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   BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97   

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https://dejure.org/1999,558
BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97 (https://dejure.org/1999,558)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1999 - I ZR 131/97 (https://dejure.org/1999,558)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1999 - I ZR 131/97 (https://dejure.org/1999,558)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UWG §§ 1 und 3

  • webshoprecht.de

    Gegenüberstellung ehemaliger unverbindlicher Herstellerpreisempfehlungen mit aktuellen Händlerpreisen -

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb - Gegenüberstellung von Preis - Unverbindliche Preisempfehlung - Irreführende Werbung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Kein generelles Verbot einer Gegenüberstellung der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers mit dem aktuellen Händlerpreis

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG §§ 1, 3
    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers": Darf damit geworben werden?

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1417
  • MDR 2000, 1025
  • GRUR 2000, 436
  • WM 2000, 936
  • BB 2000, 536
  • DB 2000, 920
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

    Die Bezugnahme auf eine unverbindliche Preisempfehlung ist allerdings irreführend, wenn nicht klargestellt wird, dass es sich bei der Herstellerempfehlung um eine unverbindliche Preisempfehlung handelt, wenn die Empfehlung nicht auf der Grundlage einer ernsthaften Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis ermittelt worden ist oder wenn sie im Zeitpunkt der Bezugnahme nicht mehr gültig ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 131/97, GRUR 2000, 436, 437 = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; Urteil vom 14. November 2002 - I ZR 137/00, GRUR 2003, 446 f. = WRP 2003, 509 - Preisempfehlung für Sondermodelle; Urteil vom 29. Januar 2004 - I ZR 132/01, GRUR 2004, 437 = WRP 2004, 606 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    aa) Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass der Werbende im Fall der Mehrdeutigkeit seiner Werbeaussage die verschiedenen Bedeutungen gegen sich gelten lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 131/97, GRUR 2000, 436, 438 = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 2.111 mwN).
  • BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille

    Der Unterlassungsantrag ist daher nur insoweit abzuweisen, als er über die konkrete Verletzungsform hinausgeht (BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 131/97, GRUR 2000, 436, 438 = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2004, 605, 607 - Dauertiefpreise, mwN).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

    Der Unterlassungsantrag ist daher insoweit abzuweisen, als er über die konkrete Verletzungsform hinausgeht (BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 131/97, GRUR 2000, 436, 438 = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2004, 605, 607 - Dauertiefpreise, mwN; BGH, GRUR 2015, 504 Rn. 30 - Kostenlose Zweitbrille).
  • OLG Köln, 24.04.2015 - 6 U 175/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit der

    Die Bezugnahme auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers ist unter anderem als irreführend anzusehen, wenn diese im Zeitpunkt der Werbung nicht mehr gültig ist, weil sie keinen Bestand mehr hat und der Werbende auf diesen Umstand nicht hinweist (vgl. zur Werbung mit einer ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung: BGH GRUR 2000, 436, 437 f. = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; BGH GRUR 2004, 437 ff - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung, zitiert nach juris, dort Rn. 16 ff).
  • OLG Köln, 19.09.2017 - 6 W 97/17

    Telekom gegen 1&1 - Werbung mit Das beste Netz ist irreführend

    Bei der Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Aussage verstehen, ist davon auszugehen, dass der Werbende im Fall der Mehrdeutigkeit seiner Werbeaussage die verschiedenen Bedeutungen gegen sich gelten lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2012, GRUR 2012, 1053 - Marktführer Sport; Urteil vom 15.09.1999 - I ZR 131/97, GRUR 2000, 436, 438 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 5 Rn. 1.108 mwN).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01

    Mondpreise?

    Sie ist allerdings dann als irreführend anzusehen, wenn nicht klargestellt wird, daß es sich bei der Herstellerempfehlung um eine unverbindliche Preisempfehlung handelt, wenn die Empfehlung nicht auf der Grundlage einer ernsthaften Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis ermittelt worden ist oder wenn der vom Hersteller empfohlene Preis im Zeitpunkt der Bezugnahme nicht als Verbraucherpreis in Betracht kommt (vgl. BGH, Urt. v. 15.9.1999 - I ZR 131/97, GRUR 2000, 436, 437 = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; Urt. v. 14.11.2002 - I ZR 137/00, GRUR 2003, 446 = WRP 2003, 509 - Preisempfehlung für Sondermodelle).
  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

    Sie ist dann als irreführend anzusehen, wenn nicht klargestellt wird, daß es sich bei der Herstellerempfehlung um eine unverbindliche Preisempfehlung handelt, wenn die Empfehlung nicht auf der Grundlage einer ernsthaften Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis ermittelt worden ist oder wenn der vom Hersteller empfohlene Preis im Zeitpunkt der Bezugnahme nicht als Verbraucherpreis in Betracht kommt (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 15.9.1999 - I ZR 131/97, GRUR 2000, 436, 437 = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung, m.w.N.).

    Die Irreführung ist auch wettbewerbsrechtlich relevant, weil sie geeignet ist, die wirtschaftliche Entschließung der angesprochenen Verkehrskreise zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2000, 436, 438 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).

    Die durch eine Verletzungshandlung begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr beschränkt sich nicht allein auf die genau identische Verletzungsform, sondern umfaßt alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (vgl. BGH, Urt. v. 9.5.1996 - I ZR 107/94, GRUR 1996, 800, 802 = WRP 1996, 899 - EDV-Geräte; BGH GRUR 2000, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).

  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 132/01

    Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung

    a) Die Bezugnahme auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers ist unter anderem als irreführend anzusehen, wenn diese im Zeitpunkt der Werbung nicht mehr gültig ist, weil sie keinen Bestand mehr hat und der Werbende auf diesen Umstand nicht hinweist (vgl. zur Werbung mit einer ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung: BGH, Urt. v. 15.9.1999 - I ZR 131/97, GRUR 2000, 436, 437 f. = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; Großkomm.UWG/Lindacher, § 3 Rdn. 896).

    Die Irreführung ist auch wettbewerbsrechtlich relevant, weil sie geeignet ist, die wirtschaftliche Entschließung der angesprochenen Verkehrskreise zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2000, 436, 438 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 277/01

    "SB-Beschriftung"; Wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Beseitigung

    Ein Unterlassungsanspruch, der auch Handlungen einbezieht, die nicht zu beanstanden sind, ist unbegründet (vgl. BGH, Urt. v. 15.9.1999 - I ZR 131/97, GRUR 2000, 436, 437 = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung, m.w.N.).

    Es kann dabei dahinstehen, ob ihrem Klagebegehren entnommen werden kann, daß jedenfalls die von ihr konkret aufgezeigten Verletzungshandlungen untersagt werden sollen und diese daher in dem Unterlassungsantrag in seiner Verallgemeinerung als Minus enthalten sind (vgl. BGH GRUR 2000, 436, 438 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).

  • KG, 25.03.2021 - 5 U 15/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Werbung mit

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99

    Gewinnspiel im Radio

  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 175/19

    Unterlassung der Produktanzeige in den Ergebnislisten der unter www.amazon.de

  • OLG Hamburg, 16.06.2004 - 5 U 162/03

    Tipp.ag

  • OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht

  • OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Webhosting-Dienstleistungen im Internet ohne

  • OLG Köln, 28.11.2003 - 6 U 71/03

    Irreführung durch Angabe eines empfohlenen Verkaufspreises ohne weitere

  • OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung eines Energieversorgungsunternehmens bei zuvor

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2005 - 24 U 223/04

    Individualvereinbarung, wenn Parteien bei einem Mietvertrag vorformulierte

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 198/98

    Widerruflichkeit einer Erledigungserklärung; Handy für 5 DM

  • OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 24 U 113/01

    Wirkung eines wegen unzulässiger Rechtsberatung nichtigen Treuhandvertrages auf

  • LG Köln, 24.06.2014 - 33 O 21/14

    Zur Haftung eines Amazon-Händlers für Werbung mit einem veralteten UVP-Preis

  • OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10

    Kliniktaxi - Unlauterer Wettbewerb eines Krankenhausbetreibers: Angebot eines

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 103/05

    Zur Aufklärungspflicht des Verpächters über wirtschaftliche Chancen und Risiken

  • OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 182/03

    Zu den Voraussetzungen bei einer Werbung mit "unverbindliche Preisempfehlung des

  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 U 147/08

    Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Atlasprof"

  • OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01

    Irreführende Werbung: Sternchenhinweis zur Berichtigung einer Werbeaussage

  • OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 4 U 114/01

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für ein Kraftfahrzeug "neu zum

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 24 U 109/10

    Umsatzrückgang: Wegfall der Geschäftsgrundlage?

  • OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 112/03

    Kennzeichnende Verwendung eines Begriffs; Kennzeichnungskraft ungebräuchlicher

  • LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
  • OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 U 36/10

    Irreführung durch Vortäuschen der Erbringung eigener Leistungen

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Benennung eines Mobilfunktarifs mit "Time

  • OLG Stuttgart, 09.05.2000 - 2 W 25/00

    Änderungen der Streitwertfestsetzung im Verfügungsverfahren, Fristbeginn

  • OLG Hamburg, 09.01.2002 - 5 U 99/01

    Freestyle Dreams

  • LG Frankfurt/Main, 20.01.2021 - 6 O 186/20
  • LG Köln, 18.05.2022 - 84 O 43/22
  • OLG Zweibrücken, 27.04.2000 - 4 U 285/99
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