Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.07.1999

Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96 (1)   

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BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96 (1) (https://dejure.org/1999,217)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1999 - I ZR 130/96 (1) (https://dejure.org/1999,217)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - I ZR 130/96 (1) (https://dejure.org/1999,217)
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Außenseiteranspruch II

§ 1 UWG, Ausnutzung fremden Vertragsbruchs im Rahmen einer Vertriebsbindung ist nicht wettbewerbswidrig (Änderung der Rechtsprechung), selektives Vertriebssystem, Schutz des Vertriebsbinders ist durch ein Nummernsystem sichergestellt;

§ 3 UWG, keine generelle Verpflichtung des Anbieters von EG-Neuwagen zum Hinweis auf verkürzte Gewährleistungsfrist

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UWG § 1; MarkenG § 24 Abs. 2

  • webshoprecht.de

    Keine Wettbewerbswidrigkeit der Ausnutzung des Vertragsbruchs eines gebundenen Händlers im Alleinvertriebssystem (Außenseiteranspruch II)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Händler - Vertriebssystem - Lückenlos - Vertragshändler - Unlauterer Wettbewerb - Kontrollnummern

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein wettbewerbswidriges Handeln eines den Vertragsbruch eines Vertragshändlers bloß ausnutzenden Außenseiters - hier: Werbung für re-importierte Fahrzeuge ("Außenseiteranspruch II")

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Kein Wettbewerbsverstoß, wenn ein Außenseiter sonst ausschließlich im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems vertriebene Waren anbietet, die nur aufgrund des Vertragsbruchs eines gebundenen Händlers in seinen Besitz gelangt sein können

  • Judicialis

    UWG § 1; ; MarkenG § 24 Abs. 2

  • rechtsanwaltmoebius.de

    § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 24 Abs. 2; UWG § 1
    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Außenseiteranspruch II -, Selektives Vertriebsbindungssystem, Wettbewerbswidrigkeit der Ausnutzung des Vertragsbruchs eines gebundenen Händlers, Überwachung der Vertriebswege durch Kontrollnummern

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    UWG § 1; MarkenG § 24 Abs. 2
    Kein wettbewerbswidriges Handeln eines den Vertragsbruch eines Vertragshändlers (hier: (Re-)Import von VW- und Audi-Pkw) bloß ausnutzenden Außenseiters für re-importierte Fahrzeuge ("Außenseiteranspruch II")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 143, 232
  • NJW 2000, 2504
  • ZIP 2000, 1175
  • MDR 2000, 1267
  • GRUR 2000, 724
  • NZV 2000, 330
  • WM 2000, 1462
  • BB 2000, 1258
  • DB 2000, 1322
  • DB 2000, 1323
  • JR 2001, 62
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    aa) Das bloße Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs, ohne den vertraglich Gebundenen zu dem Vertragsbruch zu verleiten, ist grundsätzlich nur unlauter, wenn besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II; BGH, Urt. v. 6.6.2002 - I ZR 79/00, GRUR 2002, 795, 798 = WRP 2002, 993 - Titelexklusivität; BGHZ 171, 73 Tz. 15 - Außendienstmitarbeiter).

    Dieses Bestreben führt nicht schon als solches dazu, die Ausnutzung eines fremden Vertragsbruchs als unlauter erscheinen zu lassen (vgl. BGHZ 117, 280, 284; 143, 232, 235 ff. - Außenseiteranspruch II; speziell zu Eintrittskarten der Fußballbundesliga vgl. Ensthaler/Zech, NJW 2005, 3389, 3391).

  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 224/12

    Zulässigkeit von Screen Scraping - Flugvermittlung im Internet

    So sind Vertriebssysteme, die gegen kartellrechtliche Vorschriften verstoßen, wettbewerbsrechtlich nicht schutzwürdig (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1999 - I ZR 130/96, BGHZ 143, 232, 243 - Außenseiteranspruch II; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 4 Rn. 10.64 f.).

    Erforderlich ist auch insoweit das Hinzutreten besonderer Umstände, die das Wettbewerbsverhalten als unlauter erscheinen lassen (vgl. BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II; Urteil vom 11. Januar 2007 - I ZR 96/04, BGHZ 171, 73 Rn. 19 - Außendienstmitarbeiter; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3 Rn. 65a und § 4 Rn. 10.36, 10.42, 10.44, jeweils mwN).

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Eine derartige Verdinglichung schuldrechtlicher Verpflichtungen ist dem deutschen Recht fremd; sie ist auch im Interesse der Verkehrsfähigkeit nicht erwünscht (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.1999 - I ZR 130/96, WRP 2000, 734, 737 - Außenseiteranspruch II, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Ein Anspruch aus § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des Ausnutzens fremden Vertragsbruchs und der Verletzung eines geschlossenen Vertriebssystems kommt nach der neueren Senatsrechtsprechung (BGH WRP 2000, 734, 736 ff. - Außenseiteranspruch II) nicht mehr in Betracht.

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    b) Das bloße Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs, ohne den vertraglich Gebundenen zu dem Vertragsbruch zu verleiten, ist dagegen grundsätzlich nicht unlauter, wenn nicht besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II; BGH, Urt. v. 6.6.2002 - I ZR 79/00, GRUR 2002, 795, 798 = WRP 2002, 993 - Titelexklusivität).

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass die schuldrechtliche Bindung zwischen dem Wettbewerber und seinem Vertragspartner Dritten gegenüber im Allgemeinen keine rechtlichen Wirkungen zu entfalten vermag und dass die Annahme eines Wettbewerbsverstoßes schon bei Ausnutzen fremden Vertragsbruchs gewissermaßen zu einer Verdinglichung der schuldrechtlichen Verpflichtungen führen würde (BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II; BGH GRUR 2002, 795, 798 - Titelexklusivität).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats genügt, wie oben bereits ausgeführt, die Missachtung einer zwischen dem Wettbewerber und einem Dritten bestehenden Ausschließlichkeitsbindung nicht zur Begründung der Unlauterkeit des Ausnutzens eines fremden Vertragsbruchs (BGHZ 143, 232, 240 ff. - Außenseiteranspruch II; BGH GRUR 2002, 795, 798 - Titelexklusivität).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Die von der Beklagten in Abrede gestellte theoretische und praktische Lückenlosigkeit ist weder nach nationalem noch nach europäischem Recht Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit des Vertriebssystems (BGHZ 142, 192, 201-203 - Entfernung der Herstellungsnummer I; 143, 232, 236 ff. - Außenseiteranspruch II).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Der Bundesgerichtshof hat dabei aber - wie bereits in der Entscheidung "Entfernung der Herstellungsnummer I" vom 15. Juli 1999 (BGHZ 142, 192, 201) - zum Ausdruck gebracht, daß es dem Hersteller, der ein rechtlich nicht zu mißbilligendes Vertriebsbindungssystem betreibt, freistehe, die Vertragstreue seiner Vertragshändler durch ein Nummernsystem zu kontrollieren (BGHZ 143, 232, 243 f.).

    Wird der Hersteller bei dieser legitimen Kontrolle dadurch behindert, daß ein Wettbewerber die Kontrollnummern entfernt oder Ware vertreibt, bei der die Kontrollnummern entfernt wurden, steht ihm gegenüber dem Wettbewerber ein Anspruch aus § 1 UWG zur Seite (BGHZ 142, 192, 202 - Entfernung der Herstellungsnummer I; 143, 232, 243 - Außenseiteranspruch II).

    aa) Die Entfernung oder Veränderung der - legitimen Zwecken dienenden - Kontrollnummer führt im allgemeinen dazu, daß eine markenrechtliche Erschöpfung nicht eintritt (§ 24 Abs. 2 MarkenG), so daß dem Hersteller als Inhaber oder gegebenenfalls als Lizenznehmer (§ 30 Abs. 3 MarkenG) auch markenrechtliche Ansprüche gegen die Weiterverbreitung der veränderten Ware zustehen (BGHZ 143, 232, 243 - Außenseiteranspruch II).

  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03

    Flüssiggastank

    Vertragliche Verpflichtungen, die ein Abnehmer gegenüber Dritten eingegangen ist, binden den an diesem Vertrag unbeteiligten Anbieter auch nicht in der Weise, dass ihm ein Ausnutzen des fremden Vertragsbruchs als Wettbewerbsverstoß zur Last gelegt werden könnte (vgl. BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II).

    Anders hätte es sich nur dann verhalten, wenn der Beklagte den fremden Vertragsbruch seiner Kunden nicht lediglich ausgenutzt, sondern diese zu dem Vertragsbruch verleitet hätte (BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II).

  • OLG Hamburg, 06.11.2014 - 3 U 86/13

    Unlauterer Vertrieb von Automatisierungssoftware bei World of Warcraft -

    Das bloße Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs, ohne den vertraglich Gebundenen zu dem Vertragsbruch zu verleiten, ist grundsätzlich nur unlauter, wenn besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGH, GRUR 2000, 724 - Außenseiteranspruch II; BGH, GRUR 2002, 795, 798 - Titelexklusivität; BGH, GRUR 2007, 800 - Außendienstmitarbeiter).
  • OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10

    Weitergabebeschränkungen für Eintrittskarten in den AGB eines

    Das bloße Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs, ohne den vertraglich Gebundenen zu dem Vertragsbruch zu verleiten, ist grundsätzlich nur unlauter, wenn besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGH, GRUR 2000, 724, 726 - Außenseiteranspruch II; BGH, GRUR 2002, 795, 798 - Titelexklusivität; BGH, GRUR 2007, 800, 801 - Außendienstmitarbeiter).

    Dieses Bestreben führt nicht schon als solches dazu, die Ausnutzung eines fremden Vertragsbruchs als unlauter erscheinen zu lassen (BGH, NJW 1992, 1222; BGH, GRUR 2000, 724 - Außenseiteranspruch II; speziell zu Eintrittskarten der Fußballbundesliga vgl. Ensthaler/Zech, NJW 2005, 3389, 3391).

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 1/98

    Kontrollnummernbeseitigung II

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in der Entscheidung "Außenseiteranspruch II" vom 1. Dezember 1999 verneint, dabei aber - wie bereits in der Entscheidung "Entfernung der Herstellungsnummer" vom 15. Juli 1999 (BGHZ 142, 192, 201) - zum Ausdruck gebracht, daß es dem Hersteller, der ein rechtlich nicht zu mißbilligendes Vertriebsbindungssystem betreibt, freistehe, die Vertragstreue seiner Vertragshändler durch ein Nummernsystem zu kontrollieren (BGHZ 143, 232, 243 f.).

    Wird der Hersteller - so hat der Bundesgerichtshof in den genannten Entscheidungen ausgeführt - bei dieser legitimen Kontrolle dadurch behindert, daß ein Wettbewerber die Kontrollnummern entfernt oder Ware vertreibt, bei der die Kontrollnummern entfernt wurden, steht ihm gegenüber dem Wettbewerber ein Anspruch aus § 1 UWG zur Seite (BGHZ 142, 192, 202; 143, 232, 243).

    Denn der flankierende Schutz dient gerade dazu, dem Hersteller eine Möglichkeit an die Hand zu geben, (praktische) Lücken seines Systems zu schließen, indem er überprüft, ob die gebundenen Vertragshändler ihre vertraglich übernommenen Verpflichtungen einhalten, und gegebenenfalls gegen einen vertragsbrüchigen Händler vorgeht (BGHZ 142, 192, 203 - Entfernung der Herstellungsnummer; 143, 232, 236 ff. - Außenseiteranspruch II).

    Auch die Verneinung eines Unterlassungsanspruchs der Klägerinnen aus §§ 4, 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 5, § 24 Abs. 2 MarkenG (vgl. BGHZ 143, 232, 243 - Außenseiteranspruch II) hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand.

    Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß dieses Erfordernis eine andere Bedeutung hat als das Merkmal der gedanklichen Lückenlosigkeit im Rahmen des früher anerkannten Außenseiteranspruchs (dazu BGHZ 143, 232, 237 - Außenseiteranspruch II).

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 1/02

    Marktstudien

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02

    Verleiten zum Vertragsbruch durch Lieferanfrage eines gewerblichen Abnehmers

  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 79/00

    Titelexklusivität

  • OLG Hamburg, 05.04.2006 - 5 U 89/05

    Wettbewerbsverstoß: Kenntnis von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 72/02

    Sammelmitgliedschaft II

  • BGH, 25.11.2022 - LwZR 5/21

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Landwirtschaftsgerichts; Pachtvertrag bei

  • OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02

    Alleinvertriebsrecht - kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - U (Kart) 16/12

    Kartell- und Wettbewerbswidrigkeit des Angebots von Zeitungsabonnements unterhalb

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01

    Werbung für Verkaufspaket im Einzelhandel - verdecktes Koppelungsgeschäft -

  • OLG Stuttgart, 13.07.2001 - 2 U 223/00
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 20 U 126/04

    Zum Schadensersatz und zur Schadensberechnung bei Verletzung urheberrechtlicher

  • OLG Hamburg, 03.11.2005 - 3 U 29/01

    Wettbewerbswidrigkeit des unautorisierten Erwerbes und Weitervertriebes von

  • OLG München, 28.01.2010 - U (K) 3946/09

    Veranstaltung von Pressekonferenzen durch Fußballvereine: Zulassung von

  • OLG Bremen, 02.02.2005 - 4 W 5/05

    Begriff der unlauteren Behinderung von Mitbewerbern

  • LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 135/00

    Die Unkenntlichmachung einer vom Hersteller angebrachten Codenummer an einem

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2003 - U (Kart) 30/00
  • LAG Hamm, 24.04.2012 - 14 Sa 175/12

    Zulässigkeit der fristlosen Kündigung 5 Monate nach Kenntnis des

  • LG Nürnberg-Fürth, 12.07.2007 - 1 HKO 3849/07

    Überteuerte Eintrittskarten für Heimspiel bei 1. FCN

  • OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 9/01

    "Krankenhausprivileg" - Zur Frage des unlauteren Handelns durch Erwerb und

  • OLG Jena, 25.06.2008 - 2 U 21/08

    Nissan-Vertragswerkstatt darf nicht mit Nissan-Logo werben

  • KG, 09.01.2001 - 5 U 7319/99

    Betanken von Flüssiggastanks - Unterlassungsanspruch des Eigentümers - Befüllen

  • LAG Köln, 17.03.2011 - 7 Sa 1225/10

    Sittenwidrige Vertragsabsprache zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer zu Lasten

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2007 - 1 HKO 3849/07

    OLG Düsseldorf erlaubt Weiterverkauf von Fußballtickets

  • KG, 27.01.2004 - 27 U 252/03

    Zur Frage der Verpflichtung zur Herausgabe von Leergut - hier: Bierfässer

  • LG Hamburg, 12.01.2016 - 406 HKO 61/15

    Telekommunikationsdienstleistungen: Vertriebsbehinderung durch eine unzulässige

  • LG Köln, 13.04.2006 - 31 O 28/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines wettbewerbsrechtlichen

  • LG Gießen, 12.05.2015 - 6 O 17/15

    - DVAG 48 -, Verleitung zum Vertragsbruch, Mitbewerber, konkretes

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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.1999 - I ZR 130/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,912
BGH, 15.07.1999 - I ZR 130/96 (https://dejure.org/1999,912)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1999 - I ZR 130/96 (https://dejure.org/1999,912)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - I ZR 130/96 (https://dejure.org/1999,912)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof überdenkt Rechtsprechung zum Schutz selektiver Vertriebssysteme - Wettbewerbsrechtlicher Anspruch gegen Außenseiter in Frage gestellt -

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    Selektives Vertriebsbindungssystem, Unterlassungsanspruch des Herstellers gegen Außenseiter auch bei fehlender Lückenlosigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    UWG § 1
    Außenseiteranspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2482
  • GRUR 1999, 1113
  • EuZW 1999, 697
  • VersR 2000, 1557
  • WM 1999, 1937
  • BB 1999, 1888
  • DB 1999, 2625
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs gelten die dort zum Schleichbezug entwickelten und nach wie vor anerkannten Grundsätze (BGH, Beschl. v. 15.7.1999 - I ZR 130/96, GRUR 1999, 1113, 1114 = WRP 1999, 1022 - Außenseiteranspruch I) aber für Direktvertriebssysteme entsprechend (BGH, Urt. v. 14.7.1988 - I ZR 184/86, GRUR 1988, 916, 918 = WRP 1988, 734 - PKW-Schleichbezug; Urt. v. 7.2.1991 - I ZR 104/89, GRUR 1991, 614, 615 = WRP 1991, 391 - Eigenvertriebssystem).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines

    An dieser Rechtsprechung wird in Übereinstimmung mit dem Kartellsenat nicht festgehalten (vgl. die in diesem Verfahren erfolgte Anfrage beim Kartellsenat vom 15.7.1999, GRUR 1999, 1113 = WRP 1999, 1022 - Außenseiteranspruch I, auf die der Kartellsenat - wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert - am 28.9.1999 mitgeteilt hat, daß er an der früheren Beurteilung ebenfalls nicht festhalte).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 14/97

    Entfernung der Herstellungsnummer

    Dort wird die gedankliche und praktische Lückenlosigkeit als eine Voraussetzung für die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche gegen Außenseiter genannt (hierzu ausführlich Senatsbeschluß vom heutigen Tage nach § 132 Abs. 3 GVG in der Sache I ZR 130/96 - Außenseiteranspruch).

    Auch wenn die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu dieser Frage entgegen den Vorschlägen, die der Senat in seinem Beschluß vom heutigen Tage in der Sache I ZR 130/96 - Außenseiteranspruch - unterbreitet hat, unverändert fortgeführt wird, können tatsächliche Lücken in einem Vertriebssystem nicht bereits seine rechtliche Mißbilligung begründen und dazu führen, daß Versuche, diese Lücken zu schließen, ebenfalls rechtlich zu mißbilligen wären.

  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 9 U 63/01

    Missbrauch der ec-Karte: Entkräftung des Anscheinsbeweises für die

    (Vgl. hierzu u.a. Werner WM 97, 1516; BuB III, 6/1509, 1378; Gößmann WM 98, 1264; Gößmann in Schimansky I § 54, RN 13; Canaris, Bankvertragsrecht, Rn. 527 e; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrechte, 2. Auflage, RN 4.862; Aepfelbach/Cimiotti WM 98, 1218; LG Bonn NJW-RR 95, 812; AG Darmstadt WM 90, 543; AG Wuppertal WM 97, 1209; AG Hannover WM 97, 1207; AG Essen WM 98 1127; AG Charlottenburg WM 97, 2082; WM 98, 1124; AG Dinslaken WM 98, 1126; AG Osnabrück WM 98, 1127 = NJW 98, 688; AG Frankfurt NJW 98, 687; LG Hannover WM 98, 1123; LG Berlin WM 95, 976; LG Köln, WM 01, 852; LG Frankfurt WM 99, 1930; AG Nürnberg WM 99, 1937; LG Rottweil WM 99, 1934; LG Stuttgart WM 99, 1934; AG Frankfurt WM 99, 1935; AG Nürtingen, NJW-RR 98, 494; LG Darmstadt WM 2000, 911; AG Bremen WM 2000, 1639).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 138/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    An dieser Rechtsprechung wird in Übereinstimmung mit dem Kartellsenat nicht festgehalten (vgl. die im Verfahren I ZR 130/96 erfolgte Anfrage beim Kartellsenat vom 15.7.1999, GRUR 1999, 1113 = WRP 1999, 1022 - Außenseiteranspruch I, auf die der Kartellsenat - wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert - am 28.9.1999 mitgeteilt hat, daß er an der früheren Beurteilung ebenfalls nicht festhalte).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 170/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    An dieser Rechtsprechung wird in Übereinstimmung mit dem Kartellsenat nicht festgehalten (vgl. die im Verfahren I ZR 130/96 erfolgte Anfrage beim Kartellsenat vom 15.7.1999, GRUR 1999, 1113 = WRP 1999, 1022 - Außenseiteranspruch I, auf die der Kartellsenat - wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert - am 28.9.1999 mitgeteilt hat, daß er an der früheren Beurteilung ebenfalls nicht festhalte).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 169/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    An dieser Rechtsprechung wird in Übereinstimmung mit dem Kartellsenat nicht festgehalten (vgl. die im Verfahren I ZR 130/96 erfolgte Anfrage beim Kartellsenat vom 15.7.1999, GRUR 1999, 1113 = WRP 1999, 1022 - Außenseiteranspruch I, auf die der Kartellsenat - wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert - am 28.9.1999 mitgeteilt hat, daß er an der früheren Beurteilung ebenfalls nicht festhalte).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 139/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    An dieser Rechtsprechung wird in Übereinstimmung mit dem Kartellsenat nicht festgehalten (vgl. die im Verfahren I ZR 130/96 erfolgte Anfrage beim Kartellsenat vom 15.7.1999, GRUR 1999, 1113 = WRP 1999, 1022 - Außenseiteranspruch I, auf die der Kartellsenat - wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert - am 28.9.1999 mitgeteilt hat, daß er an der früheren Beurteilung ebenfalls nicht festhalte).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2003 - U (Kart) 30/00
    Das Erfordernis der Lückenlosigkeit eines Vertriebsbindungssystems ist - beginnend mit den Entscheidungen "Entfernung der Herstellungsnummer I" und "Außenseiteranspruch I" des Bundesgerichtshofs vom 15.7.1999 (BGHZ 142, 192; GRUR 1999, 1113 = WuW/E DE-R 361) - erst danach aufgegeben (so hinsichtlich praktischer Lückenlosigkeit) und in seiner rechtlichen Bedeutung eingeschränkt worden (jenes in Bezug auf eine gedankliche Lückenlosigkeit; vgl. BGHZ 143, 232 - "Außenseiteranspruch II"; GRUR 2001, 448 - "Kontrollnummernbeseitigung II"; BGHZ 148, 26 - "Entfernung der Herstellungsnummer II").
  • OLG Köln, 12.05.2000 - 6 U 60/99

    Unterlassungsanspruch des Herstellers bei lückenhaftem Vertriebsbindungsystem -

    Die Klägerinnen wiederholen und vertiefen ihr erstinstanzliches Vorbringen und vertreten namentlich unter Hinweis auf die am 15.07.1999 verkündeten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Rechtsstreiten I ZR 14/97 und I ZR 130/96 (veröffentlicht u.a. in: MD 1999, 1083 ff. "Entfernung der Herstellungsnummer" und 1076 ff. "Außenseiteranspruch") die Auffassung, ein Vertriebsbindungssystem sei nicht erst dann schützenswert, wenn seine praktische Lückenlosigkeit gesichert sei.
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 2 U (Kart) 1/04

    Fristloser Kündigung eines Händlervertrages: Ansprüche auf Vertragserfüllung,

  • OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 140/99

    Zur unzulässigen Lockvogelwerbung in Verbindung mit ungenügender

  • LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 135/00

    Die Unkenntlichmachung einer vom Hersteller angebrachten Codenummer an einem

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