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   BGH, 15.03.2012 - I ZR 128/10   

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https://dejure.org/2012,24905
BGH, 15.03.2012 - I ZR 128/10 (https://dejure.org/2012,24905)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2012 - I ZR 128/10 (https://dejure.org/2012,24905)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2012 - I ZR 128/10 (https://dejure.org/2012,24905)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Bestimmtheit eines Unterlassungsanspruchs (”Matratzen eines Markenherstellers”) / Onlinehändler muss Ware nicht zum sofortigen Versand vorrätig halten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 3 Anh 1 Nr 5 UWG, § 5 Abs 5 S 1 UWG vom 03.07.2004, § 5a Abs 3 UWG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 313 Abs 1 Nr 4 ZPO
    Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel mit Matratzen: Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags im gewerblichen Rechtsschutz;; Irreführung durch Bewerbung nicht vorhandener Ware durch einen Internet-Versandhändler

  • online-und-recht.de

    Bestimmtheit eines Unterlassungsanspruchs

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel mit Matratzen: Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags im gewerblichen Rechtsschutz;; Irreführung durch Bewerbung nicht vorhandener Ware durch einen Internet-Versandhändler

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Unterlassungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 475
  • MMR 2012, 816
  • K&R 2012, 745
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 56/07

    Betriebsbeobachtung

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - I ZR 128/10
    Bei der Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe - wie hier des Begriffs "Markenhersteller" - darf über deren Sinngehalt kein Zweifel bestehen, weil nur dann die Reichweite von Antrag und Urteil feststeht (BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - I ZR 56/07, GRUR 2009, 1057 Rn. 11 = WRP 2009, 1377 - Betriebsbeobachtung).

    Denn dem Beklagten steht nach seinem eigenen Vorbringen kein entsprechender materiell-rechtlicher Unterlassungsanspruch zu (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 10 - Paperboy; BGH, GRUR 2009, 1075 Rn. 13 - Betriebsbeobachtung).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - I ZR 128/10
    Denn dem Beklagten steht nach seinem eigenen Vorbringen kein entsprechender materiell-rechtlicher Unterlassungsanspruch zu (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 10 - Paperboy; BGH, GRUR 2009, 1075 Rn. 13 - Betriebsbeobachtung).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - I ZR 128/10
    Denn nach dieser Vorschrift stellte es eine irreführende Werbung dar, wenn für eine Ware geworben wurde, die nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340 Rn. 18 = WRP 2011, 459 - Irische Butter; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 5 Rn. 8.1).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - I ZR 128/10
    Der Mangel der Bestimmtheit des Klageantrags ist auch im Revisionsverfahren zu beachten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 108/09, GRUR 2011, 1043 Rn. 36 = WRP 2011, 1454 - TÜV II, mwN).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - I ZR 128/10
    Insbesondere ist eine Zurückverweisung nicht unter dem Gesichtspunkt der prozessualen Fairness geboten, weil das Berufungsgericht es - aus seiner Sicht folgerichtig - unterlassen hat, den Beklagten auf die Unbestimmtheit seines Antrags sowie auf die Unschlüssigkeit seines Widerklagevorbringens hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 81/10, Rn. 27- Tribenuronmethyl, mwN).
  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 7/16

    Einwilligung in die Speicherung von Cookies

    Für die Bestimmtheit der Urteilsformel (§ 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) gelten die Grundsätze für die Bestimmtheit des Klageantrags gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechend (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Rn. 15 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 128/10, GRUR-RR 2012, 475 Rn. 16).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 104/17

    Zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist; der Mangel der Bestimmtheit des Klageantrags ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 108/09, GRUR 2011, 1043 Rn. 36 = WRP 2011, 1454 - TÜV II; Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 128/10, GRUR-RR 2012, 475 Rn. 16).
  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist; der Mangel der Bestimmtheit des Klageantrags ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 108/09, GRUR 2011, 1043 Rn. 36 = WRP 2011, 1454 - TÜV II; Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 128/10, GRUR-RR 2012, 475 Rn. 16).
  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 92/14

    Smartphone-Werbung - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet- und

    Nach dieser Vorschrift stellte es eine irreführende Werbung dar, wenn für eine Ware geworben wurde, die nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340 Rn. 21 = WRP 2011, 459 - Irische Butter; Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 128/10, GRUR-RR 2012, 475 Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 46/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausgestaltung des Rücktritts- bzw. Widerrufsrechts in

    Nach dieser Vorschrift darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (BGH, GRUR 2011, 152 - Kinderhochstühle im Internet; BGH, GRUR 2011, 433 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; BGH, GRUR 2011, 539 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; BGH, GRUR 2012, 407 - Delan; BGH, GRUR-RR 2012, 475 - Matratzen).
  • OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15

    Unzumutbare Belästigung durch Kundenzufriedenheitsumfrage

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR-RR 2012, 475 Rn 16 - Matratzen).
  • OLG München, 12.10.2017 - 29 U 4903/16

    Ein- und Auszahlungsentgelte beim Girokonto

    Der Senat hat keine Veranlassung, die Klägerin auf diesen Mangel des Antrags hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu geben, einen sachdienlichen Antrag zu stellen, weil ihr aus dem beanstandeten Verhalten der Beklagten kein entsprechender materiell-rechtlicher Unterlassungsanspruch gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 3 Nr. 2, § 3, § 3a UWG i. V. m. § 307 Abs. 1 BGB erwachsen ist (vgl. BGH GRUR-RR 2012, 475 - Matratzen Tz. 19 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 3 U 1874/13

    Urheberrechtsschutz einer Bundesliga-Stecktabelle

    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr. des BGH; vgl. nur BGH GRUR-RR 2012, 475 ff - Matratzen).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 90/13

    Wettbewerbsrecht: Werbung für Aktionsware; Anforderung an die Angemessenheit

    Erst auf einen schlüssigen Vortrag des Klägers zu den Tatbestandsvoraussetzungen des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs aus Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG sind die Beklagten gehalten, ihrerseits nach § 138 Abs. 2 ZPO Vortrag zu halten (BGH, Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 128/10, GRUR-RR 2012, 475, bei juris Rz, 23 - Matratzen).

    Ohne Weiteres kann der Werbende eine Irreführung dadurch ausschließen, dass er in der Werbung die konkrete Warenmenge angibt oder durch andere aufklärende Hinweise einer Fehlvorstellung der Werbeadressaten entgegenwirkt (BGH, Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 128/10, GRUR-RR 2012, 475, bei juris Rz, 20, m.w.N. - Matratzen).

  • OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 239/21

    Ein Unterlassungsantrag, mit dem dem Antragsgegner ohne weitere Konkretisierung

    Ein Unterlassungsantrag muss nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO so bestimmt gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind und der Beklagte erkennen kann, wogegen er sich verteidigen soll und welche Unterlassungspflichten sich aus einer dem Unterlassungsantrag folgenden Verurteilung ergeben; die Entscheidung darüber, was den Beklagten verboten ist, darf grundsätzlich nicht dem Vollstreckungsgericht überlassen werden (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2009 - I ZR 56/09; vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2006 - I ZR 191/03; vgl. Urteil vom 15.03.2012 - I ZR 128/10 - juris).
  • KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unlauterkeit des Angebots eines

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 44/14

    Verfügbarkeit einer Ware durch unwahre Angaben als irreführende geschäftliche

  • OLG München, 28.11.2013 - U 2094/13

    Anspruch eines Kabelnetzbetreibers auf Zahlung einer Vergütung für die

  • OLG München, 18.02.2016 - 29 U 3467/15

    Unbestimmter Unterlassungsantrag - Irreführende Werbung bei Kapitalanlagen bei

  • OLG Dresden, 28.07.2020 - 14 U 140/20
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