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   BGH, 29.09.1978 - I ZR 122/76   

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https://dejure.org/1978,2057
BGH, 29.09.1978 - I ZR 122/76 (https://dejure.org/1978,2057)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1978 - I ZR 122/76 (https://dejure.org/1978,2057)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1978 - I ZR 122/76 (https://dejure.org/1978,2057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbot des Verkaufs einer Spirituose unterhalb des Einkaufspreises - Differenzierung zwischen der zulässigen Werbung mit einem günstigen Preis und irreführenden Lockvogelangeboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 116
  • GRUR 1979, 116
  • DB 1978, 2403
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.1978 - I ZR 169/76

    Verbot des Verkaufs eines Weinbrandes unter dem niedrigsten Fabrikabgabepreis -

    Auszug aus BGH, 29.09.1978 - I ZR 122/76
    Diese Antragsfassung entspricht, wie der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 7. Juli 1978 - I ZR 169/76 - ausgesprochen hat, nicht dem Erfordernis der Bestimmtheit im Sinne des § 253 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO.

    Die Revisionsklägerin hat in der mündlichen Verhandlung noch darauf hingewiesen, daß der Bundesgerichtshof in dem am 7. Juli 1978 ergangenen Urteil "Elbe-Markt" (I ZR 169/76 - zur Veröffentlichung bestimmt) das Gericht der Vorinstanz zu einer Entscheidung der Frage der Irreführungsgefahr nicht für hinreichend sachkundig gehalten und die Sache zur Beweiserhebung zurückverwiesen habe.

  • BGH, 17.09.1969 - I ZR 35/68

    Lockvogel

    Auszug aus BGH, 29.09.1978 - I ZR 122/76
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 52, 302, 306 - Lockvogel; GRUR 1974, 344 - Intermarkt) geht es von dem Erfahrungssatz aus, daß das auffallend preisgünstige und ins Auge fallende Angebot einer Ware, mit der der Verbraucher bereits genauere Preisvorstellungen verbindet, bei einem nicht unerheblichen Teil der Verbraucher unter Umständen jedenfalls dann einen irrigen Schluß über die Preisbemessung des übrigen Sortiments erzeugen kann, wenn nicht gleichzeitig deutlich gemacht wird, daß es sich dabei um die Einzelerscheinung eines, wie in dem genannten Urteil formuliert worden ist, Sonderangebots handelt.

    Dazu kann noch ergänzend darauf hingewiesen werden, daß dieser Satz über den im Lockvogel-Urteil (BGHZ 52, 302, 306) zugrunde gelegten Erfahrungssatz hinausgeht, wonach ein solcher Schluß nur gerechtfertigt sei, wenn auffallend preisgünstige Waren angeboten werden, ohne daß gleichzeitig deutlich wird, daß es sich um die Einzelerscheinung eines Sonderangebots handele.

  • BGH, 21.12.1973 - I ZR 37/73

    Anspruch auf Verbot des Anbietens von Waren zum Verkauf unter Einstandspreis im

    Auszug aus BGH, 29.09.1978 - I ZR 122/76
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 52, 302, 306 - Lockvogel; GRUR 1974, 344 - Intermarkt) geht es von dem Erfahrungssatz aus, daß das auffallend preisgünstige und ins Auge fallende Angebot einer Ware, mit der der Verbraucher bereits genauere Preisvorstellungen verbindet, bei einem nicht unerheblichen Teil der Verbraucher unter Umständen jedenfalls dann einen irrigen Schluß über die Preisbemessung des übrigen Sortiments erzeugen kann, wenn nicht gleichzeitig deutlich gemacht wird, daß es sich dabei um die Einzelerscheinung eines, wie in dem genannten Urteil formuliert worden ist, Sonderangebots handelt.
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Aus diesem Grund sind in der Rechtsprechung wiederholt Unterlassungsanträge, die Formulierungen wie "eindeutig" und "unübersehbar" enthielten, für zu unbestimmt und damit als unzulässig erachtet worden (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1978 - I ZR 38/77, GRUR 1978, 652 = WRP 1978, 656 - mini-Preis; Urt. v. 7.7.1978 - I ZR 169/76, GRUR 1978, 649, 650 = WRP 1978, 658 - Elbe-Markt; Urt. v. 29.9.1978 - I ZR 122/76, GRUR 1979, 116, 117 = WRP 1978, 881 - Der Superhit; Urt. v. 30.10.1997 - I ZR 142/95, NJWE-WettbR 1998, 169, 170).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 19/18

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages; Unlauterkeit durch Vorenthalten von

    Aus diesem Grund sind in der Rechtsprechung wiederholt Unterlassungsanträge, die Formulierungen wie "eindeutig" und "unübersehbar" enthielten, für zu unbestimmt und damit als unzulässig erachtet worden (vgl. BGH, GRUR 1978, 652 - mini-Preis; GRUR 1978, 649 - Elbe-Markt; GRUR 1979, 116, 117 - Der Superhit).
  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79

    Kippdeckeldose

    Zwar läßt der Wortlaut des Antrags allein die in § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO geforderte Bestimmtheit vermissen, da - würde man ihm entsprechen - eine wesentliche Streitfrage des Prozesses, nämlich ob und wann eine technisch-funktionell nicht gebotene Überdimensionierung vorliegt, in das Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert würde (vgl. BGH GRUR 1978, 649, 650 - Elbe-Markt; 1979, 116, 117 - Der Superhit -).
  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 71/81

    Ruf- und Absatzschädigung des Herstellers und seines Markenartikels durch Verkauf

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß eine auffallend günstige Preisstellung einer Ware, insbesondere eines bekannten und geschätzten Markenartikels, unter Umständen geeignet sein kann, irrige Vorstellungen über das Preisniveau des Gesamtsortiments hervorzurufen (BGHZ 52, 302, 306 [BGH 17.09.1969 - I ZR 35/68] - Lockvogel), daß dem aber dadurch entgegengewirkt werden kann, daß deutlich herausgestellt wird, daß es sich um ein besonderes Angebot handelt, das einen derartigen Schluß nicht zuläßt (BGH GRUR 1979, 116, 117 - Der Superhit).
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