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   BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19   

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https://dejure.org/2020,45898
BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19 (https://dejure.org/2020,45898)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2020 - I ZR 130/19 (https://dejure.org/2020,45898)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - I ZR 130/19 (https://dejure.org/2020,45898)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 23 Abs 3 CMR, Art 23 Abs 6 CMR, Art 24 CMR, Art 25 Abs 2 Buchst a CMR, Art 26 Abs 1 CMR
    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Formanforderungen an Vereinbarungen über die Erweiterung des Haftungsumfangs; Erhöhung des Haftungshöchstbetrags durch Vereinbarung; Abschluss einer Transportversicherung; Beschädigung der gesamten Sendung

  • verkehrslexikon.de

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr - Formanforderungen an Vereinbarungen über die Erweiterung des Haftungsumfang

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Formanforderungen an Vereinbarungen zur Erweiterung des Haftungsumfangs des Frachtführers nach Art. 23 Abs. 3 oder Art. 25 Abs. 2 CMR; Voraussetzungen für die Erhöhung des Haftungshöchstbetrags des Frachtführers nach Art. 24 und Art. 26 CMR; Einordnung der Vereinbarung ...

  • rewis.io

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Formanforderungen an Vereinbarungen über die Erweiterung des Haftungsumfangs; Erhöhung des Haftungshöchstbetrags durch Vereinbarung; Abschluss einer Transportversicherung; Beschädigung der gesamten Sendung

  • rabüro.de

    Zu den Formanforderungen an Vereinbarungen über die Erweiterung des Haftungsumfangs des Frachtführers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formanforderungen an Vereinbarungen zur Erweiterung des Haftungsumfangs des Frachtführers nach Art. 23 Abs. 3 oder Art. 25 Abs. 2 CMR; Voraussetzungen für die Erhöhung des Haftungshöchstbetrags des Frachtführers nach Art. 24 und Art. 26 CMR; Einordnung der Vereinbarung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Erweiterung des Haftungsumfangs des Frachtführers im Geltungsbereich der CMR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    CMR - und die vertragliche Erweiterung der Frachtführerhaftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 771
  • MDR 2021, 305
  • WM 2021, 2098
  • NZG 2021, 346
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.12.1988 - I ZR 235/86

    Minderung des Anspruchs auf Fracht bei teilweisem Verlust oder Beschädigung des

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19
    Die Bedeutung der Art. 23 Abs. 4, 25 Abs. 1 CMR besteht darin, dass der Frachtführer den Anspruch auf Fracht bei Verlust oder Beschädigung des Frachtgutes - ganz oder teilweise - einbüßt und dass es insoweit für die Berücksichtigung von Verlust und Beschädigung nicht auf eine Aufrechnung des anderen Teils ankommt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1988 - I ZR 235/86, TranspR 1989, 141, 143 f. mwN [juris Rn. 20 und 23]).

    Für den teilweisen Wegfall der Fracht kann sinnvollerweise nichts anderes gelten, so dass insoweit von einer Minderung auszugehen ist, ohne dass es einer besonderen Aufrechnung bedarf (BGH, TranspR 1989, 141, 143 [juris Rn. 20]).

  • BGH, 14.07.1993 - I ZR 204/91

    Ersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung neben Frachtführerhaftung

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19
    Dieses Verständnis wird auch durch den Sinn der Regelung belegt, nach dem das Erfordernis der Eintragung im Frachtbrief eine Warn- und Schutzfunktion verfolgt, nämlich dem Frachtführer die ihn treffende Haftungserweiterung sinnfällig vor Augen zu führen (BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - I ZR 204/91, BGHZ 123, 200, 204 f. [juris Rn. 23 mwN]; OGH, TranspR 1992, 406, 408; Berufungsgericht Athen, ETR 1987, 65, 67).

    Der Senat hat deshalb entschieden, dass es auch im Verhältnis zwischen Absender und Hauptfrachtführer für eine Erhöhung der Haftung des Frachtführers nach Art. 26 CMR auf die Festlegung des Betrags eines besonderen Interesses im Frachtbrief ankommt (vgl. BGHZ 123, 200, 204 f. [juris Rn. 23 mwN]).

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 12/11

    Haftung des Straßenfrachtführers nach CMR: Ladungsvernichtung durch Brand während

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19
    bb) Maßgeblich für die Auslegung der CMR ist nicht die Textfassung in deutscher Übersetzung, sondern gemäß Art. 51 CMR die in gleicher Weise verbindlichen Textfassungen in englischer und französischer Sprache (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 12/11, BGHZ 192, 118 Rn. 17).
  • BGH, 04.07.2013 - I ZR 156/12

    Beförderungsausschlussklausel eines Paketdienstunternehmens: Auslegung der in

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19
    Besondere Bedeutung kommt daher dem Wortlaut einer Klausel und seinem Verständnis durch die typischerweise beteiligten redlichen Verkehrskreise unter Berücksichtigung derer Interessen zu (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - I ZR 156/12, TranspR 2014, 146 Rn. 24 f.).
  • BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 88/13

    Wohnraummiete: Voraussetzungen wirksamer Mieterhöhungserklärungen wegen der

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19
    Im Unterschied zu den strengen Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO reicht bei der Entscheidung über die Höhe einer Forderung eine erhebliche, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13, NJW 2015, 934 Rn. 45 mwN).
  • BGH, 03.07.1974 - I ZR 120/73

    Haftung eines Frachtführers bei Entwertung der ganzen Sendung infolge

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19
    cc) Zu den nach Art. 23 Abs. 4 CMR zu erstattenden sonstigen Kosten gehören - neben der Fracht - die Prämien zur Transportversicherung (BGH, Urteil vom 3. Juli 1974 - I ZR 120/73, VersR 1974, 1013, 1015 [juris Rn. 25]; Urteil vom 13. Februar 1980 - IV ZR 39/78, VersR 1980, 522, 523 [juris Rn. 18]).
  • BGH, 13.02.1980 - IV ZR 39/78

    Anspruch des Spediteurs gegen den Frachtführer; Anspruch des Frachtführers auf

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19
    cc) Zu den nach Art. 23 Abs. 4 CMR zu erstattenden sonstigen Kosten gehören - neben der Fracht - die Prämien zur Transportversicherung (BGH, Urteil vom 3. Juli 1974 - I ZR 120/73, VersR 1974, 1013, 1015 [juris Rn. 25]; Urteil vom 13. Februar 1980 - IV ZR 39/78, VersR 1980, 522, 523 [juris Rn. 18]).
  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 202/94

    Entwertung der Sendung durch Beschädigung einzelner Teile

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19
    Anders ist es jedoch, wenn eine Ersatzbeschaffung oder Reparatur der beschädigten Teile in angemessener Zeit möglich ist und so zu einer vollständigen Wiederherstellung der Sachgesamtheit führt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1997 - I ZR 202/94, TranspR 1997, 335, 336 [juris Rn. 19]).
  • BGH, 23.07.2020 - I ZR 119/19

    Haftungsprozess gegen den Straßenfrachtführer: Entschädigungsberechtigter;

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19
    Verbleiben nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten Zweifel und sind zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar, geht die Unklarheit nach § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders (BGH, Urteil vom 23. Juli 2020 - I ZR 119/19, TranspR 2020, 441 Rn. 30 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19
    Die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht ist dagegen revisionsrechtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, BGHZ 195, 298 Rn. 15).
  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 93/19

    Nachlizenzierung

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 29/16

    Frachtführerhaftung in der Binnenschifffahrt nach der CMNI: Erforderlichkeit der

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 80/03

    Mitverschulden des Paketversenders wegen unterlassener Wertdeklaration eines

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 193/89

    Schadensersatz bei Nichterhebung vereinbarter Nachnahme - Zinsansprüche nach CMR

  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 18/18

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Berechnung der

  • BGH, 21.02.2019 - I ZR 98/17

    HHole (for Mannheim) - Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in

  • BGH, 22.10.2021 - V ZR 225/19

    Zur Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-Photovoltaikanlagen

    Verbleiben nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten Zweifel und sind zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar, geht die Unklarheit nach § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - I ZR 130/19, NJW 2021, 771 Rn. 44 mwN).
  • BGH, 22.10.2021 - V ZR 69/20

    Zur Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-Photovoltaikanlagen

    Verbleiben nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten Zweifel und sind zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar, geht die Unklarheit nach § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - I ZR 130/19, NJW 2021, 771 Rn. 44 mwN).
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Denn der Senat hat schon in den Vorverfahren in seinen Entscheidungen vom 29.05.2018 (etwa Senat v. 29.05.2018 - 15 U 65/17, BeckRS 2018, 10541 Rn. 161) daran angeknüpft, dass der Beklagte zu 1) aufgrund der im Verhältnis zum Erblasser begründeten Vertragsverbindung sui generis, aus der über § 241 Abs. 2 BGB auch eine Pflicht zur Verschwiegenheit abzuleiten ist, auf sein Recht zur freien Meinungsäußerung in zulässiger Weise "verzichtet" hat, zumal eine vertragliche Verpflichtung eines "Ghostwriters" für den Namensautor typischerweise sinnlos wäre, wenn dieser sich bei einem Zerwürfnis vor dem Projektabschluss durch Verweis auf Grundrechte jeder Bindung entziehen könnte (siehe auch den Hinweis des Senats vom 02.06.2022, S. 8 = Bl. 3589 d.A. und ähnlich wohl auch Obergfell/Fink , NJW 2021, 771 zu Ziff. 3).
  • BGH, 22.10.2021 - V ZR 44/20

    Zur Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-Photovoltaikanlagen

    Verbleiben nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten Zweifel und sind zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar, geht die Unklarheit nach § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - I ZR 130/19, NJW 2021, 771 Rn. 44 mwN).
  • BGH, 22.10.2021 - V ZR 8/20

    Zur Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-Photovoltaikanlagen

    Verbleiben nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten Zweifel und sind zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar, geht die Unklarheit nach § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - I ZR 130/19, NJW 2021, 771 Rn. 44 mwN).
  • BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20

    Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht -

    Im Unterschied zu den strengen Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO reicht bei der Entscheidung über die Höhe einer Forderung eine erhebliche, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (vgl. BGH 17. Dezember 2020 - I ZR 130/19 - Rn. 61; 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12 - Rn. 20) .
  • BGH, 18.03.2022 - V ZR 269/20

    Wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes: Gebäudeeigenschaft einer

    Verbleiben nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten Zweifel und sind zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar, geht die Unklarheit nach § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - I ZR 130/19, NJW 2021, 771 Rn. 44 mwN).
  • OLG München, 23.05.2023 - 18 U 3399/22

    Äußerung eines Nachrichtenmagazins

    (1) Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang zunächst, dass die Kläger durch die streitgegenständliche Äußerung nicht in ihrer Privatsphäre, sondern lediglich in ihrer Sozialsphäre betroffen sind, also in dem Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung des Einzelnen von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht, so insbesondere das berufliche und politische Wirken des Individuums (BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 261/10, NJW 2021, 771 Rn. 16 m.w.N.).

    (1) Zu berücksichtigen ist auch in diesem Zusammenhang zunächst, dass die Kläger durch die streitgegenständliche Äußerung nicht in ihrer Privatsphäre, sondern lediglich in ihrer Sozialsphäre betroffen sind, also in dem Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung des Einzelnen von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht, so insbesondere das berufliche und politische Wirken des Individuums (BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 261/10, NJW 2021, 771 Rn. 16 m.w.N.).

  • OLG München, 13.07.2021 - 18 U 5849/20

    Zulässigkeit der Berichterstattung über prominenten Erbfall - "Streit ums Erbe

    Dagegen zählt zur Sozialsphäre der Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung des Einzelnen von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht, so insbesondere das berufliche und politische Wirken des Individuums (BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 261/10, NJW 2021, 771 Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG München, 13.07.2021 - 18 U 6043/20

    Zulässige Berichterstattung über Erbstreit

    Dagegen zählt zur Sozialsphäre der Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung des Einzelnen von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht, so insbesondere das berufliche und politische Wirken des Individuums (BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 261/10, NJW 2021, 771 Rn. 16 m.w.N.).
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