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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51   

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https://dejure.org/1953,407
BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51 (https://dejure.org/1953,407)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1953 - I ZR 106/51 (https://dejure.org/1953,407)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51 (https://dejure.org/1953,407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 745 (Ls.)
  • GRUR 1953, 284
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 21.10.1925 - I 319/24

    Nebenintervention; Streitwert

    Auszug aus BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51
    Dieses Interesse kann geringer sein als der Wert des Streitgegenstandes des Hauptprozesses (RGZ 111, 410).

    Deshalb kann der Bemessung des Streitwertes für diesen Zwischenstreit auch nur das Interesse zugrunde gelegt werden, das der Nebenintervenient daran hat, durch seine Zulassung in die Lage versetzt zu werden, zu dem Obsiegen derjenigen Partei, der er beizutreten wünscht, durch Angriffs- und Verteidigungsmittel oder sonstige Prozeßhandlungen im Rahmen des § 67 ZPO beizutragen (RGZ 111, 410).

  • BGH, 06.08.2019 - X ZR 97/18

    Dampfdruckverringerung - Berufungseinlegung durch den Patentinhaber gegen ein für

    Danach wird ein solches Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - X ZR 1/13, 2/13, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).
  • BGH, 03.09.2013 - X ZR 1/13

    Kostenbegünstigung III

    Ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, wird in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953, I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet wird, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).

  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert der Nebenintervention

    Ihr neigt ersichtlich auch der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zu, obgleich er die Frage in seinem Beschluß vom 24. Februar 1953 (I ZR 106/51, DM ZPO § 71 Nr. 2) letzten Endes offen gelassen hat.
  • BGH, 03.09.2013 - X ZR 2/13

    Kostenbegünstigung III

    a) Ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, wird in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet wird, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).

  • OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 41/15

    Streitwertermäßigung - Streitwertermäßigung in wettbewerbsrechtlichen Verfahren:

    Erforderlich ist, dass der Partei die Insolvenz drohen würde (Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Rn. 5.21 zu § 12, u.H. auf BGH, GRUR 1953, 284, zum PatG).
  • OLG Düsseldorf, 02.09.2014 - 20 W 139/13

    Festsetzung des Streitwerts hinsichtlich Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung

    Dieser Ausnahmetatbestand ist auch dann gegeben, wenn der Streitwert erstmalig mit der Verkündung des Urteils festgesetzt worden ist und die Geschäftsstelle des Gerichts auch nicht zur Erhebung von Gebühren einen vorläufigen Streitwert angenommen hat (BGH, GRUR 1953, 284, zur entsprechenden Bestimmung im Patentgesetz).

    Angenommen ist nur der Streitwert, der einer Maßnahme des Gerichts oder seiner Geschäftsstelle zugrunde liegt, wobei diese Maßnahme der wirtschaftlichen schwachen Partei zudem vor Eintritt in die Verhandlung als gerichtliche Unterlage über den Streitwert zur Verfügung stehen muss (BGH, GRUR 1953, 284; OLG Stuttgart, WRP 1982, 489, 490, zum Wettbewerbsrecht; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 142 Rn. 24, zum Markenrecht).

  • BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10

    Delta-Sigma Analog-/Digital-Wandler - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Eine solche kommt aber nach der Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1953, 284, zitiert bei Keukenschrijver in Busse, Patentgesetz, 6. Auflage, § 144, Rn. 12, Fn. 14) bei einer vermögenslosen und nicht mehr tätigen juristischen Person jedenfalls regelmäßig nicht in Betracht.
  • BGH, 31.07.2007 - X ZB 38/03
    Die Grundzüge des Senatsbeschlusses vom 24. Februar 1953 (I ZR 206/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I), wonach eine Gefährdung der wirtschaftlichen Lage bei einer vermögenslosen und nicht mehr tätigen juristischen Person zu verneinen sein kann, lassen sich nicht übertragen.
  • OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 13 W 47/16

    Streitwert des Zwischenstreits über Zulässigkeit der Nebenintervention?

    In diesem Zwischenstreit ist gerade die Nebenintervention selbst Streitgegenstand und der Streitwert für dieses Verfahren deshalb am Interesse des Nebenintervenienten an der Teilhabe an dem Verfahren zu bemessen (BGH, Beschluss vom 24.02.1953 in NJW 1953, 745; BGHZ 31, 144; OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2007, a.a.O.).
  • BPatG, 10.04.2013 - 2 Ni 27/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Streitwertherabsetzung im

    Denn anders als bei natürlichen Personen kommt eine solche Gefährdung nach der Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1953, 284, zitiert bei Keukenschrijver in Busse, Patentgesetz, 6. Auflage, § 144, Rn. 12, Fn. 14) bei einer vermögenslosen und nicht mehr tätigen juristischen Person jedenfalls regelmäßig nicht in Betracht.
  • OLG Brandenburg, 25.05.2021 - 6 W 4/21

    Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens betreffend die Verletzung von

  • BPatG, 12.03.2013 - 2 Ni 26/11
  • BGH, 12.02.1979 - X ZR 2/76

    Schaltröhre

  • BGH, 13.11.1979 - X ZR 39/75

    Streitwertfestsetzung nach Abschluß einer patentrechtlichen Nichtigkeitsklage -

  • OLG Naumburg, 12.09.1996 - 2 W 14/96

    Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung; Antrag auf

  • BGH, 15.02.1965 - I ZR 61/60

    Einfluss der Erledigung eines Patentnichtigkeitsverfahrens ohne Verhandlung zur

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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1951 - I ZR 106/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,184
BGH, 13.11.1951 - I ZR 106/51 (https://dejure.org/1951,184)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1951 - I ZR 106/51 (https://dejure.org/1951,184)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1951 - I ZR 106/51 (https://dejure.org/1951,184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 4, 5
  • NJW 1952, 381
  • GRUR 1952, 260
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 17.11.1917 - I 336/17

    Voraussetzungen der Erteilung einer Zwangslizenz an einem älteren Patent

    Auszug aus BGH, 13.11.1951 - I ZR 106/51
    Die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 91, 188 [190]; BlPatMuZ 1928, 38 [39]) ging dahin, daß die Verletzungsfrage nur im ordentlichen Zivilprozeß geklärt werden könne, im Zwangslizenzverfahren aber die Verletzung zu unterstellen sei.
  • RG, 19.07.1941 - IV 73/41

    Ist der nicht selbständig anfechtbare Beschluß, der die Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus BGH, 13.11.1951 - I ZR 106/51
    Infolgedessen kann die vorliegende Zwischenentscheidung gemäss § 512 ZPO entsprechend den in der Entscheidung des Reichsgerichts vom 19. Juli 1941 (RGZ 167, 213: so auch OGH NJW 1950, 823) entwickelten Grundsätzen im Berufungsverfahren nachgeprüft werden.
  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Für die Zulässigkeit der Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren reicht es jedenfalls aus, wenn der Nebenintervenient ein Unternehmen ist, das durch das Streitpatent in seinen geschäftlichen Tätigkeiten als Wettbewerber beeinträchtigt werden kann (Aufgabe von BGHZ 4, 5 - Schreibhefte I und Sen.Beschl. v. 17.05.1968 - X ZR 71/67, Liedl 1967/68, 368).

    An seiner abweichenden früheren Auffassung (BGHZ 4, 5; Sen., BGH Liedl 1967/68, 368 - Nebenintervention 02) hält der Senat nicht fest.

    Allerdings setzte nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulässigkeit der Nebenintervention voraus, dass hinsichtlich des Streitpatents zwischen dem Streithelfer und entweder dem Nichtigkeitskläger oder dem Patentinhaber eine Rechtsbeziehung besteht, welche durch die im Nichtigkeitsverfahren ergehende Entscheidung beeinflusst werden kann (BGHZ 4, 5; Sen., BGH Liedl 1967/68, 368 - Nebenintervention 02).

    Die Zulassung einer unter Umständen unabsehbaren Zahl von Verletzern würde das Nichtigkeitsverfahren dagegen in nicht zu verantwortender Weise belasten (BGHZ 4, 5, 10).

  • BGH, 14.11.1961 - I ZR 146/59

    Rechtsmittel

    Zur Begründung des Beschlusses hat der Beschwerdesenat im wesentlichen ausgeführt, im Hinblick auf die Stellung als nicht-richterliche Verwaltungsbehörde, die das Deutsche Patentamt nach der neueren Rechtsprechung einnehme, könne entgegen der hierdurch überholten Entscheidung in BGHZ 4, 5 der Streit über die Zulässigkeit der Nebeninterventionen im Patentamt nicht abschließend erledigt werden; die Entscheidung über diesen prozeßrechtlichen Zwischenstreit unterliege vielmehr nach dem derzeitigen Rechtszustand - d.h. nach der Rechtslage am 13. Mai 1960 - ebenso wie die Entscheidung des Nichtigkeitssenats zur Hauptsache der Nachprüfung durch den Bundesgerichtshof.

    Nach dem Zwischenurteil des erkennenden Senats in BGHZ 4, 5, 7, 8 [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51] hätte dieser Beschluß mit der Beschwerde nach § 21 PatG angefochten werden können, über die nach der damaligen Rechtsauffassung vom Beschwerdesenat des Deutschen Patentamts abschließend zu entscheiden gewesen wäre.

    Da andererseits der Beschwerdesenat des Deutschen Patentamts diesen Rechtsweg für die Entscheidung über eine prozeßrechtliche Zwischenfrage in einer, wie hier, bereits beim Bundesgerichtshof anhängigen Patentnichtigkeitssache nicht für zulässig hielt, hat er durch den Beschluß vom 13. Mai 1960 die Beschwerde des Beklagten als zur Zeit unzulässig verworfen in der Erwägung, hierdurch die Möglichkeit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu eröffnen, ohne sich mit der in BGHZ 4, 5 vertretenen Auffassung in Widerspruch zu setzen.

    Denn die in BGHZ 4, 5 ausgesprochene Ansicht des erkennenden Senats, daß nach der damaligen, auch am 13. Mai 1960 noch fortbestehenden Gesetzeslage Beschlüsse der Nichtigkeitssenate des Deutschen Patentamts über verfahrensrechtliche Zwischenfragen wie die der Zulässigkeit einer Nebenintervention mit der Beschwerde nach § 21 PatG anfechtbar gewesen seien, läßt sich im Hinblick auf Artikel 19 Abs. 4 GG nicht mehr aufrechterhalten, nachdem den Beschwerdesenaten des Deutschen Patentamts der Gerichtscharakter abgesprochen worden ist.

    Die Vorschrift des § 512 ZPO ist übrigens für Zwischenentscheidungen der Nichtigkeitssenate des Deutschen Patentamts, die nicht in Beschlußform ergangen sind, schon in der Entscheidung BGHZ 4, 5 für anwendbar erklärt worden.

    Dies setzt voraus, daß hinsichtlich des Streitpatents zwischen den Nebenintervenienten und einer der Parteien des Nichtigkeitsverfahrens eine Rechtsbeziehung besteht, die durch die in diesem Verfahren ergehende Entscheidung beeinflußt werden kann (vgl. BGHZ 4, 5, 9) [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51] .

    Umgekehrt wie in dem der Entscheidung BGHZ 4, 5 zugrunde liegenden Falle, in dem der Patentinhaber eine Patentverletzung durch die Nebenintervenienten ausdrücklich in Abrede gestellt hatte und lediglich die Nebenintervenienten selbst sich zur Begründung ihres Beitritts auf begangene Patentverletzungen beriefen, hat der Beklagte sich mit dieser Ankündigung berühmt, daß ihm gegen die einzelnen Vorstandsmitglieder der in Betracht kommenden Reisevereinigungen unmittelbare Ansprüche aus Patentverletzung zuständen.

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 15 U 67/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer vom Kläger zu leistenden

    Dieses kann mangels selbstständiger Anfechtbarkeit nur gemeinsam mit dem gemäß § 113 S. 2 ZPO ergehenden Schlussurteil angefochten werden (BGH NJW-RR 2006, 710; BGH NJW 1988, 1733; BGH NJW 1952, 381).
  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 1/96

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Gleichwertigkeit von Barunterhalt und

    Eine Zulassungsbeschränkung kann vielmehr in solchen Fällen nur angenommen werden, wenn aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils mit ausreichender Klarheit hervorgeht, daß das Berufungsgericht die Möglichkeit einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (BGHZ 48 [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51] aaO S. 136; Senatsurteil vom 29. September 1993 und BGH, Urteil vom 16. März 1988, jeweils aaO).
  • BGH, 17.10.1960 - III ZR 15/59

    Zulässigkeit der Neufestsetzung von Versorgungsbezügen auf Grund einer

    Das ist feste höchstrichterliche Rechtsprechung (RGZ 156, 220/236; 164, 162/176; BGHZ 2, 366; 4, 10 [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51]/22 ff; 4, 302/306; 18, 122/125; BVerwG 1, 67).

    Eine solche Willkür liegt vor, wenn es sich um einen dem Bereich hoheitlicher Betätigung unzweifelhaft fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt handelt (vgl. BGHZ 2, 366; 4, 10 [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51]/22 ff; 4, 302/306; 10, 30; 18, 122/125; BGH III ZR 197/51 vom 7. Januar 1952; III ZR 20/53 vom 8. Juli 1957; III ZR 209/53 vom 14. Oktober 1954; III ZR 46/55 vom 12. Juli 1956 = LM Nr. 1 zu DBG § 88; BVerwG 7, 15).

  • BPatG, 09.04.2008 - 20 W (pat) 321/05
    In dieser Entscheidung wird ausführlich begründet, dass und warum der BGH an seiner früheren Auffassung (s. BGHZ 4, 5 = GRUR 1952, 260) nicht festhält, wonach eine Nebenintervention im Nichtigkeitsverfahren nur bei einer zwischen Nebenintervenient und Patentinhaber hinsichtlich des Streitpatents bestehenden Rechtsbeziehung als zulässig angesehen wurde.

    Der anderslautenden Auffassung, wonach eine Nebenintervention im Einspruchsverfahren als unzulässig angesehen wurde, s. Schulte 7. Auflage § 59 Rdn. 141 und die dort zitierten älteren BPatG-Entscheidungen, die sich auf die ältere BGH-Rechtsprechung (s. BGHZ 4, 5 = GRUR 1952, 260) stützen, ist nach Auffassung des Senats mit der neueren BGH-Entscheidung die Grundlage entzogen.

  • BGH, 21.06.2005 - X ZR 151/01

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Reinigungs- und

    Der Beitritt der Streithelferin der Klägerin (als einfache Nebenintervenientin, Sen.Urt. v. 30.9.1997 - X ZR 85/94, GRUR 1998, 382 - Schere) ist noch in der Berufungsinstanz statthaft und auch im übrigen zulässig, da die Streithelferin auf Grund ihrer Inanspruchnahme aus dem Streitpatent durch die Beklagte in dem Verfahren 4 O 729/00 vor dem Landgericht Düsseldorf ein rechtliches Interesse am Obsiegen der Klägerin hat (§ 66 Abs. 1 ZPO, § 99 Abs. 1 PatG; vgl. BGHZ 4, 5, 9 - Schreibhefte I; BGH, Zwischenurt. v. 14.11.1961 - I ZR 146/59, BlPMZ 1962, 81, 82 - Brieftaubenreisekabine 01, wonach - auch für den Beitritt auf Klägerseite - eine Rechtsbeziehung zu einer der Parteien des Nichtigkeitsverfahrens genügt, die durch die im Verfahren ergehende Entscheidung beeinflußt werden kann; Benkard, PatG 9. Aufl. § 81 Rdn. 8; Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 2. Aufl. 2005, Rdn. 137; Schulte PatG 7. Aufl. 2004, § 81 Rdn. 23).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 179/94

    Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines

    Zwar mögen diese Aktionäre den Gefahren und Risiken, die das mit dem Beklagten abgeschlossene Auftragsverhältnis und die Erfüllung der daraus folgenden Pflicht mit sich bringen, in gleicher Weise ausgesetzt sein wie die Auftraggeber selbst (vgl. zu diesem Erfordernis BGHZ 49 [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51]. 350.354; 70, 327.329; MüKo/Gottwald. BGB. 3. Aufl., § 328 Rz. 87; Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl., § 328 Rz. 16).
  • BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65

    Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Nach der Entscheidung des früheren Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. November 1951 (BGHZ 4, 5, 9) [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51] könnte zwar der Umstand, daß der Nebenintervenient nach Auffassung des Antragsgegners das Streitgebrauchsmuster durch Feilhalten der Ladewagen verletzt, für sich allein zur Annahme eines rechtlichen Interesses nicht genügen.
  • BGH, 31.10.1956 - V ZR 157/55

    Rechtsmittel

    Davon, daß die Beklagte sich etwa ohne Zwang der Rechtskraft eines solchen Urteils beugen und der Klägerin den Laden überlassen würde, was ein Feststellungsinteresse rechtfertigen könnte (BGHZ 4, 6 [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51] [12]), geht das Berufungsgericht selbst nicht aus.
  • BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17
  • LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03

    Auslegung eines Mietvertrages; Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf

  • BAG, 12.11.1976 - 5 AZR 261/76

    Abreitsgerichtsverfahren: Entscheidung bei mehreren Rechtsmittelschriften einer

  • BGH, 17.05.1968 - X ZR 71/67

    Zulässigkeit einer Streithilfe in einem Patentnichtigkeitsverfahren - Rechtliches

  • BAG, 31.08.1964 - 5 AZR 73/64

    Divergenz - Selbständig anfechtbares Zwischenurteil - Endurteil - Behandlung als

  • BPatG, 07.02.2013 - 2 Ni 38/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung sowie ein Verfahren zum

  • BPatG, 25.08.2008 - 20 W (pat) 324/05
  • BGH, 18.02.1954 - IV ZR 183/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.11.1955 - III ZR 150/54

    Rechtsmittel

  • BPatG, 07.02.2013 - 2 Ni 38/11(EP)
  • BPatG, 04.08.2008 - 20 W (pat) 323/05
  • BGH, 13.12.1957 - I ZR 157/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.03.1953 - IV ZR 184/51

    Rechtsmittel

  • BPatG, 15.06.2021 - 4 Ni 30/18
  • BGH, 23.06.1952 - III ZR 28/51

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1954 - I ZR 106/51   

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https://dejure.org/1954,462
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1200
  • NJW 1954, 1487 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02

    Kostenerstattung bei Vertretung von Streitgenossen durch einen gemeinschaftlichen

    Waren Streitgenossen in einem Prozeß, in welchem ein Streitgenosse obsiegt hat und ein anderer unterlegen ist, durch einen gemeinschaftlichen Anwalt vertreten, so kann der obsiegende Streitgenosse grundsätzlich nur den seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil der Anwaltskosten von dem Prozeßgegner erstattet verlangen (Aufgabe von BGH, Beschluß vom 12. Februar 1954 - I ZR 106/51, JurBüro 1969, 941).

    Das weitere "rechtliche Schicksal" dieser Gebührenschuld könne im Festsetzungsverfahren nicht erörtert werden (so BGH, Beschluß vom 12. Februar 1954 - I ZR 106/51, JurBüro 1969, 941 mit abl. Anm. Schneider).

    An dieser Entscheidung ist der Senat nicht durch den Beschluß des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 12. Februar 1954 (I ZR 106/51, JurBüro 1969, 941) gehindert, weil der I. Senat auf Anfrage erklärt hat, daß er an seiner Rechtsauffassung nicht mehr festhält (§ 132 Abs. 3 Satz 1 GVG).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 13/03

    Erstattung von Anwaltsgebühren bei unterschiedlichem Obsiegen und Unterliegen von

    Das Beschwerdegericht hat seine, von ihm in ständiger Rechtsprechung vertretene Meinung (vgl. OLG Hamburg JurBüro 1991, 108) auch auf eine zeitlich weit zurückliegende Entscheidung des beschließenden Senats (BGH, Beschl. v. 12.2.1954 - I ZR 106/51, JurBüro 1969, 941 m. abl.
  • LG Wuppertal, 15.04.2020 - 16 T 124/19

    Vorprozessuale Privatgutachterkosten auch bei Laien nicht erstattungsfähig!

    Das weitere "rechtliche Schicksal" dieser Gebührenschuld könne Im Festsetzungsverfahren nicht erörtert werden (so BGH, Beschluss vom 12. Februar 1954 - I ZR 106/51, JurBüro 1969, 941 mit abl.

    An dieser Entscheidung ist der Senat nicht durch den Beschluss des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 12. Februar 1954 (I ZR 106/51, JurBüro 1969, 941) gehindert, weil der I. Senat auf Anfrage erklärt hat, dass er an seiner Rechtsauffassung nicht mehr festhält (§ 132 Abs. 3 Satz 1 GVG).

  • BGH, 10.07.1954 - VI ZR 102/53

    Ost- West-Schadensersatzanspruch

    In dem Beschluß vom 12. Februar 1954 hat es der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (I ZR 106/51) auch für zulässig gehalten, die Erstattung von Kosten, die dem in der sowjetischen Besatzungszone ansässigen Kläger durch Zuziehung eines dortigen Patentanwalts in dem Rechtsstreit gegen die im Westsektor von Berlin ansässige unterlegene Beklagte in DM-Ost entstanden und an sich daher auch nur in DM-Ost zu erstattenwaren, in der Weise zu regeln, daß ein gleicher Betrag in DM-West auf ein für den Kläger im Währungsgebiet anzulegendes Sperrkonto zu zahlen sei.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.1989 - 1 Ta 233/88

    Kostenentscheidung; Kostenerstattungsanspruch; Gemeinsamer

    Sowohl der Bundesgerichtshof sowie ein Großteil der Oberlandesgerichte (vergleiche BGH Urteil vom 12.2.1954, I ZR 106/51 = NJW 1954, 1451 [OLG Stuttgart 31.07.1954 - 7 W 199/54] ; OLG Zweibrücken Beschluß vom 30.10.1984, 6 W 19/84 = JurBüro 1985, 924 und Beschluß vom 22.6.1979, 6 W 10/79 = JurBüro 1979, 1566; OLG Celle Beschluß vom 8.3.1966, 8 W 33/66 = MDR 1966, 517 uvm) vertreten die Auffassung, daß der obsiegende Streitgenosse die ihm erwachsene notwendige Kostenschuld gegenüber dem gemeinsamen Prozeßbevollmächtigten nach Maßgabe der Kostenentscheidung in voller Höhe erstattet verlangen kann, wenn von mehreren durch denselben Anwalt vertretenen Streitgenossen einer obsiegt und der andere unterliegt, ohne daß im Kostenfestsetzungsverfahren die Frage zu erörtern ist, ob der Erstattungsberechtigte selbst diese Kostenschuld erfüllt oder - etwa infolge Mittellosigkeit des mithaftenden unterlegenen Streitgenossen oder aufgrund interner Kostenübernahmevereinbarung - letztlich wird erfüllen müssen.
  • OVG Niedersachsen, 16.01.1997 - 6 O 6528/96

    Kostenerstattung eines Streitgenossen, der als einziger; Kostenerstattung;

    Der gegenteiligen Auffassung (z.B. BGH, Beschluß vom 12. Februar 1954 - I ZR 106/51 -, JurBüro 1969, Spalten 941 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. Mai 1992 - 10 W 114/91 -, JurBüro 1993, S. 355) folgt der Senat nicht.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1952 - I ZR 106/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,415
BGH, 21.10.1952 - I ZR 106/51 (https://dejure.org/1952,415)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1952 - I ZR 106/51 (https://dejure.org/1952,415)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1952 - I ZR 106/51 (https://dejure.org/1952,415)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1953, 86
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 25.03.1922 - I 5/22

    Patenstreitverfahren; Kostenpflicht bei Klagezurücknahme

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - I ZR 106/51
    Die Kostenentscheidung beruht, auch hinsichtlich der den Klägern zu 1, 5 bis 9) auf Grund ihrer Klagerücknahme auferlegten Kosten, auf §§ 40, 42 Abs. 3 PatG (vgl. RGZ 104, 227).
  • BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94

    "Scherbeneis"; Prüfung eines Gebrauchsmusters im Löschungverfahren

    Ein Verzicht kann sich aber nur auf das Schutzrecht insgesamt oder auf volle Ansprüche beziehen (vgl. BT-Drucks. 10/3903, S. 28); weder kann auf Anspruchsteile verzichtet noch können die bestehenden Ansprüche geändert oder durch andere ersetzt werden (vgl. Benkard, aaO, 9. Aufl., GebrMG § 24 Rdn. 21 u. PatG § 20 Rdn. 3), noch ist ein Verzicht auf eine weitergehende Fassung eines Patentanspruchs möglich (vgl. für das Patentrecht BGH GRUR 1962, 294, 295 f. - Hafendrehkran; BGH GRUR 1953, 86 re.Sp. - Schreibhefte).
  • BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14

    Intrakardiale Pumpvorrichtung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Intrakardiale

    Denn Gegenstand eines derartigen Verzichts können nur das ganze Patent oder einzelne Patentansprüche sein, nicht aber die Änderung des Wortlauts eines Anspruchs durch Aufnahme weiterer Merkmale bzw. eine engere Fassung des Anspruchs (BGH GRUR 1953, 86 - Schreibhefte; Schulte PatG, 9. Aufl. § 20 Rn 16; Keukenschrijver/Busse PatG 8. Aufl. § 20 Rn. 33).
  • BGH, 06.05.2008 - X ZR 174/04

    Teilweise Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Vorrichtung zum

    Dabei beschränkt sich die Sachprüfung, nachdem der Beklagte die Entscheidung des Bundespatentgerichts nicht wirksam angefochten hat, auf die Fassung des Patents, die das Bundespatentgericht ihm gegeben hat; die erteilte Fassung dieses Schutzrechts steht nicht mehr zur Überprüfung (Sen.Urt. v. 22.2.2000 - X ZR 111/98, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, Bd. 3, S. 470, 476, 485 - Positionierverfahren; vgl. BGH, Urt. v. 21.10.1952 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 86 re. Sp. - Schreibhefte II; RG GRUR 1944, 122, 123 - Transformatorkühler; Rogge in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, § 22 PatG Rdn. 52).
  • BGH, 24.10.1961 - I ZR 110/58

    Rechtsmittel

    An die in den Anträgen der Berufungsklägerin liegende Beschränkung des Prozeßstoffes für das Berufungsverfahren ist der erkennende Senat gebunden (BGHZ 16, 326, 332 [BGH 18.02.1955 - I ZR 34/54] ; BGH GRUR 1953, S. 86; s.a. Reimer, PatG 2. Aufl. § 42 Anm. 15; Winkler, Die Berufungseinlegung im Patentnichtigkeitsverfahren, GRUR 1953, 190).

    Auch an die hierin liegende zulässige Beschränkung des Prozeßstoffes durch die Patentinhaberin ist der erkennende Senat gebunden (BGH GRUR 1953, 86; BGHZ 21, 8, 11) [BGH 30.05.1956 - I ZR 43/55] .

  • BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63

    Rechtsmittel

    In den Entscheidungen GRUR 1953, 86; 1962, 489, 491konnte die Frage unentschieden bleiben, weil in beiden Fällen die Zustimmung zur Zurücknahme der Klage erteilt war.
  • BGH, 01.12.1961 - I ZR 131/56

    Rechtsmittel

    Für die Annahme eines Patentverzichts im Rechtssinne fehlte es an den gesetzlichen Voraussetzungen, denn ein solcher Verzicht kann nur gegenüber dem Patentamt erklärt werden (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 PatG); außerdem muß er sich auf das ganze Patent oder doch auf einen ganzen Anspruch beziehen und kann nicht in einer bloßen Änderung des Wortlauts eines Anspruches bestehen, wie sie die Beklagte allein vorschlägt (BGH GRUR 1953, 86 - Schreibhefte).
  • BGH, 18.02.1955 - I ZR 34/54

    Altpatente österreichischen Ursprungs

    Es ist zwar davon auszugehen, daß grundsätzlich der Umfang des Berufungsverfahrens auch im Nichtigkeitsstreit durch die Berufungsanträge bestimmt wird (BGH in GRUR 1953, 86 in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts - GRUR 1944, 122 [123]; 1938, 861 [864/65]; 1935, 738 [740]; 1932, 584/85; MuW 1941, 16).
  • BGH, 20.05.1953 - I ZR 52/52

    Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren

    Er kann ferner die Klage zum mindesten mit Zustimmung des Beklagten jederzeit zurücknehmen (RG GRUR 1943, 211; BGH GRUR 1953, 86), und das Patent darf in diesen Falle selbst dann nicht vernichtet werden, wenn das bisherige Verfahren ergeben hat, daß die Klage Erfolg hätte haben müssen (RGZ 150, 280 [282]).
  • BPatG, 02.02.2004 - 5 W (pat) 452/01
    In der Erklärung des Konkursamtes vom 20. Februar 2003 sieht der Senat - anders als von der Antragsgegnerin zunächst unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1953, 86 geltend gemacht - keine Zurücknahme des Löschungsantrags.
  • LG Düsseldorf, 24.11.1994 - 4 O 38/94

    Für patentverletzendes gewerbsmäßiges Herstellen und Inverkehrbringen von

    Bedenken, der Patentinhaber dürfe sich durch nachträgliche Erklärungen gegenüber dem Patentamt keine Verbesserungen seiner Rechts­position verschaffen, wird bereits dadurch Rechnung ge­tragen, daß der beschränkte Verzicht nur zulässig ist, wenn er sich auf einen oder mehrere Patentansprüche im ganzen bezieht (vgl. BGH, GRUR 1953, 86 - Schulhefte; 1962, 294 (295 f.) - Hafendrehkran).
  • BPatG, 30.03.2000 - 4 Ni 29/99
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