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   BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10   

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https://dejure.org/2011,6640
BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10 (https://dejure.org/2011,6640)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2011 - I ZB 9/10 (https://dejure.org/2011,6640)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10 (https://dejure.org/2011,6640)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Stahlschluessel

    MarkenG § 76 Abs. 6, § 83 Abs. 3 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 76 Abs. 6 MarkenG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG; Art. 103 Abs. 1 GG
    Wenn das Bundespatentgericht vorzeitig entscheidet, obwohl eine Partei glaubt, die Möglichkeit zu weiterem Vortrag zugesichert bekommen zu haben

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Stahlschluessel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 6 S 1 MarkenG, § 79 Abs 1 S 3 MarkenG, § 83 Abs 3 Nr 3 MarkenG, Art 103 Abs 1 GG
    Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht in einer Markensache: Entscheidung an Verkündungs Statt nach geschlossener mündlicher Verhandlung - Stahlschluessel

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zustellung einer Entscheidung an Verkündungs Statt ohne Klärung der Absicht weiteren Sachvortrags nach Schluss der Verhandlung im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht

  • rewis.io

    Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht in einer Markensache: Entscheidung an Verkündungs Statt nach geschlossener mündlicher Verhandlung - Stahlschluessel

  • ra.de
  • rewis.io

    Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht in einer Markensache: Entscheidung an Verkündungs Statt nach geschlossener mündlicher Verhandlung - Stahlschluessel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stahlschluessel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Gang der Verhandlung und Zustellung in Beschwerde vor BPat-Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Zum Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Zustellung einer Entscheidung an Verkündungs Statt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Zum Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Zustellung einer Entscheidung an Verkündungs Statt

  • angster.net (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor dem BPatG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 89
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.2010 - I ZB 13/10

    Grundsatz des gesetzlichen Richters: Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10
    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Anmelderin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey & corn; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I ZB 13/10, MarkenR 2011, 177 Rn. 5  Ivadal II).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07

    Wechsel der Besetzung einer Zivilkammer im Verlauf des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10
    Auch die Antragstellerin hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. hierzu BVerfG NJW 2008, 2243 Rn. 16) und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit der Parteien, der auch die Verfahrensgestaltung umfasst (vgl. BVerfGE 69, 248, 254).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10
    a) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit haben, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f. mwN).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/03

    "turkey & corn"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10
    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Anmelderin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey & corn; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I ZB 13/10, MarkenR 2011, 177 Rn. 5  Ivadal II).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10
    Auch die Antragstellerin hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. hierzu BVerfG NJW 2008, 2243 Rn. 16) und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit der Parteien, der auch die Verfahrensgestaltung umfasst (vgl. BVerfGE 69, 248, 254).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Neues Vorbringen kann danach nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - I ZB 62/98, GRUR 2001, 337, 338 = WRP 2001, 408 - EASYPRESS; Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 10 = WRP 2011, 1461 - Stahlschluessel).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11

    MetroLinien

    Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts, die nicht in Anwesenheit der Gegenseite stattfinden, bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs der anderen Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit, wenn die anderen Beteiligten von dem Gesprächsinhalt nicht unterrichtet werden (im Anschluss an BGH, 22. Juni 2011, I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 - Stahlschluessel).

    Telefongespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit, wenn - wie im Streitfall - nicht alle Verfahrensbeteiligten von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 = WRP 2011, 468 - Stahlschluessel).

  • BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11

    Simca

    Die form und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Antragstellerin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I ZB 13/10, MarkenR 2011, 177 Rn. 5 - Ivadal II; Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 5 = WRP 2011, 1461 - Stahlschluessel).
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 10/21

    Heizkörperdesign

    Einseitige Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit, wenn nicht alle Verfahrensbeteiligte von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 - Stahlschluessel und BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 - MetroLinien).

    Einseitige Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit, wenn - wie im Streitfall - nicht alle Verfahrensbeteiligten von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 = WRP 2011, 468 - Stahlschluessel; BGH, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 - MetroLinien; vgl. auch BVerfG, WRP 2021, 736 Rn. 33).

  • BGH, 19.10.2011 - I ZB 90/10

    Nicht zugelassene Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsstreit: Gehörsrüge zur

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Antragstellerin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I ZB 13/10, MarkenR 2011, 177 Rn. 5 - Ivadal II; Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 5 = WRP 2011, 1461 - Stahlschluessel).
  • BGH, 19.10.2011 - I ZB 91/10

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen die Löschung

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Antragstellerin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I ZB 13/10, MarkenR 2011, 177 Rn. 5 - Ivadal II; Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 5 = WRP 2011, 1461 - Stahlschluessel).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 93/11

    Schriftliches Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht: Grundsatz des

    Telefongespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit, wenn - wie im Streitfall - nicht alle Verfahrensbeteiligten von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 = WRP 2011, 468 - Stahlschluessel).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 92/11

    Gebot zur Wahrung des rechtlichen Gehörs i.R.e. Beschwerdeverfahrens bzgl.

    Telefongespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit, wenn - wie im Streitfall - nicht alle Verfahrensbeteiligten von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 = WRP 2011, 468 - Stahlschluessel).
  • BPatG, 21.06.2016 - 10 W (pat) 1/15

    Zurückweisung einer Patentanmeldung in Form einer Waschvorrichtung mangels

    Der Senat war unter diesen Umständen nicht gehalten, beim Anmelder nochmals nachzufragen, ob er die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung und weiteren Vortrag anstrebe (BGH GRUR 2012, 89, 90 - "STAHLSCHLUESSEL").
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