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   BGH, 29.03.2017 - I ZB 62/16   

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https://dejure.org/2017,13670
BGH, 29.03.2017 - I ZB 62/16 (https://dejure.org/2017,13670)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2017 - I ZB 62/16 (https://dejure.org/2017,13670)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2017 - I ZB 62/16 (https://dejure.org/2017,13670)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 802c ZPO, SGB 2
    Rechtsschutzbedürfnis für das Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft: Benennung des Vermieters bei Leistung der Unterkunftskosten durch einen Sozialhilfeträger

  • IWW

    § 802c ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 575 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung; Beantragung der Nachbesserung der Vermögensauskunft; Nachbesserung zur Beantwortung von schon zusammengefasst verneinten Fragen über Vermögenspositionen; Auskunftsbegehren über Erstattungsforderungen für Betriebs- und ...

  • rewis.io

    Rechtsschutzbedürfnis für das Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft: Benennung des Vermieters bei Leistung der Unterkunftskosten durch einen Sozialhilfeträger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung; Beantragung der Nachbesserung der Vermögensauskunft; Nachbesserung zur Beantwortung von schon zusammengefasst verneinten Fragen über Vermögenspositionen; Auskunftsbegehren über Erstattungsforderungen für Betriebs- und ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 802c
    Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung; Beantragung der Nachbesserung der Vermögensauskunft; Nachbesserung zur Beantwortung von schon zusammengefasst verneinten Fragen über Vermögenspositionen; Auskunftsbegehren über Erstattungsforderungen für Betriebs- und ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsschutzbedürfnis für das Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft: Benennung des Vermieters bei Leistung der Unterkunftskosten durch einen Sozialhilfeträger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 632
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 74/15

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Nachbesserung

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - I ZB 62/16
    Unzulässig ist allerdings eine Nachbesserung zur Beantwortung von Fragen über Vermögenspositionen, die schon zusammengefasst verneint sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - I ZB 74/15, NZM 2016, 768 Rn. 7; Beschluss vom 28. April 2016 - I ZB 92/15, Rn. 12 f. juris; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZB 54/16, Rn. 9 juris, jeweils mwN).

    Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprüche nicht der Pfändung unterliegen (BGH, NZM 2016, 768 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - I ZB 92/15, Rn. 10 juris; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZB 54/16, Rn. 12 juris).

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde unterliegt diese Antwort auch mit Blick darauf keinen Zweifeln, dass die Schuldnerin - anders als in der der Senatsentscheidung vom 3. März 2016 (NZM 2016, 768 Rn. 2, 13) zugrunde liegenden Fallgestaltung - nicht ausdrücklich erklärt hat, die Kaution sei vom Jobcenter bezahlt worden.

  • BGH, 15.12.2016 - I ZB 54/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Verlangen des Gläubigers auf Nachbesserung des

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - I ZB 62/16
    Unzulässig ist allerdings eine Nachbesserung zur Beantwortung von Fragen über Vermögenspositionen, die schon zusammengefasst verneint sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - I ZB 74/15, NZM 2016, 768 Rn. 7; Beschluss vom 28. April 2016 - I ZB 92/15, Rn. 12 f. juris; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZB 54/16, Rn. 9 juris, jeweils mwN).

    Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprüche nicht der Pfändung unterliegen (BGH, NZM 2016, 768 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - I ZB 92/15, Rn. 10 juris; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZB 54/16, Rn. 12 juris).

    Ein Nachbesserungsverlangen kommt allenfalls dann in Betracht, wenn die Frage nach Kautionsrückzahlungsansprüchen nicht beantwortet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZB 54/16, juris Rn. 16).

  • BGH, 28.04.2016 - I ZB 92/15

    Vermögensauskunft: Nachbesserungspflicht hinsichtlich eines

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - I ZB 62/16
    Unzulässig ist allerdings eine Nachbesserung zur Beantwortung von Fragen über Vermögenspositionen, die schon zusammengefasst verneint sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - I ZB 74/15, NZM 2016, 768 Rn. 7; Beschluss vom 28. April 2016 - I ZB 92/15, Rn. 12 f. juris; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZB 54/16, Rn. 9 juris, jeweils mwN).

    Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprüche nicht der Pfändung unterliegen (BGH, NZM 2016, 768 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - I ZB 92/15, Rn. 10 juris; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZB 54/16, Rn. 12 juris).

  • LG Ansbach, 03.02.2017 - 1 T 19/17

    Vermögensauskunft - Auskunft über Mietverhältnis

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - I ZB 62/16
    Mit der vorliegenden Fallkonstellation ist die von der Rechtsbeschwerde angeführte Entscheidung des LG Ansbach (Beschluss vom 3. Februar 2017 - 1 T 19/17) nicht vergleichbar, der ein Sachverhalt zugrunde liegt, in dem Leistungen nach dem SGB II erst beantragt waren.
  • BGH, 11.05.2017 - I ZB 84/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Gläubigerverlangen auf Nachbesserung des

    Ein Nachbesserungsverlangen kommt in einem solchen Fall nur in Betracht, wenn die Frage nach Kautionsrückzahlungsansprüchen nicht oder äußerlich erkennbar unvollständig beantwortet worden ist (vgl. BGH, WM 2017, 774 Rn. 16 ff.; BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - I ZB 62/16, juris Rn. 12).
  • AG Osnabrück, 12.06.2019 - 55 M 194/19
    Unzulässig ist allerdings eine Nachbesserung zur Beantwortung von Fragen über Vermögenspositionen, die schon zusammengefasst verneint sind (vgl. BGH , Beschl. v. 29.03.2017 - I ZB 62/16, juris m.w.N. dort).
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