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   BGH, 09.10.1997 - I ZR 122/95   

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https://dejure.org/1997,784
BGH, 09.10.1997 - I ZR 122/95 (https://dejure.org/1997,784)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1997 - I ZR 122/95 (https://dejure.org/1997,784)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1997 - I ZR 122/95 (https://dejure.org/1997,784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ansprüchen einzelner Mitglieder in Prozeßstandschaft durch Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen - Prüfung der Prozeßführungsbefugnis des Klägers in jeder Lage des Verfahrens, mithin auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen - Zulässigkeit ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    Keine Prozeßstandschaft der Verbände bei Ansprüchen einzelner Mitglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    "Verbandsklage in Prozeßstandschaft"; Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen des Mitglieds eines Wettbewerbsverbandes in Prozeßstandschaft

  • rechtsportal.de

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    "Verbandsklage in Prozeßstandschaft"; Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen des Mitglieds eines Wettbewerbsverbandes in Prozeßstandschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1148
  • MDR 1998, 299
  • GRUR 1998, 417
  • VersR 1998, 1298
  • WM 1998, 672
  • BB 1998, 233
  • DB 1998, 571
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Zum einen hätte die Angelegenheit einem bundesweit klagebefugten Verband i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG anvertraut werden können, der - nicht in Prozeßstandschaft (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 122/95, GRUR 1998, 417, 418 = WRP 1998, 175 - Verbandsklage in Prozeßstandschaft), sondern aus eigenem Recht - gegen die Beklagte hätte vorgehen können.
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Für eine gewillkürte Prozeßstandschaft des Klägers fehlt es auch nicht an dem erforderlichen eigenen schutzwürdigen Interesse (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 122/95, GRUR 1998, 417, 418 = WRP 1998, 175 - Verbandsklage in Prozeßstandschaft).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    a) Die Klägerin kann ihre Prozeßführungsbefugnis in dem vom Berufungsgericht beanstandeten Umfang nicht mit Erfolg auf gewillkürte Prozeßstandschaft stützen; dabei handelt es sich um eine Prozeßvoraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr., BGH, Urt. v. 09.10.1997 - I ZR 122/95, GRUR 1998, 417 - Verbandsklage in Prozeßstandschaft; BGHZ 119, 237, 240).

    Ein eigenes schutzwürdiges Interesse ist bei Vereinigungen und Verbänden nur für ihre Mitglieder anerkannt (Ullmann, Festschrift v. Gamm, S. 315, 324; vgl. Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozeß, 4. Aufl., Kap. 23 Rdn. 45) und auch nur soweit, als sich die Rechtsverfolgung im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke des Verbandes hält (BGH, Urt. v. 09.10.1997 - I ZR 122/95, GRUR 1998, 417, 418 - Verbandsklage in Prozeßstandschaft; Lindacher in MünchKomm. z. ZPO, 2. Aufl., vor § 50 Rdn. 60), wobei zur Klagebefugnis auch solche mittelbaren Verbandsmitglieder genügen, die einer Einrichtung angehören, die ihrerseits Mitglied des klagenden Verbandes ist, sofern der Verband berechtigt ist, mit der Klage auch die Interessen dieser mittelbaren Mitglieder wahrzunehmen (BGH, Urt. v. 20.05.1999 - I ZR 66/97, GRUR 1999, 1116, 1118 - Wir dürfen nicht feiern).

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