Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44771
BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12 (https://dejure.org/2013,44771)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2013 - I ZR 123/12 (https://dejure.org/2013,44771)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2013 - I ZR 123/12 (https://dejure.org/2013,44771)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,44771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    PreisangabenVO § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 und 2; UWG § 5a Abs. 3 Nr. 3

  • MIR - Medien Internet und Recht

    DER NEUE - Zur Frage, wann der Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz-Händlern ein Angebot darstellt

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    DER NEUE

    PreisangabenVO § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 und 2; UWG § 5a Abs. 3 Nr. 3

  • rechtsprechung-im-internet.de

    DER NEUE

    § 1 Abs 1 S 1 Alt 1 PAngV, § 1 Abs 1 S 1 Alt 2 PAngV, § 5a Abs 3 Nr 3 UWG, § 23 Abs 1 Nr 1 GWB vom 26.08.1998
    Wettbewerbsverstoß: Begriff des "Anbietens von Waren"; Verstoß gegen die Preisangabepflicht und Irreführungsgefahr bei Angabe der Herstellerpreisempfehlung in der gemeinsamen Zeitungswerbung von Kfz-Händlern - DER NEUE

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine unverbindliche Preisempfehlung in einer Anzeige mehrerer Kfz-Händler ist kein verbindliches Angebot - Keine Pflicht zur Angabe des Endpreises

  • IWW
  • JurPC

    "DER NEUE"

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung eines Hinweises auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz-Händlern als Angebot im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 Fall 1 PreiangabenAngVO

  • Betriebs-Berater

    Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz-Händlern

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Begriff des "Anbietens von Waren"; Verstoß gegen die Preisangabepflicht und Irreführungsgefahr bei Angabe der Herstellerpreisempfehlung in der gemeinsamen Zeitungswerbung von Kfz-Händlern - DER NEUE

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung eines Hinweises auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz-Händlern als Angebot im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 Fall 1 PreiangabenAngVO

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DER NEUE

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Begriff des "Anbietens von Waren"; Verstoß gegen die Preisangabepflicht und Irreführungsgefahr bei Angabe der Herstellerpreisempfehlung in der gemeinsamen Zeitungswerbung von Kfz-Händlern - DER NEUE

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers in einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz-Händlern - DER NEUE

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    UVP in Anzeigen kein bindendes Angebot

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Endpreisangabe bei Verweis auf UVP

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unverbindliche Preisempfehlung in der Gemeinschaftswerbung von Kfz-Händlern

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers in einer Kfz-Anzeige

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers in einer Kfz-Anzeige

  • Jurion (Kurzinformation)

    Angabe der unverbindlichen Herstellerpreisempfehlung in Werbeanzeigen von Kfz-Händlern zulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz- Händlern

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Unverbindliche (End-)Preisempfehlung?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung ist die PAngVO nicht anwendbar

  • wettbewerbszentrale.de (Zusammenfassung)

    Zu der Frage, wann bei einer KFZ-Werbung eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers als Angebot anzusehen ist und damit eine Endpreisangabe in der Werbung erforderlich wird

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftswerbung mit der UPE erlaubt - Kein Rechtsverstoß bei Nutzung der UPE in einer Händler-Gemeinschaftsanzeige

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftswerbung mit der UPE erlaubt - Kein Rechtsverstoß bei Nutzung der UPE in einer Händler-Gemeinschaftsanzeige

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Wer mit Preisen wirbt, der stirbt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herstellerpreisempfehlung ohne Endpreis kann zulässig sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Werbeanzeige als Verkaufsangebot

  • urheberrecht-leipzig.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung kein Verstoß gegen Preisangabenverordnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 417
  • GRUR 2014, 403
  • MIR 2014, Dok. 032
  • BB 2014, 1039
  • BB 2014, 641
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81

    Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12
    Ein Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz-Händlern stellt nur dann ein Angebot im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 PAngV dar, wenn die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Kunden ohne weiteres zulässt (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Juni 1983, I ZR 75/81, GRUR 1983, 658 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

    In der vom Berufungsgericht für seinen Standpunkt angeführten Senatsentscheidung "Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung" hat es der Bundesgerichtshof bei einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz-Händlern, wie sie auch im Streitfall gegeben ist, als entscheidend angesehen, dass die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Kunden ohne weiteres zulässt (BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 660 = WRP 1983, 556 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

    Selbst wenn der Durchschnittsverbraucher annehmen sollte, der in der streitgegenständlichen Anzeige angegebene Betrag entspreche "ungefähr" dem letztlich vom Händler geforderten Betrag, rechtfertigte dies noch nicht den Schluss, dass er diesen Betrag als eine "verpflichtende händlerseitige Einzelpreisangabe" im Sinne der Senatsentscheidung "Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung" ansähe (vgl. BGH, GRUR 1983, 658, 660 f.).

  • BGH, 23.05.1990 - I ZR 211/88

    Importeurwerbung - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12
    Unter diesen Umständen erweist sich die Annahme des Berufungsgerichts, die in der streitgegenständlichen Anzeige aufgeführten zehn Händler wollten sich sämtlich mit der streitgegenständlichen Anzeige verpflichten, das abgebildete Fahrzeugmodell zu einem "Einheitspreis" von "ungefähr 14.990 EUR" zu verkaufen, als erfahrungswidrig (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1990 - I ZR 211/88, GRUR 1990, 1022, 1024 - Importeurwerbung).

    Wie der Senat bereits in dem im Jahr 1990 ergangenen Urteil "Importeurwerbung" entschieden hat, haben am Kauf eines Kraftfahrzeugs interessierte Kunden Kenntnis von der Unverbindlichkeit der Preisempfehlungen des Herstellers oder Importeurs und nehmen daher bei einer Werbeanzeige für Kraftfahrzeuge, die auf eine solche Preisempfehlung hinweist, nicht ohne weiteres an, dass der Händler einen entsprechenden Preis fordert; aus diesem Grund setzt die Feststellung, dass ein Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung nicht nur als Hinweis auf den vom Hersteller unverbindlich vorgeschlagenen Abgabepreis des beworbenen Kraftfahrzeugs, sondern auch als eigene Preisangabe des werbenden Händlers verstanden wird, über die Verwendung der unverbindlichen Preisempfehlung in der Werbung das Vorliegen weiterer Umstände voraus (BGH GRUR 1990, 1022, 1024 - Importeurwerbung).

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12
    Mit Recht hat es auch angenommen, dass unter einer solchen gezielten Werbung jede Form der Werbung zu verstehen ist, durch die der Verbraucher so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann, ohne dass er durch die Art der kommerziellen Kommunikation schon die tatsächliche Möglichkeit zum Kauf erlangt oder die Auswahl anderer Ausführungen des Produkts aufgegeben haben muss (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C122/10, Slg. 2011, I3903 = GRUR 2011, 930 Rn. 28 f., 33 und 41 = WRP 2012, 189 - Konsumentombudsman/Ving Sverige; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5a Rn. 30b).

    Der Gerichtshof hat im Urteil "Konsumentombudsman/Ving Sverige" ausdrücklich ausgeführt, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, im Einzelfall unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und der Merkmale des Produkts sowie des verwendeten Kommunikationsmediums zu ermitteln, ob der Verbraucher hinreichend informiert ist, um das Produkt im Hinblick auf eine geschäftliche Entscheidung identifizieren und unterscheiden zu können (EuGH, GRUR 2011, 930 Rn. 48 und 49).

  • OLG Köln, 25.05.2012 - 6 U 236/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Fahrzeugmodells mit der unverbindlichen

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12
    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, Urteil vom 25. Mai 2012 - 6 U 236/11, MD 2012, 1060).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12
    Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass der Begriff des Anbietens von Waren gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 PAngV jede gezielt auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung umfasst und damit dem Begriff der Aufforderung zum Kauf gemäß Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und dem Begriff des Angebots von Waren in § 5a Abs. 3 UWG entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - I ZR 50/07, GRUR 2010, 248 Rn. 16 = WRP 2010, 370 - Kamerakauf im Internet; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 1 PAngV Rn. 5).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12
    Soweit das Berufungsgericht diesem Hinweis keine maßgebliche Bedeutung beigemessen hat, hat es unberücksichtigt gelassen, dass der Verbraucher die streitgegenständliche Preisangabe angesichts des erheblichen Preises, der für das beworbene Fahrzeug zu zahlen ist, mit situationsadäquat gesteigerter Aufmerksamkeit zur Kenntnis nehmen wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97, GRUR 2000, 619, 621 = WRP 2000, 517 - Orient-Teppichmuster; Urteil vom 19. April 2001 - I ZR 46/99, GRUR 2002, 81, 83 = WRP 2002, 81 - Anwalts und Steuerkanzlei; GroßKomm.UWG/Lindacher, 2. Aufl., § 5 Rn. 87 mwN).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 46/99

    Anwalts- und Steuerkanzlei

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12
    Soweit das Berufungsgericht diesem Hinweis keine maßgebliche Bedeutung beigemessen hat, hat es unberücksichtigt gelassen, dass der Verbraucher die streitgegenständliche Preisangabe angesichts des erheblichen Preises, der für das beworbene Fahrzeug zu zahlen ist, mit situationsadäquat gesteigerter Aufmerksamkeit zur Kenntnis nehmen wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97, GRUR 2000, 619, 621 = WRP 2000, 517 - Orient-Teppichmuster; Urteil vom 19. April 2001 - I ZR 46/99, GRUR 2002, 81, 83 = WRP 2002, 81 - Anwalts und Steuerkanzlei; GroßKomm.UWG/Lindacher, 2. Aufl., § 5 Rn. 87 mwN).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Dagegen wird der Verbraucher eine Angabe mit situationsadäquat gesteigerter Aufmerksamkeit zur Kenntnis nehmen, wenn er für die angebotenen Waren oder Dienstleistungen einen erheblichen Preis zu zahlen hat (vgl. BGH, GRUR 2000, 619, 621 - Orient-Teppichmuster; BGH, Urteil vom 19. April 2001 - I ZR 46/99, GRUR 2002, 81, 83 = WRP 2002, 81 - Anwalts- und Steuerkanzlei; BGH, GRUR 2011, 1050 Rn. 24 - Ford-Vertragspartner; BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - I ZR 192/09, GRUR 2012, 402 Rn. 34 = WRP 2012, 450 - Treppenlift; Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 123/12, GRUR 2014, 403 Rn. 17 = WRP 2014, 435 - DER NEUE).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Dafür ist eine Werbung erforderlich, durch die der Verbraucher so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann, ohne dass er durch die Art der kommerziellen Kommunikation schon die tatsächliche Möglichkeit zum Kauf erlangt oder die Auswahl anderer Ausführungen des Produkts aufgegeben haben muss (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10, Slg. 2011, I-3903 = GRUR 2011, 930 Rn. 33 - Ving Sverige; Urteil vom 26. Oktober 2016 - C-611/14, GRUR 2016, 1307 Rn. 52 = WRP 2017, 31 - Canal Digital; BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 123/12, GRUR 2014, 403 Rn. 8 = WRP 2014, 435 - DER NEUE).
  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 231/14

    Mein Paket.de II - Wettbewerbsverstoß: Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet

    Vielmehr reicht es aus, wenn der Verbraucher so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 123/12, GRUR 2014, 403 Rn. 8 = WRP 2014, 435 - "DER NEUE"; Urteil vom 9. Oktober 2013 - I ZR 24/12, GRUR 2014, 580 Rn. 12 = WRP 2014, 545 - Alpenpanorama im Heißluftballon).
  • BGH, 19.05.2022 - I ZR 69/21

    Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis

    bb) Der Begriff des Anbietens gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV umfasst jede gezielt auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung, durch die der Verbraucher so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 123/12, GRUR 2014, 403 Rn. 8 = WRP 2014, 435 - DER NEUE, mwN).

    Der Inhalt der beanstandeten Werbeanzeigen ist so konkret gestaltet, dass der Abschluss des Geschäfts aus der Sicht der Kunden ohne weiteres möglich erscheint (vgl. BGH, GRUR 2014, 403 Rn. 10 - DER NEUE).

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 231/14

    Richtlinie 2005/29/EG Art. 7 Abs. 4; UWG § 5a Abs. 2 und 3

    Vielmehr reicht es nach der Senatsrechtsprechung aus, wenn der Verbraucher so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 123/12, GRUR 2014, 403 Rn. 8 = WRP 2014, 435 - "DER NEUE"; Urteil vom 9. Oktober 2013 - I ZR 24/12, GRUR 2014, 580 Rn. 12 = WRP 2014, 545 - Alpenpanorama im Heißluftballon).
  • BGH, 23.03.2023 - I ZR 17/22

    Aminosäurekapseln

    dd) Der Begriff des Anbietens gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV aF (§ 4 Abs. 1 Satz 1 PAngV nF) umfasst jede gezielt auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung, durch die der Verbraucher so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 123/12, GRUR 2014, 403 [juris Rn. 8] = WRP 2014, 435 - DER NEUE; BGH, GRUR 2022, 1163 [juris Rn. 32] - Grundpreisangabe im Internet, jeweils mwN).
  • OLG München, 17.12.2015 - 6 U 1711/15

    Preisangabe bei Möbelkonfigurator im Internet

    Bestätigt hat dies der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung DER NEUE (GRUR 2014, 403 Tz. 8), indem er ausführt, dass der Begriff des Anbietens von Waren gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 PAngV jede gezielt auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung umfasse und damit dem Begriff der Aufforderung zum Kauf gem. Art. 7 Abs. 4 UGP-RL und dem Begriff des Angebots von Waren in § 5a Abs. 3 UWG entspreche; unter einer solchen gezielten Werbung sei jede Form der Werbung zu verstehen, durch die der Verbraucher so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann, ohne dass er durch die Art der kommerziellen Kommunikation schon die tatsächliche Möglichkeit zum Kauf erlangt oder die Auswahl anderer Ausführungen des Produkts aufgegeben haben muss (Hervorhebung hinzugefügt; vgl. auch BGH GRUR 2013, 1169 Tz. 10 - Brandneu von der IFA; GRUR 2014, 580 Tz. 12 - Alpenpanorama im Heißluftballon; BeckRS 2015, 17167 Tz. 48 - Der Zauber des Nordens; Köhler, a. a. O., § 1 PAngV Rn. 5; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 5a Rn. 30b).

    Insofern stellt der Bundesgerichtshof also offensichtlich im Vergleich zu seiner früheren Rechtsprechung (s. o. Ziff. II. 1. b. aa., bb.) strengere Anforderungen an den Angebotsbegriff und hat für die (bereits bisher formulierte) Voraussetzung des "gezielten Ansprechens des Kunden auf den Kauf einer Ware" (vgl. etwa BGH GRUR 1980, 304, 305 f. - Effektiver Jahreszins; GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring) - was einer "gezielt auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung" (vgl. BGH GRUR 2014, 403 Tz. 8 - DER NEUE) entspricht - nunmehr festgelegt, dass ohne eine Preisangabe von vornherein ein gezieltes Ansprechen des Kunden bzw. eine gezielte werbliche Ankündigung nicht gegeben ist, da der Kunde dann gerade nicht ausreichend informiert ist, um sich für den Kauf der Ware entscheiden zu können.

    Nicht ausreichend kann außerdem sein - wie aber der Entscheidung des Landgerichts entnommen werden könnte -, dass die Beklagte auf ihrer Webseite am oberen Rand zumindest "Markenmöbel zum günstigsten Preis" - eine Modalität, die ohnehin nur vom im Termin vor dem Senat gestellten Hilfsantrag, nicht aber vom Hauptantrag erfasst wäre - offeriert: Notwendig ist nämlich, dass der Verbraucher so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann; es muss also eine die Annahme eines Angebots rechtfertigende, hinreichend konkrete Ankündigung vorliegen (vgl. BGH GRUR 2014, 403 Tz. 8, 10 - DER NEUE).

    Schließlich ist auch ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 8 Abs. 1 S. 1, 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG nicht gegeben, da die Vorschrift des § 5a Abs. 3 UWG die UGP-RL umsetzt und der in § 5a Abs. 3 UWG enthaltene Begriff des Anbietens von Waren der "Aufforderung zum Kauf" gem. Art. 7 Abs. 4 UGP-RL und somit dem Begriff des Anbietens i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 PAngV entspricht (vgl. BGH GRUR 2014, 403 Tz. 8 - DER NEUE); die Ausführungen unter Ziff. II. 1. finden somit auch für § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG Anwendung.

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 15 U 100/14

    Begriff der Zustellung demnächst i.S. von § 167 ZPO

    Dies ist dann der Fall, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und den Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass die kommerzielle Kommunikation auch eine tatsächliche Möglichkeit bieten muss, das Produkt zu kaufen, oder dass sie im Zusammenhang mit einer solchen Möglichkeit steht (EuGH GRUR 2011, 930 - Konsumentenombudsmannen ./. Ving Sverige; BGH GRUR 2013, 1159 - Brandneu von der IFA; BGH GRUR 2014, 403 - DER NEUE; BGH GRUR 2014, 580 - Alpenpanorama im Heißluftballon; OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.10.2012, 20 U 223/2011; OLG Stuttgart, Beschluss v. 20.12.2012, 2 W 32/12 - juris; OLG Hamm GRUR-RR 2013, 121; OLG Saarbrücken WRP 2013, 940; OLG München MMR 2014, 818).
  • LG München I, 31.03.2015 - 33 O 15881/14

    Preisangabe beim Möbelkauf im Fernabsatz

    Maßgeblich ist also, ob die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht des Kunden ohne weiteres zulässt (Köhler/Bornkamm, Kommentar zum UWG, 33. Auflage 2015, § 1 PAngV Rdnr. 5; BGH GRUR 2014, 403 Rdnr. 8 - DER NEUE).

    Der Begriff des Anbietens von Waren gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV umfasst dabei jede gezielt auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung und entspricht dem Begriff der "Aufforderung zum Kauf" gem. Art. 7 Abs. 4 der UGP-RL bzw. dem Begriff des "Angebots" in § 5 a Abs. 3 UWG (BGH GRUR 2014, 403 Rdnr. 8 - DER NEUE; Köhler/Bornkamm, Kommentar zum UWG, 33. Auflage 2015, § 1 PAngV Rdnr. 5).

  • BGH, 26.05.2023 - I ZR 17/22

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    dd) Der Begriff des Anbietens gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV aF (§ 4 Abs. 1 Satz 1 PAngV nF) umfasst jede gezielt auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung, durch die der Verbraucher so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 123/12, GRUR 2014, 403 [juris Rn. 8] = WRP 2014, 435 - DER NEUE; BGH, GRUR 2022, 1163 [juris Rn. 32] - Grundpreisangabe im Internet, jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 2 U 29/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von "In-Ohr-Hörgeräten" im Schaufenster eines

  • OLG Stuttgart, 15.02.2018 - 2 U 96/17

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Notwendigkeit der Grundpreisangabe bei

  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 6 U 231/15

    Informationspflichten im Rahmen der Werbung für Kraftfahrzeuge

  • OLG Köln, 29.01.2016 - 6 U 55/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Einbauküchen mit im Preis inbegriffenen

  • OLG Frankfurt, 18.06.2018 - 6 U 93/17

    Wettbewerbsverstoß durch Verletzung der Verpflichtung zur Grundpreisangabe;

  • LG Dortmund, 09.08.2016 - 25 O 34/16

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines Fernwärmeversorgungsvertrags im

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2016 - 15 U 50/15
  • LG Braunschweig, 24.03.2016 - 21 O 2104/15

    Wettbewerbsverstoß bei Werbung für Einbauküchen: Irreführung durch Unterlassen

  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 39/19
  • LG Berlin, 02.02.2016 - 103 O 119/15

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassung produktbezogener Informationen in einer

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Zwei Hörgeräte zum Preis von 1"

  • OLG Bamberg, 11.03.2016 - 3 U 8/16

    Unzulässigkeit einer Werbung für Komplettküchen ohne Angabe der Hersteller- und

  • LG Essen, 10.03.2016 - 43 O 103/15

    Einbauküchen: Irreführung durch Unterlassen der Angabe der Typenbezeichnungen der

  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 259/19
  • LG Frankfurt/Main, 18.02.2022 - 10 O 61/21

    Bei gewerblicher Zeitungsanzeige muss Identität angegeben werden - bloße Nennung

  • LG Köln, 08.03.2022 - 31 O 56/21
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 2/21

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer 0 %-Finanzierung ohne Angaben der

  • OLG Jena, 29.06.2017 - 1 U 818/16

    Preis für Fernwärme muss nicht auf Internetseite veröffentlicht werden!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht