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   BGH, 07.11.1985 - I ZR 130/83   

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https://dejure.org/1985,3386
BGH, 07.11.1985 - I ZR 130/83 (https://dejure.org/1985,3386)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1985 - I ZR 130/83 (https://dejure.org/1985,3386)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1985 - I ZR 130/83 (https://dejure.org/1985,3386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Beförderungsvertrag - Haftungsregelung bei Beförderungsverträgen - Verjährung bei hemmender schriftlicher Schadensanmeldung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KVO § 40 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KVO § 40 Abs. 3
    Hemmung der Verjährung der Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag durch schriftliche Schadensanmeldung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 250
  • MDR 1986, 382
  • VersR 1986, 287
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.1984 - I ZR 18/82

    Rechtsfolgen von Vorbehalten des Empfängers; Eintritt eines nachfolgenden

    Auszug aus BGH, 07.11.1985 - I ZR 130/83
    Wie der Senat zu der dem § 40 Abs. 3 Satz 1 KVO inhaltlich entsprechenden Regelung des Art. 32 Abs. 2 Satz 1 CMR ausgeführt hat, liegt eine die Verjährung hemmende Schadensreklamation vor, wenn der Transportunternehmer mit der Schadensanmeldung für Verluste oder Schäden am Transportgut haftbar gemacht wird (BGH, Urt. v. 9. Februar 1984 - I ZK 18/82, VersR 1984, 578, 579 = TranspR 1984, 146, 148).
  • BGH, 23.11.2017 - I ZR 51/16

    Frachtführerhaftung: Beweislastverteilung bei behaupteter nicht ausreichender

    Eine Erschütterung der Beweiskraft kommt in Betracht, wenn die Empfangsquittung Angaben enthält, die der Unterzeichnende ersichtlich oder erwiesenermaßen nicht bestätigen konnte (BGH, Urteil vom 7. November 1985 - I ZR 130/83, TranspR 1986, 53, 56).
  • BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr bei Sendungsverlust:

    Eine Erschütterung der Beweiskraft kommt in Betracht, wenn die Empfangsquittung Angaben enthält, die der Unterzeichnende ersichtlich oder erwiesenermaßen nicht bestätigen konnte (BGH, Urteil vom 7. November 1985 - I ZR 130/83, TranspR 1986, 53, 56 = VersR 1986, 287).
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21

    Haftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verjährungsfrist für Ansprüche

    Deshalb muss der Anspruchsteller erklären, dass und wem gegenüber der Transportunternehmer für Verluste und Schäden am Transportgut einstehen soll, also eine Erklärung abgeben, aus der der Transportunternehmer unzweideutig seine Inanspruchnahme durch einen bestimmten Anspruchsteller entnehmen kann (BGH, Urteil vom 7. November 1985 - I ZR 130/83, VersR 1986, 287; Urteil vom 9. Februar 1984 - I ZR 18/82, VersR 1984, 578; Senat, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 5 U 381/10-60).

    Denn die dafür notwendige Haftbarmachung erfordert einen Hinweis auf die Tatsache des Bestehens von Schäden am Transportgut sowie die unmissverständliche Klarstellung, dass der Frachtführer für die Schäden am Transportgut einstehen soll (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1984 - I ZR 18/82, VersR 1984, 578; Urteil vom 7. November 1985 - I ZR 130/83, VersR 1986, 287; Koller, a.a.O., Art. 32 CMR Rn. 9).

  • OLG Saarbrücken, 04.05.2022 - 5 U 34/21

    Haftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verjährungsfrist für Ansprüche

    Deshalb muss der Anspruchsteller erklären, dass und wem gegenüber der Transportunternehmer für Verluste und Schäden am Transportgut einstehen soll, also eine Erklärung abgeben, aus der der Transportunternehmer unzweideutig seine Inanspruchnahme durch einen bestimmten Anspruchsteller entnehmen kann (BGH, Urteil vom 7. November 1985 - I ZR 130/83, VersR 1986, 287; Urteil vom 9. Februar 1984 - I ZR 18/82, VersR 1984, 578; Senat, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 5 U 381/10-60).

    Denn die dafür notwendige Haftbarmachung erfordert einen Hinweis auf die Tatsache des Bestehens von Schäden am Transportgut sowie die unmissverständliche Klarstellung, dass der Frachtführer für die Schäden am Transportgut einstehen soll (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1984 - I ZR 18/82, VersR 1984, 578; Urteil vom 7. November 1985 - I ZR 130/83, VersR 1986, 287; Koller, a.a.O., Art. 32 CMR Rn. 9).

  • OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 225/96

    Beweiskraft der Übernahmebetätigung eines Frachtführers

    Die Vermutungswirkung der Übernahmebestätigung entfällt indes unter anderem, wenn feststeht, daß es sich um eine bloße Vorausbescheinigung handelt, wenn mit anderen Worten feststeht, daß die Bescheinigung unverschuldet "blind" unterschrieben wurde (BGH VersR 1986, 287, 289; OLG H. VersR 1982, 1009; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 361; Koller, a.a.O. m.w.N.).
  • OLG München, 10.02.1993 - 30 U 823/92

    Verweisung einer Auszubildenden auf vergleichbare Lehrverhältnisse bei

    Der Klägerin hätte oblegen, den Beweis dafür zu führen, daß sie trotz des Zeitverlustes von 10 Monaten eine der Ausbildungen, auf die sie zu Recht verwiesen worden ist, nicht hätte beginnen können, wobei allerdings sogar eine möglicherweise ungünstige Arbeitsmarktlage außer Betracht zu bleiben hätte (vgl. BGH VersR 1986, 287).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 18 U 98/96

    Rechtsnatur einer Quittung über den Empfang der Sendung

    Geht man von der daraus ersichtlichen erheblichen Bedeutung einer Empfangsbescheinigung des Frachtführers auf einer Ladeliste aus, erscheint allerdings fraglich, ob der Gegenbeweis, d.h. die Erschütterung der Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache, bereits dann als geführt angesehen werden kann, wenn etwa feststeht, daß der Quittierende die Beladung nicht vollständig kontrolliert hat/kontrollieren konnte (ablehnend OLG Hamm, TranspR 1992, 359; OLG Köln, TranspR 1995, 192; a.A.: BGH, VersR 1986, 287, 289).
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