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   BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75   

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https://dejure.org/1979,280
BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75 (https://dejure.org/1979,280)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1979 - I ZR 125/75 (https://dejure.org/1979,280)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1979 - I ZR 125/75 (https://dejure.org/1979,280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Behinderungswettbewerb - Import japanischer Feuerzeuge - Eintragung einer Vielzahl von Marken japanischer Feuerzeughersteller als eigene Warenzeichen in Deutschland - Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Zeichenrecht - Vorbenutzungsrecht im deutschen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 201
  • GRUR 1980, 110
  • GRUR Int. 1980, 174
  • DB 1980, 391
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.1977 - I ZR 129/75

    Wettbewerbswidrigkeit wegen Ausnutzung eines formalen Zeichenrechts unter dem

    Auszug aus BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75
    Der Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 4. Februar 1977 - I ZR 129/75 - mit einem im wesentlichen gleichen Streitkomplex befaßt.

    Die Feststellung dieses zielbewußten Vorgehens stützt das Berufungsgericht insbesondere auf den von der Klägerin mit der Firma K. und der Firma Ro. geführten Schriftwechsel, der auch in dem vorausgegangenen Rechtsstreit I ZR 129/75 eine entscheidende Rolle spielte.

    Wenn die Revision meint, Jenem Verhalten komme entscheidungserhebliche Bedeutung schon deshalb nicht zu, weil die Klägerin sich darüber im klaren gewesen sei, daß sie diese angeblichen Ziele nicht habe erreichen können, ist dem entgegenzuhalten, daß sie eben dies im vorliegenden Rechtsstreit - ebenso wie in dem Vorprozeß I ZR 129/75 - versucht.

  • BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Auszug aus BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75
    Der Senat hat ebenso wie in den Fällen Modess (GRUR 1967, 298) und Siroset (GRUR 1967, 304) und unter Hinweis auf die Ausführungen in der Recrin-Entscheidung (GRUR 1969, 607, 609) das Verwerfliche darin gesehen, daß die Klägerin die mit der Eintragung der Zeichen kraft Zeichenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes benutzte.
  • BGH, 02.04.1969 - I ZR 47/67

    Einwilligung zur Löschung eines Zeichens beim Deutschen Patenamt - Erstreckung

    Auszug aus BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75
    Der Senat hat ebenso wie in den Fällen Modess (GRUR 1967, 298) und Siroset (GRUR 1967, 304) und unter Hinweis auf die Ausführungen in der Recrin-Entscheidung (GRUR 1969, 607, 609) das Verwerfliche darin gesehen, daß die Klägerin die mit der Eintragung der Zeichen kraft Zeichenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes benutzte.
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63

    Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke

    Auszug aus BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75
    Der Senat hat ebenso wie in den Fällen Modess (GRUR 1967, 298) und Siroset (GRUR 1967, 304) und unter Hinweis auf die Ausführungen in der Recrin-Entscheidung (GRUR 1969, 607, 609) das Verwerfliche darin gesehen, daß die Klägerin die mit der Eintragung der Zeichen kraft Zeichenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes benutzte.
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Die Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung ist hier insbesondere dann als mißbräuchlich angesehen worden, wenn sie ohne sachlich gerechtfertigten Grund zur Erreichung einer dem Kennzeichenrecht fremden und regelmäßig zu mißbilligenden Zielsetzung erfolgte, die auf eine unlautere Behinderung eines Zeichenbenutzers und auf eine Übernahme oder jedenfalls eine Störung seines Besitzstandes hinauslief (vgl. BGHZ 46, 130, 133 - Modess; BGH, Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 125/75, GRUR 1980, 110, 112 = WRP 1980, 74 - TORCH; Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 146/81, GRUR 1984, 210, 211 - AROSTAR).

    Das Bestehen eines schutzwürdigen Besitzstandes ist dabei nicht in allen Fällen als zwingend erforderlich angesehen worden (vgl. BGH GRUR 1980, 110, 112 - TORCH).

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 19.2.1998 - I ZR 138/95, GRUR 1998, 1034, 1036 f. = WRP 1998, 978 - Makalu; BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BGH, Urt. v. 3.2.2005 - I ZR 45/03, GRUR 2005, 414, 417 = WRP 2005, 610 - Russisches Schaumgebäck; Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 148/04 Tz. 18 - CORDARONE) oder dass der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH, Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 125/75, GRUR 1980, 110, 111 = WRP 1980, 74 - TORCH; Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 95/95, GRUR 1998, 412, 414 = WRP 1998, 373 - Analgin; BGH GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elégance; GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck; BGH, Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 148/04 Tz. 18 - CORDARONE).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Das wettbewerbsrechtlich Unlautere (vgl. §§ 3, 4 Nr. 10 UWG) kann auch darin liegen, dass ein Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Zeichenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen will (vgl. BGH, Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 125/75, GRUR 1980, 110, 111 - TORCH; Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 95/95, GRUR 1998, 412, 414 = WRP 1998, 373 - Analgin; Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance).
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