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   BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76   

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BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76 (https://dejure.org/1977,660)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1977 - I ZB 8/76 (https://dejure.org/1977,660)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1977 - I ZB 8/76 (https://dejure.org/1977,660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren - Eintragungsfähigkeit eines Anmeldezeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 993
  • GRUR 1977, 717
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76
    Andernfalls werde das Freihaltebedürfnis ausgehöhlt; durch die Zeicheneintragung werde dem Zeicheninhaber die Möglichkeit gewährt, den ungehinderten Gebrauch freizuhaltender Angaben im Warengleichartigkeitsbereich zu beeinträchtigen; denn nach der neueren Rechtsprechung - insbesondere nach dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 1968 (GRUR 1968, 414 - Fe) - könnten zeichenrechtliche Ansprüche gegen eine Zeichenbenutzung im Warengleichartigkeitsbereich nicht schon deshalb versagt werden, weil das Zeichen in dem fraglichen Warengleichartigkeitsbereich eine freizuhaltende Angabe sei.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 14. Februar 1968 (GRUR 1968, 414, 416 - Fe) diese Einschränkung des Zeichenschutzes im Widerspruchsverfahren, die im Verletzungsprozeß, insbesondere bei allein aufgrund Verkehrsdurchsetzung nach § 4 Abs. 3 WZG eingetragenen Zeichen ohnehin keine Anerkennung gefunden hatte, nicht für gerechtfertigt erachtet; versage man dem Inhaber eines prioritätsälteren schutzfähigen Zeichens trotz warenzeichenmäßiger Verwendung, trotz Verwechslungsgefahr und Warengleichartigkeit Verbietungsansprüche, so werde das Aufkommen mehrerer verwechslungsfähiger Kennzeichen im Warengleichartigkeitsbereich begünstigt; gerade das sei aber mit Wesen und Funktion des Zeichensrechts nicht vereinbar.

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in seinem Beschluß vom 14. Februar 1968 (GRUR 1968, 414, 416 - Fe) ausgeführt, daß zeichenrechtliche Ansprüche aus einem Widerspruchszeichen gegen eine Neuanmeldung für gleichartige Waren nicht schon deshalb versagt werden könnten, weil das Widerspruchszeichen in dem fraglichen Warengleichartigkeitsbereich eine freizuhaltende Angabe sei.

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67

    Polyestra

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76
    Die Regelung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG soll zwar eine Monopolisierung beschreibender Angaben unterbinden und ihre freie Benutzbarkeit durch alle Mitbewerber sicherstellen (vgl. BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; BGHZ 50, 219, 224 - Polyestra; BGH GRUR 1975, 368, 369 - Elzym).

    Im Interesse des allgemeinen Freihaltebedürfnisses ist zwar die Anwendung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG streng zu handhaben; insbesondere ist - soweit es das Freihaltebedürfnis erfordert - der Begriff der beschreibenden Angabe in einem weiten Sinne aufzufassen, um bereits im Eintragungsverfahren eine andernfalls mögliche Behinderung der Mitbewerber auszuschließen (vgl. BGHZ 50, 219, 224, 225 - Polyestra).

  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76
    Die Regelung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG soll zwar eine Monopolisierung beschreibender Angaben unterbinden und ihre freie Benutzbarkeit durch alle Mitbewerber sicherstellen (vgl. BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; BGHZ 50, 219, 224 - Polyestra; BGH GRUR 1975, 368, 369 - Elzym).

    Eine Berücksichtigung des Freihaltebedürfnisses im Widerspruchsverfahren würde - wie bei gleichen Waren (BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; BGHZ 45, 131, 135 ff - Shortening) - auch bei Warengleichartigkeit zu Zeichen minderen Ranges und zu dementsprechend bedenklichen Konsequenzen führen; insbesondere, so hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, handle der Verletzer selbst widersprüchlich, wenn er sich gegenüber dem Verbietungsanspruch des prioritätsälteren eingetragenen Zeichens damit verteidigen wolle, die warenzeichenmäßige Benutzung seines Zeichens dürfe deshalb nicht untersagt werden, weil es für seine Waren eintragungs- und schutzunfähig sei.

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76
    Es könnte in der Tat zweifelhaft sein, ob allein die Anführung der Bezeichnung "Cookies" mit ihrer beschreibenden Bedeutung im Warenkunde-Lexikon, 9. Aufl., 135 von Dr. O. bereits einen hinreichenden Rückschluß auf ihre tatsächliche Verwendung im Inland und damit auf das Freihaltebedürfnis zuläßt, wie das Bundespatentgericht angenommen hat (vgl. BGHZ 45, 131, 136 - Shortening).

    Eine Berücksichtigung des Freihaltebedürfnisses im Widerspruchsverfahren würde - wie bei gleichen Waren (BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; BGHZ 45, 131, 135 ff - Shortening) - auch bei Warengleichartigkeit zu Zeichen minderen Ranges und zu dementsprechend bedenklichen Konsequenzen führen; insbesondere, so hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, handle der Verletzer selbst widersprüchlich, wenn er sich gegenüber dem Verbietungsanspruch des prioritätsälteren eingetragenen Zeichens damit verteidigen wolle, die warenzeichenmäßige Benutzung seines Zeichens dürfe deshalb nicht untersagt werden, weil es für seine Waren eintragungs- und schutzunfähig sei.

  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76
    Darüber hinaus ist der (im Warengleichartigkeitsbereich) beschreibende Charakter der Kennzeichnung auch für die vorgelagerte Frage von Bedeutung, ob der Verkehr in der beschreibenden Angabe überhaupt ein unterscheidendes Kennzeichen für die so bezeichnete Ware sieht; mit der Annahme eines zeichenmäßigen Gebrauchs von beschreibenden Angaben, selbst wenn sie besonders herausgestellt werden, ist der Verkehr zurückhaltend (vgl. BGH GRUR 1968, 365 - Praline; 1970, 305 - Löscafe; 1971, 251, 252 - Oldtimer).
  • BPatG, 26.11.1975 - 27 W (pat) 280/74
    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76
    Dem hat sich der 27. Senat des Bundespatentgerichts in einem Beschluß vom 26.11.1975 (GRUR 1976, 425 - Mannequin) und im angefochtenen Beschluß insoweit angeschlossen, als er eine solche Prüfung jedenfalls dann für erforderlich ansieht, wenn ohne weiteres ersichtlich sei, daß die angemeldete Bezeichnung im Gleichartigkeitsbereich der angemeldeten Waren eine freihaltungsbedürftige Angabe sei.
  • BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74

    Löschung eines Warenzeichens, dass nach einem BGH-Urteil in einem anderen Fall

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76
    Die Regelung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG soll zwar eine Monopolisierung beschreibender Angaben unterbinden und ihre freie Benutzbarkeit durch alle Mitbewerber sicherstellen (vgl. BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; BGHZ 50, 219, 224 - Polyestra; BGH GRUR 1975, 368, 369 - Elzym).
  • BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die warenzeichenmäßige Verwendung eines

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76
    Darüber hinaus ist der (im Warengleichartigkeitsbereich) beschreibende Charakter der Kennzeichnung auch für die vorgelagerte Frage von Bedeutung, ob der Verkehr in der beschreibenden Angabe überhaupt ein unterscheidendes Kennzeichen für die so bezeichnete Ware sieht; mit der Annahme eines zeichenmäßigen Gebrauchs von beschreibenden Angaben, selbst wenn sie besonders herausgestellt werden, ist der Verkehr zurückhaltend (vgl. BGH GRUR 1968, 365 - Praline; 1970, 305 - Löscafe; 1971, 251, 252 - Oldtimer).
  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76
    Darüber hinaus ist der (im Warengleichartigkeitsbereich) beschreibende Charakter der Kennzeichnung auch für die vorgelagerte Frage von Bedeutung, ob der Verkehr in der beschreibenden Angabe überhaupt ein unterscheidendes Kennzeichen für die so bezeichnete Ware sieht; mit der Annahme eines zeichenmäßigen Gebrauchs von beschreibenden Angaben, selbst wenn sie besonders herausgestellt werden, ist der Verkehr zurückhaltend (vgl. BGH GRUR 1968, 365 - Praline; 1970, 305 - Löscafe; 1971, 251, 252 - Oldtimer).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Besteht hinsichtlich einer Ware, die im Warenverzeichnis nicht genannt, den dort genannten Waren jedoch ähnlich ist, ein Freihaltebedürfnis, kommt eine Versagung der Eintragung nicht in Betracht; der Gefahr der Aushöhlung der freizuhaltenden Angabe durch die für ähnliche Waren eingetragene Marke ist nicht im Eintragungs- oder Löschungs-, sondern im Verletzungsverfahren zu begegnen (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 3.6.1977 - I ZB 8/76, GRUR 1977, 717 - Cookies).«.

    bb) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde genügen die getroffenen Feststellungen auch dem Erfordernis, daß das Freihaltebedürfnis gerade für die eingetragenen Waren nachgewiesen sein muß (vgl. BGH, Beschl. v. 3.6.1977 - I ZB 8/76, GRUR 1977, 717, 718 = WRP 1977, 578 - Cokies; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517, 518 - SMARTWARE).

    Im Eintragungsverfahren sowie im Löschungsverfahren nach § 54 MarkenG ist jedoch das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG allein für die im Verzeichnis enthaltenen Waren zu prüfen, nicht dagegen für mit diesen ähnliche Waren (vgl. BGH GRUR 1977, 717, 718 - Cokies; GRUR 1990, 517 - SMARTWARE).

    Der Gefahr einer Aushöhlung der freizuhaltenden Angabe durch die für ähnliche Waren eingetragene Marke ist - wie der Senat bereits entschieden hat (BGH GRUR 1977, 717, 718 - Cokies) - nicht im Eintragungs- oder Löschungsverfahren, sondern im Verletzungsverfahren zu begegnen.

  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Das Bundespatentgericht hat aber nicht hinreichend beachtet, daß das Freihaltebedürfnis gerade für Waren oder Leistungen nachgewiesen sein muß, die von der einzutragenden Marke erfaßt sein sollen (vgl. BGH, Beschl. v. 3.6.1977 - I ZB 8/76, GRUR 1977, 717, 718 = WRP 1977, 578 - Cokies; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517, 518 - SMARTWARE; Beschl. v. 13.3.1997 - I ZB 4/95, GRUR 1997, 634, 635 = WRP 1997, 758 - Turbo II).

    Der Gefahr einer Aushöhlung der freizuhaltenden Angabe durch die für ähnliche Waren oder Leistungen eingetragene Marke ist nicht im Eintragungs- oder Löschungsverfahren, sondern im Verletzungsverfahren zu begegnen (BGH GRUR 1977, 717, 718 - Cokies; GRUR 1997, 634, 636 - Turbo II).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Bei der dahingehenden Prüfung sind allein die mit der Anmeldung in Anspruch genommenen Waren zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschl. v. 3.6.1977 - I ZB 8/76, GRUR 1977, 717, 718 = WRP 1977, 578 - Cokies; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517, 518 - SMARTWARE; Beschl. v. 13.3.1997 - I ZB 4/95, GRUR 1997, 634, 635 = WRP 1997, 758 - Turbo II; Beschl. v. 18.3.1999 - I ZB 27/96, GRUR 1999, 988, 989 = WRP 1999, 1038 - HOUSE OF BLUES).
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