhalten an einer im Urteil erster Instanz zurückgewiesenen Rechtsansicht; Unterlassung der Werbung für Matratzen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festhalten an zurückgewiesener Rechtsansicht macht Berufung nicht unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Festhalten an einer im Urteil erster Instanz zurückgewiesenen Rechtsansicht führt nicht zur Unzulässigkeit der Berufung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ausschließliches Wiederholen der bereits in erster Instanz vorgetragenen rechtlichen Argumente führt nicht zur Unzulässigkeit der Berufung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Festhalten an erstinstanzlich vertretener Rechtsauffassung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Festhalten an zurückgewiesener Rechtsansicht macht Berufung nicht unzulässig! (IBR 2018, 601)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2894
  • MDR 2018, 1142
  • MDR 2018, 1230
  • GRUR 2018, 971
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 104/15

    Berufung gegen ein klageabweisendes Zahlungsurteil: Inhaltsanforderungen an die

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17
    Da die Berufungsbegründung erkennen lassen soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält, hat dieser diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er als unzutreffend ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen er die Fehlerhaftigkeit dieser Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 12/14, NJW-RR 2016, 80 Rn. 6; Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 104/15, NJW-RR 2016, 1269 Rn. 7).

    Insbesondere ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen des Berufungsklägers schlüssig, hinreichend substantiiert und rechtlich haltbar sind (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - XI ZB 25/11, NJW 2013, 174 Rn. 10; BGH, NJW-RR 2016, 1269 Rn. 7).

    Erforderlich ist eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger weshalb bekämpft (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - VI ZB 18/15, NJW-RR 2015, 1532 Rn. 8; BGH, NJW-RR 2016, 1269 Rn. 7).

  • BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17
    Insbesondere ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen des Berufungsklägers schlüssig, hinreichend substantiiert und rechtlich haltbar sind (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - XI ZB 25/11, NJW 2013, 174 Rn. 10; BGH, NJW-RR 2016, 1269 Rn. 7).

    Ein unzulässiger Verweis nur auf das Vorbringen erster Instanz (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1995 - IX ZR 143/94, NJW 1995, 1560 [juris Rn. 8]; BGH, NJW 2013, 174 Rn. 10) liegt darin nicht.

  • OLG Köln, 25.11.2016 - 6 U 6/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Matratze mit der Aussage "Wir sind

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17
    Mit Beschluss vom 30. November 2017 hat der Senat die Revision gegen das vom Berufungsgericht im Verfahren 6 U 6/16 zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1 verkündete Urteil, das im vorliegenden Verfahren in Bezug genommen worden ist, im Hinblick auf die Beurteilung der Frage der ordnungsgemäßen Angabe einer ladungsfähigen Anschrift zugelassen.

    Soweit das Berufungsgericht ausführt, aus dem Verfahren 6 U 6/16, das einen Streit derselben Parteien über dieselbe Werbung betrifft, sei ihm lediglich das (bestrittene) tatsächliche Vorbringen der Klägerin zu einem Geschäftssitz in der Ba. Straße in Be. bekannt, konnte dies nicht zur Unbeachtlichkeit dieses Vortrags im vorliegenden Berufungsverfahren führen, sondern allenfalls zur Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme zu dieser Frage.

  • BGH, 20.10.2015 - VI ZB 18/15

    Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17
    Erforderlich ist eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger weshalb bekämpft (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - VI ZB 18/15, NJW-RR 2015, 1532 Rn. 8; BGH, NJW-RR 2016, 1269 Rn. 7).
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17
    Die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Berufungsklägers ist keine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Berufung (BGHZ 102, 332, 333 [juris Rn. 6]).
  • BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 200/96

    Verletzung des Rechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes durch

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17
    Aus dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist das verfassungsrechtliche Gebot abzuleiten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weiter gehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (vgl. BVerfGE 88, 118, 124; BVerfG, NJW 1997, 2941).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17
    Aus dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist das verfassungsrechtliche Gebot abzuleiten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weiter gehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (vgl. BVerfGE 88, 118, 124; BVerfG, NJW 1997, 2941).
  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17
    Daraus folgt, dass diesbezügliches Vorbringen vom Berufungsgericht nicht gemäß § 531 Abs. 2 ZPO als verspätet zurückgewiesen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - XI ZR 40/03, BGHZ 159, 94, 98 f. [juris Rn. 16]; BAG, NJW 2015, 269 Rn. 13; Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 56 Rn. 2).
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17
    Die nach Ansicht des Landgerichts fehlende Angabe einer ladungsfähigen Anschrift der Klägerin in der Klageschrift konnte noch in den Tatsacheninstanzen und damit durch entsprechenden Vortrag in der Berufungsbegründung geheilt werden (BGH, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 9).
  • BGH, 04.11.2015 - XII ZB 12/14

    Berufungsverfahren: Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17
    Da die Berufungsbegründung erkennen lassen soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält, hat dieser diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er als unzutreffend ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen er die Fehlerhaftigkeit dieser Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 12/14, NJW-RR 2016, 80 Rn. 6; Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 104/15, NJW-RR 2016, 1269 Rn. 7).
  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 113/13

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Vorliegen einer geschäftlichen Handlung bei

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 257/16

    Ausreichen der Angabe der im Handelsregister eingetragenen Geschäftsanschrift

  • LG Köln, 06.01.2016 - 84 O 155/15

    Substantiierte Dargelegung einer ladungsfähigen Anschrift

  • BGH, 19.11.2020 - I ZR 110/19

    Nebenintervention im Streit um Maklerlohnansprüche für Tätigkeiten im

    Erforderlich ist eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger weshalb bekämpft (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - VI ZB 18/15, NJW-RR 2015, 1532 Rn. 8; BGH, NJW-RR 2016, 1269 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 - I ZB 57/17, GRUR 2018, 971 Rn. 5; Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZB 48/19, juris Rn. 10; Beschluss vom 29. September 2020 - VI ZB 92/19, juris Rn. 7).
  • OLG Köln, 18.08.2020 - 15 U 171/19

    Textbausteine allein genügen nicht - Auch 146 Seiten Berufungsbegründung können

    Auf Hinweis des Senats vom 24.03.2020 zur beabsichtigten Verwerfung der Berufung (Bl. 739 ff. d.A.) vertritt die Klägerin die Ansicht, dass die Anforderungen an § 520 Abs. 3 S. 2 ZPO hier eingehalten seien, u.a. weil es letztlich ungeachtet der Schlüssigkeit, Vertretbarkeit oder rechtlichen Haltbarkeit der mit der Berufung vorgetragenen Argumente nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur darauf ankomme, dass das Vorbringen geeignet sei, das Urteil im gesamten Umfang seiner Anfechtung in Frage zu stellen (vgl. BGH v. 10.06.2003 - X ZR 56/01, NJOZ 2003, 3002 = juris Rn. 10) und sich aus dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz das verfassungsrechtliche Gebot ableite, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weiter gehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten sei (BGH v. 07.06.2018 - I ZB 57/17, NJW 2018, 2894 Rn. 10).

    b) Der Senat verkennt auch ausdrücklich nicht, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen aus § 520 ZPO kein Selbstzweck sind und aus dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz daher zugleich das verfassungsrechtliche Gebot abzuleiten ist, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weiter gehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist, weswegen etwa bei reinen Rechtsfragen nur die rechtlichen Argumente aus erster Instanz wiederholt werden dürfen (vgl. BGH v. 07.06.2018 - I ZB 57/17, NJW 2018, 2894 Rn. 10).

  • BGH, 07.02.2019 - VII ZR 274/17

    Anwendung der Beweislastregeln zur Streitentscheidung als eine ultima ratio;

    Die Berufungsbegründung muss aber auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein, ihr muss zu entnehmen sein, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger weshalb bekämpft (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 - I ZB 57/17 Rn. 5 m.w.N., NJW 2018, 2894).
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