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   BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08   

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https://dejure.org/2009,2159
BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08 (https://dejure.org/2009,2159)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2009 - I ZB 93/08 (https://dejure.org/2009,2159)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 (https://dejure.org/2009,2159)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei ohne deren Anhörung zu dieser Frage; Möglichkeit einer selbstständigenAnfechtung der Anordnung ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 321a Abs. 1; ; ZPO § 355 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei ohne deren Anhörung zu dieser Frage; Möglichkeit einer selbstständigenAnfechtung der Anordnung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel gg. Beschluss über Gutachten zur Prozessfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gutachten zur Prozessfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1223
  • MDR 2009, 1184
  • FamRZ 2009, 1579
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13

    Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen

    Art. 103 Abs. 1 GG enthält insofern weitere Garantien als die, sich irgendwie zur Sache einlassen zu können (BVerfG, BVerfGK 6, 380, 383; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08, NJW-RR 2009, 1223 Rn. 6).
  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 142/15

    Bestellung eines Prozesspflegers: Anfechtbarkeit mit der sofortigen Beschwerde

    d) Ob trotz dieser Vorgaben ein Rechtsmittel ausnahmsweise im Falle erheblicher Verletzungen von Verfahrensgrundrechten zugelassen werden müsste (vgl. BGH Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 - NJW-RR 2009, 122 [Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit ohne rechtliches Gehör] und Senatsbeschluss BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002 [objektiv willkürliche Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung]; vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 242/14 - FamRZ 2015, 743 Rn. 20), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21

    Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses;

    (1) Nach der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, auf welche sich auch das Beschwerdegericht bezieht, verletzt ein Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei, der ohne deren vorherige persönliche Anhörung zu dieser Frage erlassen wurde, den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör und kann von ihr ausnahmsweise mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 Rn. 6 ff., NJW-RR 2009, 1223).
  • OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
    e) Soweit im Falle erheblicher Verletzungen von Verfahrensgrundrechten dennoch Rechtsmittel in Form einer außerordentlichen sofortigen Beschwerde zugelassen werden (vgl. BGH v. 28.05.2009 - I ZB 93/08, NJW-RR 2009, 1223 gegen Beweisbeschluss über Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit ohne rechtliches Gehör; BGH v. 14.03.2007 - XII ZB 201/06, NJW 2007, 3575 für objektiv willkürliche Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung), betrifft das ersichtlich Fälle, in denen in existenzieller Weise in höchstpersönliche Rechte eingegriffen wird, was mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht zu vergleichen ist.
  • BGH, 19.12.2012 - IV ZB 38/12

    Statthaftigkeit eines als "außerordentliche sofortige weitere Beschwerde"

    Die vom Beschwerdeführer herangezogene Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2009 (I ZB 93/08, NJW-RR 2009, 1223) ist bereits deshalb nicht einschlägig, weil dieser eine zugelassene Rechtsbeschwerde zugrunde lag.
  • OLG Köln, 12.08.2019 - 5 W 22/19
    Das BVerfG (NVwZ 2005, 681) hat ebenso wie der BGH (Beschl. v. 28.5.2009, I ZB 93/08, NJW-RR 2009, 1223) ausnahmsweise eine sofortige Anfechtbarkeit des Beweisbeschlusses zugelassen, wenn sonst das rechtliche Gehör der Partei ebenso wie ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt würde und ihr dadurch ein Schaden droht, der durch ein Rechtsmittel gegen die Endentscheidung nicht wieder gut zu machen wäre.
  • OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06

    Prozessfähigkeit: Amtsermittlung bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit des

    b) Bei dieser Sachlage sieht der Senat - aus verfassungsrechtlichen Erwägungen (vgl. BGH NJW 2007, 3535; NJW-RR 2009, 1223 f.; Vollkommer a.a.O. § 56 Rn. 8 a.E.) - von der (zwangsweisen) Durchsetzung einer psychiatrischen Begutachtung ab.
  • BGH, 09.12.2010 - III ZA 16/10

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen ein Richterablehnungsgesuch

    Der vom Antragsteller für seine gegenteilige Auffassung angeführte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2009 (I ZB 93/08 - NJW-RR 2009, 1223) ist auf eine vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde hin ergangen und betrifft die Anfechtung eines Beweisbeschlusses über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei, der ohne deren vorherige Anhörung zu dieser Frage erlassen wurde.
  • BGH, 13.01.2011 - III ZA 21/10

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die

    Der vom Antragsteller für seine gegenteilige Auffassung angeführte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2009 (I ZB 93/08 - NJW-RR 2009, 1223) ist auf eine vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde hin ergangen und betrifft die Anfechtung eines Beweisbeschlusses über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei, der ohne deren vorherige Anhörung zu dieser Frage erlassen wurde.
  • OLG Naumburg, 20.07.2015 - 1 W 24/15

    Anfechtbarkeit des zur Verweisung wegen Unzuständigkeit gefassten Beschlusses bei

    Ist die Verweisung objektiv willkürlich oder unter Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte zustande gekommen, hat das verweisende Gericht, dessen Bindung an die eigene Entscheidung dann entfällt, den Fehler selbst zu korrigieren (BGH NJW 2000, 590; 2002, 1577; Beschluss vom 8.5.2002, V ZB 20/02, BeckRS 2002 30258387; Beschluss vom 16.12.2010, I ZA 18/10, BeckRS 2010, 31031; Beschluss vom 4.9.2014, I ZA 7/14, BeckRS 2014, 18023; anders BGH NJW-RR 2009, 1223).
  • BGH, 15.01.2013 - IV ZB 40/12

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts

  • OLG München, 03.05.2018 - 28 W 589/18

    Keine Beschwerde gegen die Ablehnung der Einholung eines Ergänzungsgutachtens

  • OLG Frankfurt, 05.08.2019 - 8 W 33/19

    Unanfechtbarkeit der Auswahl des Sachverständigen

  • OLG Stuttgart, 21.10.2020 - 6 W 53/20

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Aussetzungsentscheidung

  • BGH, 09.12.2010 - III ZA 17/10
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 1/10

    Strafbefehlsverfahren; Anordnung amtsärztlicher Untersuchung;

  • BSG, 26.09.2013 - B 2 U 7/13 S
  • BSG, 30.09.2013 - B 2 U 9/13 S
  • BGH, 19.12.2012 - IV ZB 39/12
  • BGH, 15.01.2013 - IV ZB 41/12
  • OLG München, 19.07.2021 - 13 W 753/21

    Beschwerde, Verletzung, Rechtsmittel, Verfahren, Gegenvorstellung, Partei,

  • OLG Köln, 08.09.2010 - 12 W 24/10

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss hinsichtlich der

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