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   BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10   

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https://dejure.org/2011,10661
BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10 (https://dejure.org/2011,10661)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - I ZB 98/10 (https://dejure.org/2011,10661)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - I ZB 98/10 (https://dejure.org/2011,10661)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    akustilon

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 MarkenG, § 53 Abs 1 MarkenG, § 53 Abs 3 MarkenG
    Markenlöschung wegen Verfalls: Grenzen der formellen Prüfung seitens des Deutschen Patent- und Markenamtes - akustilon

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Erstreckung der Prüfungspflichten des Deutschen Patent- und Markenamts im Verfahren nach § 53 MarkenG auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 MarkenG

  • kanzlei.biz

    Akustilon

  • rewis.io

    Markenlöschung wegen Verfalls: Grenzen der formellen Prüfung seitens des Deutschen Patent- und Markenamtes - akustilon

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenlöschung wegen Verfalls: Grenzen der formellen Prüfung seitens des Deutschen Patent- und Markenamtes - akustilon

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 7; MarkenG § 53
    Möglichkeit der Erstreckung der Prüfungspflichten des Deutschen Patent- und Markenamts im Verfahren nach § 53 MarkenG auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 MarkenG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Akustilon

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Verfahren nach § 53 MarkenG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zum Prüfungsumfang in Löschungsverfahren wegen Verfalls nach § 53 MarkenG - akustilon

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die löschungsreife Marke und das Widerspruchsverfahren

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Im Verfahren nach § 53 MarkenG wird nur der rechtzeitige Widerspruch des Markeninhabers gegen den Löschungsantrag geprüft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Im Verfahren nach § 53 MarkenG wird nur der rechtzeitige Widerspruch des Markeninhabers gegen den Löschungsantrag geprüft

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Akustilon

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 315
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10
    aa) Die Bestimmungen des Art. 103 Abs. 1 GG und des § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG garantieren den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 145 f.; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712; BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - I ZB 4/07, GRUR 2008, 731 Rn. 11 = WRP 2008, 1110 - alphaCAM).

    (1) Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG und § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG liegt allerdings vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und vernünftiger Verfahrensbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 86, 133, 144 f.; BVerfG, NJW-RR 1996, 253, 254).

    Dagegen verlangt das Gebot rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; vertretbare rechtliche Gesichtspunkte muss ein Verfahrensbeteiligter prinzipiell von sich aus in Betracht ziehen (BVerfGE 74, 1, 5; 86, 133, 145).

  • BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 431/09

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10
    Lässt das Gericht einen Vortrag unberücksichtigt, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt auf diesen Vortrag nicht ankommt, liegt kein Gehörsverstoß vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 431/09, juris Rn. 4).
  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56

    Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass ein Beteiligter eines Verfahrens, in dem seine Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit bestritten ist, für die Austragung dieses Streits als rechts- und parteifähig zu behandeln ist und die hierzu gebotenen Erklärungen abgeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1957 - VII ZR 280/56, BGHZ 24, 91, 94; Urteil vom 29. September 1981 - VI ZR 21/80, NJW 1982, 238).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10
    Dagegen verlangt das Gebot rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; vertretbare rechtliche Gesichtspunkte muss ein Verfahrensbeteiligter prinzipiell von sich aus in Betracht ziehen (BVerfGE 74, 1, 5; 86, 133, 145).
  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass ein Beteiligter eines Verfahrens, in dem seine Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit bestritten ist, für die Austragung dieses Streits als rechts- und parteifähig zu behandeln ist und die hierzu gebotenen Erklärungen abgeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1957 - VII ZR 280/56, BGHZ 24, 91, 94; Urteil vom 29. September 1981 - VI ZR 21/80, NJW 1982, 238).
  • BVerfG, 01.09.1995 - 1 BvR 632/94

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Anwendbarkeit der §§ 377 ff. HGB bei

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10
    (1) Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG und § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG liegt allerdings vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und vernünftiger Verfahrensbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 86, 133, 144 f.; BVerfG, NJW-RR 1996, 253, 254).
  • BPatG, 27.07.2010 - 24 W (pat) 80/08

    akustilon - Markenbeschwerdeverfahren - Verfalls-Löschungsverfahren - "akustilon"

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10
    Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen (BPatG, GRUR 2011, 362).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 53/08

    Schuhverzierung

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10
    Dem Erfordernis einer Begründung ist daher schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/08, GRUR 2009, 992 Rn. 25 = WRP 2009, 1104 - Schuhverzierung).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07

    alphaCAM

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10
    aa) Die Bestimmungen des Art. 103 Abs. 1 GG und des § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG garantieren den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 145 f.; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712; BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - I ZB 4/07, GRUR 2008, 731 Rn. 11 = WRP 2008, 1110 - alphaCAM).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 40/09

    LIMES LOGISTIK

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10
    Auf die Frage, ob die erhobenen Rügen durchgreifen, kommt es für die Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - I ZB 40/09, GRUR 2010, 1034 Rn. 9 = WRP 2010, 1399 - LIMES LOGISTIK).
  • BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 90/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren wegen Verfalls - "Zamek

    Der Senat hat die Beteiligten mit Verfügung vom 21./26. Juni 2012 wegen der zwischen ihnen kontrovers diskutierten Rechtsfrage der Wirksamkeit des Widerspruchs der Antragsgegnerin auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. August 2011 (GRUR 2012, 315 ff. - akustilon) hingewiesen.

    Das Deutsche Patent- und Markenamt ist im Löschungsverfahren wegen Verfalls auf die formelle Prüfung beschränkt, ob der Inhaber der eingetragenen Marke der Löschung rechtzeitig, d.h. innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Löschungsantrages widersprochen hat, § 53 Abs. 3 MarkenG (vgl. hierzu BGH GRUR 2012, 315, Rdn. 13 - akustilon).

    Dafür sprechen auch Sinn und Zweck des Registerverfahrens nach § 53 MarkenG, das der Klärung der einfach zu beantwortenden Frage dient, ob das Vorliegen eines Verfallsgrundes unstreitig und ein Klageverfahren entbehrlich ist (so BGH GRUR 2012, 315 - akustilon).

    Ein solcher Umstand ist insbesondere nicht darin zu sehen, dass die Antragstellerin auch in Kenntnis der akustilon-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2012, 315 ff.) an ihrer Rechtsauffassung festgehalten hat.

  • BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 89/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren wegen Verfalls - "Zamek" -

    Der Senat hat die Beteiligten mit Verfügung vom 21. /26. Juni 2012 wegen der zwischen ihnen kontrovers diskutierten Rechtsfrage der Wirksamkeit des Widerspruchs der Antragsgegnerin auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. August 2011 (GRUR 2012, 315 ff. - akustilon) hingewiesen.

    Das Deutsche Patent- und Markenamt ist im Löschungsverfahren wegen Verfalls auf die formelle Prüfung beschränkt, ob der Inhaber der eingetragenen Marke der Löschung rechtzeitig, d.h. innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Löschungsantrages widersprochen hat, § 53 Abs. 3 MarkenG (vgl. hierzu BGH GRUR 2012, 315, Rdn. 13 - akustilon).

    Dafür sprechen auch Sinn und Zweck des Registerverfahrens nach § 53 MarkenG, das der Klärung der einfach zu beantwortenden Frage dient, ob das Vorliegen eines Verfallsgrundes unstreitig und ein Klageverfahren entbehrlich ist (so BGH GRUR 2012, 315 - akustilon).

    Ein solcher Umstand ist insbesondere nicht darin zu sehen, dass die Antragstellerin auch in Kenntnis der akustilon-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2012, 315 ff.) an ihrer Rechtsauffassung festgehalten hat.

  • BPatG, 25.11.2013 - 28 W (pat) 70/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren wegen Verfalls - "Zamek biofarm" -

    Der Senat schließt sich insoweit vollumfänglich den Ausführungen des 25. Senats des Bundespatentgerichts in den Gründen seines Beschlusses vom 14. Januar 2013 (25 W (pat) 90/11 - Zamek SACHSENGOLD) an, der einen parallel gelagerten Sachverhalt betrifft und die zu den vorliegend entscheidungserheblichen Fragen ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. August 2011 (GRUR 2012, 315 ff. - akustilon) berücksichtigt.

    Dafür sprechen auch Sinn und Zweck des Registerverfahrens nach § 53 MarkenG, das der Klärung der einfach zu beantwortenden Frage dient, ob das Vorliegen eines Verfallsgrundes unstreitig und ein Klageverfahren entbehrlich ist (so BGH GRUR 2012, 315 - akustilon; BPatG a. a. O. - Zamek SACHSENGOLD).

    Ein solcher Umstand ist insbesondere nicht darin zu sehen, dass die Antragstellerin auch in Kenntnis der akustilon-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. August 2011 (GRUR 2012, 315 ff.), auf die sie Ende Juni 2012 vom 25. Senat des Bundespatentgerichts in dem o. g. parallel gelagerten Beschwerdeverfahren 25 W (pat) 90/11 hingewiesen worden war, an ihrer Rechtsauffassung festgehalten hat.

  • BPatG, 25.11.2013 - 28 W (pat) 69/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren wegen Verfalls - "Zamek SUPPE" -

    Der Senat schließt sich insoweit vollumfänglich den Ausführungen des 25. Senats des Bundespatentgerichts in den Gründen seines Beschlusses vom 14. Januar 2013 (25 W (pat) 90/11 - Zamek SACHSENGOLD) an, der einen parallel gelagerten Sachverhalt betrifft und die zu den vorliegend entscheidungserheblichen Fragen ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. August 2011 (GRUR 2012, 315 ff. - akustilon) berücksichtigt.

    Dafür sprechen auch Sinn und Zweck des Registerverfahrens nach § 53 MarkenG, das der Klärung der einfach zu beantwortenden Frage dient, ob das Vorliegen eines Verfallsgrundes unstreitig und ein Klageverfahren entbehrlich ist (so BGH GRUR 2012, 315 -akustilon; BPatG a. a. O. - Zamek SACHSENGOLD).

    Ein solcher Umstand ist insbesondere nicht darin zu sehen, dass die Antragstellerin auch in Kenntnis der akustilon-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. August 2011 (GRUR 2012, 315 ff.), auf die sie Ende Juni 2012 vom 25. Senat des Bundespatentgerichts in dem o. g. parallel gelagerten Beschwerdeverfahren 25 W (pat) 90/11 hingewiesen worden war, an ihrer Rechtsauffassung festgehalten hat.

  • BPatG, 25.11.2013 - 28 W (pat) 71/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren wegen Verfalls - "Zamek Party

    Der Senat schließt sich insoweit vollumfänglich den Ausführungen des 25. Senats des Bundespatentgerichts in den Gründen seines Beschlusses vom 14. Januar 2013 (25 W (pat) 90/11 - Zamek SACHSENGOLD) an, der einen parallel gelagerten Sachverhalt betrifft und die zu den vorliegend entscheidungserheblichen Fragen ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. August 2011 (GRUR 2012, 315 ff. - akustilon) berücksichtigt.

    Dafür sprechen auch Sinn und Zweck des Registerverfahrens nach § 53 MarkenG, das der Klärung der einfach zu beantwortenden Frage dient, ob das Vorliegen eines Verfallsgrundes unstreitig und ein Klageverfahren entbehrlich ist (so BGH GRUR 2012, 315 - akustilon; BPatG a. a. O. - Zamek SACHSENGOLD).

    Ein solcher Umstand ist insbesondere nicht darin zu sehen, dass die Antragstellerin auch in Kenntnis der akustilon-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. August 2011 (GRUR 2012, 315 ff.), auf die sie Ende Juni 2012 vom 25. Senat des Bundespatentgerichts in dem o.g. parallel gelagerten Beschwerdeverfahren 25 W (pat) 90/11 hingewiesen worden war, an ihrer Rechtsauffassung festgehalten hat.

  • BPatG, 27.09.2017 - 19 W (pat) 16/17

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Automatische Karusselltüranlage und

    Die Einsprechende I, die d... GmbH, die aus der formwechselnden Umwandlung der D... GmbH + Co. Kommanditgesellschaft in die D... GmbH und durch spätere Umfirmierung hervorgegangen ist, war allerdings soweit und solange an dem Beschwerdeverfahren zu beteiligen und ihr Gehör zu geben, als über die Frage ihrer Beteiligung an dem Beschwerdeverfahren zu entscheiden war (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011, I ZB 98/10, GRUR 2012, 315 - akustilon; BGH, Urteil vom 11. April 1957, VII ZR 280/56, BGHZ 24, 91; jeweils zum Streit über die Parteifähigkeit einer Partei).
  • BPatG, 24.08.2017 - 26 W (pat) 20/15

    (Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Goldkehlchen"

    Die materiell-rechtliche Prüfung, ob die Marke gemäß § 49 MarkenG verfallen ist, ist vielmehr dem Löschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten vorbehalten (BGH GRUR 2012, 315 Rdnr. 13 - akustilon).
  • BPatG, 10.01.2017 - 29 W (pat) 21/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Lit.Eifel" - Eintragung bzw.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass ein Beteiligter eines Verfahrens, in dem seine Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit bestritten ist, für die Austragung dieses Streits als rechts- und parteifähig zu behandeln ist und die hierzu gebotenen Erklärungen abgeben kann (BGH GRUR 2012, 315 Rn. 14 - akustilon).
  • BPatG, 04.05.2022 - 25 W (pat) 11/20
    Sie war zum Zeitpunkt der Widerspruchserklärung als Markeninhaberin im Register vermerkt und kann die zur Verteidigung der Markeneintragung gebotenen Erklärungen abgeben, weil sie insoweit als rechts- und parteifähig zu behandeln ist (vgl. dazu BGH GRUR 2012, 315 Rn. 14 - akustilon mit Verweis auf BGHZ 24, 91 [94] = NJW 1957, 989; NJW 1982, 238).
  • BPatG, 25.07.2019 - 27 W (pat) 57/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "sd&m" - Akteneinsicht in Verfahren einer

    Schließlich gilt, dass derjenige, dessen Markenrechtsfähigkeit in einem Verfahren bestritten wird, als rechts- und parteifähig zu behandeln ist (BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 98/10, GRUR 2012, 315 Rn. 14 - akustilon).
  • BPatG, 14.03.2017 - 29 W (pat) 25/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ABDRUSCHIN IM LICHTE DER

  • BPatG, 12.04.2019 - 27 W (pat) 57/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "sd&m" - Akteneinsicht in Verfahren einer

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