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   BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69   

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https://dejure.org/1970,620
BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69 (https://dejure.org/1970,620)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1970 - I ZR 123/69 (https://dejure.org/1970,620)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1970 - I ZR 123/69 (https://dejure.org/1970,620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Einkaufsfahrten zu einem Selbstbedienungswarenhaus, das nicht im Stadtzentrum liegt - Notwendiger innerer Zusammenhang zwischen der Zuwendung der kostenermäßigten Kundenbeförderung als Nebenrechtsgeschäft und dem (erwarteten) Einkauf im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 2245
  • MDR 1971, 28
  • GRUR 1971, 322
  • DB 1970, 2261
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52

    Zugabeverordnung. Kundenzeitschrift

    Auszug aus BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69
    Der Zugabebegriff erfordert die Gewährung der Zuwendung in einer erkennbaren inneren Beziehung zum Erwerb einer Hauptware (BGHZ 11, 286/289 - Kundenzeitschrift).
  • BGH, 07.02.1968 - Ib ZR 6/66
    Auszug aus BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69
    Eine solche Erwartung genügt aber nicht für die notwendige zugaberechtliche Abhängigkeit von Zuwendung und Hauptrechtsgeschäft (BGH GRUR 59, 544/545 - Modenschau; 68, 649/650 - Rocroni-Aschenbecher).
  • OLG Frankfurt, 05.03.1970 - 6 U 90/69
    Auszug aus BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69
    Dadurch hebt sich der vorliegende Sachverhalt entscheidend von den Fällen einer Fahrtkostenerstattung durch Anrechnung auf den Kaufpreis ab, in denen überwiegend eine Verletzung des Zugabeverbots gesehen worden ist (RGSt MuW 33, 556 = JW 33, 2522; LG Hanau WRP 68, 459 sowie OLG Frankfurt in den vom Kläger angezogenen Entscheidungen vom 5. März 1970 6 U 90/69 WRP 70, 182 und vom 14. Mai 1970 6 U 112/69; a.A. OLG Oldenburg BB 70, 225).
  • BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69
    Eine solche Erwartung genügt aber nicht für die notwendige zugaberechtliche Abhängigkeit von Zuwendung und Hauptrechtsgeschäft (BGH GRUR 59, 544/545 - Modenschau; 68, 649/650 - Rocroni-Aschenbecher).
  • BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unlauteren Werbung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69
    Bei unentgeltlichen Zuwendungen hat es dabei die Rechtsprechung in erster Linie auf den Anlaß, die Person des Gebers und Empfängers, den Wert und Zweck der Zuwendung sowie die Art und Weise der Verteilung abgestellt (vgl. BGH GRUR 59, 31/32 - Feuerzeug als Werbegeschenk; 67, 254/255 - Waschkugel; 67, 202/203 - Gratisverlosung).
  • BGH, 27.01.1967 - Ib ZR 21/65

    Verteilung von Werbekarten für ein Waschgerät durch Briefkasteneinwurf -

    Auszug aus BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69
    Bei unentgeltlichen Zuwendungen hat es dabei die Rechtsprechung in erster Linie auf den Anlaß, die Person des Gebers und Empfängers, den Wert und Zweck der Zuwendung sowie die Art und Weise der Verteilung abgestellt (vgl. BGH GRUR 59, 31/32 - Feuerzeug als Werbegeschenk; 67, 254/255 - Waschkugel; 67, 202/203 - Gratisverlosung).
  • BGH, 29.04.1958 - I ZR 56/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69
    Bei unentgeltlichen Zuwendungen hat es dabei die Rechtsprechung in erster Linie auf den Anlaß, die Person des Gebers und Empfängers, den Wert und Zweck der Zuwendung sowie die Art und Weise der Verteilung abgestellt (vgl. BGH GRUR 59, 31/32 - Feuerzeug als Werbegeschenk; 67, 254/255 - Waschkugel; 67, 202/203 - Gratisverlosung).
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 69/70

    Vereinigung zur Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen - Zweckzusammenhang zwischen

    Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit unentgeltlicher Kundentransporte zum Ausgleich von Standortnachteilen (Ergänzung zum Urteil vom 18. September 1970, NJW 1970, 2245 = GRUR 1971, 322 = WRP 70, 437 - Lichdi-Center).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner - nach dem Erlaß des Berufungsurteils ergangenen - Entscheidung vom 18. September 1970 (GRUR 71, 322 = NJW 70, 2245 = WRP 70, 437 - Lichdi-Center) zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen die Ankündigung oder Gewährung verbilligter Fahrtmöglichkeiten zu einem außerhalb des Geschäftszentrums liegenden Selbstbedienungswarenhaus weder gegen § 1 der ZugabeVO noch gegen § 1 UWG verstößt.

    Daß die Beklagte entsprechende Einkäufe der unentgeltlich beförderten Fahrgäste erwartet, begründet für sich allein noch nicht die notwendige zugaberechtliche Abhängigkeit von Zuwendung und Hauptrechtsgeschäft (BGH GRUR 71, 322 - Lichdi-Center).

    Der Bundesgerichtshof hat es in seiner Entscheidung vom 18. September 1970 (aaO) für das Vorliegen eines wettbewerbswidrigen psychologischen Kaufzwangs durch eine (damals verbilligte) Kundenbeförderung darauf abgestellt, ob sich diese Kundenbeförderung als ein außerhalb sachlicher Rechtfertigung liegendes Mittel darstellt, das durch seinen eigenen Wert den Kunden zugunsten des Verkaufsangebots selbst beeinflussen soll.

    Eine solche Nachahmungsgefahr kann zwar bei der unentgeltlichen Kundenbeförderung bestehen, wie schon allein die zahlreichen Fälle zeigen, die zu einer Entscheidung durch die Gerichte geführt haben (vgl. BGH GRUR 71, 322 - Lichdi-Center mit Nachw.).

    Diese Nachahmungsgefahr läßt jedoch keine ernstliche Beeinträchtigung des Leistungswettbewerbs befürchten, wenn sich die kostenlose Kundenbeförderung in den engen Grenzen eines notwendigen Ausgleichs von Standortnachteilen hält (vgl. BGH GRUR 71, 322, 323 - Lichdi-Center).

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Die Beurteilung des Einsatzes eines psychischen Kaufzwangs als unlauter beruht darauf, daß mit außerhalb der Sache liegenden Mitteln der Einflußnahme derart auf die Willensentscheidung des Umworbenen eingewirkt wird, daß dieser zumindest anstandshalber nicht umhinkann, auf das Angebot einzugehen (BGH, Urt. v. 18.9.1970 - I ZR 123/69, GRUR 1971, 322 = WRP 1970, 437 - Lichdi-Center; GRUR 1989, 757 - McBacon).
  • BGH, 02.02.1984 - I ZR 190/81

    Mitmacher-Tour

    Wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, können Gewährung und Ankündigung kostenloser Fahrmöglichkeiten für Kunden unter dem Gesichtspunkt eines übertriebenen Anlockens durch eine unentgeltliche Leistung und einer unsachlichen Beeinflussung, ohne daß dadurch bereits ein psychologischer Kaufzwang gegeben wäre, wettbewerbswidrig sein (vgl. BGH GRUR 1971, 322, 323 - Lichdi-Center; 1972, 364, 365 - Mehrwert-Fahrten).

    Zur Abgrenzung hat es dabei die Rechtsprechung in erster Linie auf den Anlaß, auf die Person des Gebers und Empfängers, auf den Wert und Zweck der unentgeltlichen Zuwendung sowie auf die Art und Weise ihrer Gewährung abgestellt (vgl. BGH GRUR 1971, 322 - Lichdi-Center; mit weit.Nachw.) und eine unentgeltliche Kundenbeförderung nicht generell, sondern nur nach Maßgabe der Einzelumstände zugelassen, insbesondere wenn danach ein psychologischer Kaufzwang wie auch ein übertriebenes Anlocken durch die unentgeltliche Beförderungsleistung ausschieden (vgl. BGH a.a.O.; ferner BGH GRUR 1972, 364, 365 - Mehrwert-Fahrten).

    Aus diesem Grund ist, um einen übermäßigen Anreiz zur Wahrnehmung solcher Beförderungs- und Einkaufsmöglichkeiten und daraus folgende Beeinträchtigung der Mitbewerber auszuschließen, in der Rechtsprechung verlangt worden, daß der unentgeltlichen Beförderung kein selbständiger, als solcher attraktiver Eigenwert zukommen darf (vgl. BGH GRUR 1971, 322, 323 - Lichdi-Center; 1972, 364, 366 - Mehrwert-Fahrten).

  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 294/89

    Rückfahrkarte - Verbotene Nebenleistung

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar verschiedentlich angenommen worden, daß die Heranziehung dieses Gesichtspunkts geeignet sein kann, den verbilligten oder unentgeltlichen Transport von Kunden oder die Übernahme von Kosten hierfür zu einer Kaufstätte nicht nach § 1 UWG zu mißbilligen (vgl. BGH, Urt. v. 18.9.1970 - I ZR 123/69, GRUR 1971, 322 = WRP 1970, 437 - Lichdi-Center; Urt. v. 19.11.1971 - I ZR 69/70, GRUR 1972, 364 = WRP 1972, 83 Mehrwert-Fahrten; Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 190/81, GRUR 1984, 463 = WRP 1984, 386 - Mitmacher-Tour).
  • BGH, 29.06.1989 - I ZR 180/87

    McBacon

    a) Die Wettbewerbswidrigkeit des psychologischen Kaufzwangs beruht auf der Einflußnahme auf die Willensentscheidung des Umworbenen mit außerhalb der Sache liegenden Mitteln, Umständen und Auswirkungen in einem solchen Ausmaß, daß der Umworbene aufgrund dessen zumindest anstandshalber nicht umhin kann, auf das Angebot einzugehen (BGH, Urt. v. 18.9.1970 - I ZR 123/69, GRUR 1971, 322 = WRP 1971, 437 - Lichdi Center).
  • BGH, 05.05.1972 - I ZR 124/70

    Kunden-Einzelbeförderung

    Der erkennende Senat hat hierauf schon in den beiden nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen vom 18. September 1970 (GRUR 71, 322 = NJW 70, 2245 = WRP 70, 437 - Lichdi-Center) und vom 19. November 1971 (NJW 1972, 291 - Mehrwert-Fahrten), die beide die verbilligte bzw. kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten mit Omnibussen zu außerhalb der Geschäftszentren gelegenen Selbstbedienungswarenhäusern betreffen, hingewiesen.
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