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   BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08   

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https://dejure.org/2010,324
BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08 (https://dejure.org/2010,324)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - I ZR 122/08 (https://dejure.org/2010,324)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - I ZR 122/08 (https://dejure.org/2010,324)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • lexetius.com

    Werbung des Nachrichtensenders

    UrhG § 94 Abs. 1 Satz 1, § 95; UrhG 1995 § 97 Abs. 1; BGB § 242

  • damm-legal.de

    §§ 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG a.F. i.V.m. 242 BGB
    Anspruch eines Videoherstellers auf Werbeerlöse bei unberechtigtem Posting

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Werbung des Nachrichtensenders

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 94 Abs 1 S 1 UrhG, § 95 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG 1995, § 242 BGB
    Verletzung der Rechte an Laufbildern: Anspruch auf Herausgabe eines Teils der Werbeeinnahmen bei Ausstrahlung einer Bildfolge durch einen Nachrichtensender - Werbung des Nachrichtensenders

  • Telemedicus

    Werbung des Nachrichtensenders

  • Telemedicus

    Werbung des Nachrichtensenders

  • IWW
  • aufrecht.de

    Herausgabe des Verletzergewinns - Werbeeinnahmen eines Nachrichtensenders

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzansprüche hinsichtlich der Verletzung von Urheberrechten durch die Ausstrahlung eines Videofilms des tödlichen Fallschirmsprungs des Politikers Jürgen Möllemann durch einen Nachrichtensender; Herausgabe eines Gewinns an Werbeeinnahmen i.R.e. Platzierung von ...

  • rechtambild.de

    Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

  • kanzlei.biz

    Indirekter Bezug zu Werbeeinnahmen genügt für urheberrechtlichen Schadensersatzanspruch

  • info-it-recht.de

    Herausgabe Werbeeinnahmen eines Nachrichtensenders (hier: Verletzergewinn i. S. d. UrhG)

  • rewis.io

    Verletzung der Rechte an Laufbildern: Anspruch auf Herausgabe eines Teils der Werbeeinnahmen bei Ausstrahlung einer Bildfolge durch einen Nachrichtensender - Werbung des Nachrichtensenders

  • ra.de
  • rewis.io

    Verletzung der Rechte an Laufbildern: Anspruch auf Herausgabe eines Teils der Werbeeinnahmen bei Ausstrahlung einer Bildfolge durch einen Nachrichtensender - Werbung des Nachrichtensenders

  • captain-huk.de

    Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatzansprüche hinsichtlich der Verletzung von Urheberrechten durch die Ausstrahlung eines Videofilms des tödlichen Fallschirmsprungs des Politikers Jürgen Möllemann durch einen Nachrichtensender; Herausgabe eines Gewinns an Werbeeinnahmen i.R.e. Platzierung von ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung des Nachrichtensenders

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskunftsansprüche über Werberlöse Filmausstrahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 97 UrhG
    Bei einer eigenmächtigen Ausstrahlung eines fremden Videofilms besteht Auskunftsanspruch hinsichtlich der insoweit erzielten Werbeeinnahmen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Filmverwendung durch Nachrichtensender

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz und Auskunftsanspruch bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videos

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zum Schadensersatz bei Ausstrahlung von Filmaufnahmen durch einen Nachrichtensender ohne Zustimmung des Urhebers

  • urheberrecht.org (Pressemeldung, 25.03.2010)

    Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei ungenehmigter Videoausstrahlung // Auch mittelbar aufgrund der Werbewirkung der rechtswidrigen Nutzung erzielte Gewinne erfasst

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Ausstrahlung des Todessprungs von Möllemann

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbeeinnahmen für den Todessprung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Video von Möllemanns Todessprung in Fernsehen und Internet ohne Erlaubnis des Filmers gezeigt

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Werbeeinnahmen bei Ausstrahlung des Films über tödlichen Fallschirmsprung von Jürgen Möllemann

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Videofilm-Ausstrahlung

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Ausstrahlung des Möllemann-Todessprungvideos kommt Sender teuer zu stehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

Besprechungen u.ä. (2)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtlicher Schadensersatz bei Fernsehsendern

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Veröffentlichung von Laufbildern: Anspruch auf Herausgabe der Werbeeinnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 758
  • MDR 2010, 13
  • MDR 2011, 120
  • GRUR 2010, 1090
  • MMR 2011, 42
  • K&R 2010, 805
  • ZUM 2010, 969
  • afp 2010, 567
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08
    Hierfür stehen die drei Berechnungsarten zur Verfügung: die konkrete Schadensberechnung einschließlich des entgangenen Gewinns, Schadensersatz in Höhe der angemessenen Lizenzgebühr oder Herausgabe des Verletzergewinns (BGHZ 57, 116, 118 - Wandsteckdose II; 181, 98 Tz. 41 f. - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 Tz. 22 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train).

    (1) Der Kläger kann die Herausgabe des Verletzergewinns insoweit verlangen, als dieser auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. BGHZ 181, 98 Tz. 41 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, Urt. v. 29.7.2009 - I ZR 87/07, GRUR 2010, 237 Tz. 20 = WRP 2010, 390 - Zoladex).

    Die Abschöpfung des Verletzergewinns dient zudem der Sanktionierung des schädigenden Verhaltens und auf diese Weise der Prävention gegen eine Verletzung der besonders schutzbedürftigen Immaterialgüterrechte (vgl. BGHZ 145, 366, 371 - Gemeinkostenanteil; 181, 98 Tz. 76 - Tripp-Trapp-Stuhl).

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08
    b) Der aus § 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG a.F. und § 242 BGB abgeleitete unselbständige Anspruch auf Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Berechnung eines Schadensersatzanspruchs setzt voraus, dass die Beklagte widerrechtlich und schuldhaft ein dem Kläger nach dem Urheberrechtsgesetz zustehendes Recht verletzt hat (dazu unter II 1 b aa), dem Kläger aufgrund dieser Rechtsverletzung ein Schadensersatzanspruch zusteht (dazu unter II 1 b bb), zu dessen Berechnung die Auskunft erforderlich ist und der Kläger in entschuldbarer Weise über den Umfang des Anspruchs im Unklaren ist (dazu unter II 1 b cc), während die Beklagte unschwer Aufklärung geben kann (dazu unter II 1 b dd; allgemein hierzu BGH, Urt. v. 7.12.1979 - I ZR 157/77, GRUR 1980, 227, 232 f. - Monumenta Germaniae Historica; Urt. v. 13.12.2001 - I ZR 44/99, GRUR 2002, 602, 603 = WRP 2002, 715 - Musikfragmente).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08
    Sie war verpflichtet, sich Klarheit darüber zu verschaffen, dass sie durch die Ausstrahlung des Videofilms nicht in die Rechte des Klägers als Hersteller der Laufbilder eingreift (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373, 375 - Schallplattenimport III; Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 147/89, GRUR 1993, 34, 36 f. - Bedienungsanweisung).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08
    Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Rundfunkfreiheit schützt die Eigenständigkeit des Rundfunks von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht (BVerfGE 66, 116, 133).
  • BGH, 30.01.1959 - I ZR 82/57

    Gasparone

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08
    Dagegen ist der Gewinn nicht herauszugeben, soweit ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verletzungshandlung und dem vom Verletzer erzielten Gewinn ganz oder teilweise fehlt (BGH, Urt. v. 30.1.1959 - I ZR 82/57, GRUR 1959, 379, 380 - Gasparone I).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08
    Der Rundfunkfreiheit kommt ein besonders hoher Rang zu (BVerfGE 35, 202, 221 f.).
  • BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70

    Wandsteckdose II

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08
    Hierfür stehen die drei Berechnungsarten zur Verfügung: die konkrete Schadensberechnung einschließlich des entgangenen Gewinns, Schadensersatz in Höhe der angemessenen Lizenzgebühr oder Herausgabe des Verletzergewinns (BGHZ 57, 116, 118 - Wandsteckdose II; 181, 98 Tz. 41 f. - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 Tz. 22 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08
    Hierfür stehen die drei Berechnungsarten zur Verfügung: die konkrete Schadensberechnung einschließlich des entgangenen Gewinns, Schadensersatz in Höhe der angemessenen Lizenzgebühr oder Herausgabe des Verletzergewinns (BGHZ 57, 116, 118 - Wandsteckdose II; 181, 98 Tz. 41 f. - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 Tz. 22 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train).
  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08
    Die Abschöpfung des Verletzergewinns dient zudem der Sanktionierung des schädigenden Verhaltens und auf diese Weise der Prävention gegen eine Verletzung der besonders schutzbedürftigen Immaterialgüterrechte (vgl. BGHZ 145, 366, 371 - Gemeinkostenanteil; 181, 98 Tz. 76 - Tripp-Trapp-Stuhl).
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08
    Sie war verpflichtet, sich Klarheit darüber zu verschaffen, dass sie durch die Ausstrahlung des Videofilms nicht in die Rechte des Klägers als Hersteller der Laufbilder eingreift (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373, 375 - Schallplattenimport III; Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 147/89, GRUR 1993, 34, 36 f. - Bedienungsanweisung).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07

    Zoladex

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Dennoch können sie zur Ermittlung des Gewinns herangezogen werden, den eine werbefinanzierte private Rundfunkanstalt mit der Ausstrahlung eines Beitrags erzielt (BGH, Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 122/08, GRUR 2010, 1090, Rn. 19 ff. = WRP 2010, 1520 - Werbung des Nachrichtensenders).
  • BGH, 24.09.2014 - I ZR 35/11

    Hi Hotel II - Urheberrechte an Werbefotos: Bestimmung des anwendbaren Rechts im

    Ferner konnte der Kläger von der Beklagten zur Vorbereitung der Berechnung eines Schadensersatzanspruchs nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) Auskunftserteilung verlangen, wenn er in entschuldbarer Weise über den Umfang des Anspruchs im Unklaren war und sie unschwer Aufklärung geben konnte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 122/08, GRUR 2010, 1090 Rn. 14 = WRP 2010, 1520 - Werbung des Nachrichtensenders; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 68/08, GRUR 2010, 623 Rn. 43 = WRP 2010, 927 - Restwertbörse I, jeweils mwN).
  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 96/09

    Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Veröffentlichung von Einzelbildern

    b) Der aus § 97 Abs. 1 UrhG aF und § 242 BGB abgeleitete unselbständige Anspruch auf Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Berechnung eines Schadensersatzanspruchs setzt voraus, dass die Beklagte widerrechtlich und schuldhaft ein dem Kläger nach dem Urheberrechtsgesetz zustehendes Recht verletzt hat (dazu unter aa), dem Kläger aufgrund dieser Rechtsverletzung ein Schadensersatzanspruch zusteht (dazu unter bb), zu dessen Berechnung die Auskunft erforderlich ist und der Kläger in entschuldbarer Weise über den Umfang des Anspruchs im Unklaren ist (dazu unter cc), während die Beklagte unschwer Auskunft erteilen kann (dazu unter dd; vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 122/08, GRUR 2010, 1090 Rn. 14 = WRP 2010, 1520 - Werbung des Nachrichtensenders; hierzu allgemein auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1979 - I ZR 157/77, GRUR 1980, 227, 232 f. - Monumenta Germaniae Historica; Urteil vom 13. Dezember 2001 - I ZR 44/99, GRUR 2002, 602, 603 = WPR 2002, 715 - Musikfragmente).

    Allerdings kann ein aus § 97 Abs. 1 UrhG aF und § 242 BGB abgeleiteter unselbständiger Anspruch auf Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Berechnung des Schadensersatzanspruchs nur in dem Umfang bestehen, in dem eine Verpflichtung der Beklagten zum Schadensersatz festgestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 27/03, BGHZ 166, 233 Rn. 45 - Parfumtestkäufe; BGH, GRUR 2010, 1090 Rn. 19 - Werbung des Nachrichtensenders).

    Für die Beurteilung, ob die Verwendung der fraglichen Bilder der Filmaufnahmen des Klägers für die Anzeigenerlöse ursächlich geworden ist, kommt es - wie der Senat für einen vergleichbaren Fall in dem Urteil "Werbung des Nachrichtensenders" (BGH, GRUR 2010, 1090 Rn. 23) bereits entschieden hat - nicht darauf an, ob die Anzeigenkunden den redaktionellen Inhalt der Zeitung vorhersehen konnten.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der fraglichen Bildberichterstattung in ausschließlich werbefinanzierten Medien, die die zwischen den Parteien ergangenen Senatsentscheidungen zum Gegenstand hatten (BGH, GRUR 2010, 1090 - Werbung des Nachrichtensenders; BGH, CR 2011, 263).

    Demgegenüber dient die Pressefreiheit nicht dazu, dass sich die Beklagte durch rechtswidrige und schuldhafte Eingriffe in ein ausschließliches Schutzrecht des Klägers in unzulässiger Weise Vorteile im wirtschaftlichen Wettbewerb verschafft (vgl. BGH, GRUR 2010, 1090 Rn. 32 - Werbung des Nachrichtensenders; CR 2011, 263 Rn. 38).

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 27/13

    K-Theory - Urheberrechtsstreit: Auslegung der Urteilsformel eines rechtskräftigen

    Für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem mit der Veröffentlichung einer Zeitschrift erzielten Gewinn und den in der Zeitschrift erschienenen Beiträgen reicht es aus, dass die Bezieher der Zeitschrift bei Abschluss ihrer Verträge erwarteten, dass in den Heften derartige Beiträge erscheinen (Fortführung von BGH, Urteil vom 25. März 2010, I ZR 122/08, GRUR 2010, 1090 = WRP 2010, 1520 - Werbung des Nachrichtensenders; Urteil vom 16. August 2012, I ZR 96/09, ZUM 2013, 406).

    Er kann dagegen nicht die Herausgabe des Gewinns beanspruchen, der auf anderen Umständen - wie etwa der Verletzung der Rechte anderer - beruht (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1959 - I ZR 82/57, GRUR 1959, 379, 380 - Gasparone I; Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 98/06, BGHZ 181, 98 Rn. 41 - Tripp-Trapp-Stuhl; Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 122/08, GRUR 2010, 1090 Rn. 20 = WRP 2010, 1520 - Werbung des Nachrichtensenders, mwN; zum Patentrecht vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2012 - X ZR 51/11, BGHZ 194, 194 Rn. 17 bis 21 - Flaschenträger, mwN).

    Für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem mit der Veröffentlichung der Zeitschrift erzielten Gewinn und den in der Zeitschrift erschienenen Beiträgen reicht es aus, dass die Bezieher der Zeitschrift bei Abschluss ihrer Verträge erwarteten, dass in den Heften derartige Beiträge erscheinen (vgl. zum ursächlichen Zusammenhang zwischen den Werbeeinnahmen eines Nachrichtensenders und der Ausstrahlung einer Bildfolge durch diesen Nachrichtensender BGH, GRUR 2010, 1090 Rn. 23 - Werbung des Nachrichtensenders; zum ursächlichen Zusammenhang zwischen den Anzeigenerlösen einer Tageszeitung und der Veröffentlichung von Einzelbildern aus Filmaufnahmen durch diese Tageszeitung BGH, Urteil vom 16. August 2012 - I ZR 96/09, ZUM 2013, 406 Rn. 24).

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 15 U 34/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Funkuhr mit in das Gehäuse

    Damit beruft sich die Beklagte auf einen hypothetischen Kausalverlauf, der indes aus rechtlichen Gründen nicht durchgreift, weil sie sich tatsächlich für eine Verletzung des Klagepatents entschieden hat und der auf dessen Benutzung entfallende Kausalanteil nicht dadurch ungeschehen gemacht oder in seinem Gewicht verändert wird, dass die Beklagte von einer Patentverletzung auch hätte absehen können (vgl. BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2010, 1090 - Werbung des Nachrichtensenders; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore; Kühnen, aaO, Rn. 2710).
  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 27/13

    K-Theory

    b) Für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem mit der Veröffentlichung einer Zeitschrift erzielten Gewinn und den in der Zeitschrift erschienenen Beiträgen reicht es aus, dass die Bezieher der Zeitschrift bei Abschluss ihrer Verträge erwarteten, dass in den Heften derartige Beiträge erscheinen (Fortführung von BGH, Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 122/08, GRUR 2010, 1090 = WRP 2010, 1520 - Werbung des Nachrichtensenders; Urteil vom 16. August 2012 - I ZR 96/09, ZUM 2013, 406).

    Er kann dagegen nicht die Herausgabe des Gewinns beanspruchen, der auf anderen Umständen - wie etwa der Verletzung der Rechte anderer - beruht (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1959 - I ZR 82/57, GRUR 1959, 379, 380 - Gasparone I; Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 98/06, BGHZ 181, 98 Rn. 41 - Tripp-Trapp-Stuhl; Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 122/08, GRUR 2010, 1090 Rn. 20 = WRP 2010, 1520 - Werbung des Nachrichtensenders, mwN; zum Patentrecht vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2012 - X ZR 51/11, BGHZ 194, 194 Rn. 17 bis 21 - Flaschenträger, mwN).

    Für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem mit der Veröffentlichung der Zeitschrift erzielten Gewinn und den in der Zeitschrift erschienenen Beiträgen reicht es aus, dass die Bezieher der Zeitschrift bei Abschluss ihrer Verträge erwarteten, dass in den Heften derartige Beiträge erscheinen (vgl. zum ursächlichen Zusammenhang zwischen den Werbeeinnahmen eines Nachrichtensenders und der Ausstrahlung einer Bildfolge durch diesen Nachrichtensender BGH, GRUR 2010, 1090 Rn. 23 - Werbung des Nachrichtensenders; zum ursächlichen Zusammenhang zwischen den Anzeigenerlösen einer Tageszeitung und der Veröffentlichung von Einzelbildern aus Filmaufnahmen durch diese Tageszeitung BGH, Urteil vom 16. August 2012 - I ZR 96/09, ZUM 2013, 406 Rn. 24).

  • LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18

    Streit um Nachvergütung für Mitwirkung in der Comedyserie Sechserpack

    Dass sich der BGH in der Begründung seines Urteils Das Boot auf sein früheres, den Fall einer Urheberrechtsverletzung betreffendes Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 122/08 (GRUR 2010, 1090 - Werbung eines Nachrichtensenders) und damit die Berechnung eines gemäß § 97 Abs. 2 UrhG geschuldeten Schadensersatzes nach den Grundsätzen über die Herausgabe des Verletzergewinns stützte, rechtfertigt keine hiervon abweichende Betrachtungsweise.
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2014 - 15 U 21/14

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Höhe der

    Auch die Durchsetzungsrichtlinie gebietet es nach Ansicht des Senats nicht, einen solchen pauschalen Verletzerzuschlag vorzusehen (vgl. BGH, GRUR 2010, 1087, 1089 - Solara; BGH, GRUR 2010, 1090 - Werbung des Nachrichtensenders).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 U 77/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Jalousie mit einem eine von der

    Ein solcher hypothetischer Kausalverlauf ist unbeachtlich, weil die Beklagte sich tatsächlich für eine Verletzung des Klageschutzrechtes entschieden hat und der auf dessen Benutzung entfallende Kausalanteil nicht dadurch ungeschehen gemacht oder in seinem Gewicht verändert wird, dass die Beklagte von einer Schutzrechtsverletzung auch hätte absehen können (vgl. BGH GRUR 2010, 1090 - Werbung des Nachrichtensenders; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 2026 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 13.09.2011 - 310 O 480/10

    Urheberrechtlicher Schutz von Sendeunternehmen: Rechtsverletzende Sendung von

    Es geht insoweit um die Zahlungsbereitschaft für vergleichbare Inhalte (vgl. BGH GRUR 2010, 1090 ff.).
  • LG Düsseldorf, 20.12.2011 - 4b O 220/10

    Fassung für Zweistiftlampen II

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