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   BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14   

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https://dejure.org/2015,26119
BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14 (https://dejure.org/2015,26119)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2015 - I ZB 74/14 (https://dejure.org/2015,26119)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2015 - I ZB 74/14 (https://dejure.org/2015,26119)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 MarkenG, § 19 Abs 4 MarkenG, § 125b Nr 2 MarkenG, Art 102 Abs 2 EGV 207/2009, § 888 Abs 1 S 1 ZPO
    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Auslegung einer titulierten Auskunftspflicht

  • damm-legal.de

    Zur Auslegung eines Vollstreckungstitels hinsichtlich der Auskunft wegen einer Markenverletzung

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Fall 1, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § ... 575 ZPO, § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 887, 888 ZPO, Art. 34, 36 AEUV, § 125b Nr. 2, § 19 Abs. 1 MarkenG, § 19 Abs. 4 MarkenG, Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die Herkunft und den Vertriebsweg markenrechtlich nicht erschöpfter Waren; Auslegung eines eine Auskunftspflicht titulierenden Vollstreckungstitels

  • kanzlei.biz

    Zur Frage der Haftung beim Setzen von Hyperlinks

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Auslegung eines Vollstreckungstitels, der eine Auskunftspflicht tituliert

  • Betriebs-Berater

    Auslegung eines eine Auskunftspflicht titulierenden Vollstreckungstitels

  • rewis.io

    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Auslegung einer titulierten Auskunftspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 19 Abs. 1; MarkenG § 19 Abs. 4
    Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die Herkunft und den Vertriebsweg markenrechtlich nicht erschöpfter Waren; Auslegung eines eine Auskunftspflicht titulierenden Vollstreckungstitels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Begrenzung des Auskunftsverlangens

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Begrenzung des Auskunftsverlangens

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Auslegung eines Vollstreckungstitels hinsichtlich der Auskunft wegen einer Markenverletzung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Reichweite eines markenrechtlichen Auskunftsanspruchs / Titels - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenverletzung - und die Vollstreckung eines Auskunftstitels

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsplicht kann aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten eingeschränkt werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung eines eine Auskunftspflicht titulierenden Vollstreckungstitels

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftsplicht kann aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten eingeschränkt werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Gläubiger gegen den Schuldner einen Titel zur Auskunftserteilung erwirkt hat

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen einer titulierten Auskunftspflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1255
  • GRUR 2015, 1248
  • WM 2015, 1949
  • BB 2015, 2434
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

    Für die Auslegung ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 20 bis 23 mwN).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung

    Dagegen ist es für die Auslegung ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 20 bis 23; Beschluss vom 29. September 2016 - I ZB 34/15, GRUR 2017, 208 Rn. 22 = WRP 2017, 305).
  • BGH, 27.08.2020 - III ZB 30/20

    Zur Auslegung eines Urteils, das die Betreiberin eines sozialen Netzwerks

    Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, WM 2015, 1949 Rn. 20 mwN).

    Allerdings kann das Prozessgericht, das als Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, bei der Auslegung des Titels sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 aaO Rn. 21 f mwN).

  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 64/16

    Rechtskraft des Zwangsmittelbeschlusses - Vollstreckungsabwehrklage und

    Verbleibende Zweifel sind durch Auslegung der Urteilsformel anhand des Tatbestands und der Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen anhand der Klagebegründung und des Parteivortrags zu klären (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 20).

    Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (vgl. BGH, GRUR 2015, 1248 Rn. 22).

  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

    Infolgedessen erfüllt der Schuldner seine Auskunftspflicht nicht, wenn er eine nicht ernst gemeinte, unvollständige oder von vornherein unglaubhafte Auskunft erteilt (BGH 5. März 2015 - I ZB 74/14 - Rn. 15) .
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 20 U 26/15

    Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Marke hinsichtlich des

    Der Senat hat mit den Parteien ergänzend zu den von den Parteien erörterten Fragen erörtert, dass die besonderen Umstände des Falles eine Unverhältnismäßigkeit nahe legen könnten, zumal der Bundesgerichtshof hinsichtlich der markenrechtlichen Nebenansprüche mit Beschluss vom 5. März 2015 (I ZB 74/14) die besondere Bedeutung der Prüfung der Verhältnismäßigkeit betont habe.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 21 Ta 1443/18

    Zwangsvollstreckung - Anspruch auf arbeitsmedizinische Wunschvorsorgeuntersuchung

    (a) Welche Handlungen zur Erfüllung eines Vollstreckungstitels erforderlich sind, ist durch Auslegung des Titels zu ermitteln ( BGH 5. März 2015 - I ZB 74/14 - Rn. 20; vgl. auch BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 14 und BGH 6. Juni 2013 - I ZB 56/12 - Rn. 10 ).

    Ergänzend sind erforderlichenfalls die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung sowie das übrige Parteivorbringen heranzuziehen ( BGH 5. März 2015 - I ZB 74/14 - Rn. 20; vgl. auch BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 18 zur Problematik der Bestimmtheit des Vollstreckungstitels ).

    Umstände, die außerhalb des Vollstreckungstitels liegen, sind bei der Auslegung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen ( BGH 5. März 2015 - I ZB 74/14 - Rn. 21; vgl. auch BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 18 ) .

    Insbesondere ist es ohne Bedeutung, ob und inwieweit der titulierte Anspruch materiell-rechtlich begründet ist und ob und welche weiteren materiell-rechtlichen Ansprüche der Gläubigerin oder dem Gläubiger zustehen ( vgl. BGH 5. März 2015 - I ZB 74/14 - Rn. 21 und 23 ).

  • OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16

    Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im

    Da das Landgericht als Vollstreckungsgericht verpflichtet ist, bei der Auslegung des Titels, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BGH, Beschl. v. 05.03.2015 - I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 19), wird es den Wirtschaftsprüfervorbehalt entsprechend auslegen.
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 147/18

    Querlieferungen

    Hierzu kann auch ein selektives Vertriebssystem zählen (vgl. BGH, GRUR 2012, 626 Rn. 31 - CONVERSE I; BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 27).
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18

    Zwangsvollstreckung: Auslegung des Tenors eines Teil-Anerkenntnsiurteils durch

    Diese Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, MDR 2013, 1118; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255; Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO 14. Aufl., § 704 Rn. 6).

    Dabei sind Umstände, die außerhalb des Titels liegen, bei der Auslegung wegen der Formalisierung des Vollstreckungsverfahrens grundsätzlich nicht zu berücksichtigen; insbesondere ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255; vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - VII ZB 42/08, NJW 2010, 2137 Rn. 11).

    Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels aber sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 339; Beschluss vom 26. November 2009 - VII ZB 42/08, NJW 2010, 2137; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255).

    Für die - hier gebotene - Auslegung des Vollstreckungstitels durch das Beschwerdegericht, das über die sofortige Beschwerde gegen eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den das Prozessgericht des ersten Rechtszugs erlassen hat, gelten diese Grundsätze entsprechend (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255).

    Zur Auslegung des Tenors kann das Prozessgericht daher in einem solchen Fall auf die Begründung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung und auf unstreitiges oder glaubhaft gemachtes Vorbringen der Parteien zurückgreifen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255).

    Ob der titulierte Anspruch materiell-rechtlich begründet ist, spielt dagegen für die Auslegung keine Rolle (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255).

  • KG, 24.05.2019 - 5 U 1/18

    On-Board-Shopping

  • BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 13/21

    Zur Vollstreckung aus einem im Informationserzwingungsverfahren ergangenen Titel

  • LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 38 O 144/22
  • BVerfG, 13.04.2022 - 1 BvR 1021/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslegung eines

  • OLG Brandenburg, 19.03.2020 - 9 UF 134/18

    Auseinandersetzung einer vormals von Eheleuten gemeinsam in der Form einer GbR

  • OLG Köln, 10.09.2020 - 15 U 230/19

    Dieselskandal: Bericht wegen fehlender Anhörung rechtswidrig

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2021 - 7 W 44/20

    Verpflichtung zur Übertragung von Bitcoin; Gutschrift von Bitcoins in einem

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 21 Ta 1443/18
  • OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15

    Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit trotz eines denselben Sachverhalt

  • OLG Frankfurt, 01.08.2018 - 6 W 53/18

    Unterlassungsvollstreckung: Verpflichtung zur Information von Werbeadressaten

  • OLG Köln, 05.08.2016 - 28 W 4/16

    Anforderungen an die Vollziehung einer auf die Vornahme einer unvertretbaren

  • OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23

    So klappt es nicht mit den Nachbarn...

  • OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18

    Unterlassungsvollstreckung: Auslegung des Titels; Darlegungs- und Beweislast;

  • BayObLG, 22.04.2021 - 1Z BR 74/20

    Vollstreckung aus einem Vergleich über Auskunftserteilung nach § 51a GmbHG

  • BayObLG, 20.09.2021 - 101 ZBR 134/20

    Anspruch auf eidesstattliche Versicherung im aktienrechtlichen

  • LAG Hessen, 30.12.2020 - 8 Ta 342/20

    Vollstreckungstitel als Grundlage der Zwangsvollstreckung Erfüllungseinwand des

  • OLG München, 19.07.2018 - 29 U 3493/17

    Unionsmarke; Erschöpfung

  • BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 109/20

    Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Titels über das Einsichtsrecht gegenüber einer

  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 98/21

    Zurückweisung der Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel durch

  • LAG Köln, 13.09.2022 - 4 Sa 416/21

    Anspruch auf Karenzentschädigung; Keine Anrechnung anderweitigen Erwerbs bei

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 13 SB 280/19

    GdB - Herabsetzung - Absenkung - Bestimmtheit

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2017 - 2 W 2/17
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2021 - 2 W 19/20

    Verletzung des deutschen Teils eines Europäischen Patents; Sofortige Beschwerde

  • OLG Hamm, 12.10.2020 - 5 W 46/20

    Bezugnahme in einem Prozessvergleich

  • KG, 18.09.2018 - 5 U 15/17

    HCG C 30 G. Globuli

  • OLG München, 28.06.2018 - 29 U 3493/17

    Abmahnkosten - JOOP

  • LG Berlin, 26.01.2021 - 102 O 23/19

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen einen wettbewerbsrechtlichen

  • OLG München, 13.02.2020 - 29 U 673/19

    Kein Inverkehrbringen durch Lieferung von Produktionsstätte zum Vertriebslager

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 13 SB 123/18

    Bescheid - Bestimmtheit - GdB - Herabsetzung

  • LG Frankfurt/Oder, 09.06.2022 - 16 S 231/21

    Darf der Wegerecht-Belastete ein Tor anbringen?

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2022 - L 13 SB 142/20
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 2 W 14/18
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