Rechtsprechung
BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- webshoprecht.de
Werbung für Telefonflatrate ohne Angabe über fehlende Preselection-Optionen ist nicht wettbewerbswidrig
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrigkeit von Anzeigen eines Telekommunikationsanbieters bei der Werbung für eine Telefonflatrate ohne Hinweis auf den Ausschluss einer Option zur Preselection
- kanzlei.biz
Werbung ohne Hinweispflicht auf Ausschluss der "Preselection"-Option
- kanzlei.biz
Werbung ohne Hinweispflicht auf Ausschluss der "Preselection"-Option
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
Wettbewerbswidrigkeit von Anzeigen eines Telekommunikationsanbieters bei der Werbung für eine Telefonflatrate ohne Hinweis auf den Ausschluss einer Option zur Preselection - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wettbewerbsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Fehlende Preselection-Option in Werbung kein Wettbewerbsverstoß
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mangelnde Aufklärung über fehlende Preselection-Funktion nicht wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.05.2007 - 12 O 181/06
- OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 6 U 108/07
- BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08
Papierfundstellen
- MMR 2010, 184
- K&R 2010, 264
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09
Leistungspakete im Preisvergleich
Die Nichtzulassungsbeschwerde, mit der sich die Klägerin allerdings nicht gegen die Abweisung des Hauptantrags zu 1 e gewandt hatte, ist vom Senat mit Beschluss vom 22. Oktober 2009 (I ZR 124/08, CR 2010, 302 = MMR 2010, 184) zurückgewiesen worden. - BGH, 09.02.2012 - I ZR 178/10
Call-by-Call
Denn für einen durchschnittlich interessierten (potentiellen) Nutzer einer Telefon-Flatrate ist die Kombination mit einer "Preselection"-Schaltung im Allgemeinen wirtschaftlich nicht sinnvoll (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - I ZR 124/08, MMR 2010, 184 Rn. 7;… GRUR 2011, 846 Rn. 25 - Kein Telekom-Anschluss nötig). - BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09
Kein Telekom-Anschluss nötig
Für einen durchschnittlich interessierten (potentiellen) Nutzer einer Telefon-Flatrate ist die Kombination mit einer "Preselection"-Schaltung daher im Allgemeinen wirtschaftlich nicht sinnvoll (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - I ZR 124/08, CR 2010, 302 Rn. 7 = MMR 2010, 184).
- VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
Effektiver Rechtsschutz; Parkplatzunfall; Schadensquote; Grundsätzliche Bedeutung …
Das Amtsgericht hat weder lediglich eine tatrichterliche Würdigung im Einzelfall vorgenommen (…vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, Juris Rn. 31), noch ist es etwa aufgrund eines bloß anderen Verkehrsverständnisses (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Oktober 2009 - I ZR 124/08 -, Juris Rn. 6) zu seinem von der Entscheidung des OLG Frankfurt abweichenden Urteil gelangt. - VerfGH Bayern, 02.05.2018 - 58-VI-17
Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des …
Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist eine Entscheidung des Revisionsgerichts zunächst in den Fällen einer Divergenz geboten, d. h. wenn in der angefochtenen Entscheidung ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem in anderen Entscheidungen eines höheren oder eines gleichgeordneten Gerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz abweicht (BGH NJW 2002, 3029/3030; BGHZ 152, 182/186); eine auf tatsächlichem Gebiet liegende Divergenz gebietet dagegen nicht die Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO (BGH vom 22.10.2009 - I ZR 124/08 - juris Rn. 6). - OLG München, 29.07.2010 - 29 U 1589/10
Wettbewerbsverstoß: Unterlassener Hinweis auf Ausschluss von Call-by-Call und …
Das entspricht den zu § 3 UWG 1909 entwickelten Grundsätzen und der Regelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 UWG 2004, nach der das Verschweigen einer Tatsache irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 sein konnte, wenn die Tatsache nach der Verkehrsauffassung Bedeutung für die Entscheidung zum Vertragsschluss hatte und das Verschweigen geeignet war, die Entscheidung zu beeinflussen (vgl. BGH MMR 2010, 184 Tz. 7;… Bornkamm in: Köhler/Bornkamm , UWG, 28. Aufl. 2010, § 5 a UWG Rz. 8).Für einen durchschnittlich interessierten (potentiellen) Nutzer einer Telefon-Flatrate sei die Kombination mit einer Preselection-Schaltung daher im Allgemeinen wirtschaftlich nicht sinnvoll (BGH MMR 2010, 184 Tz. 7).
- VerfGH Bayern, 07.02.2019 - 60-VI-17
Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des …
Eine auf tatsächlichem Gebiet liegende Divergenz gebietet dagegen nicht die Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO (BGH vom 22.10.2009 - I ZR 124/08 - juris Rn. 6). - OLG Frankfurt, 05.02.2009 - 6 U 54/08
Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei Unterlassungsantrag
Die Klägerin hat gegen dieses Urteil Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (I ZR 124/08), die sich jedoch nicht gegen die Abweisung des Hauptantrages zu 1. e) richtet.19 Das zwischen den Parteien geführte Verfahren 3/12 O 181/06 (Landgericht Frankfurt am Main) = 6 U 108/07 (Oberlandesgericht Frankfurt am Main) = I ZR 124/08 (Bundesgerichtshof) sowie das in jenem Verfahren ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 29.5.2008 stehen der Geltendmachung des vorliegenden Klagebegehrens - sei es unter dem Gesichtspunkt der anderweitigen Rechtshängigkeit oder unter demjenigen der materiellen Rechtskraft - nicht entgegen.
- OLG Düsseldorf, 25.04.2014 - 3 UF 2/14
Rückforderungen von Zuwendungen an ein Schwiegerkind nach Scheidung der Ehe
Beurteilt das Gericht hingegen lediglich in tatrichterlicher Würdigung den Sachverhalt im Einzelfall abweichend, reicht dies für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht aus (so zu § 543 ZPO: BGH 01.10.2002, NJW 2003, 65; BGH 09.07.2007, NJW-RR 2007, 1676; BGH 22.10.2009, MMR 2010, 184). - OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 4 U 182/13
Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem unfallbeschädigten Fahrzeug
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss v. 22.10.2009, I ZR 124/08, Rn. 5 f.;… Beschluss v. 09.07.2007, II ZR 95/06, Rn. 1 f.; jeweils zit. nach juris) liegt aber eine Rechtssprechungsdivergenz im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO, die eine Entscheidung des Berufungsgerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern würde, nur vor, wenn verschiedene Entscheidungen sich widersprechende abstrakte Rechtssätze aufstellen. - BPatG, 18.02.2010 - 25 W (pat) 70/09
Markenbeschwerdeverfahren - "CHOCOLATERIA (nationale
- OLG München, 15.09.2011 - 29 U 982/11
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Internet-Dienstleistungsanbieters …
- BPatG, 29.07.2010 - 25 W (pat) 165/09
Markenbeschwerdeverfahren - "Klarer Kopf" - keine Unterscheidungskraft