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   BGH, 03.12.1998 - I ZR 125/98   

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https://dejure.org/1998,8256
BGH, 03.12.1998 - I ZR 125/98 (https://dejure.org/1998,8256)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1998 - I ZR 125/98 (https://dejure.org/1998,8256)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - I ZR 125/98 (https://dejure.org/1998,8256)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Entscheidung - Irreführende Werbung

  • Judicialis

    PAngV § 1 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAngV § 1 Abs. 1; UWG §§ 1, 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94

    Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - I ZR 125/98
    Ungeachtet eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 1 PAngV i.V. mit § 1 UWG (vgl. dazu BGH, Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 162/94, GRUR 1997, 479 = WRP 1997, 431 - Münzangebot) liegt eine irreführende Werbung nach § 3 UWG darin, daß in der der Auslieferung der Schallplatten vorausgegangenen Rundfunkwerbung ein Hinweis auf die zum Kaufpreis noch hinzutretenden Versandkosten unterblieben ist.
  • OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07

    Wettbewerbsverstoß: Angabe von Liefer- und Versandkosten beim Internetauftritt

    Das gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG verstoßende Fehlen der Angabe der Versandkosten stellt - ausgehend von dem der Entscheidung zugrunde zu legenden Sachverhalt - zugleich eine relevante Irreführung i.S. von § 5 UWG dar (vgl. BGH, Beschluss vom 03. Dezember 1998 - I ZR 125/98 = MD 1999, 135 - [Versandkosten]), mit der ein Anlockeffekt verbunden ist; auch eine derartige Irreführung wird von § 5 UWG erfasst (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Bornkamm, a.a.O., Rn. 2.193 zu § 5 UWG).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2022 - 20 U 227/20
    Die Blickfangwerbung ist daher per se unzulässig, wenn sie für sich genommen schlichtweg falsch bzw. objektiv unrichtig ist (BGH, Urteil vom 12. Mai 2011, Az.: I ZR 119/10, GRUR 2012, 81 - 82 - Innerhalb 24 Stunden , "dreiste Lüge"; BGH, Urteil vom 26. Februar 2009, Az.: I ZR 219/06, GRUR 2009, 888 - 890 - Thermoroll ; Urteil vom 20. Dezember 2001, Az.: I ZR 125/98, GRUR 2002, 715 - 717 - Scanner-Werbung ); ihre Korrektur durch einen aufklärenden Hinweis scheidet aus (BGH, Urteil vom 24. Mai 2000, Az.: I ZR 222/97, GRUR 2001, 78 - 79 - Falsche Herstellerpreisangabe ; Bornkamm/Feddersen, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Auflage 2020, § 5 UWG Rn. 1.89; Sosnitza, in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Auflage, § 5 UWG Rn. 133).
  • OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2903/06

    Wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen gleichgelagerte Verstöße verschiedener

    Bei der unzutreffenden Angabe der Versandkosten in Anlage JS 1 handelt es sich um eine relevante Irreführung im Sinne von § 5 UWG (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.1998 - I ZR 125/98 = MD 1999, 135 - Versandkosten), mit der ein Anlockeffekt verbunden ist; auch eine derartige Irreführung wird von § 5 UWG erfasst (vgl. Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 24. Aufl., § 5, Rdn. 2.192; 2.193).
  • OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2904/06

    Rechtsmissbrauch bei Vorgehen gegen gleichgelagerte Wettbewerbsverstöße

    Bei der unzutreffenden Angabe der Versandkosten in Anlage JS 1 handelt es sich um eine relevante Irreführung im Sinne von § 5 UWG (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.1998 - I ZR 125/98 = MD 1999, 135 - Versandkosten), mit der ein Anlockeffekt verbunden ist; auch eine derartige Irreführung wird von § 5 UWG erfasst (vgl. Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 24. Aufl., § 5, Rdn. 2.192; 2.193).
  • OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2905/06

    Vorgehen gegen gleichartige Wettbewerbsverstöße verschiedener Mitbewerber

    Bei der unzutreffenden Angabe der Versandkosten in Anlage JS 1 handelt es sich um eine relevante Irreführung im Sinne von § 5 UWG (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.1998 - I ZR 125/98 = MD 1999, 135 - Versandkosten), mit der ein Anlockeffekt verbunden ist; auch eine derartige Irreführung wird von § 5 UWG erfasst (vgl. Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 24. Aufl., § 5, Rdn. 2.192; 2.193).
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00

    Adressenhandel - Versand wettbewerbswidriger Werbung durch Erwerber

    Die Verantwortlichkeit des Dritten folge vielmehr erst daraus, daß er die auf diese Weise ermöglichten Rechtsverletzungen nicht unterbunden habe, obwohl er dazu als Inhaber des Anschlusses die Möglichkeit gehabt hätte und ein derartiges Einschreiten von ihm mit Blick auf die aus dieser Stellung resultierenden Befugnisse und die Überlassung des Anschlusses zu erwarten war (so auch Urteil des Senats vom 02.04.1998 - 4 U 37/97 - und der hierzu ergangene Beschluß des BGH zur Nichtannahme der Revision vom 03.12.1998 - I ZR 125/98 - sowie Urteil des Senats vom 01.04.1999 - 4 U 191/97).
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