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BGH, 17.10.1980 - I ZB 8/80 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 2/89
Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung
Entsprechend stellt Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift nur die danach statthafte Beschwerde von Gebühren frei (BGH Beschluß vom 17. Oktober 1980 - I ZB 8/80; anders zuvor ohne Begründung BGH Beschluß vom 23. September 1980 - I ZB 6/80). - OLG Koblenz, 06.03.2002 - 5 W 100/02
Streitwert: Negative Feststellungs- und Löschungsklage
Der Senat vertritt zwar die Ansicht, dass diese Bestimmung nur für statthafte Streitwertbeschwerden gilt (vgl. zum Problem BGH, 4b. Zivilsenat vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 2/89 - und BGH vom 17.10.1980 - I ZB 8/80 - sowie Senat vom 24.11.1999 - 14 W 635/99 -, in NJW-RR 2000, 1239 ). - OLG Celle, 20.09.2012 - 10 WF 235/12
Gebührenfreiheit einer unstatthaften Beschwerde gegen die Festsetzung des …
Beschwerden, die nicht die Voraussetzungen des § 59 Abs. 1 FamGKG erfüllen und damit nicht nach dieser Bestimmung "statthaft" sind, fallen dagegen nicht unter die Gebührenfreiheit (BGH Beschluss vom 17. Oktober 1980 - I ZB 8/80 - Beschluss vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 2/89 - [juris]; Beschluss vom 18. Dezember 2002 - VIII ZB 109/02 - [juris und BRAGOreport 2003, 163], jeweils zum gleichlautenden § 25 GKG a.F.; N. Schneider in Schneider/Wolf/Volpert FamGKG Handkommentar § 59 Rn.114;… Hartmann Kostengesetze 42. Aufl. § 68 GKG Rn. 21).