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   BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51   

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https://dejure.org/1952,42
BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51 (https://dejure.org/1952,42)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1952 - I ZR 117/51 (https://dejure.org/1952,42)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1952 - I ZR 117/51 (https://dejure.org/1952,42)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Urteilsformel - Ermittelung des Parteiwillens - Verwechslungsfähigkeit eines Zeichens - Sittenwidrigkeit der Benutzung eines Zeichens - Erforderlichkeit des Rechtschutzinteresses für Feststellungsklage

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Fischermännchen - Zwilling - Illing

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 189
  • NJW 1952, 665
  • GRUR 1952, 577
  • BB 1952, 448
  • DB 1952, 448
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 02.02.1935 - I 120/34

    1. Kann ein Urteilsschuldner auf Feststellung der Tragweite eines

    Auszug aus BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51
    Der Umstand, daß die Streitfrage bereits in einem vorangegangenen Vollstreckungsverfahren entschieden worden ist beseitigt nicht das rechtliche Interesse an der Feststellungsklage (Fortentwicklung des Rechtsgedankens in RGZ 147, 27).

    In der reichsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt worden, daß bei erheblichen Zweifeln über die Auslegung eines Urteils die Parteien den Weg der Feststellungsklage beschreiten können, und zwar auch dann, wenn gleichzeitig ein Vollstreckungsverfahren zur Klärung der Meinungsverschiedenheiten anhängig ist (RGZ 48, 371; 147, 27 [29 ff]; MuW 1935, 265).

    In der Entscheidung in RGZ 147, 27 hat das Reichsgericht in Bezug auf dieses Urteil gesagt, es könne dahingestellt bleiben, welche Bedeutung dieser Einschränkung in sonstiger Fällen zukomme, jedenfalls aber sei das Feststellungsinteresse dann anzuerkennen, wenn der Schuldner zeitlich ungefähr gleichzeitig mit der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens die Feststellungsklage erhoben habe.

    Bei eine im Anerkenntnisurteil kommt es dagegen für die Auslegung in erster Linie darauf an, was die, Parteien gewollt und erklärt haben, wobei die Erklärungen der Parteien nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen der §§ 157, 133 BGB zu würdigen sind (RGZ 147, 27).

    Denn es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Verletzer sich nicht durch jede Änderung der Verletzungsform dem Verbotsurteil entziehen kann, sondern daß solche Änderungen, die den Kern der Verletzungsform unberührt lassen, von der Rechtskraftwirkung mitumfaßt werden können (RGZ 147, 27 [31]).

  • RG, 19.06.1925 - II 381/24

    Warenzeichenrecht; Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51
    Für die Anwendbarkeit des § 11 Ziff 3 WZG genügt jedenfalls der Umstand nicht, daß durch die Verwechslungsfähigkeit der einander gegenüberstehenden eingetragenen Zeichen im Publikum ein Irrtum über die Herkunft erregt wird, es muß Vielmehr, das Zeichen, dessen Löschung auf Grund dieser Vorschrift begehrt wird, inhaltlich unwahr sein (RGZ 111, 192 [196 f] - Goldina -).

    Dann könnte sich die Fragen stellen, ob die Aufrechterhaltung eines verwechslungsfähigen, nicht benutzten Gegenzeichens sittenwidrig ist und deshalb nicht geduldet werden kann (vgl. den Goldina-Fall in RGZ 111, 192 [197]).

  • RG, 04.12.1925 - II 93/25

    Warenzeichenrecht; Defensivzeichen

    Auszug aus BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51
    Sie sollen nicht benutzt werden, sondern nur eine Schutzstellung für das Hauptzeichen gewähren (RGZ 112, 160 [162] - Kornfrank -).

    Daß Defensivzeichen unter Umständen nur einen beschränkten Schutzbereich haben, wenn sie nämlich nicht im "Ähnlichkeitsbereich" des Hauptzeichens, liegen (vgl. RGZ 112, 160; 114, 360 [364]), kommt hier nicht in Betracht, da aus den beiden Illing-Zeichen keine Rechte hergeleitet werden.

  • BGH, 21.05.1951 - IV ZR 32/50

    Besitz am eingebrachten Gut

    Auszug aus BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51
    Für die Auslegung einer Urteilsformel ist an und für sich das ganze Urteil mit Tatbestand und Gründen maßgebend (RGZ 90, 290 [292]; 97, 118 [121]; BGHZ 2, 164 [BGH 21.05.1951 - IV ZR 32/50] [170]).
  • RG, 06.11.1919 - VI 300/19

    Umfang der Rechtskraft.

    Auszug aus BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51
    Für die Auslegung einer Urteilsformel ist an und für sich das ganze Urteil mit Tatbestand und Gründen maßgebend (RGZ 90, 290 [292]; 97, 118 [121]; BGHZ 2, 164 [BGH 21.05.1951 - IV ZR 32/50] [170]).
  • RG, 16.04.1913 - I 356/12

    Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51
    In RGZ 82, 161 (164) ist allerdings die einschränkende Bemerkung enthalten, daß die Feststellungsklage dann zulässig sei, wenn der Streit sich nicht durch Auslegung seitens der Vollstreckungsorgane beheben lasse.
  • RG, 29.10.1926 - II 557/25

    Über den Umfang der einem Defensivzeichen zukommenden Schutzwirkung.

    Auszug aus BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51
    Daß Defensivzeichen unter Umständen nur einen beschränkten Schutzbereich haben, wenn sie nämlich nicht im "Ähnlichkeitsbereich" des Hauptzeichens, liegen (vgl. RGZ 112, 160; 114, 360 [364]), kommt hier nicht in Betracht, da aus den beiden Illing-Zeichen keine Rechte hergeleitet werden.
  • RG, 24.05.1917 - VI 89/17

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs nach dem Kraftfahrzeuggesetz

    Auszug aus BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51
    Für die Auslegung einer Urteilsformel ist an und für sich das ganze Urteil mit Tatbestand und Gründen maßgebend (RGZ 90, 290 [292]; 97, 118 [121]; BGHZ 2, 164 [BGH 21.05.1951 - IV ZR 32/50] [170]).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Ein Verbot, das - wie hier - auf die konkrete Verletzungshandlung bezogen ist, beschränkt sich nicht auf identische Verletzungsfälle, sondern umfaßt auch Abweichungen, die den Kern der Verletzungshandlung unberührt lassen; es erstreckt sich auch auf solche Handlungen, die dem verbotenen Verhalten in seinen charakteristischen Merkmalen entsprechen (st. Rspr.; BGHZ 5, 189, 193 f. - Zwilling; vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 57 Rdn. 12 m.w.N).
  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 64/16

    Rechtskraft des Zwangsmittelbeschlusses - Vollstreckungsabwehrklage und

    In Vollstreckungsverfahren ergehende Entscheidungen können schon deshalb nicht zur abschließenden Klärung des Streits führen, weil sie sich jeweils nur auf den Einzelverstoß beziehen, wegen dessen die Vollstreckung betrieben wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1952 - I ZR 117/51, GRUR 1952, 577, 579 - Zwilling, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 5, 189; Foerste in Musielak/Voit aaO § 256 Rn. 32).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Die Kerntheorie bezieht sich auf den Umfang der Rechtskraft eines Unterlassungsurteils und besagt, dass aus dem Urteil auch wegen solcher Verstöße gegen das Unterlassungsgebot vollstreckt werden kann, die den Kern der Verbotsform unberührt lassen (vgl. BGHZ 5, 189, 193 f. - Zwilling; 126, 287, 296 - Rotes Kreuz; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 322 Rdn. 115).
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