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   BGH, 03.02.2011 - I ZB 75/09   

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https://dejure.org/2011,7623
BGH, 03.02.2011 - I ZB 75/09 (https://dejure.org/2011,7623)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2011 - I ZB 75/09 (https://dejure.org/2011,7623)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - I ZB 75/09 (https://dejure.org/2011,7623)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de

    §§ 238 Abs. 2 S. 1, 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO
    Rechtsanwalt darf darauf vertrauen, dass werktags aufgegebene Post am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert wird

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 2 U 16/09

    Markenrechtsverletzung durch eine Domain: Haftung eines inländischen Admin-C

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - I ZB 75/09
    Das Gesuch im vorliegenden Verfahren 2 U 15/09 sei gemeinsam mit entsprechenden Gesuchen in den Parallelsachen 2 U 14/09 und 2 U 16/09 am 30. März 2009 diktiert, geschrieben, unterzeichnet und der Rechtsanwaltsfachangestellten Frau K. übergeben worden, damit diese die Gesuche vorab per Telefax an das Berufungsgericht sende.

    Da Frau K. ihren Arbeitsplatz an diesem Tag wegen eines privaten Termins früher habe verlassen müssen, habe sie dem Prozessbevollmächtigten gegen 16.00 Uhr erklärt, dass nur eines der Gesuche (in der Sache 2 U 16/09) soeben gefaxt worden sei, ihr aber für die Versendung der weiteren Gesuche heute die Zeit fehle.

    Am 6. April 2009 habe sich auf telefonische Nachfrage der Rechtsanwaltsfachangestellten Frau B. bei der Geschäftsstelle des Berufungsgerichts herausgestellt, dass in den beiden Sachen 2 U 14/09 und 2 U 15/09 - anders als in der Sache 2 U 16/09 - keine Fristverlängerungsgesuche zu den Akten gelangt seien.

    Es sei schon nicht besonders wahrscheinlich, dass ausgerechnet das Kuvert mit den beiden nicht vorab per Telefax übersandten Gesuchen in den Verfahren 2 U 14/09 und 2 U 15/09 bei der Postübersendung verlorengegangen sein solle, während das vorab per Telefax übersandte und zugleich in den Briefkasten eingeworfene Gesuch in der Sache 2 U 16/09 durch die Post ausgeliefert worden sei.

    aa) Das Berufungsgericht hat angenommen, es sei nicht besonders wahrscheinlich, dass ausgerechnet das Kuvert mit den beiden nicht vorab per Telefax übersandten Gesuchen in den Verfahren 2 U 14/09 und 2 U 15/09 bei der Postübersendung verlorengegangen sein solle, während das vorab per Telefax übersandte und zugleich in den Briefkasten eingeworfene Gesuch in der Sache 2 U 16/09 durch die Post ausgeliefert worden sei.

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - I ZB 75/09
    Das Berufungsgericht ist ferner zutreffend davon ausgegangen, dass ein Vorbringen glaubhaft gemacht ist, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1998 - II ZB 15/97, NJW 1998, 1870; Beschluss vom 11. September 2003 - IX ZB 37/03, BGHZ 156, 139, 141 f.).
  • BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09

    Wiedereinsetzungsantrag: Hinweispflicht des Gerichts auf Ergänzungsbedürftigkeit

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - I ZB 75/09
    Deshalb darf eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 09.02.1998 - II ZB 15/97

    Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - I ZB 75/09
    Das Berufungsgericht ist ferner zutreffend davon ausgegangen, dass ein Vorbringen glaubhaft gemacht ist, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1998 - II ZB 15/97, NJW 1998, 1870; Beschluss vom 11. September 2003 - IX ZB 37/03, BGHZ 156, 139, 141 f.).
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