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   BGH, 26.02.2009 - I ZR 106/06   

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https://dejure.org/2009,1363
BGH, 26.02.2009 - I ZR 106/06 (https://dejure.org/2009,1363)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2009 - I ZR 106/06 (https://dejure.org/2009,1363)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - I ZR 106/06 (https://dejure.org/2009,1363)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Standesamtes gegenüber einem Verlag zur Übergabe eines von diesem herausgegebenen, werbefinanzierten Kochbuches an Heiratswillige bei deren Anmeldung; Voraussetzungen einer Unlauterkeit durch Verschaffung eines Wettbewerbsvorsprungs

  • Judicialis

    BGB § 134; ; UWG § 1

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Buchgeschenk vom Standesamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; UWG § 1
    Verpflichtung eines Standesamtes gegenüber einem Verlag zur Übergabe eines von diesem herausgegebenen, werbefinanzierten Kochbuches an Heiratswillige bei deren Anmeldung; Voraussetzungen einer Unlauterkeit durch Verschaffung eines Wettbewerbsvorsprungs

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Buchgeschenk vom Standesamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Wettbewerbsverstoß durch Verteilung eines Kochbuchs durch Standesamt an Heiratswillige ? Nichtigkeit eines Vertrages nach § 134 BGB, wenn er zu wettbewerbswidrigem Verhalten verpflichtet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Buchgeschenk vom Standesamt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Buchgeschenk vom Standesamt

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Buchgeschenk vom Standesamt an Heiratswillige nicht wettbewerbswidrig

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Buchgeschenk vom Standesamt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Buchgeschenk vom Standesamt an Heiratswillige nicht wettbewerbswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Büchergeschenk zur Eheschließung nicht wettbewerbswidrig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung eines Standesamts gegenüber einem Verlag, an Heiratswillige ein Kochbuch zu übergeben, grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Buchgeschenk vom Standesamt an Heiratswillige nicht wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3099
  • NJW-RR 2009, 691
  • MDR 2009, 942
  • GRUR 2009, 606
  • DB 2009, 1067
  • afp 2009, 258
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 106/06
    Die der Vereinbarung der Parteien immanente Verwendung der amtlich erlangten Informationen über die Identität der Heiratswilligen und der Zusammenhang von Werbung und amtlichem Handeln, indem die Bücher vom Standesbeamten bei der Anmeldung zur Eheschließung als Geschenk überreicht werden, sind bei dem hier vorliegenden Sachverhalt noch nicht unlauter (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.2001 - I ZR 193/99, GRUR 2002, 550, 553 = WRP 2002, 527 - Elternbriefe).

    Auch die Anlehnung einer Werbung an staatliche Autorität muss nicht den Charakter einer wettbewerbswidrigen Ausnutzung haben und ist deshalb für sich genommen nicht ohne weiteres zu beanstanden (vgl. BGH GRUR 2002, 550, 553 - Elternbriefe).

    Für die Verneinung der Unlauterkeit reicht es allerdings nicht aus, dass - wie die Revision geltend macht - die Klägerin und das Standesamt bei der Buchübergabe nicht dieselbe Zielrichtung verfolgen (vgl. BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe).

    In einem solchen Vorgehen liegt ein Missbrauch der amtlichen Stellung und der Einrichtungen der Verwaltung (vgl. BGH, Urt. v. 26.9.2002 - I ZR 293/99, GRUR 2003, 164, 166 = WRP 2003, 262 - Altautoverwertung; BGH GRUR 2002, 550, 553 - Elternbriefe).

  • BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft -

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 106/06
    Weder die Verknüpfung hoheitlicher Aufgaben mit privatem Gewinnstreben noch die Finanzierung dieser Aufgaben durch privatwirtschaftliche Tätigkeiten ist für sich genommen wettbewerbswidrig (vgl. BGH, Urt. v. 4.12.1970 - I ZR 96/69, GRUR 1971, 168, 169 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer).

    Unter diesen Voraussetzungen ist es insbesondere als zulässig angesehen worden, dass die öffentliche Hand amtliche Veröffentlichungen durch die entgeltliche Aufnahme privater Werbeanzeigen wirtschaftlich nutzt, um die so erzielten Mittel für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu verwenden (BGH GRUR 1971, 168, 170 - Ärztekammer; Urt. v. 22.9.1972 - I ZR 73/71, GRUR 1973, 530, 531 - Crailsheimer Stadtblatt).

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 293/99

    Kommunalrechtswidrige Wirtschaftstätigkeit nicht unlauter; Zusammenarbeit mit

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 106/06
    In einem solchen Vorgehen liegt ein Missbrauch der amtlichen Stellung und der Einrichtungen der Verwaltung (vgl. BGH, Urt. v. 26.9.2002 - I ZR 293/99, GRUR 2003, 164, 166 = WRP 2003, 262 - Altautoverwertung; BGH GRUR 2002, 550, 553 - Elternbriefe).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 106/06
    Denn diese Verwaltungsvorschrift dient allein den Interessen des Landes, so dass aus ihrer Verletzung kein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber der Klägerin abgeleitet werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1995 - XII ZR 230/94, NJW 1996, 714 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 10/96

    Co-Verlagsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 106/06
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der rechtsgeschäftlichen Verpflichtung selbst das wettbewerbswidrige Verhalten innewohnt (BGHZ 110, 156, 175 - HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz; BGH, Urt. v. 14.5.1998 - I ZR 10/96, GRUR 1998, 945, 947 = WRP 1998, 854 - Co-Verlagsvereinbarung; Staudinger/Sack, BGB [2003], § 134 Rdn. 298).
  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71

    Crailsheimer Stadtblatt - Zulässigkeit des Zivilrechtsweges - Privatrechtliche

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 106/06
    Unter diesen Voraussetzungen ist es insbesondere als zulässig angesehen worden, dass die öffentliche Hand amtliche Veröffentlichungen durch die entgeltliche Aufnahme privater Werbeanzeigen wirtschaftlich nutzt, um die so erzielten Mittel für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu verwenden (BGH GRUR 1971, 168, 170 - Ärztekammer; Urt. v. 22.9.1972 - I ZR 73/71, GRUR 1973, 530, 531 - Crailsheimer Stadtblatt).
  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 19/87

    HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz - Kopplung

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 106/06
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der rechtsgeschäftlichen Verpflichtung selbst das wettbewerbswidrige Verhalten innewohnt (BGHZ 110, 156, 175 - HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz; BGH, Urt. v. 14.5.1998 - I ZR 10/96, GRUR 1998, 945, 947 = WRP 1998, 854 - Co-Verlagsvereinbarung; Staudinger/Sack, BGB [2003], § 134 Rdn. 298).
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 106/06
    Sind beide Vertragsparteien Adressaten des Verbots, ist regelmäßig anzunehmen, dass das verbotswidrige Geschäft keine Wirkung entfalten soll (BGHZ 143, 283, 287) .
  • KG, 08.01.2019 - 5 U 83/18

    Kennzeichnungspflicht für Influencer auf Instagram: Nicht alles ist Werbung

    Dem kann die Antragsgegnerin folgende Passage aus dem Urteil des BGH "Buchgeschenk vom Standesamt" (GRUR 2009, 606, Rn 17).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Ein Rückgriff auf die Generalklausel ist insbesondere in Fällen geboten, in denen die Tatbestände der §§ 4 bis 7 UWG zwar bestimmte Gesichtspunkte der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung erfassen, aber keine umfassende Bewertung der Interessen der durch das Wettbewerbsverhältnis betroffenen Marktteilnehmer ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 176/06, GRUR 2009, 1080 Rn. 13 = WRP 2009, 1369 - Auskunft der IHK; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 106/06, GRUR 2009, 606 Rn. 15 bis 23 = WRP 2009, 611 - Buchgeschenk vom Standesamt).
  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 231/10

    Dentallaborleistungen

    Nach der Rechtsprechung des Senats können Verträge, die zur Begehung unlauteren Wettbewerbs verpflichten, gemäß § 134 BGB nichtig sein, wenn der rechtsgeschäftlichen Verpflichtung selbst das wettbewerbswidrige Verhalten innewohnt (BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 106/06, GRUR 2009, 606 Rn. 13 = WRP 2009, 611 - Buchgeschenk vom Standesamt, mwN).

    a) Für die Frage, ob der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstieß, ist auf die Gesetzeslage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Jahre 2001 abzustellen (vgl. BGH, GRUR 2009, 606 Rn. 10 - Buchgeschenk vom Standesamt).

  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 152/21

    muenchen.de

    Ebenfalls zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dass eine erwerbswirtschaftliche Randnutzung öffentlicher Einrichtungen - wie das Stadtportal - unter bestimmten Umständen unlauter sein kann, wenn beispielsweise die hoheitliche Aufgabenerfüllung mit der erwerbswirtschaftlichen Betätigung verquickt wird (vgl. BGH, GRUR 2002, 550 [juris Rn. 34 und 36] - Elternbriefe; BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 106/06, GRUR 2009, 606 [juris Rn. 14] = WRP 2009, 611 - Buchgeschenk vom Standesamt).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2018 - 6 U 50/13

    Stadtrundfahrten - Wettbewerbsverstoß: Übertragung der Touristinformation einer

    Ein Rückgriff auf die Generalklausel ist insbesondere in Fällen geboten, in denen die Tatbestände der §§ 4 bis 7 UWG zwar bestimmte Gesichtspunkte der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung erfassen, aber keine umfassende Bewertung der Interessen der durch das Wettbewerbsverhältnis betroffenen Marktteilnehmer ermöglichen (vgl. BGH, Urteil v. 22.04.2009 - I ZR 176/06, GRUR 2009, 1080 - Auskunft der IHK; BGH, Urteil 26.02.2009 - I ZR 106/06, GRUR 2009, 606 - Buchgeschenk vom Standesamt; Urteil v. 12.07.2012 a.a.O. - Solarinitiative).

    Geschäftliche Handlungen der öffentlichen Hand können aus den in § 4 Nr. 4, § 4a, § 5 Abs. 1 UWG (§ 4 Nr. 1, 2 und 10, § 5 Abs. 1 UWG a.F.) niedergelegten lauterkeitsrechtlichen Grundsätzen unlauter sein, wenn sie mit einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe verknüpft werden und dadurch der Eindruck erweckt wird, die erwerbswirtschaftliche Betätigung sei noch Teil der öffentlich-rechtlichen Aufgabenerfüllung oder wenn die öffentliche Hand ihre amtlichen Beziehungen dazu missbraucht, sich oder anderen wettbewerbliche Vorteile zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil v. 16.02.2009 - I ZR 106/06, GRUR 2009, 606 - Buchgeschenk vom Standesamt; Urteil v. 21.07.2005 - I ZR 170/01, GRUR 2005, 960 - Friedhofsruhe; Urteil v. 19.06.1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 116 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I; Köhler in Köhler/ Bornkamm a.a.O. § 3a Rn. 260, Rn. 2.64; Pfeifer in Teplitzky/Peifer/ Leistner, UWG, 3. Aufl., § 3 Rn. 493, 496).

    In einem solchen Vorgehen liegt ein Missbrauch der amtlichen Stellung und der Einrichtungen der Verwaltung, was zugleich eine unlautere geschäftliche Handlung i.S.v. § 3 UWG (§ 3 UWG a.F.) darstellt (vgl. BGH, Urteil v. 26.09.2002 - I ZR 293/99, GRUR 2003, 164 - Altautoverwertung; Urteil v. 16.02.2009 a.a.O. - Buchgeschenk vom Standesamt; Köhler in Köhler/Bornkamm a.a.O. § 3 Rn. 2.60; Pfeifer in Teplitzky/Peifer/ Leistner a.a.O. § 3 Rn. 493 ff).

  • OLG Köln, 07.12.2012 - 6 U 69/12

    Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden hinsichtlich unaufgeforderter

    a) Es ist allerdings nicht von vornherein wettbewerbswidrig, dass eine Wohlfahrtsorganisation wie die Beklagte sich zur Förderung ihres Dienstleistungsabsatzes am Telefonmarketing beteiligt und dazu auf anderweitig beschaffte Kontaktdaten zurückgreift, solange der Eindruck vermieden wird, als handele sie insoweit in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (vgl. zur Verknüpfung hoheitlicher Aufgaben mit privatem Gewinnstreben BGH, GRUR 2009, 606 [Rn. 14] - Buchgeschenk vom Standesamt).
  • OLG Nürnberg, 26.11.2021 - 3 U 2473/21

    Bereitstellung des Online-Portals eines Landkreises zur Bewerbung von Angeboten

    Unter diesen Voraussetzungen ist es insbesondere als zulässig angesehen worden, dass die öffentliche Hand amtliche Veröffentlichungen durch die entgeltliche Aufnahme privater Werbeanzeigen wirtschaftlich nutzt, um die so erzielten Mittel für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu verwenden (BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 106/06, GRUR 2009, 606, Rn. 14 - Buchgeschenk vom Standesamt).
  • KG, 19.06.2015 - 5 U 7/14

    Vertraulicher Inhalt ... nur vom Emfpänger persönlich zu öffnen! -

    Ob dies auch dann gilt, wenn eine anfängliche Irreführung über den Werbecharakter vorliegt (der Werbecharakter also erst bei einem näheren Sich-Befassen mit dem Inhalt erkennbar wird), muss aber vorliegend ebenso wenig entschieden werden wie die Frage, ob unter den rechtlichen Gesichtspunkten einer Verschleierung des Werbecharakters oder einer Irreführung eine spätere zwangsläufige Aufklärung über den Werbecharakter ausreichend sein kann (vergleiche hierzu BGH, GRUR 2011, 163 TZ 17 ff, 22 f - Flappe; GRUR 2009, 606 TZ 16 f - Buchgeschenk vom Standesamt).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2021 - 3 U 2473/21

    Hinreichende Bestimmtheit eines Verbotsantrags zur wettbewerbsrechtlichen

    Unter diesen Voraussetzungen ist es insbesondere als zulässig angesehen worden, dass die öffentliche Hand amtliche Veröffentlichungen durch die entgeltliche Aufnahme privater Werbeanzeigen wirtschaftlich nutzt, um die so erzielten Mittel für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu verwenden (BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 106/06, GRUR 2009, 606 , Rn. 14 - Buchgeschenk vom Standesamt).
  • OLG Stuttgart, 05.08.2010 - 2 U 53/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Nennung eines in Trägerschaft von Gebietskörperschaften

    Eine Gemeinde handelt unlauter, wenn das der öffentlichen Verwaltung entgegengebrachte Vertrauen in die Objektivität und Neutralität ihrer Amtsführung missbraucht wird, eine Empfehlung oder Information nicht das Ergebnis einer sachlichen und unparteiischen Wertung ist, sondern von geschäftlichen Interessen bestimmt wird und die gebotene Gleichbehandlung von Mitbewerbern beeinträchtigt (BGH GRUR 2009, 606 [Tz. 21] - Buchgeschenk vom Standesamt; 2002, 550 [[...] Tz. 17 und 35] - Elternbriefe; 1994, 516 [[...] Tz. 28 fj - Auskunft über Notdienste; Köhler a.a.O. § 4, 1.39; Koos a.a.O. 12 und 29; Poppen a.a.O. § 66, 92 f ; Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG , 5. Aufl. [2010], Einf D, 39).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - U (Kart) 4/10

    Abwehransprüche gegen die Verteilung einer kostenlosen Software zur Abrechnung

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