Weitere Entscheidungen unten: BGH, 16.07.2009 | BGH, 28.04.2011

Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1744
BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08 (https://dejure.org/2008,1744)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2008 - I ZB 68/08 (https://dejure.org/2008,1744)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08 (https://dejure.org/2008,1744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Kenntnisverschaffung der zur Auskunftserteilung verurteilten Konzerngesellschaft notfalls durch Beschreitung des Rechtsweges gegen das über die Kenntnisse verfügende andere Konzernunternehmen; Unzulässige Androhung von Zwangsmitteln i.S.d. § 888 Abs. 2 ...

  • Judicialis

    ZPO § 564; ; ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 576 Abs. 1; ; ZPO § 576 Abs. 3; ; ZPO § 888 Abs. 1

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Auskunft über Tintenpatronen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Kenntnisverschaffung der zur Auskunftserteilung verurteilten Konzerngesellschaft notfalls durch Beschreitung des Rechtsweges gegen das über die Kenntnisse verfügende andere Konzernunternehmen; Unzulässige Androhung von Zwangsmitteln i.S.d. § 888 Abs. 2 ZPO durch ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunft über Tintenpatronen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunft über Tintenpatronen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Umfang der Auskunftserteilung des Schuldners

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Auskunft über Tintenpatronen -, Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung, Vollstreckung, Rechnungslegung, Auskunftserteilung durch einen Dritten Konzerngesellschaft, Androhung eines Zwangsmittels durch Einräumung einer Abwendungsbefugnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umfang der Auskunftspflichten eines Schuldners

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2308
  • ZIP 2009, 1346
  • MDR 2009, 1010
  • GRUR 2009, 794
  • NZG 2009, 949 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 79/88
    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08
    Das Beschwerdegericht hat des Weiteren mit Recht angenommen, dass der Schuldner im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme der Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen muss, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen (BayObLG NJW 1975, 740, 741; NJW-RR 1989, 462, 463; MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 888 Rdn. 15 m.w.N.).

    Dementsprechend hat der Schuldner, wenn die Kenntnisse, die er zur Erteilung der geschuldeten Auskunft benötigt, nicht bei ihm selbst vorhanden sind, sondern bei einem Dritten liegen, alles ihm Zumutbare zu tun, um sich diese Kenntnisse von dem Dritten zu verschaffen, und daher insoweit gegebenenfalls auch den Rechtsweg zu beschreiten (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 462, 463; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1436, 1437; OLG Hamburg ZMR 2003, 863, 864; Stein/ Jonas/Brehm aaO § 888 Rdn. 14; MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 888 Rdn. 15).

  • OLG Stuttgart, 04.11.2004 - 13 U 57/04

    Berufungsgerichtliche Bestätigung einer Verurteilung zur Bewirkung der

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08
    Diese Beurteilung entspricht der herrschenden Meinung (vgl. Stein/Jonas/ Brehm aaO § 888 Rdn. 9; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 888 ZPO Rdn. 19; a.A. etwa OLG Stuttgart MDR 2005, 777 f.; MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 888 Rdn. 16 m.w.N.) und enthält, da sie sich zugunsten der Schuldner auswirkt, jedenfalls keinen Rechtsfehler zu deren Lasten.
  • LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 63/02

    Tintenpatrone II

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08
    In dem dem vorliegenden Vollstreckungsverfahren zugrunde liegenden Erkenntnisverfahren hat die Gläubigerin die Schuldner zu 1 bis 5 wegen Verletzung ihres eine Tintenpatrone betreffenden deutschen Gebrauchsmusters Nr. 297 13 911 (im Weiteren: Klagegebrauchsmuster) in allen drei Instanzen mit Erfolg in Anspruch genommen (LG Düsseldorf, Urt. v. 28.10.2003 - 4a O 63/02, [...]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.11.2005 - 2 U 104/03, [...]; BGHZ 176, 311 - Tintenpatrone).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2005 - 2 U 104/03

    Zur Gebrauchsmusterschutzfähigkeit von Farbtintenpatronen für Drukker

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08
    In dem dem vorliegenden Vollstreckungsverfahren zugrunde liegenden Erkenntnisverfahren hat die Gläubigerin die Schuldner zu 1 bis 5 wegen Verletzung ihres eine Tintenpatrone betreffenden deutschen Gebrauchsmusters Nr. 297 13 911 (im Weiteren: Klagegebrauchsmuster) in allen drei Instanzen mit Erfolg in Anspruch genommen (LG Düsseldorf, Urt. v. 28.10.2003 - 4a O 63/02, [...]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.11.2005 - 2 U 104/03, [...]; BGHZ 176, 311 - Tintenpatrone).
  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08
    In dem dem vorliegenden Vollstreckungsverfahren zugrunde liegenden Erkenntnisverfahren hat die Gläubigerin die Schuldner zu 1 bis 5 wegen Verletzung ihres eine Tintenpatrone betreffenden deutschen Gebrauchsmusters Nr. 297 13 911 (im Weiteren: Klagegebrauchsmuster) in allen drei Instanzen mit Erfolg in Anspruch genommen (LG Düsseldorf, Urt. v. 28.10.2003 - 4a O 63/02, [...]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.11.2005 - 2 U 104/03, [...]; BGHZ 176, 311 - Tintenpatrone).
  • OLG Hamm, 23.03.1987 - 11 W 28/86
    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08
    Des Weiteren können sich auch aus dem zwischen diesen Schuldnerinnen und der P. AG möglicherweise bestehenden Gesamtschuldverhältnis und der sich daraus gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ergebenden Mitwirkungspflicht der P. AG neben einer Verpflichtung zur Beibringung von Beweisen (vgl. dazu OLG Hamm NJW-RR 1988, 55; Staudinger/Noack, BGB [2005], § 426 Rdn. 76 m.w.N.) Auskunftsansprüche ergeben.
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08
    Soweit die Rechtsbeschwerde der Schuldner geltend macht, die Gläubigerin hätte die Auskunftsansprüche gegen die P. AG selbst geltend machen können, übersieht sie, dass die Schuldner zu 1 bis 5 diesen allenfalls gegen die Bejahung der Zumutbarkeit der ihnen obliegenden Rechnungslegung gerichteten Einwand bereits im Erkenntnisverfahren hätten geltend machen können und müssen (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 165/04, GRUR 2006, 401 Tz. 33 = WRP 2006, 483 - Zylinderrohr).
  • BGH, 26.03.1997 - III ZR 295/96

    Anspruch gegen einen Privat-Kfz-Haftpflichtversicherer als anderweitige

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08
    Soweit die Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit eine von den Schuldnern zu erhebende Auskunftsklage gegen die P. AG Elemente tatrichterlicher Würdigung enthält, kann sie daher nur in beschränktem Umfang überprüft werden (vgl. BGH, Beschl. v. 26.3.1997 - III ZR 295/96, NJW 1997, 2109).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.1998 - 18 WF 82/98
    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08
    Dementsprechend hat der Schuldner, wenn die Kenntnisse, die er zur Erteilung der geschuldeten Auskunft benötigt, nicht bei ihm selbst vorhanden sind, sondern bei einem Dritten liegen, alles ihm Zumutbare zu tun, um sich diese Kenntnisse von dem Dritten zu verschaffen, und daher insoweit gegebenenfalls auch den Rechtsweg zu beschreiten (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 462, 463; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1436, 1437; OLG Hamburg ZMR 2003, 863, 864; Stein/ Jonas/Brehm aaO § 888 Rdn. 14; MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 888 Rdn. 15).
  • BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74

    Verpflichtung einer Aktiengesellschaft zur Auskunft; Auskunftsrecht des

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08
    Das Beschwerdegericht hat des Weiteren mit Recht angenommen, dass der Schuldner im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme der Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen muss, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen (BayObLG NJW 1975, 740, 741; NJW-RR 1989, 462, 463; MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 888 Rdn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    a) Die Revision der Beklagten zu 1 und zu 2 weist zutreffend darauf hin, dass die Beklagten zu 1 und 2 zu einer Auskunftserteilung über Unterlizenzverträge, die ihre Lizenznehmer mit Unterlizenznehmern geschlossen haben, nicht verpflichtet sind, wenn sie - wie sie behaupten - diese Verträge nicht kennen und auch keine rechtliche Handhabe haben, um gegenüber ihren Lizenznehmern oder deren Unterlizenznehmern auf eine Vorlage solcher Unterlizenzverträge hinzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, GRUR 2009, 794, 796 Rn. 21 = WRP 2009, 996 - Auskunft über Tintenpatronen).
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von

    Daraus ergibt sich, dass die objektive oder subjektive Unmöglichkeit der Handlung die Anordnung eines Zwangsmittels ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 Rn. 13; Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, GRUR 2009, 794 Rn. 20 = WRP 2009, 996 - Auskunft über Tintenpatronen; Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 13; Beschluss vom 27. August 2020 - III ZB 30/20, GRUR 2020, 1348 Rn. 45; BAG, NZA 2020, 542 Rn. 17).
  • LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18

    Internal Investigations; Mitbestimmungswidrige Überprüfung und Weiterleitung von

    Daher ist der Antrag des Betriebsrats nach lebensnaher Auslegung nicht auf einen tatsächlichen Erfolg, sondern darauf gerichtet, dass die Arbeitgeberin wenigstens die ihr zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um die Rechtsanwaltskanzlei und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu einer Mitwirkung zu bewegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2016 - 7 W 67/16

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Erteilung eines Verzeichnisses über den

    In diesem Fall ist die Schuldnerin im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO verpflichtet, die Handlung des (ihr gegenüber) mitwirkungspflichtigen Dritten mit der gebotenen Intensität einzufordern, die ihr zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen (BGH Beschluss vom 18.12.2008, I ZB 68/08).
  • OLG Nürnberg, 26.08.2009 - 12 W 1364/09

    Zwangsvollstreckungsbeschwerdeverfahren: Behandlung und Umfang der Verpflichtung

    Weil die Handlung noch im Zeitpunkt der Vollstreckung ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängen muss, ist etwa in Fällen, in denen der Schuldner zu diesem Zeitpunkt über das für die Vornahme der Handlung erforderliche Wissen nicht (mehr) verfügt, auch kein Raum für die Zurechnung des entsprechenden Wissens eines Dritten (BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - IZB 68/08, NJW 2009, 2308 - Auskunft über Tintenpatronen).

    Der Schuldner ist jedoch im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme einer Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, auch verpflichtet, die Handlung des (ihm gegenüber) mitwirkungspflichtigen Dritten mit der gebotenen Intensität einzufordern, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen und alle insoweit zumutbaren Maßnahmen - ggf. einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens - zu ergreifen (BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - I ZB 68/08, NJW 2009, 2308 - Auskunft über Tintenpatronen).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2013 - 2 W 33/12

    Vollstreckung eines Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs

    Zwar ist der Einwand der Unmöglichkeit auch im Vollstreckungsverfahren statthaft und sogar unabhängig davon beachtlich, ob die Unmöglichkeit ggf. sogar zu dem Zweck herbeigeführt worden ist, den Rechnungslegungsanspruch des Gläubigers zu vereiteln (BGH, GRUR 2009, 794 - Auskunft über Tintenpatronen).

    Der Schuldner muss im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme der geschuldeten Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen (BGH, GRUR 2009, 794, 796 - Auskunft über Tintenpatronen m. w. Nachw.).

    Dementsprechend hat der Schuldner, wenn die Kenntnisse, die er zur Erteilung der geschuldeten Auskunft benötigt, nicht bei ihm selbst vorhanden sind, sondern bei einem Dritten vorliegen, alles ihm Zumutbare zu tun, um sich diese Kenntnisse von dem Dritten zu verschaffen, und daher insoweit gegebenenfalls auch den Rechtsweg zu beschreiten (BGH, GRUR 2009, 794, 796 - Auskunft über Tintenpatronen m. w. N.; Senat, Beschluss v. 20.9.2011 - I-2 W 38/11).

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 2 W 25/12

    Erfüllung der titulierten Verpflichtungen zur Auskunft und Rechnungslegung durch

    Ebenso setzt die Festsetzung eines Zwangsmittels wegen der Nichtvornahme einer nicht vertretbaren Handlung voraus, dass die Schuldner zu ihrer Vornahme tatsächlich in der Lage sind (vgl. BGH, GRUR 2009, 794, 795 f. - Auskunft über Tintenpatronen m. w. Nachw.).

    Danach scheidet die Festsetzung eines Zwangsmittels gemäß § 888 Abs. 1 ZPO aus, wenn die geschuldete Handlung nicht vorgenommen werden kann, und zwar selbst dann, wenn der Schuldner sein Unvermögen schuldhaft herbeigeführt hat (vgl. BGH, GRUR 2009, 794, 796 - Auskunft über Tintenpatronen m. w. N.).

    Der Schuldner muss im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme der geschuldeten Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen (BGH, GRUR 2009, 794, 796 - Auskunft über Tintenpatronen m. w. Nachw.).

    Dementsprechend hat der Schuldner, wenn die Kenntnisse, die er zur Erteilung der geschuldeten Auskunft benötigt, nicht bei ihm selbst vorhanden sind, sondern bei einem Dritten vorliegen, alles ihm Zumutbare zu tun, um sich diese Kenntnisse von dem Dritten zu verschaffen, und daher insoweit gegebenenfalls auch den Rechtsweg zu beschreiten (BGH, GRUR 2009, 794, 796 - Auskunft über Tintenpatronen m. w. Nachw.).

  • OLG Stuttgart, 16.02.2015 - 19 W 67/14

    Zwangsvollstreckung zur Erzwingung einer Auskunft gegenüber einem

    Sind diese Antragsteller aber gleichzeitig Schuldner eines Anspruchs - hier: eines Auskunftsanspruchs -, so obliegt es ihnen nicht nur, auf eine zeitnahe Erledigung mit Nachdruck hinzuwirken (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, NJW 2009, 2308 Tz. 12; BGH, Beschl. v. 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 Tz. 13; OLG Stuttgart, Beschl. v. 30. Dezember 2013, aaO), sondern - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - bei Erfolglosigkeit dieses Bestrebens gegebenenfalls Rechtsbehelfe gegen den Notar zu ergreifen oder einen anderen Notar zu beauftragen.
  • OLG Hamburg, 08.02.2021 - 2 W 76/20

    Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen einen prozessunfähigen

    Die Bevollmächtigten haben sich ggfs. unter Zuhilfenahme Dritter in zumutbarer Weise Kenntnis von Vorgängen zu verschaffen, die nicht in ihrem Wissen stehen (BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - I ZB 68/08; NJW 2009, 2308; OLG Köln v. 10.2.2005, 6 W 123/04, GRUR-RR 2006, 31, OLG Düsseldorf v. 31.7.2008, 2 W 60/06, juris; MüKo-ZPO/Gruber, ZPO, § 888 Rz 15).
  • OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13

    Begriff des Herstellers einer Datenbank und der Übernahme wesentlicher Teile der

    Allgemein gilt, dass der Schuldner eines Auskunftsanspruchs, der nicht selber über die entsprechenden Kenntnisse verfügt, alles ihm Zumutbare tun muss, um sich die Informationen zu verschaffen; notfalls muss er den Rechtsweg gegen den Dritten beschreiten (BGH, GRUR 2009, 794 Tz. 21 - Auskunft über Tintenpatronen; GRUR 2013, 638 = MDR 2013, 1056 Tz Tz. 69 - Völkl; Senat, GRUR-RR 2006, 31, 32 - Mitwirkung eines Dritten; Reber, in: Ahlberg/Götting, BeckOK Urheberrecht, Stand: 1.9. 2013, § 97 Rn. 136).
  • BGH, 09.10.2013 - I ZB 51/11

    Anspruch eines Mieters von Werbeflächen auf Entfernung fremder Werbetafeln von

  • OLG München, 23.12.2009 - 7 U 3044/09

    Weitergabepflicht agenturbezogener Rabatte durch eine Media-Agentur im Rahmen

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 39/21

    Patentverletzung bezüglich eines Tassenspenders Unterlassungsanspruch bei

  • BGH, 12.10.2021 - XI ZB 31/19

    Feststellungsziele des Musterverfahrensantrages bzgl. Fehlerhaftigkeit des

  • LAG Hessen, 16.02.2021 - 10 Ta 350/20

    1. Die Einwendung der Unmöglichkeit ist auch in dem Verfahren nach § 888 ZPO zu

  • LAG Hessen, 18.12.2020 - 10 Ta 312/20

    1. Die Zwangsvollstreckung wegen einer nicht vertretbaren Handlung i.S. von § 888

  • OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 19 W 3/14

    Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses: Vollstreckung

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22

    Auskunftspflicht - Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen der Verletzung eines

  • OLG Köln, 25.02.2021 - 24 W 50/20

    Auskunft über den Bestand eines Nachlasses Sofortige Beschwerde gegen einen

  • LG Saarbrücken, 16.12.2009 - 5 S 16/09

    Vollstreckung der Auskunftspflicht bei Verwalterwechsel

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2023 - 6 W 30/23

    Aluminiumboden - Patentrecht: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung

  • OLG Brandenburg, 11.04.2019 - 13 WF 64/19

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung - strenge

  • LG Berlin, 13.05.2022 - 15 O 296/18

    Urheberrechtsschutz: Zwangsgeld bei unzureichender Erfüllung des

  • OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18

    Zwangsvollstreckung: Auslegung des Tenors eines Teil-Anerkenntnsiurteils durch

  • LG Berlin, 14.09.2012 - 63 T 169/12

    WEG: Wie vollsteckt Mieter gegen Sondereigentümer?

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2019 - 2 W 5/19

    Anforderungen an die Erfüllung einer titulierten Verpflichtung zur

  • OLG Frankfurt, 13.10.2020 - 26 W 23/20

    Anordnung von Zwangsgeld gemäß § 888 ZPO

  • LG Düsseldorf, 04.11.2022 - 38 O 26/22
  • OLG München, 10.01.2017 - 20 W 2044/16

    Fristsetzung bei der Vollstreckung unvertretbarer Handlungen

  • OLG Hamm, 27.02.2023 - 5 W 30/22

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen

  • OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21

    Notarielles Nachlassverzeichnis während der COVID-19-Pandemie

  • OLG Köln, 03.11.2022 - 24 W 61/22

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Auskunft über den Bestand eines Nachlasses

  • OLG Köln, 23.09.2022 - 24 W 56/22

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen

  • OLG Köln, 08.09.2022 - 24 U 18/22

    Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmers auf Auskunft über

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 W 15/14
  • LG Düsseldorf, 20.12.2019 - 4b O 144/18

    Lizenzgebühren

  • OLG München, 22.12.2011 - 29 W 2148/11

    Urheberrechtsverletzung: Umfang der Auskunftspflicht zur Fernsehauswertung eines

  • LG Düsseldorf, 11.03.2013 - 4a O 150/12

    Abdichtmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2009 - I ZB 68/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26886
BGH, 16.07.2009 - I ZB 68/08 (https://dejure.org/2009,26886)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - I ZB 68/08 (https://dejure.org/2009,26886)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - I ZB 68/08 (https://dejure.org/2009,26886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,26886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2011 - I ZB 68/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,57493
BGH, 28.04.2011 - I ZB 68/08 (https://dejure.org/2011,57493)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2011 - I ZB 68/08 (https://dejure.org/2011,57493)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2011 - I ZB 68/08 (https://dejure.org/2011,57493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,57493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 28.09.2011 - I ZB 29/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

    Sie ist nicht aufgrund der Regelung in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG VV über die hälftige Anrechnung der wegen desselben Gegenstands entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV zu kürzen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - I ZB 47/10, GRUR-RR 2011, 232; Beschluss vom 7. Februar 2011 - I ZB 96/09, juris; Beschluss vom 28. April 2011 - I ZB 68/08, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht