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   BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73   

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https://dejure.org/1974,1393
BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73 (https://dejure.org/1974,1393)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1974 - I ZR 111/73 (https://dejure.org/1974,1393)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1974 - I ZR 111/73 (https://dejure.org/1974,1393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnausschüttung an Zertifikatsinhaber als Gewährung eines Preisnachlasses - Gewinnausschüttung nur als Entgelt für die geleistete Kapitaleinlage (Kapitaldividende) - Beschaffung von Kapital durch den Verkauf von Beteiligungszertifikaten - Erhalt der umsatzbezogenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 215
  • MDR 1975, 207
  • GRUR 1975, 203
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.03.1965 - KZR 4/64

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Preisbindungsvereinbarung nach Inkrafttreten

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73
    Den Ausschlag gibt auch insoweit, daß die Gewinnausschüttung von den einzelnen Kaufgeschäften losgelöst ist und auf einer treuhänderischen Beteiligung der Zertifikatsinhaber am Unternehmen der Beklagten beruht (vgl. BGH GRUR 1965, 616, 620 - Eßlinger Wolle; Müller/Gries/Gießler, GWB, 2. Aufl., § 16 RdZ 53; Schwartz im Gemeinschaftskommentar zum GWB, 3. Aufl., § 16 RdZ 68).
  • BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 75/65

    Preisnachlass im Einzelhandel für einen bestimmbaren Personenkreis - Abführung

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73
    Untersagt wird nur, eine solche Vergünstigung auf einem bestimmten Wege zu gewähren oder dies anzukündigen, nämlich auf dem Wege, daß der Unternehmer, der die Ware veräußert, von dem angekündigten oder in seinem Geschäft allgemein geforderten Preis dem Letztverbraucher einen Nachlaß, und zwar bei Barzahlungsverkäufen einen 3 % übersteigenden Nachlaß, oder unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 RabG einen Sonderpreis einräumt (vgl. BGH GRUR 1961, 367, 368 - Schlepper; 1967, 371, 372 - BSW I; 1968, 266, 267 - BSW II; 1974, 345, 346 - Geballtes Bunt).
  • BGH, 13.05.1953 - II ZR 157/52

    Treuhänderische Beteiligung an Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73
    Beteiligungsformen dieser Art haben sich in letzter Zeit zunehmend entwickelt, insbesondere um die Organisation einer Kommanditgesellschaft mit zahlreichen Geldgebern zu vereinfachen; Bedenken gegen ihre Zulässigkeit sind im allgemeinen nicht zu erheben (vgl. BGHZ 10, 44, 49, 50; BGH WM 1962, 1353, 1354; RGRK HGB, 3. Aufl., § 105 Anm. 28 b, § 161 Anm. 29).
  • BGH, 03.03.1961 - I ZR 83/60
    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73
    Untersagt wird nur, eine solche Vergünstigung auf einem bestimmten Wege zu gewähren oder dies anzukündigen, nämlich auf dem Wege, daß der Unternehmer, der die Ware veräußert, von dem angekündigten oder in seinem Geschäft allgemein geforderten Preis dem Letztverbraucher einen Nachlaß, und zwar bei Barzahlungsverkäufen einen 3 % übersteigenden Nachlaß, oder unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 RabG einen Sonderpreis einräumt (vgl. BGH GRUR 1961, 367, 368 - Schlepper; 1967, 371, 372 - BSW I; 1968, 266, 267 - BSW II; 1974, 345, 346 - Geballtes Bunt).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73
    Vielmehr muß es der wirtschaftspolitischen Entscheidung des Gesetzgebers überlassen bleiben, ob er weitere Beschränkungen der hier in Rede stehenden Art einführen will (vgl. BGHZ 46, 74, 87 - Schallplatten I).
  • BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 50/62
    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73
    Sie ähnelt mehr der ebenfalls umsatzbezogenen und von den einzelnen Kaufgeschäften losgelösten Warenrückvergütung der Konsumgenossenschaften, die zwar durch § 5 RabG beschränkt wird, aber ihrem Wesen nach nicht als die Gewährung eines Preisnachlasses angesehen werden kann (BGH GRUR 1964, 146, 150 - Genossenschaftliche Rückvergütung; v. Gamm/Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 4. Aufl., 70. Kap. RdZ 3 S. 593; Hoth/Gloy, RabG § 5 Anm. 4).
  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72

    Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73
    Untersagt wird nur, eine solche Vergünstigung auf einem bestimmten Wege zu gewähren oder dies anzukündigen, nämlich auf dem Wege, daß der Unternehmer, der die Ware veräußert, von dem angekündigten oder in seinem Geschäft allgemein geforderten Preis dem Letztverbraucher einen Nachlaß, und zwar bei Barzahlungsverkäufen einen 3 % übersteigenden Nachlaß, oder unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 RabG einen Sonderpreis einräumt (vgl. BGH GRUR 1961, 367, 368 - Schlepper; 1967, 371, 372 - BSW I; 1968, 266, 267 - BSW II; 1974, 345, 346 - Geballtes Bunt).
  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 147/64

    Vorliegen von Voraussetzungen für eine Vergünstigung bei Nichtidentität von

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73
    Untersagt wird nur, eine solche Vergünstigung auf einem bestimmten Wege zu gewähren oder dies anzukündigen, nämlich auf dem Wege, daß der Unternehmer, der die Ware veräußert, von dem angekündigten oder in seinem Geschäft allgemein geforderten Preis dem Letztverbraucher einen Nachlaß, und zwar bei Barzahlungsverkäufen einen 3 % übersteigenden Nachlaß, oder unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 RabG einen Sonderpreis einräumt (vgl. BGH GRUR 1961, 367, 368 - Schlepper; 1967, 371, 372 - BSW I; 1968, 266, 267 - BSW II; 1974, 345, 346 - Geballtes Bunt).
  • BGH, 18.10.1962 - II ZR 12/61

    Rechtliche Zulässigkeit des Eintritts als Treuhänder für einen anderen in eine

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73
    Beteiligungsformen dieser Art haben sich in letzter Zeit zunehmend entwickelt, insbesondere um die Organisation einer Kommanditgesellschaft mit zahlreichen Geldgebern zu vereinfachen; Bedenken gegen ihre Zulässigkeit sind im allgemeinen nicht zu erheben (vgl. BGHZ 10, 44, 49, 50; BGH WM 1962, 1353, 1354; RGRK HGB, 3. Aufl., § 105 Anm. 28 b, § 161 Anm. 29).
  • RG, 15.12.1936 - II 70/36

    1. Ist es eine Veräußerung von Waren des täglichen Bedarfs im Einzelverkauf an

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73
    Dies folgt aus dem Begriff der "Lebens- und Wirtschaftsbedürfnisse" im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 5 GenG (vgl. RGZ 153, 139, 144).
  • BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14

    Verstoß von Amazon mit einer Gutscheinaktion gegen die Buchpreisbindung

    aa) In der Entscheidung "Buchbeteiligungszertifikate" (Urteil vom 12. November 1974 - I ZR 111/73, GRUR 1975, 203) hat der Senat einen Verstoß gegen das damals geltende Rabattgesetz verneint, wenn treuhänderisch an einem Buchhandelsunternehmen beteiligten Kunden nach Ablauf eines Geschäftsjahres eine umsatzbezogene Gewinnausschüttung gewährt wurde.
  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 279/89

    Goldene Kundenkarte - Kaufpreisstundung; Barzahlungsnachlaß

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß das Gesetz in eng begrenzten Tatbeständen das rabattrechtswidrige Verhalten kennzeichnet und daß es Zweck des Gesetzes nicht ist, über die festgelegten Tatbestandsmerkmale hinaus unterschiedslos jede Regelung dem Rabattverbot zu unterstellen, durch die ein Käufer auch nur im wirtschaftlichen Endergebnis eine Ware vorteilhafter erwerben kann als dies anderen Käufern möglich ist (BGH, Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 111/73, GRUR 1975, 203, 204 - Buchbeteiligungszertifikate; vgl. auch BGH, Urt. v. 2.12.1966 Ib ZR 147/64, GRUR 1967, 371, 372 - BSW I).
  • BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88

    "Bonusring"; Rabattgewährung unter Mitwirkung eines Dritten

    Das Rabattgesetz will verhindern, daß Unternehmer die Rabattgewährung dazu mißbrauchen, durch übermäßige Nachlässe Käufer anzulocken, eine hierdurch bedingte überhöhte Preisgestaltung zu verschleiern und auf diese Weise zum Nachteil der Mitbewerber und letztlich der Verbraucher den Preiswettbewerb zu verzerren (vgl. BGH, Urt. v. 2.12.1966 - Ib ZR 147/64, GRUR 1967, 371, 372 - BSW I; Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 75/65, GRUR 1968, 266, 267 - BSW II; Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 111/73, GRUR 1975, 203, 204 - Buchbeteiligungszertifikate; Urt. v. 7.5.1976 - I ZR 27/75, GRUR 1977, 264, 265 - Miniaturgolf).
  • BGH, 13.03.1979 - KVR 1/77

    Vertrieb von Verlagserzeugnissen zu gebundenen Endabnehmerpreisen - Verbot der

    Davon ist auch der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bei der Prüfung der Frage ausgegangen, ob die damals auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen verklagte Buch- und Beteiligungsgesellschaft gegen die vertraglichen Bestimmungen des von ihr unterzeichneten "dritten Sammelreverses" verstoßen hat (GRUR 1975, 203, 205).
  • BGH, 13.03.1979 - KZR 4/77

    Lieferverweigerung gegenüber mit der Anschaffung und Weiterveräußerung von

    Mit Recht führt das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang aus, daß es nicht darauf ankomme, ob in dem von der Klägerin geplanten Verhalten ein Verstoß gegen die Preisbindung der Verlage liege (verneint für den 3. Sammelrevers vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in GRUR 1975, 203, 205 - Buchbeteiligungszertifikate).
  • BGH, 10.10.1980 - I ZR 121/78

    Veranstaltung einer "RAMA-Treue-Aktion" - Gewährung einer Treuevergütung -

    Entsprechend wird auch allgemein für das Rabattgesetz die Auffassung vertreten, daß durch dieses Gesetz eine ergänzende Anwendung des UWG nicht ausgeschlossen wird (vgl. BGH GRUR 1975, 203, 204, 205 - Buchbeteiligungszertifikate).
  • KG, 27.07.1990 - 5 U 3230/90
    Unbeschadet der Frage des Entstehens der gegenseitigen kaufrechtlichen Ansprüche nach BGB ist jedenfalls im Hinblick auf die vorwiegend wirtschaftspolitische und gewerbepolizeiliche Zwecksetzung des Rabattgesetzes (BGH, NJW 1959, 1182 = GRUR 1959, 329,331 - Teilzahlungskauf; NJW 1974, 46 = GRUR 1974, 345,346 - Geballtes Bunt; NJW 1975, 215 = GRUR 1975, 203,204 - Buchbeteiligungszertifikate; 1977, 264,265 - Miniaturgolf) eine Auswirkung auf den inländischen Geschäftsverkehr in der von dem Rabattgesetz mißbilligten Weise zu verneinen.«.
  • KG, 27.07.1990 - 5 U 3220/90

    Ankündigung eines Preisnachlasses ; Verstoß gegen das Rabattgesetz (RabbatG);

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