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   BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60   

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BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60 (https://dejure.org/1961,663)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1961 - I ZR 1/60 (https://dejure.org/1961,663)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1961 - I ZR 1/60 (https://dejure.org/1961,663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1768
  • MDR 1961, 913
  • GRUR 1962, 42
  • DB 1961, 1159
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 124/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60
    Von "einzelnen Waren" kann aber jedenfalls dann keine Rede sein, wenn sich ein Sonderangebot auf das ganze Sortiment oder auf einen überwiegenden Teil hiervon oder doch auf ganze Warengruppen des Unternehmens erstreckt (vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 23. Juni 1961 - I ZR 124/60).

    § 1 Abs. 2 der Anordnung bestimmt vielmehr nur, daß unter den Begriff der Sonderveranstaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 der Anordnung nicht diejenigen Sonderangebote zu rechnen sind, die nach der Sachlage des Einzelfalles zwar an sich unter Abs. 1 fallen, bei denen aber zusätzlich die in Abs. 2 bezeichneten Merkmale vorliegen (ebenso Urteil des Senats vom 23. Juni 1961 - I ZR 124/60, vgl. auch BGH GRUR 1958 395, 397 - Sonderveranstaltung).

  • BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60
    § 1 Abs. 2 der Anordnung bestimmt vielmehr nur, daß unter den Begriff der Sonderveranstaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 der Anordnung nicht diejenigen Sonderangebote zu rechnen sind, die nach der Sachlage des Einzelfalles zwar an sich unter Abs. 1 fallen, bei denen aber zusätzlich die in Abs. 2 bezeichneten Merkmale vorliegen (ebenso Urteil des Senats vom 23. Juni 1961 - I ZR 124/60, vgl. auch BGH GRUR 1958 395, 397 - Sonderveranstaltung).
  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 53/55

    Arzneimittelverkauf in Drogerien

    Auszug aus BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60
    Es genügt, daß der gegen § 1 UWG Verstoßende die äußeren Tatumstände gekannt hat, die die Sittenwidrigkeit seines Vorgehens begründen, oder daß er mit der Möglichkeit gerechnet hat, daß solche Umstände vorliegen könnten (vgl. u.a. BGHZ 8, 387, 393 [BGH 30.01.1953 - I ZR 88/52] - Fernsprechnummer; BGHZ 23, 184, 195 [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55] - Spalttabletten).
  • BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52

    Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60
    Es genügt, daß der gegen § 1 UWG Verstoßende die äußeren Tatumstände gekannt hat, die die Sittenwidrigkeit seines Vorgehens begründen, oder daß er mit der Möglichkeit gerechnet hat, daß solche Umstände vorliegen könnten (vgl. u.a. BGHZ 8, 387, 393 [BGH 30.01.1953 - I ZR 88/52] - Fernsprechnummer; BGHZ 23, 184, 195 [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55] - Spalttabletten).
  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 286/89

    Kastanienmuster - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz; Schadensberechnung

    Dabei genügt es, daß der Verletzer mit dem Vorliegen von Umständen rechnet, die sein Verhalten sittenwidrig machen können (vgl. BGHZ 8, 387, 393 - Fernsprechnummer; BGH, Urt. v. 23.6.1961 - I ZR 1/60, GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II).

    Die Sittenwidrigkeit selbst setzt aber kein Verschulden voraus (vgl. BGHZ 48, 12, 17 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65] - Preisbindungsüberwachung-Treuhand; BGH, Urt. v. 23.6.1961 - I ZR 1/60 - aaO - Sonderveranstaltung II), insbesondere kein Bewußtsein der Sittenwidrigkeit (BGHZ 23, 184, 194 [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55] - Spalttabletten).

  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80

    Einstufung einer Werbung mit einer "Fülle von Sonderangeboten" als Vorwegnahme

    Das Berufungsgericht geht allerdings zutreffend davon aus, daß es für die Annahme einer unzulässigen Vorwegnahme des Schlußverkaufs entscheidend darauf ankommt, ob die Werbung in den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erwecken konnte, es handele sich um eine aus dem regelmäßigen Geschäftsverkehr des Werbenden herausfallende, bereits dem Schlußverkauf zuzuordnende Veranstaltung (vgl. BGH GRUR 1962, 36, 41 = WRP 1961, 275 - Sonderangebot - GRUR 1976, 702 = WRP 1976, 174 - Sparpreis - GRUR 1982, 241, 242 = WRP 1982, 218 - Sonderangebot in der Karenzzeit -).

    Wie der Bundesgerichtshof in früheren Urteilen (vgl. GRUR 1958, 395, 397 = WRP 1958, 185 - Sonderveranstaltung I - GRUR 1962, 36, 37 = WRP 1961, 882 - Sonderangebot - GRUR 1962, 42, 43 = WRP 1961, 275 - Sonderveranstaltung II -) entschieden hat, bestimmt sich die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung unter § 1 Abs. 1 AO fällt, unabhängig von § 1 Abs. 2 AO u.a. danach, ob sie außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfindet.

    Diese wird - wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgeführt hat - einerseits davon beeinflußt, ob ähnliche Verkaufsveranstaltungen in der Branche des Veranstalters häufig vorkommen und daher als üblich erscheinen (BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1982, 56, 57 - WRP 1982, 22 - Sommerpreis -); andererseits spielt für die Bewertung der Veranstaltung auch die Art ihrer Ankündigung eine nicht unerhebliche Rolle, da vielfach erst letztere den Eindruck einer nicht zum regelmäßigen Geschäftsverkehr gehörigen Sonderveranstaltung vermittelt (BGH GRUR 1962, 42, 44 = WRP 1961, 275 - Sonderveranstaltung II - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle (bzw. Radikale) Preissenkungen -).

  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 61/72

    Vorliegen einer Sonderveranstaltung bei Ankündigung eines gegenüber dem

    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II, 1972, 125 - Sonderveranstaltung III).

    Danach entspricht es Sinn und Zweck des § 1 Abs. 1 AO, der in erster Linie dem Schutz der Mitbewerber dient, maßgeblich auf den in der betreffenden Branche üblichen und als angemessen empfundenen Geschäftsverkehr abzustellen und nicht so sehr darauf, ob sich die Veranstaltung im Rahmen des von dem Veranstalter üblicherweise gezeigten Geschäftsgebarens hält (so auch die Grundlage der Entscheidungen vom 23. Juni 1961 - I ZR 1/60 - GRUR 1962, 42 f - Sonderveranstaltung II; vom 16. Juni 1971 - I ZR 11/70 - GRUR 1972, 125 - Sonderveranstaltung III und vom 24. November 1972 - I ZR 94/72 - Porzellan-Umtausch, sowie OLG Düsseldorf GRUR 1961, 321).

  • BGH, 08.12.1978 - I ZR 56/77

    Vorliegen einer unzulässigen Sonderveranstaltung - Verbot von Zeitungsanzeigen

    Damit ist das Landgericht mit Recht davon ausgegangen, daß es für die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs erfolgt, auf die Gesamtumstände und dabei insbesondere darauf ankommt, wie die Ankündigung der Verkaufsveranstaltung auf die angesprochenen Verkehrskreise wirkt (BGH GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; 1972, 125, 126 - Sonderveranstaltung III).

    Der Bundesgerichtshof ist allerdings in seinem Urteil vom 30. Juni 1961 (GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II) davon ausgegangen, daß die bloße Ankündigung einer Sonderveranstaltung und das Hervorrufen eines entsprechenden Eindrucks für sich allein für die Anwendung des § 1 der AO nicht ausreiche.

  • OLG Oldenburg, 25.10.2001 - 1 U 102/01

    Zustellung; Beschlussverfügung; Rechtsanwalt; Einstweilige Verfügung;

    Das ist nicht der Fall, wenn sie von einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise dahin verstanden werden, dass im Wesentlichen ein ganzes Sortiment, eine ganze Warensorte oder eine ganze Warengruppe zum Verkauf gestellt wird und/oder sich die Angebote nicht in den regelmäßigen Geschäftsbetrieb des Unternehmens einfügen (BGH GRUR 1962, 42; Baumbach/Hefermehl, a.a.O. § 7 Rn 31).
  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 202/81

    Verkaufsveranstaltung - Regelmäßiger Geschäftsverkehr - Möbeleinzelhandel

    Kündigt aber ein Möbeleinzelhändler unter Herausstellung einer beträchtlichen Anzahl von Sparbeispielen den Verkauf von der Stückzahl nach nicht begrenzten Einzelwaren und Warengruppen an, stellt er also ganze Teile seines Sortiments zu Sparpreisen zum Verkauf, weist das erfahrungsgemäß nicht auf einen dem Publikum geläufigen und als üblich empfundenen Verkauf einzelner Waren im Rahmen von Sonderangeboten hin, sondern auf eine Veranstaltung mit besonderen, dem Publikum nicht alltäglich gebotenen Kaufvorteilen und damit auf eine Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs (BGH, NJW 1961, 1768 = GRUR 1962, 42 (43, 44) = WRP 1961, 275 (276, 277) - Sonderveranstaltung II).
  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70

    Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -

    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bereits die Ankündigung als Teil der unzulässigen Sonderveranstaltung für sich allein untersagt werden kann, sofern im übrigen sämtliche Merkmale des § 1 Abs. 1 der AO vorliegen (BGH GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II).
  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78

    Auslegung des Berufungsantrages - Umfang der Rechtskraftwirkung des

    Dementsprechend kann - muß allerdings nicht - (vgl. BGH GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; 1972, 125 - Sonderveranstaltung III) der Unterlassungsantrag im Prozeß grundsätzlich auch auf das Verbot des Vertriebs im Rahmen der Sonderveranstaltung erstreckt werden.
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 139/77

    Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs - Abstoßen

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 21. Juni 1961 (GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II) klargestellt, daß die Ankündigung ein sehr wesentlicher Teil der Veranstaltung sei und daß gerade die Ankündigung vielfach erst die Verkaufsveranstaltung zur unzulässigen Sonderveranstaltung mache (a.a.O. unter II c).
  • KG, 20.01.2004 - 5 U 185/03

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Rabatt-Coupons in einer Tageszeitung

    Maßgebend insoweit sind die Art und Weise der Ankündigung, insbesondere die Intensität der Werbung und die Umstände der Durchführung des Verkaufs nach dessen Anlass, Umfang, Zeitdauer, Zeitpunkt (z. B. Nähe zum Schlussverkauf) und Preisgestaltung (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag; GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten; Köhler/Pieper, UWG, § 7 Rdnr. 20).
  • BGH, 10.10.1980 - I ZR 108/78

    Besondere Kaufvorteile - Warenausstellung - Verkaufsveranstaltung -

  • BGH, 08.12.1978 - I ZR 57/77

    Verbot einer unzulässigen Ankündigung eines Jubiläumsverkaufs - Werbemäßiges

  • BGH, 20.10.1978 - I ZR 5/77
  • BGH, 04.11.1977 - I ZR 39/76

    Möbeleinzelhandel - Veröffentlichung einer halbseitigen Anzeige in der

  • BGH, 15.02.1978 - I ZR 141/76

    Anbieten eines befristeten Angebots eines Einzelhandelsunternehmens der

  • BGH, 09.01.1976 - I ZR 24/75

    Werbung mit "Sparpreisen" als Verlängerung eines Abschnittsschlussverkaufs -

  • BGH, 12.07.1974 - I ZR 92/73

    Zulässigkeit einer Werbung, die einen Verkauf der beworbenen Ware nur mit der

  • BGH, 03.11.1972 - I ZR 106/71

    Verein zur Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen - Voraussetzungen der

  • KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03

    Wettbewerbsverstoß: Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung durch

  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 159/77

    Vorliegen einer Sonderveranstaltung bei einem ungekoppelten Angebot wechselnder

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 117/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.12.1960 - II ZR 16/59

    Der Begriff der unmöglichen Leistung - Behandlung der anfänglichen Unmöglichkeit

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