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   BGH, 23.10.2008 - I ZR 121/07   

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https://dejure.org/2008,2370
BGH, 23.10.2008 - I ZR 121/07 (https://dejure.org/2008,2370)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2008 - I ZR 121/07 (https://dejure.org/2008,2370)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - I ZR 121/07 (https://dejure.org/2008,2370)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Ankaufgebühren - Entscheidend für die Frage, ob eine unlautere Werbung mit Selbstverständlichkeiten vorliegt ist, dass der Verkehr in der herausgestellten Eigenschaft der beworbenen Ware oder Leistung irrtümlich einen Vorteil sieht, den er nicht ohne weiteres, ...

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • Wolters Kluwer

    Irreführende Werbung bei Hinweis auf eine freiwillig erbrachte Leistung wie einen niedrigen Preis oder hohe Qualität einer Ware; Gebührenfreier Edelmetallankauf von Privatpersonen; Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • Judicialis

    UWG § 5; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5; ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit einer Werbung mit Selbstverständlichkeit mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Edelmetallankauf"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 3, 5 UWG
    Zur Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit Selbstverständlichkeiten kann irreführend sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Werbung mit Selbstverständlichkeiten kann irreführend sein

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Was ist heutzutage schon selbstverständlich? zur unlauteren Werbung mit Selbstverständlichkeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2009, Dok. 136
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.07.1987 - I ZR 120/85

    Gratis-Sehtest; Werbung mit üblicherweise gratis vorgenommenem Sehtest

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - I ZR 121/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann demgegenüber eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 5 UWG verstoßen, sofern das angesprochene Publikum annimmt, dass mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen der gleichen Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (BGH, Urt. v. 9.7.1987 - I ZR 120/85, GRUR 1987, 916, 917 = WRP 1988, 28 - Gratis-Sehtest).

    In der Entscheidung "Gratis-Sehtest" hat der Senat die Werbung zugelassen, weil sie weder gesetzlich vorgeschrieben war noch eine zum Wesen der Ware gehörende Eigenschaft betraf, sondern eine freiwillige, wenn auch übliche Sonderleistung darstellte, die im gesundheitlichen Interesse der Verbraucher lag, ohne diese unmittelbar wirtschaftlichen Risiken auszusetzen (BGH GRUR 1987, 916, 917).

  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 34/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Werbung eines Edelmetallankäufers

    Ein solcher unrichtiger Eindruck kann etwa entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches in einer Weise hervorheben, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - I ZR 120/85, GRUR 1987, 916, 917 = WRP 1988, 28 - Gratis-Sehtest; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - I ZR 121/07, WRP 2009, 435 Rn. 2 - Edelmetallankauf; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 5 Rn. 2.115; Harte/Henning/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 5 B Rn. 72).

    Entscheidend ist, dass der angesprochene Verkehr in der herausgestellten Eigenschaft der beworbenen Ware oder Leistung irrtümlich einen Vorteil sieht, den er nicht ohne weiteres, insbesondere auch nicht bei Bezug der gleichen Ware oder Leistung bei einem Mitbewerber, erwarten kann (BGH, WRP 2009, 435 Rn. 2 - Edelmetallankauf).

  • OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit dem Angebot

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, dass es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - I ZR 121/07, juris Rn. 2; BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - I ZR 120/85, juris Rn. 19).

    Insbesondere ist dieser Aspekt kein Umstand, der sich - anders als in der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2008 (I ZR 121/07) zugrunde liegenden Fallgestaltung - lediglich auf die Preisfestsetzung durch den Käufer bezieht.

  • OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 174/12

    "GMX DE-Mail - die amtliche email"

    Entscheidend ist, dass der Verkehr in der herausgestellten Eigenschaft der beworbenen Ware oder Leistung irrtümlich einen Vorteil sieht, den er nicht ohne weiteres, insbesondere auch nicht bei Bezug der gleichen Ware oder Leistung bei der Konkurrenz, erwarten kann (BGH, Urteil vom 9.7. 1987 - I ZR 120/85 - GRUR 1987, 916, 917 - Gratis-Sehtest; Beschluss vom 23.10.2008 - I ZR 121/07 - WRP 2009, 435 - Edelmetallankauf; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5 Rn. 2.115).
  • LG Gießen, 14.07.2015 - 6 O 54/14

    Werbung mit Weiterleitungs-Telefonnummern kann irreführend sein

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, dass es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt (BGH, Urteil vom 09. Juli 1987 - I ZR 120/85 -, Rn. 19, [...] ; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - I ZR 121/07 -, Rn. 2, [...]; Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl. 2014, § 5, Rn. 192).
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.01.2011 - 3 O 819/10

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrieb von

    Entscheidend ist, dass der Verkehr in der herausgestellten Eigenschaft der beworbenen Ware oder Leistung irrtümlich einen Vorteil sieht, den er nicht ohne weiteres, insbesondere auch nicht bei Bezug der gleichen Ware oder Leistung bei der Konkurrenz, erwarten kann (BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - I ZR 121/07).
  • KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08

    Anwaltswerbung mit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherern

    Ein solcher unrichtiger Eindruck kann entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches in einer Weise betonen, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (BGH, GRUR 1990, 1028, juris Rn. 18 m.w.N. - Incl. MwSt II; WRP 2009, 435, 2 - Edelmetallankauf; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5 Rn. 2.115).

    Andernfalls wäre der mit dieser üblichen Sonderleistung verbundene Zweck, das Publikum zur vereinfachten, nicht mit dem Besuch eines Augenarztes verbundenen Sonderleistung zu veranlassen, schwerlich zu verwirklichen (BGH, a.a.O., Gratis-Sehtest, juris Rn. 21; weiterhin zustimmend BGH, WRP 2009, 435, 2f.).

  • OLG Oldenburg, 03.06.2010 - 1 U 6/10

    Irreführende Werbung durch die Suggestion einer tiergerechten Haltung über das

    Entscheidend ist, dass der Verkehr in der herausgestellten Eigenschaft der beworbenen Ware oder Leistung irrtümlich einen Vorteil sieht, den er nicht ohne weiteres, insbesondere auch nicht bei Bezug der gleichen Ware oder Leistung bei der Konkurrenz, erwarten kann (BGH, WRP 2009, 435 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.12.2010 - 4 W 121/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für Originalprodukte

    Entscheidend ist dabei, dass der Verkehr in der herausgestellten Eigenschaft der beworbenen Ware oder Leistung irrtümlich einen Vorteil sieht, den er nicht ohne weiteres, insbesondere auch nicht bei Bezug der gleichen Ware oder Leistung bei der Konkurrenz, erwarten kann (BGH, Beschl. v. 23.10.2008 WRP 2009, 435).
  • AG Meldorf, 10.08.2010 - 84 C 200/10

    Internetanbieter dürfen ordnungsgemäß in den europäischen Warenverkehr

    Allerdings kann Werbung mit der wahren Beschaffenheit einer Ware unlauter sein, wenn diese Beschaffenheit bei der Ware sämtlicher Wettbewerber in gleichem Maße vorhanden ist (BGH, GRUR 1956, 550) und die Herausstellung der Selbstverständlichkeit den falschen Eindruck erweckt, es handele sich um einen Vorteil der Ware gegenüber der Ware von Wettbewerbern (BGH, WRP 2009, 435).

    Der Bundesgerichtshof hat es als unlauter angesehen, eine gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaft der Ware herauszustellen, wenn die gesetzliche Vorgabe dem Publikum nicht bekannt ist und dieses deswegen irrtümlich einen Vorzug gerade dieser Ware annimmt (BGH, WRP 2009, 435).

  • OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08

    Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von demjenigen, über den der BGH in seinem von der Klägerin nachgereichten Beschluss vom 23.10.2008 - I ZR 121/07 befunden hat.
  • LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17

    Provisionsfrei - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für Wohnräume zur Miete

  • KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei einer Rechtsanwaltswerbung zur Zulassung an

  • LG Frankfurt/Main, 15.05.2013 - 8 O 175/12

    Irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Werbung eines

  • LG Berlin, 06.09.2011 - 15 O 332/11

    Nicht jede Werbung mit dem Hinweis "FCKW-frei" ist wettbewerbswidrig

  • LG Itzehoe, 12.10.2011 - 1 S 179/10

    Kein Ersatzanspruch des Abgemahnten für unberechtigte Abmahnung, wenn dies für

  • LG Köln, 15.09.2009 - 33 O 126/09

    Werbung mit dem Hinweis auf Originalware ist nicht wettbewerbswidrig

  • LG Darmstadt, 04.08.2010 - 15 O 188/10

    Vorsicht bei Bewerbung "FCKW-frei"!

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