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   BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79   

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https://dejure.org/1981,1336
BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79 (https://dejure.org/1981,1336)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1981 - I ZR 116/79 (https://dejure.org/1981,1336)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1981 - I ZR 116/79 (https://dejure.org/1981,1336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb - Zulässige Werbung - Sonderveranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 202
  • GRUR 1982, 56
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.10.1978 - I ZR 5/77
    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79
    Das Berufungsgericht ist zwar rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß es für die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liegt, entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise ankommt und daß diese Auffassung in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Verkaufsveranstaltungen in der betreffenden Branche üblich sind (BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis - GRUR 1979, 402, 404 - Direkt ab Lkw -).

    Bei der Prüfung der Frage, ob die Werbung der Beklagten als eine solche billigungswerte Fortentwicklung erscheint, hat es das Berufungsgericht jedoch zu einseitig auf die Auswirkungen, insbesondere die Gefahr des Mißbrauchs, der Werbemaßnahme abgestellt, ohne hinreichend zu beachten, daß die Beurteilung der wirtschaftlichen Vernünftigkeit einer Entwicklung die Prüfung und Abwägung aller, und zwar besonders aus dem Blickwinkel des angesprochenen Verkehrs, in Betracht kommenden Umstände des konkreten Falles erfordert und daß dabei keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden dürfen, da § 1 Abs. 1 AO eine Ausnahmevorschrift darstellt, die der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber vernünftigen Fortentwicklungen im Wege stehen soll (BGH GRUR 1975, 144, 145 - Vorsaison-Preis - GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag - GRUR 1979, 402, 404 - Direkt ab Lkw -).

    Danach hätte es nahe gelegen zu prüfen, ob sich dem Verkehr, auf dessen Anschauung es für die Beurteilung maßgeblich ankommt (BGH GRUR 1979, 402, 404 - Direkt ab Lkw -), bei einem pelzähnlichen Kleidungsstück die Gewährung eines herabgesetzten Sommerpreises nicht als ebenso naheliegend und wirtschaftlich vernünftig darstellen kann wie bei Pelzwaren selbst.

  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 61/72

    Vorliegen einer Sonderveranstaltung bei Ankündigung eines gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79
    Es hat weiter auch nicht verkannt, daß es nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen nicht in jedem Falle auf eine bereits bestehende Branchenübung ankommt, sondern daß auch neue Werbemethoden von den angesprochenen Verkehrskreisen als zum regelmäßigen Geschäftsverkehr des Unternehmens gehörig angesehen werden können, wenn sie als eine vernünftige Fortentwicklung des Bisherigen erscheinen (vgl. BGH GRUR 1973, 658, 659 - Probierpreis - 1979, 402, 404 - Direkt ab Lkw -).

    Allerdings ist bei der Beurteilung, ob eine neue Maßnahme wirtschaftlich vernünftig ist, auch auf die Auswirkungen abzustellen, die ihre Ausbreitung zeitigen würde (BGH GRUR 1973, 658, 659 - Probierpreis - GRUR 1974, 341, 343 - Campagne -), wobei es sowohl auf die Belange der im Vordergrund des Schutzes des § 1 Abs. 1 AO stehenden Mitbewerber (BGH a.a.O. - Probierpreis -) als auch auf diejenigen der angesprochenen Allgemeinheit (BGH a.a.O. - Campagne -) ankommt.

  • BGH, 12.11.1974 - I ZR 43/73

    Ermittlung des Gegenstandes des Hauptantrages - Werberechtliche Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79
    Das Berufungsgericht ist zwar rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß es für die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liegt, entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise ankommt und daß diese Auffassung in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Verkaufsveranstaltungen in der betreffenden Branche üblich sind (BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis - GRUR 1979, 402, 404 - Direkt ab Lkw -).

    Bei der Prüfung der Frage, ob die Werbung der Beklagten als eine solche billigungswerte Fortentwicklung erscheint, hat es das Berufungsgericht jedoch zu einseitig auf die Auswirkungen, insbesondere die Gefahr des Mißbrauchs, der Werbemaßnahme abgestellt, ohne hinreichend zu beachten, daß die Beurteilung der wirtschaftlichen Vernünftigkeit einer Entwicklung die Prüfung und Abwägung aller, und zwar besonders aus dem Blickwinkel des angesprochenen Verkehrs, in Betracht kommenden Umstände des konkreten Falles erfordert und daß dabei keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden dürfen, da § 1 Abs. 1 AO eine Ausnahmevorschrift darstellt, die der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber vernünftigen Fortentwicklungen im Wege stehen soll (BGH GRUR 1975, 144, 145 - Vorsaison-Preis - GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag - GRUR 1979, 402, 404 - Direkt ab Lkw -).

  • BGH, 14.12.1973 - I ZR 36/72

    Campagne

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79
    Allerdings ist bei der Beurteilung, ob eine neue Maßnahme wirtschaftlich vernünftig ist, auch auf die Auswirkungen abzustellen, die ihre Ausbreitung zeitigen würde (BGH GRUR 1973, 658, 659 - Probierpreis - GRUR 1974, 341, 343 - Campagne -), wobei es sowohl auf die Belange der im Vordergrund des Schutzes des § 1 Abs. 1 AO stehenden Mitbewerber (BGH a.a.O. - Probierpreis -) als auch auf diejenigen der angesprochenen Allgemeinheit (BGH a.a.O. - Campagne -) ankommt.
  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 107/72

    Anspruch auf Unterlassung der Werbung in Tageszeitungen mit den Schlagworten:

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79
    Bei der Prüfung der Frage, ob die Werbung der Beklagten als eine solche billigungswerte Fortentwicklung erscheint, hat es das Berufungsgericht jedoch zu einseitig auf die Auswirkungen, insbesondere die Gefahr des Mißbrauchs, der Werbemaßnahme abgestellt, ohne hinreichend zu beachten, daß die Beurteilung der wirtschaftlichen Vernünftigkeit einer Entwicklung die Prüfung und Abwägung aller, und zwar besonders aus dem Blickwinkel des angesprochenen Verkehrs, in Betracht kommenden Umstände des konkreten Falles erfordert und daß dabei keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden dürfen, da § 1 Abs. 1 AO eine Ausnahmevorschrift darstellt, die der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber vernünftigen Fortentwicklungen im Wege stehen soll (BGH GRUR 1975, 144, 145 - Vorsaison-Preis - GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag - GRUR 1979, 402, 404 - Direkt ab Lkw -).
  • BGH, 10.10.1980 - I ZR 108/78

    Besondere Kaufvorteile - Warenausstellung - Verkaufsveranstaltung -

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79
    Es befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Beurteilung des erkennenden Senats, der in seiner nach dem Berufungsurteil verkündeten Entscheidung vom 10. Oktober 1980 (GRUR 1981, 284 - Pelz-Festival -) ebenfalls von der Unbedenklichkeit einer Sommerpreisankündigung für Pelzwaren ausgegangen ist (a.a.O. Seite 285, rechts Spalte).
  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 110/65

    Entscheidung nach § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) durch Urteil - Ende des

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79
    Soweit das Landgericht über die Kosten des in der Hauptsache erledigten Teils des Rechtsstreits gem. § 91 a ZPO befunden hat, ist seine Entscheidung im Revisionsverfahren nicht überprüfbar (BGH NJW 1967, 1131).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99

    Telefonwerbung für Blindenwaren

    Denn bei der Beurteilung, ob die angegriffene Werbemaßnahme der Beklagten als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG anzusehen ist, kommt es entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise an, die ihrerseits in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Werbemethoden in der in Frage stehenden Branche üblich sind; die Verkehrsauffassung bildet und orientiert sich regelmäßig an dem, was ihr in der Branche begegnet (vgl. BGHZ 103, 349, 352 - Kfz-Versteigerung; BGH, Urt. v. 2.10.1981 - I ZR 116/79, GRUR 1982, 56, 57 = WRP 1982, 22 - Sommerpreis; Urt. v. 29.3.1984 - I ZR 41/82, GRUR 1984, 664, 665 = WRP 1984, 396 - Winterpreis).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02

    Ankündigung einer Sonderveranstaltung

    Dass sich die Veranstaltung im Rahmen des von dem konkreten Antragsgegner normalerweise an den Tag gelegten Geschäftsgebarens hält, ist demgegenüber ohne Bedeutung (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; OLG Karlsruhe, WRP 1988, 124, 125).

    Soweit die Antragsgegnerin ferner darauf hinweist, bei der Auslegung des § 7 Abs. 1 UWG sei darauf zu achten, dass sie nicht zu einer Behinderung wirtschaftlich sinnvoller Fortentwicklung führt, trifft dies zwar ebenfalls zu (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 24).

  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 41/82

    Werbung mit Winterpreisen für Motorräder

    Es ist davon ausgegangen, daß es für die hier zu beurteilende Frage, ob die Verkaufsveranstaltung der Beklagten außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liege, entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise ankommt und daß diese Auffassung in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Verkaufsveranstaltungen in der infrage stehenden Branche üblich sind (BGH GRUR 1975, 144 = WRP 1975, 39 - Vorsaisonpreis; GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 753 - Direkt ab Lkw; GRUR 1982, 56 = WRP 1982, 22, 23 - Sommerpreis).

    Schließlich hat das Berufungsgericht auch nicht außer acht gelassen, daß die Beurteilung der wirtschaftlichen Vernünftigkeit einer Neuentwicklung die Prüfung und Abwägung aller - namentlich aus dem Blickwinkel der angesprochenen Verkehrskreise - in Betracht kommenden Umstände des konkreten Falles erfordert und daß dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf, da § 1 Abs. 1 der SonderveranstaltungsAO vom 4. Juli 1935 (RAnz. Nr. 158) eine Ausnahmevorschrift darstellt, die der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber vernünftigen Fortentwicklungen im Wege stehen soll (BGH GRUR 1982, 56 = WRP 1982, 22 - Sommerpreis m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Soweit die Antragsgegnerin darauf hinweist, bei der Auslegung des § 7 Abs. 1 UWG sei darauf zu achten, dass sie nicht zu einer Behinderung wirtschaftlich sinnvoller Fortentwicklung führt, trifft dies zwar zu (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; BGH, GRUR 1997, 672, 673 - Sonderpostenhändler; Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 24).
  • BGH, 03.03.1988 - I ZR 69/86

    Kfz-Versteigerung

    a) Ob eine Verkaufsveranstaltung zum regelmäßigen Geschäftsverkehr des Veranstalters gehört oder ob sie eine Unterbrechung desselben darstellt, richtet sich nach der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise, die ihrerseits in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Verkaufsveranstaltungen in der in Frage stehenden Branche üblich sind; denn die Verkehrsauffassung bildet und orientiert sich regelmäßig an dem, was ihr in der Branche begegnet (BGH Urt. vom 12. November 1974 - I ZR 43/73, GRUR 1975, 144 = WRP 1975, 39 - Vorsaisonpreis; Urt. vom 20. Oktober 1978 - I ZR 5/77, GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab LKW; Urt. vom 2. Oktober 1981 - I ZR 116/79, GRUR 1982, 56, 57 - WRP 1982, 22 - Sommerpreis; Urt. vom 29. März 1984 - I ZR 41/82, GRUR 1984, 664, 665 = WRP 1984, 396 - Winterpreis).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
    Soweit die Antragsgegnerin darauf hinweist, bei der Auslegung des § 7 Abs. 1 UWG sei darauf zu achten, dass sie nicht zu einer Behinderung wirtschaftlich sinnvoller Fortentwicklung führt, trifft dies zwar zu (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; BGH, GRUR 1997, 672, 673 - Sonderpostenhändler; Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 24).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Soweit die Antragsgegnerin darauf hinweist, bei der Auslegung des § 7 Abs. 1 UWG sei darauf zu achten, dass sie nicht zu einer Behinderung wirtschaftlich sinnvoller Fortentwicklung führt, trifft dies zwar zu (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; BGH, GRUR 1997, 672, 673 - Sonderpostenhändler; Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 24).
  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80

    Einstufung einer Werbung mit einer "Fülle von Sonderangeboten" als Vorwegnahme

    Diese wird - wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgeführt hat - einerseits davon beeinflußt, ob ähnliche Verkaufsveranstaltungen in der Branche des Veranstalters häufig vorkommen und daher als üblich erscheinen (BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1982, 56, 57 - WRP 1982, 22 - Sommerpreis -); andererseits spielt für die Bewertung der Veranstaltung auch die Art ihrer Ankündigung eine nicht unerhebliche Rolle, da vielfach erst letztere den Eindruck einer nicht zum regelmäßigen Geschäftsverkehr gehörigen Sonderveranstaltung vermittelt (BGH GRUR 1962, 42, 44 = WRP 1961, 275 - Sonderveranstaltung II - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle (bzw. Radikale) Preissenkungen -).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2003 - 1 U 750/02

    Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für

    Es soll Mißbräuchen beim Warenabsatz entgegengewirkt, aber nicht eine aus der Sicht der Verbraucher im Prinzip begrüssenswerte Fortentwicklung gehindert oder gehemmt werden (BGH GRUR 82, 56, 57).
  • KG, 10.09.1999 - 5 U 4241/99

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines preisreduzierten Probeabonnements einer

    So passen die von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen schon deshalb nicht, weil sie jeweils an eine Gratislieferung anknüpfen (BGH GRUR 1982, 56 - Bäckerfachzeitschrift; GRUR 1996, 778 - Stumme Verkäufer; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 422; OLG Hamburg GRUR 1988, 135 - Steckaktion; OLG München NJW-RR 1996, 490 - Probelesen; 809 - Angebot und Anliegen; OLG Schleswig WRP 1996, 57; vgl. auch KG AfP 1997, 726, 727).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2001 - 2 W 4/01

    Sonderveranstaltungen - "Wintermode" als Sonderangebot - Unterbrechung des

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