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   BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92   

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https://dejure.org/1994,1064
BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92 (https://dejure.org/1994,1064)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1994 - I ZB 6/92 (https://dejure.org/1994,1064)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1994 - I ZB 6/92 (https://dejure.org/1994,1064)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Warenzeichen - Zeichenwort - Unterscheidbarkeit - Eintragungsfähigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1, 2
    Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1530
  • MDR 1994, 1198
  • GRUR 1994, 803
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92
    b) Unterscheidungskraft besitzt ein Zeichen, wie das Bundespatentgericht zutreffend zugrunde gelegt hat, wenn es geeignet ist, im Verkehr als zeichenmäßiger Hinweis auf die Herkunft der mit ihm gekennzeichneten Waren aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb aufgefaßt zu werden (BGHZ 21, 182, 186 - Ihr Funkberater).
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92
    Insbesondere ist die Annahme zutreffend, daß bei Arzneimitteln und pharmazeutischen Präparaten soweit nicht angesichts - im Streitfall jedoch nicht festgestellter - Verschreibungspflicht für die Arzneimittel in erster Linie auf letztere abzustellen ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.1990 - I ZR 83/88, GRUR 1990, 453, 455 - L-Thyroxin; Urt. v. 15.10.1992 - I ZR 259/90, GRUR 1993, 118, 119 - Corvaton/Corvasal), jedenfalls auch die Auffassung der vorerwähnten Fachkreise in angemessenem Umfang zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 19.10.1979 - I ZB 5/78

    Grundsätze der Polyestra-Entscheidung - Eintragungsfähigkeit von Abwandlungen von

    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92
    Daß diese Grundsätze gleichermaßen für Anlehnungen an INN gelten (BGH, Beschl. v. 19.10.1979 - I ZB 5/78, GRUR 1980, 106, 107 - PRAZEPA-MIN), kann angesichts von deren Charakter als international empfohlene warenbeschreibende Angabe nicht zweifelhaft sein, wenn der INN im Zeitpunkt der Zeichenanmeldung und/oder im Zeitpunkt der Eintragung des Zeichens (vgl. BGH, Beschl. v. 13.5.1993 - I ZB 8/91, GRUR 1993, 744, 745 - MICRO CHANNEL) als solcher registriert oder jedenfalls von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagen war.
  • BGH, 13.05.1993 - I ZB 8/91

    Unterscheidungskraft zum Zeitpunkt der Anmeldung - MICRO CHANNEL

    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92
    Daß diese Grundsätze gleichermaßen für Anlehnungen an INN gelten (BGH, Beschl. v. 19.10.1979 - I ZB 5/78, GRUR 1980, 106, 107 - PRAZEPA-MIN), kann angesichts von deren Charakter als international empfohlene warenbeschreibende Angabe nicht zweifelhaft sein, wenn der INN im Zeitpunkt der Zeichenanmeldung und/oder im Zeitpunkt der Eintragung des Zeichens (vgl. BGH, Beschl. v. 13.5.1993 - I ZB 8/91, GRUR 1993, 744, 745 - MICRO CHANNEL) als solcher registriert oder jedenfalls von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagen war.
  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67

    Polyestra

    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß bei Wortbildungen, die sich an einen allgemein bekannten, glatt warenbeschreibenden Fachausdruck anlehnen, lediglich die Abwandlung in ihrem Einfluß auf den Gesamteindruck herkunftskennzeichnend wirken kann und Anlehnungen, denen jede individualisierende Eigenart fehlt, nicht als unterscheidungskräftig angesehen werden können (BGHZ 50, 219, 222 - Polyestra; 91, 262, 264 - Indorektal I).
  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß bei Wortbildungen, die sich an einen allgemein bekannten, glatt warenbeschreibenden Fachausdruck anlehnen, lediglich die Abwandlung in ihrem Einfluß auf den Gesamteindruck herkunftskennzeichnend wirken kann und Anlehnungen, denen jede individualisierende Eigenart fehlt, nicht als unterscheidungskräftig angesehen werden können (BGHZ 50, 219, 222 - Polyestra; 91, 262, 264 - Indorektal I).
  • BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84

    "ROAL"; Nichteintragungsfähige Abwandlung freizuhaltender Angaben

    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92
    d) Zwar hat das Bundespatentgericht durch die Verwendung der Begriffe "unmittelbar im Sinne von hochgradig, wenn auch nicht notwendig im Ausmaß der Wesensgleichheit verwechselbar" und Subsumierung der von ihm festgestellten Tatsachen unter die vorerwähnten Kategorien Begriffe der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes benutzt, von deren Verwendung dieser seit der "ROAL"-Entscheidung (Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054) Abstand genommen hat.
  • BGH, 18.12.1968 - I ZB 3/68
    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92
    Vielmehr erfordert die Verneinung der Unterscheidungskraft die Feststellung, daß beachtliche Teile des in Betracht zu ziehenden Gesamtverkehrs dem in Frage stehenden Zeichen die Unterscheidungskraft absprechen (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO. Rdn. 26 m.w.N.) oder aber ein besonderes allgemeines Interesse an dessen Freihaltung besteht (BGH, Beschl. v. 18.12.1968 - I ZB 3/68, GRUR 1969, 345, 346 - red white; Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN).
  • BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92

    "VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses

    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92
    Soweit Mitbewerber der Zeicheninhaberin trotz des beschreibenden Inhalts des INN "rilopirox" dessen zeichenmäßige Verwendung anstreben oder eine solche bereits erfolgt, kann ein derartiges Vorhaben oder Vorgehen nicht für schutzwürdig erachtet werden (BGH, Beschl. v. 28.1.1988 - I ZB 2/87, GRUR 1988, 542, 543 - ROYALE; Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92, VALUE, z. Veröff. bestimmt).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92
    Vielmehr erfordert die Verneinung der Unterscheidungskraft die Feststellung, daß beachtliche Teile des in Betracht zu ziehenden Gesamtverkehrs dem in Frage stehenden Zeichen die Unterscheidungskraft absprechen (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO. Rdn. 26 m.w.N.) oder aber ein besonderes allgemeines Interesse an dessen Freihaltung besteht (BGH, Beschl. v. 18.12.1968 - I ZB 3/68, GRUR 1969, 345, 346 - red white; Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN).
  • BGH, 28.01.1988 - I ZB 2/87

    "ROYALE"; Zeichenrechtliche Übereinstimmung von Kombinationszeichen für

  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88

    "L-Thyroxin"; Herkunftsweisende Funktion einer Wirkstoffangabe in einem

  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Weitere, über die Unterscheidungseignung in diesem Sinne hinausgehende Anforderungen können an Bildzeichen ebensowenig gestellt werden wie an Wortzeichen, bei denen insbesondere eine Prüfung darauf, mit welcher Mühe sich die Marke im Sinne der Möglichkeit eines Wiedererkennens einprägen läßt, nicht stattfindet (vgl. z.B.: BGHZ 131, 122 - Innovadiclophlont; BGH, Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, GRUR 1994, 803 - TRILOPIROX; Beschl. v. 19.10.1994 - I ZB 10/92, GRUR 1995, 48 - Metoproloc).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr in der Abwandlung ohne weiteres den ihm bekannten Fachbegriff als solchen erkennt und zu erwarten ist, daß auch die Teile des Verkehrs, denen der Fachbegriff nicht bekannt ist, in der Abwandlung die Sachbezeichnung selbst - und nicht nur eine inhaltliche Bezugnahme auf den Fachbegriff - ohne weiteres erkennen werden, wenn sie das Fachwort kennengelernt haben (vgl. BGHZ 91, 262, 264 f. - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, GRUR 1994, 803, 804 - TRILOPIROX; Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92, GRUR 1994, 805, 806 - Alphaferon; Beschl. v. 19.10.1994 - I ZB 10/92, GRUR 1995, 48, 49 - Metoproloc).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Zwar beanstandet die Revision zu Unrecht die Annahme des Berufungsgerichts, im Hinblick auf die vorliegend für beide Arzneimittel, um deren Bezeichnung es geht, bestehende Rezeptpflicht sei zwar nicht ausschließlich, aber doch maßgeblich auf das Unterscheidungsvermögen der Ärzte und Apotheker abzustellen; denn es entspricht mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß bei Bezeichnungen von Arzneimitteln, die rezeptpflichtig sind und deren Auswahl daher vom Arzt und Apotheker zu verantworten ist, jedenfalls überwiegend auf die Verwechslungsgefahr in diesen Fachkreisen abzustellen ist (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.1992 - I ZR 259/90, GRUR 1993, 118, 119 - Corvaton/Corvasal; BGH, Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, Beschlußabdr. S. 7 - TRILO-PIROX, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96

    Etiketten

    a) Für die Frage, ob dem angemeldeten Zeichen eine hinreichende Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zukommt, ist - wovon auch das Bundespatentgericht ausgegangen ist - auf die Verkehrsauffassung abzustellen, d.h. auf die Auffassung der mit den Waren des Verzeichnisses angesprochenen inländischen Verkehrskreise (vgl. BGH, Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; Beschl. v. 5. Mai 1994, I ZB 6/92, GRUR 1994, 803, 804 - TRILOPIROX, jeweils zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG; Fezer, Markenrecht, § 8 Rdn. 32; Ingerl/Rohnke aaO § 8 Rdn. 25; Althammer/Ströbele, Markengesetz, 5. Aufl., § 8 Rdn. 14).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 10/02

    Roximycin

    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr in der Abwandlung ohne weiteres den ihm bekannten Fachbegriff als solchen erkennt und zu erwarten ist, daß auch die Teile des Verkehrs, denen der Fachbegriff nicht bekannt ist, in der Abwandlung die Sachbezeichnung selbst - und nicht nur eine inhaltliche Bezugnahme auf den Fachbegriff - ohne weiteres erkennen werden, wenn sie das Fachwort kennengelernt haben (vgl. BGHZ 91, 262, 264 f. - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, GRUR 1994, 803, 804 - TRILOPIROX; Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92, GRUR 1994, 805, 806 - Alphaferon; Beschl. v. 19.10.1994 - I ZB 10/92, GRUR 1995, 48, 49 - Metoproloc; Beschl. v. 11.10.2001 - I ZB 5/99, GRUR 2002, 540, 541 = WRP 2002, 455 - OMEPRAZOK).
  • BPatG, 21.05.2001 - 30 W (pat) 140/00
    Hinsichtlich der vorgetragenen Löschungsgründe der fehlenden Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und des Freihaltebedürfnisses im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Markenbezeichnungen für Arzneimittel, die an INN angelehnt sind Bezug genommen (vgl BGH GRUR 1994, 803 - TRILOPIROX; GRUR 1994, 805 - Alphaferon; GRUR 1995, 48 - Metroproloc).

    Zudem ist die Zeichenfolge "Tro-" im Arzneimittelbereich häufig anzutreffen - die "Rote Liste 2001" weist im alphabetischen Verzeichnis der Fertigarzneimittel ... derartige Einträge, die überwiegend, aber nicht ausschließlich auf die Markeninhaberin zurückgehen, auf -, so dass die Wortfolge einerseits als jedenfalls ausreichend im Sinne einer individualisierenden Herkunftsbezeichnung und andererseits auch nicht als ohne weiteres erkennbare, eng angelehnte Abwandlung des INN "Omeprazol" anzusehen ist (vgl BGH GRUR 1994, 803 - TRILOPIROX).

    Der angegriffenen Bezeichnung kann kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, da der Fachverkehr in dem Markenwort nicht die Sachbezeichnung selbst, sondern nur eine inhaltliche Bezugnahme auf den INN "Omeprazol" sehen wird; die allgemeinen Verkehrskreise wiederum werden das Markenwort für eine Phantasiebezeichnung halten (vgl BGH GRUR 1995, 48 - Metroproloc; GRUR 1994, 803 - TRILOPI-ROX).

  • BGH, 19.10.1994 - I ZB 10/92

    "Metroproloc"; Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

    Dieser Prüfungsmaßstab gilt, wie der Senat in seinen nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses ergangenen und zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen "Trilopirox" (Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, Umdr. S. 6) und "Alphaferon" (Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92, Umdr. S. 9) ausgeführt hat, auch in bezug auf den sogenannten "International Nonproprietary Name" (INN).

    Liegt eine geteilte Verkehrsauffassung vor, erfordert die Verneinung der kennzeichnungsrechtlichen Unterscheidungskraft die Feststellung, daß beachtliche Teile des in Betracht zu ziehenden Verkehrs dem in Frage stehenden Zeichen diese absprechen oder aber ein besonderes allgemeines Interesse an der Freihaltung des Zeichens besteht (BGH, Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92 - Trilopirox, Umdr. S. 10; Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92 - Alphaferon, Umdr. S. 12 f.).

  • BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98

    Markenrechtliches Löschungsverfahren: Rechtsmissbrauch - Berufung auf Geltung

    a) Bezüglich der möglichen Löschungsgründe "Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft" (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ) und "Freihaltebedürfnis" (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ) wird auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "TRILOPIROX" (GRUR 1994, 803 ), "Alphaferon" (GRUR 1994, 805 ) und "Metoproloc" (GRUR 1995, 48 ) Bezug genommen.

    Der Bundesgerichtshof hat beispielsweise in der Entscheidung "TRILOPIROX" (GRUR 1994, 803 ) den auch dort angeführten Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen die Richtlinie 92/27 EG damit abgetan, deren Umsetzungsfrist sei zum Zeitpunkt der Eintragung der dort angegriffenen Marke noch nicht verstrichen gewesen.

  • OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02

    "Salatfix"

    b) Für eine Löschung wegen fehlender Unterscheidungskraft ( § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ) wäre hier erforderlich, dass beachtliche Teile des angesprochenen Verkehrs die in Frage stehende Bezeichnung nur noch als beschreibend ansehen bzw. umgekehrt ist die Unterscheidungskraft nach bisheriger Rechtsprechung des BGH zu bejahen, wenn jedenfalls 50 % in dem Zeichen nach wie vor einen Herkunftshinweis erblicken (BGH GRUR 94, 803, 804 zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG).
  • BPatG, 29.03.2001 - 25 W (pat) 93/00
    Dies bedarf auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH zur Schutzfähigkeit von an INN angenäherten Markenwörtern, die sogar bei Wortbildungen bejaht wurde, die erheblich enger an die Wirkstoffangabe angelehnt sind (vgl zB BGH GRUR 1994, 803 "TRI-LOPIROX" - INN: "Rilopirox" und GRUR 1995, 48 "Metoproloc" - INN: "Metoprolol") als dies vorliegend der Fall ist, keiner näheren Begründung und wird auch so von der Antragstellerin nicht behauptet.

    Selbst bei einem Verständnis von "Omepa" als - objektiv nicht korrekter - Verkürzung des warenbeschreibenden Fachausdrucks und INN "Omeprazol" ist danach nicht davon auszugehen, daß der Fachverkehr, wenn ihm die Wirkstoffbezeichnung "Omeprazol" bekannt ist, "Omepa" für die Sachbezeichnung selbst hält und darin nicht nur eine inhaltliche Bezugnahme auf "Omeprazol" sieht (vgl BGH GRUR 1995, 48, 49 "Metropoloc"; GRUR 1994, 803 "Trilopirox").

  • BPatG, 22.02.2001 - 25 W (pat) 92/00
  • BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92

    "Alphaferon"; Löschung eines Warenzeichens für Interferonpräparate

  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 4/99

    Markenrecht - Zum Vorliegen eines Schutzhindernisses

  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 13/96

    Markenfähigkeit eines sich in einer bloßen Abbildung der Ware erschöpfenden

  • BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00

    Eignung der Namen von Gemeinden mit nicht sehr großer Einwohnerzahl als Angabe

  • BPatG, 16.10.1997 - 25 W (pat) 15/96

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft bei aus Indikationsangabe und

  • BPatG, 16.10.2007 - 30 W (pat) 40/05
  • BPatG, 10.12.2001 - 30 W (pat) 82/01
  • BPatG, 29.03.2001 - 25 W (pat) 101/00
  • BPatG, 10.08.2000 - 25 W (pat) 5/00
  • BPatG, 23.10.2000 - 30 W (pat) 274/99
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