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BGH, 15.10.2015 - I ZB 69/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 10
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§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG
GLÜCKSPILZ - bundesgerichtshof.de
GLÜCKSPILZ
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§ 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG
Markenrecht: Vorwurf einer böswilligen Markenanmeldung - Glückspilz - IWW
§ 8 Abs. 2 Nr. 10, § ... 50 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, § 1 UWG, § 826 BGB, § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG, § 4 Nr. 10 UWG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 9 MarkenG, § 89 Abs. 4 Satz 1 MarkenG
- Wolters Kluwer
- Betriebs-Berater
Zum Vorwurf der böswilligen Anmeldung einer Marke - GLÜCKSPILZ
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Vorgehen gegen dekorative Verwendungsformen bedeutet nicht automatisch böswillige Markenanmeldung
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Markenrecht: Vorwurf einer böswilligen Markenanmeldung - Glückspilz
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MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 10
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Kurzfassungen/Presse (14)
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Markenrecht: Vorgehen gegen rein dekorative Verwendung begründet keine Böswilligkeit
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Markenrecht: Vorgehen gegen rein dekorative Verwendung begründet keine Böswilligkeit
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Markenrecht: Vorgehen gegen rein dekorative Verwendung begründet keine Böswilligkeit
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Böswillige Markenanmeldung, wenn damit dekorative Verwendungen gesperrt werden sollen ("Glückspilz")?
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Bestimmung der Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung anhand des "sonstigen Verhaltens"
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Anmeldung einer Marke um gegen rein dekorative Verwendungsformen vorzugehen begründet allein keine böswillige Markenanmeldung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Marke gegen rein dekorative Verwendungsformen
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Dekorative Verwendung: Wann ist der Vorwurf einer böswilligen Anmeldung begründet?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Dekorative Verwendung: Wann ist der Vorwurf einer böswilligen Anmeldung begründet?
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wann eine böswillige Markenanmeldung anzunehmen ist
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine böswillige Anmeldung einer Marke bei Beanstandung dekorativer Verwendungsformen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine böswillige Anmeldung einer Marke bei Beanstandung dekorativer Verwendungsformen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Wann liegt eine böswillige Markenanmeldung vor?
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Markenrecht: Vorgehen gegen rein dekorative Verwendung begründet keine Böswilligkeit
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Böswillige Anmeldung einer Marke
Verfahrensgang
- BPatG, 29.04.2014 - 27 W (pat) 8/14
- BPatG, 29.08.2014 - 27 W (pat) 8/14
- BGH, 15.10.2015 - I ZB 69/14
Papierfundstellen
- MDR 2016, 897
- GRUR 2016, 380
- BB 2016, 641
Wird zitiert von ... (65)
- BPatG, 03.05.2017 - 27 W (pat) 8/15
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "DPV (Wort-Bild-Marke)" - keine …
Die dazu entwickelten Grundsätze sind auch zur Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders unter Geltung des § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG a. F. heranzuziehen (…BGH, GRUR 2016, 378, Rn. 16 - Liquidrom; BGH, GRUR 2004, 510 - Ivadal I) und gelten nach der Novellierung des § 50 Abs. 1 MarkenG und der Einführung des Eintragungshindernisses der böswilligen Markenanmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG weiter, weil die für die böswillige Markenanmeldung bestehenden Maßstäbe hierdurch nicht geändert werden sollten, sondern das Entstehen ungerechtfertigter Markenrechte im Interesse der Rechtssicherheit bereits im Eintragungsverfahren verhindert werden sollte (BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 16 - GLÜCKSPILZ;… BGH, GRUR 2016, 378, Rn. 16 - Liquidrom unter Verweis auf die Begründung eines RegE d. Geschmacksmusterreformgesetzes, BT-Drs. 15/1075, 67 f.).Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder aber die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH, GRUR 2016, 378, Rn. 17 - Liquidrom; BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 17 - GLÜCKSPILZ; BGH, GRUR 2004, 510 - Ivadal I;… Ströbele in: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 8 Rn. 838 ).
Ein Verhalten überschreitet die Schwelle der Bösgläubigkeit erst dann, wenn seine Wirkungen über eine als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmende Behinderung hinausgehen und es bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 28 - GLÜCKSPILZ;… BGH, GRUR 2008, 917, Rn. 23 - EROS;… BGH, GRUR 2008, 621, Rn. 32 - AKADEMIKS).
Für die Beurteilung der Bösgläubigkeit ist der Zeitpunkt der Markenanmeldung maßgeblich (vgl. BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 14 - Glückspilz;… BGH, GRUR 2016, 378, Rn. 14 - Liquidrom;… GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten).
Dies schließt jedoch eine Berücksichtigung des Verhaltens des Anmelders vor und nach der Markenanmeldung nicht aus, denn aus diesem Verhalten können sich Anhaltspunkte für oder gegen eine zum Anmeldezeitpunkt vorliegende Behinderungsabsicht ergeben (vgl. BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 14 - Glückspilz;… Ströbele in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 848).
Von einer bösgläubigen Markenanmeldung ist regelmäßig auszugehen, wenn der Markeninhaber die Anmeldung ausschließlich zu dem Zweck vorgenommen hat, den Marktzutritt des Antragstellers zu verhindern, ohne seinerseits die Benutzung der Marke zu beabsichtigen (vgl. EuGH, GRUR 2009, 763 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth; BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 16 - GLÜCKSPILZ; BGH, GRUR 2016, 378, Rn. 17 - Liquidrom; BGH, GRUR 2001, 160 - Classe E).
- BPatG, 21.08.2017 - 27 W (pat) 8/15 und gelten nach der Novellierung des § 50 Abs. 1 MarkenG und der Einführung des Eintragungshindernisses der böswilligen Markenanmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG weiter, weil die für die böswillige Markenanmeldung bestehenden Maßstäbe hierdurch nicht geändert werden sollten, sondern das Entstehen ungerechtfertigter Markenrechte im Interesse der Rechtssicherheit bereits im Eintragungsverfahren verhindert werden sollte (BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 16 - GLÜCKSPILZ;… BGH, GRUR 2016, 378, Rn. 16 - Liquidrom unter Verweis auf die Begründung eines RegE d. Geschmacksmusterreformgesetzes, BT-Drs. 15/1075, 67 f.).
Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder aber die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (…BGH, GRUR 2016, 378, Rn. 17 - Liquidrom; BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 17 - GLÜCKSPILZ; BGH, GRUR 2004, 510 - Ivadal I;… Ströbele in: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 8 Rn. 838).
Ein Verhalten überschreitet die Schwelle der Bösgläubigkeit erst dann, wenn seine Wirkungen über eine als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmende Behinderung hinausgehen und es bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 28 - GLÜCKSPILZ;… BGH, GRUR 2008, 917, Rn. 23 - EROS;… BGH, GRUR 2008, 621, Rn. 32 - AKADEMIKS).
Für die Beurteilung der Bösgläubigkeit ist der Zeitpunkt der Markenanmeldung maßgeblich (vgl. BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 14 - Glückspilz;… BGH, GRUR 2016, 378, Rn. 14 - Liquidrom;… GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten).
Dies schließt jedoch eine Berücksichtigung des Verhaltens des Anmelders vor und nach der Markenanmeldung nicht aus, denn aus diesem Verhalten können sich Anhaltspunkte für oder gegen eine zum Anmeldezeitpunkt vorliegende Behinderungsabsicht ergeben (vgl. BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 14 - Glückspilz;… Ströbele in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 848).
Von einer bösgläubigen Markenanmeldung ist regelmäßig auszugehen, wenn der Markeninhaber die Anmeldung ausschließlich zu dem Zweck vorgenommen hat, den Marktzutritt des Antragstellers zu verhindern, ohne seinerseits die Benutzung der Marke zu beabsichtigen (vgl. EuGH, GRUR 2009, 763 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth; BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 16 - GLÜCKSPILZ;… BGH, GRUR 2016, 378, Rn. 17 - Liquidrom; BGH, GRUR 2001, 160 - Classe E).
- BPatG, 08.07.2020 - 29 W (pat) 14/20 Soweit der Löschungsgrund der Bösgläubigkeit geltend gemacht wird, ist ausschließlich auf diesen Zeitpunkt der Anmeldung abzustellen und nicht daneben auch auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag (…vgl. EuGH GRUR 2009, 763 Rn. 35 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380 Rn. 12 - GLÜCKSPILZ).
Die dazu entwickelten Grundsätze sind auch zur Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders unter Geltung des § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG a. F. heranzuziehen (…BGH GRUR 2016, 378 Rn. 16 - LIQUIDROM;… GRUR 2009, 780 Rn. 11 - Ivadal; GRUR 2004, 510 - S 100) und gelten nach der Novellierung des § 50 Abs. 1 MarkenG zum 1. Juni 2004 und der Einführung des Eintragungshindernisses der böswilligen Markenanmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG a. F. - bzw. nunmehr § 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG n. F. - weiter, weil die für die böswillige Markenanmeldung bestehenden Maßstäbe hierdurch nicht geändert werden sollten, sondern das Entstehen ungerechtfertigter Markenrechte im Interesse der Rechtssicherheit bereits im Eintragungsverfahren verhindert werden sollte (BGH GRUR 2016, 380 Rn. 16 - GLÜCKSPILZ;… GRUR 2016, 378 Rn. 16 - LIQUIDROM unter Verweis auf die Begründung eines RegE d. Geschmacksmusterreformgesetzes, BT-Drs. 15/1075, 67 f.).
Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder aber die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH GRUR 2016, 380 Rn. 17 - GLÜCKSPILZ;… GRUR 2016, 378 Rn. 17 - LIQUIDROM;… GRUR 2009, 780 Rn. 13 - Ivadal;… Ströbele in: Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 899).
Ein Verhalten überschreitet die Schwelle der Bösgläubigkeit erst dann, wenn seine Wirkungen über eine als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmende Behinderung hinausgehen und es bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH GRUR 2016, 380 Rn. 28 - GLÜCKSPILZ;… GRUR 2008, 917 Rn. 23 - EROS;… GRUR 2008, 621 Rn. 32 - AKADEMIKS).
Denn ein Verhalten ist als böswillig i.S.v. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG a. F. anzusehen, wenn seine Wirkungen über eine als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmende Behinderung hinausgehen und es bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH GRUR 2016, 380 Rn. 28 - GLÜCKSPILZ m. w. N.).
Selbst wenn der Beschwerdegegner ein Vorgehen aus diesen Marken gegen rein dekorative Verwendungsformen geplant haben sollte, begründet dies aber ohne weitere Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten noch nicht den Vorwurf einer böswilligen Anmeldung (vgl. BGH GRUR 2016, 380 Rn. 29 - GLÜCKSPILZ).
- OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21
"American Food and Drinks" - Abmahnung des Markeninhabers als Rechtsmissbrauch
a) Den aus einer Marke hergeleiteten Ansprüchen kann einredeweise entgegen gehalten werden, dass auf Seiten des Markeninhabers Umstände vorliegen, die die Geltendmachung des markenrechtlichen Schutzes als eine wettbewerbswidrige Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2015 - I ZB 69/14, GRUR 2016, 380 - GLÜCKSPILZ; Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 - EROS; Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 148/04, BGHZ 173, 230 - CORDARONE;… Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 14 Rn. 55). - BPatG, 29.11.2016 - 24 W (pat) 56/14
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Jonhy Wee" - bösgläubige …
Die dazu entwickelten Grundsätze sind auch zur Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders unter Geltung des § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG a. F. heranzuziehen (BGH GRUR 2016, 378, Tz. 16 - Liquidrom; BGH GRUR 2004, 510 - Ivadal I) und gelten nach der Novellierung des § 50 Abs. 1 MarkenG und der Einführung des Eintragungshindernisses der böswilligen Markenanmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG weiter, weil die für die böswillige Markenanmeldung bestehenden Maßstäbe hierdurch nicht geändert werden sollten, sondern das Entstehen ungerechtfertigter Markenrechte im Interesse der Rechtssicherheit bereits im Eintragungsverfahren verhindert werden sollte (BGH GRUR 2016, 380, Tz. 16 - GLÜCKSPILZ; BGH GRUR 2016, 378, Tz. 16 - Liquidrom unter Verweis auf die Begründung eines RegE. d. Geschmacksmusterreformgesetzes, BT-Drs. 15/1075, 67 f.).Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder aber die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH GRUR 2016, 378, Tz. 17 - Liquidrom; BGH GRUR 2016, 380, Tz. 17 - GLÜCKSPILZ; BGH GRUR 2004, 510 - Ivadal I;… Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 8 Rn. 838).
Ein Verhalten überschreitet die Schwelle der Bösgläubigkeit erst dann, wenn seine Wirkungen über eine als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmende Behinderung hinausgehen und es bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH GRUR 2016, 380, Tz. 28 - GLÜCKSPILZ; BGH GRUR 2008, 917, Tz. 23 - EROS; BGH GRUR 2008, 621, Tz. 32 - AKADEMIKS).
Zwar ist regelmäßig von einer bösgläubigen Markenanmeldung auszugehen, wenn der Markeninhaber die Anmeldung ausschließlich zu dem Zweck vorgenommen hat, den Marktzutritt des Antragstellers zu verhindern, ohne seinerseits die Benutzung der Marke zu beabsichtigen (vgl. EuGH GRUR 2009, 763 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380, Tz. 16 - GLÜCKSPILZ; BGH GRUR 2016, 378, Tz. 17 - Liquidrom; BGH GRUR 2001, 160 - Classe E).
Dies schließt jedoch nicht aus, aus einem späteren Verhalten des Anmelders Rückschlüsse im Hinblick auf eine zum Anmeldezeitpunkt vorliegende Behinderungsabsicht zu ziehen (BGH GRUR 2016, 380, Tz. 14 - GLÜCKSPILZ;… Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 8 Rn. 848).
- BPatG, 10.05.2019 - 28 W (pat) 22/16
Antrag auf Löschung der Marke "POSTMAXX"; Ermittlung einer sachbezogenen …
Eine bösgläubige Anmeldung ist dann anzunehmen, wenn der Anmelder das Zeichen nicht als betrieblichen Herkunftshinweis benutzen, sondern die formale Rechtsstellung als Markeninhaber lediglich zum Zwecke rechtsmissbräuchlicher oder sittenwidriger, insbesondere wettbewerbsrechtlich unlauterer, Behinderung Dritter einsetzen will (vgl. BGH GRUR 2016, 380, Rdnr. 16 - Glückspilz;… GRUR 2016, 482, Rdnr. 16 - LIQUIDROM;… GRUR 2009, 780, Rdnr. 9 f. - lvadal;… EuGH GRUR 2009, 763, Rdnr. 45 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth).Eine bösgläubige Anmeldung liegt nicht schon dann vor, wenn der Anmelder eines Kennzeichens weiß, dass ein anderer dasselbe Kennzeichen im Inland für gleiche Waren oder Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben (…vgl. EuGH GRUR 2009, 763, Rdnr. 40 ff. - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth;… Schlussanträge der Generalanwältin S... in der vorgenannten Rechtssache, Rdnr. 64 f., in "Curia"; BGH GRUR 2016, 380, Rdnr. 17 - Glückspilz).
Sie können darin liegen, dass er dasselbe oder ein ähnliches Zeichen ohne hinreichenden sachlichen Grund für dieselben oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen hat eintragen lassen und dabei mit dem Ziel gehandelt hat, den Vorbenutzer in seinem Besitzstand zu stören oder ihm den weiteren Zeichengebrauch zu sperren (vgl. BGH GRUR 2004, 510, 511 - S. 100; GRUR 2016, 380, Rdnr. 17 - Glückspilz;… EuGH GRUR 2009, 763, Rdnr. 46 und 53 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth;… Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8, Rdnr. 950).
Aus den vor sowie nach der Anmeldung liegenden Begleitumständen können gegebenenfalls Rückschlüsse auf die Absichten des Anmelders zum maßgeblichen Zeitpunkt der Anmeldung gezogen werden (vgl. BGH GRUR 2016, 380, Rdnr. 14 - Glückspilz).
Ein solches Vorgehen bewegt sich grundsätzlich im Rahmen der gesetzlich geschützten Rechtsposition und kann nicht als Rechtsmissbrauch angesehen werden (vgl. BGH GRUR 2016, 380, Rdnr. 29 - Glückspilz;… Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8, Rdnr. 958).
- BPatG, 29.08.2017 - 27 W (pat) 55/14
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "GOLDENSTREAM" - zur …
Die dazu entwickelten Grundsätze sind auch zur Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders unter Geltung des § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG a. F. heranzuziehen (…BGH, GRUR 2016, 378, Rn. 16 - Liquidrom; BGH, GRUR 2004, 510 - Ivadal I) und gelten nach der Novellierung des § 50 Abs. 1 MarkenG und der Einführung des Eintragungshindernisses der böswilligen Markenanmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG weiter, weil die für die böswillige Markenanmeldung bestehenden Maßstäbe hierdurch nicht geändert werden sollten, sondern das Entstehen ungerechtfertigter Markenrechte im Interesse der Rechtssicherheit bereits im Eintragungsverfahren verhindert werden sollte (BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 16 - GLÜCKSPILZ;… BGH, GRUR 2016, 378, Rn. 16 - Liquidrom unter Verweis auf die Begründung eines RegE d. Geschmacksmusterreformgesetzes, BT-Drs. 15/1075, 67 f.).Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder aber die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH, GRUR 2016, 378, Rn. 17 - Liquidrom; BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 17 - GLÜCKSPILZ; BGH, GRUR 2004, 510 - Ivadal I;… Ströbele in: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 8 Rn. 838 ).
Ein Verhalten überschreitet die Schwelle der Bösgläubigkeit erst dann, wenn seine Wirkungen über eine als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmende Behinderung hinausgehen und es bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 28 - GLÜCKSPILZ;… BGH, GRUR 2008, 917, Rn. 23 - EROS;… BGH, GRUR 2008, 621, Rn. 32 - AKADEMIKS).
Für die Beurteilung der Bösgläubigkeit ist der Zeitpunkt der Markenanmeldung maßgeblich (vgl. BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 14 - Glückspilz;… BGH, GRUR 2016, 378, Rn. 14 - Liquidrom;… GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten).
Dies schließt jedoch eine Berücksichtigung des Verhaltens des Anmelders vor und nach der Markenanmeldung nicht aus, denn aus diesem Verhalten können sich Anhaltspunkte für oder gegen eine zum Anmeldezeitpunkt vorliegende Behinderungsabsicht ergeben (vgl. BGH, GRUR 2016, 380, Rn. 14 - Glückspilz;… Ströbele in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 848).
- BPatG, 18.08.2020 - 29 W (pat) 45/17
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Hassia" - bösgläubige …
Soweit der Löschungsgrund der Bösgläubigkeit geltend gemacht wird, ist ausschließlich auf diesen Zeitpunkt der Anmeldung abzustellen und nicht daneben auch auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag (…vgl. EuGH GRUR 2009, 763 Rn. 35 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380 Rn. 12 - GLÜCKSPILZ ).Die dazu entwickelten Grundsätze sind auch zur Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders unter Geltung des § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG a. F. heranzuziehen (…BGH GRUR 2016, 378 Rn. 16 - LIQUIDROM;… GRUR 2009, 780 Rn. 11 - Ivadal; GRUR 2004, 510 - S 100) und gelten nach der Novellierung des § 50 Abs. 1 MarkenG und der Einführung des Eintragungshindernisses der böswilligen Markenanmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG a. F. bzw. nunmehr § 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG n. F. weiter, weil die für die böswillige Markenanmeldung bestehenden Maßstäbe hierdurch nicht geändert werden sollten, sondern das Entstehen ungerechtfertigter Markenrechte im Interesse der Rechtssicherheit bereits im Eintragungsverfahren verhindert werden sollte (BGH GRUR 2016, 380 Rn. 16 - GLÜCKSPILZ ;… GRUR 2016, 378 Rn. 16 - LIQUIDROM unter Verweis auf die Begründung eines RegE d. Geschmacksmusterreformgesetzes, BT-Drs. 15/1075, 67 f.).
Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder aber die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (…BGH GRUR 2016, 378 Rn. 17 - LIQUIDROM; GRUR 2016, 380 Rn. 17 - GLÜCKSPILZ ;… GRUR 2009, 780 Rn. 13 - Ivadal;… Ströbele in: Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 899).
Ein Verhalten überschreitet die Schwelle der Bösgläubigkeit erst dann, wenn seine Wirkungen über eine als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmende Behinderung hinausgehen und es bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH GRUR 2016, 380 Rn. 28 - GLÜCKSPILZ ;… GRUR 2008, 917 Rn. 23 - EROS;… GRUR 2008, 621 Rn. 32 - AKADEMIKS ).
- BPatG, 13.05.2020 - 29 W (pat) 45/17 Soweit der Löschungsgrund der Bösgläubigkeit geltend gemacht wird, ist ausschließlich auf diesen Zeitpunkt der Anmeldung abzustellen und nicht daneben auch auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag (…vgl. EuGH GRUR 2009, 763 Rn. 35 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380 Rn. 12 - GLÜCKSPILZ).
Die dazu entwickelten Grundsätze sind auch zur Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders unter Geltung des § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG a. F. heranzuziehen (…BGH GRUR 2016, 378 Rn. 16 - LIQUIDROM;… GRUR 2009, 780 Rn. 11 - Ivadal; GRUR 2004, 510 - S 100) und gelten nach der Novellierung des § 50 Abs. 1 MarkenG und der Einführung des Eintragungshindernisses der böswilligen Markenanmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG a. F. bzw. nunmehr § 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG n. F. weiter, weil die für die böswillige Markenanmeldung bestehenden Maßstäbe hierdurch nicht geändert werden sollten, sondern das Entstehen ungerechtfertigter Markenrechte im Interesse der Rechtssicherheit bereits im Eintragungsverfahren verhindert werden sollte (BGH GRUR 2016, 380 Rn. 16 - GLÜCKSPILZ;… GRUR 2016, 378 Rn. 16 - LIQUIDROM unter Verweis auf die Begründung eines RegE d. Geschmacksmusterreformgesetzes, BT-Drs. 15/1075, 67 f.).
Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder aber die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (…BGH GRUR 2016, 378 Rn. 17 - LIQUIDROM; GRUR 2016, 380 Rn. 17 - GLÜCKSPILZ;… GRUR 2009, 780 Rn. 13 - Ivadal;… Ströbele in: Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 899).
Ein Verhalten überschreitet die Schwelle der Bösgläubigkeit erst dann, wenn seine Wirkungen über eine als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmende Behinderung hinausgehen und es bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH GRUR 2016, 380 Rn. 28 - GLÜCKSPILZ;… GRUR 2008, 917 Rn. 23 - EROS;… GRUR 2008, 621 Rn. 32 - AKADEMIKS).
- BPatG, 15.11.2017 - 29 W (pat) 16/14
10 AZR 63/14
Bei dem Löschungsgrund des § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG kommt es dagegen nur auf den Anmeldezeitpunkt an (BGH GRUR 2016, 380 Rn. 12 - GLÜCKSPILZ;… Kirschneck in Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 50 Rn. 14).(BGH GRUR 2016, 380 Rn. 16 - Glückspilz;… GRUR 2016, 482 Rn. 16 - LIQUIDROM; GRUR 2009, 780 ff. - lvadal).
- BPatG, 29.06.2022 - 29 W (pat) 66/20
- LG Düsseldorf, 19.07.2017 - 2a O 200/13
- OLG Köln, 27.01.2017 - 6 U 73/16
- BPatG, 05.07.2016 - 24 W (pat) 10/14
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Yogilotus" - bösgläubige …
- BPatG, 11.05.2022 - 29 W (pat) 11/19
- OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19
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- BGH, 27.05.2021 - I ZR 149/20
Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs in …
- BPatG, 04.05.2018 - 29 W (pat) 46/15
- BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11
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- BPatG, 24.09.2014 - 26 W (pat) 6/14
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- BPatG, 24.09.2014 - 26 W (pat) 12/14
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- BPatG, 03.06.2020 - 29 W (pat) 46/16
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- BPatG, 24.09.2014 - 26 W (pat) 10/14
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- BPatG, 24.09.2014 - 26 W (pat) 8/14
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- BPatG, 24.09.2014 - 26 W (pat) 9/14
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TRAUMPRINZ" - Anordnung des …
- BPatG, 24.09.2014 - 26 W (pat) 5/14
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "STADTPIRAT" - Anordnung des …
- BPatG, 24.09.2014 - 26 W (pat) 7/14
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "UNSCHULDSLAMM" - Anordnung des …
- BPatG, 24.09.2014 - 26 W (pat) 11/14
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ALBGLÜCK" - Anordnung des …
- BPatG, 08.05.2017 - 28 W (pat) 39/16
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- BPatG, 02.02.2022 - 29 W (pat) 11/19
- BPatG, 17.09.2020 - 28 W (pat) 19/18
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BUBBLES" - keine bösgläubige …
- BPatG, 05.07.2016 - 24 W (pat) 12/14
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "YogiMerino" - bösgläubige …
- BPatG, 05.07.2016 - 24 W (pat) 11/14
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "YogiMoon" - bösgläubige …
- BPatG, 04.05.2022 - 25 W (pat) 11/20
- BPatG, 19.07.2019 - 28 W (pat) 4/16
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "aro (Wort-Bild-Marke)" - keine …
- BPatG, 10.06.2021 - 30 W (pat) 17/18
- BPatG, 17.06.2022 - 29 W (pat) 10/19
- BPatG, 19.03.2018 - 26 W (pat) 61/14
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- BPatG, 22.04.2020 - 29 W (pat) 508/20
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- BPatG, 26.03.2020 - 26 W (pat) 46/17
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- BPatG, 09.11.2017 - 25 W (pat) 114/14
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- BPatG, 07.04.2016 - 25 W (pat) 86/14
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- BGH, 30.08.2021 - I ZR 149/20
- BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 24/17
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Ecomax" - zum Fehlen einer …
- BPatG, 12.02.2020 - 28 W (pat) 23/17
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - " Köytur " - keine bösgläubige …
- BPatG, 14.01.2020 - 28 W (pat) 49/19
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Speckmann"s (Wort-Bildmarke)" - …
- BPatG, 15.10.2019 - 28 W (pat) 18/16
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "S-KLASSE" - keine bösgläubige …
- LG Berlin, 11.11.2018 - 16 O 278/17
- BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Ecosis" - zur Vorlage einer …
- BPatG, 19.08.2022 - 25 W (pat) 7/21