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   BGH, 13.08.2015 - I ZB 76/14   

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https://dejure.org/2015,26303
BGH, 13.08.2015 - I ZB 76/14 (https://dejure.org/2015,26303)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2015 - I ZB 76/14 (https://dejure.org/2015,26303)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2015 - I ZB 76/14 (https://dejure.org/2015,26303)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, §§ 133, 83 MarkenG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG, § 291 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 83 Abs. 3 MarkenG, § 90 Abs. 2 Satz 1 MarkenG

  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer Verwechselungsgefahr zwischen den Wortmarken "Heliomedical" und "HELIOS"; Wahrung des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung einer Verwechselungsgefahr zwischen den Wortmarken "Heliomedical" und "HELIOS"; Wahrung des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Gericht

  • rechtsportal.de

    Prüfung einer Verwechselungsgefahr zwischen den Wortmarken "Heliomedical" und "HELIOS"; Wahrung des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und die Erwägungen des Gerichts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 40/09

    LIMES LOGISTIK

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - I ZB 76/14
    Auf die Frage, ob die erhobene Rüge durchgreift, kommt es für die Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. Juni 2010 - I ZB 40/09, GRUR 2010, 1034 Rn. 9 = WRP 2010, 1034 - LIMES LOGISTIK).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 3157/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - I ZB 76/14
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist (BVerfG, FamRZ 2013, 1953 Rn. 14; NJW 2009, 1584 f. mwN).
  • BPatG, 14.05.2014 - 28 W (pat) 564/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Heliomedical/HELIOS.EU

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - I ZB 76/14
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Widersprechenden hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen (BPatG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 28 W (pat) 564/12, juris).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZB 68/10

    Medicus. log

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - I ZB 76/14
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs ist hingegen nicht verletzt, wenn das Gericht den Parteivortrag zwar zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, aus ihm jedoch andere rechtliche Schlüsse gezogen hat als die Partei geltend gemacht hat (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/08, GRUR 2009, 992 Rn. 17 und 23 = WRP 2009, 1104 - Schuhverzierung; Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314 Rn. 14 - Medicus. log).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - I ZB 76/14
    Soweit die Rechtsbeschwerde in diesem Zusammenhang auf Umsatzzahlen der Jahre 2012 und 2013 abhebt, kommt es auf diese Zeiträume nicht an, weil sie der Anmeldung der angegriffenen Marke (29. Januar 2009) nachfolgen und eine Steigerung der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken nach dem Anmeldezeitpunkt nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - I ZB 61/07, GRUR 2008, 903 Rn. 14 = WRP 2008, 1342 - SIERRA ANTI- GUO).
  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - I ZB 76/14
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist (BVerfG, FamRZ 2013, 1953 Rn. 14; NJW 2009, 1584 f. mwN).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 53/08

    Schuhverzierung

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - I ZB 76/14
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs ist hingegen nicht verletzt, wenn das Gericht den Parteivortrag zwar zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, aus ihm jedoch andere rechtliche Schlüsse gezogen hat als die Partei geltend gemacht hat (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/08, GRUR 2009, 992 Rn. 17 und 23 = WRP 2009, 1104 - Schuhverzierung; Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314 Rn. 14 - Medicus. log).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 18/17

    Schutzfähigkeit und Unterscheidungskraft der eingetragenen Wortmarke "Die

    Auf die Frage, ob die erhobene Rüge durchgreift, kommt es für die Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. Juni 2010 - I ZB 40/09, GRUR 2010, 1034 Rn. 9 = WRP 2010, 1034 - LIMES LOGISTIK; Beschluss vom 13. August 2015 - I ZB 76/14, juris).
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