Rechtsprechung
BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- lexetius.com
Gib mal Zeitung
UWG § 6 Abs. 2 Nr. 5
- MIR - Medien Internet und Recht
Gib mal Zeitung - Zur unlauteren Herabsetzung im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG durch eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich. taz ./. BILD
- markenmagazin:recht
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Gib mal Zeitung
- Telemedicus
Gib mal Zeitung
- Telemedicus
Gib mal Zeitung
- Kanzlei Prof. Schweizer
Gib mal Zeitung - Der BGH beweist Humor
- Wolters Kluwer
Humorvolle oder ironische Anspielung auf einen dadurch nicht der Lächerlichkeit preisgegebenen Mitbewerber als unlautere Herabsetzung; Pauschale Darstellung der Bild-Leserschaft als primitiv und dumm durch die Aussage "taz ist nicht für jeden"; Vergleich der Leserschaft ...
- kanzlei.biz
Ein bisschen Spaß muss sein
- debier datenbank
Kalle, gib mal Zeitung
§ 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 UWG
- Betriebs-Berater
1.10.2009 - I ZR 134/07
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit vergleichender Werbung
- kanzlei.biz
Ein bisschen Spaß muss sein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Humorvolle oder ironische Anspielung auf einen dadurch nicht der Lächerlichkeit preisgegebenen Mitbewerber als unlautere Herabsetzung; Pauschale Darstellung der Bild-Leserschaft als primitiv und dumm durch die Aussage "taz ist nicht für jeden"; Vergleich der Leserschaft ...
- rechtsportal.de
Humorvolle oder ironische Anspielung auf einen dadurch nicht der Lächerlichkeit preisgegebenen Mitbewerber als unlautere Herabsetzung; Pauschale Darstellung der Bild-Leserschaft als primitiv und dumm durch die Aussage "taz ist nicht für jeden"; Vergleich der Leserschaft ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gib mal Zeitung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zu den Grenzen humorvoller Werbevergleiche
- markenmagazin:recht (Pressemitteilung)
TAZ gewinnt gegen BILD: "Gib mal Zeitung!” Zu den Grenzen humorvoller Werbevergleiche
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 6 UWG
BILD zu Humor verurteilt - wenn die Werbepointe nicht verstanden wird
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Kalle, gib mal Zeitung! - Zu den wettbewerbsrechtlichen Grenzen humorvoller und ironischer vergleichender Werbung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber in der Werbung ist zulässig, wenn sie den Mitbewerber nicht dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Gib mal Zeitung!
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Humorvoller Werbevergleich zwischen »taz« und »BILD«
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Taz ./. Bild - oder: Gib mal Zeitung!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
BILD contra TAZ
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Gib mal Zeitung!" - Zieht der Kino-Werbespot der taz BILD-Leser durch den Kakao?
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Die Grenzen humorvoller Werbevergleiche
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Taz-Werbespot über BILD-Zeitung nicht wettbewerbswidrig
- boesel-kollegen.de (Kurzinformation)
Bundesgerichtshof mit Verständnis für Humor Grenzen humorvoller Werbung
- kanzlei.biz (Pressemitteilung)
BILD gegen taz: Zu den Grenzen humorvoller Werbevergleiche
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Gib mal Zeitung
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Zu den Grenzen humorvoller Werbevergleiche
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Grenzen humorvoller Werbevergleiche
- anwalt.de (Kurzinformation)
Taz vs. BILD: Die Grenzen humorvoller Werbevergleiche
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.04.2006 - 408 O 97/06
- OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
- BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07
Papierfundstellen
- MDR 2010, 337
- GRUR 2010, 161
- MIR 2009, Dok. 254
- DB 2010, 387
- K&R 2010, 125
- afp 2010, 56
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 24.01.2019 - I ZR 200/17
Das beste Netz
Herabsetzend im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG ist ein Vergleich daher nur, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die ihn als unangemessen abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (BGH…, Urteil vom 20. September 2007 - I ZR 171/04, GRUR 2008, 443 Rn. 18 = WRP 2008, 666 - Saugeinlagen; Urteil vom 1. Oktober 2009 - I ZR 134/07, GRUR 2010, 166 Rn. 12 = WRP 2010, 252 - Gib mal Zeitung, mwN). - BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09
Creation Lamis
Notwendige Voraussetzung für eine Beeinträchtigung durch das unlautere Ausnutzen der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke nach Art. 5 Abs. 2 MarkenRL ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Grad der Ähnlichkeit zwischen der bekannten Marke und dem Zeichen, der bewirkt, dass die beteiligten Verkehrskreise das Zeichen und die Marke miteinander verknüpfen (vgl. EuGH…, Urteil vom 25. Oktober 2001 - C-112/99, GRUR 2002, 354 Rn. 57 = WRP 2001, 1432 - Toshiba/Katun;… EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 36 f. - L"Oréal/Bellure; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 2009 - I ZR 134/07, GRUR 2010, 161 Rn. 33 = WRP 2010, 252 - Gib mal Zeitung). - OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
Fernbehandlung - AU-Scheine per Whatsapp II - Bewerbung der Ausstellens von …
Der von §§ 3 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG geforderte objektive Zusammenhang mit der Absatzförderung ist vor allem bei Werbung gegeben (…vgl. EuGH GRUR 2013, 297 Rn. 27 - Köck; BGH GRUR 2010, 161, 163 Rn. 11 - Gib mal Zeitung).
- BGH, 05.11.2020 - I ZR 234/19
Zweitmarkt für Lebensversicherungen
Im Rahmen vergleichender Werbung gemäß § 6 Abs. 1 und 2 Nr. 3 bis 5 UWG entspricht es der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats, dass nur solche Parteien Mitbewerber sind, die Waren und Dienstleistungen anbieten, die substituierbar sind (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. April 2007 - C-381/05, Slg. 2007, I-3115 = GRUR 2007, 511 Rn. 28 und 30 - De Landtsheer Emmanuel; BGH…, Urteil vom 17. Januar 2002 - I ZR 215/99, GRUR 2002, 828, 829 [juris Rn. 23] = WRP 2002, 973 - Lottoschein; Urteil vom 1. Oktober 2009 - I ZR 134/07, GRUR 2010, 161 Rn. 12 = WRP 2010, 252 - Gib mal Zeitung). - OLG Düsseldorf, 10.02.2022 - 15 U 16/21
Bewerbung eines Angebots von Mobilfunkdienstleistungen; Bewerbung mit "Bester …
Mittels des Siegerpodestes, auf dem die drei Unternehmenslogos auf unterschiedlichen Stufen platziert sind, erfolgt zudem ein Vergleich der von den drei Mitbewerberinnen angebotenen, hinreichend austauschbaren Dienstleistungen (BGH GRUR 2019, 631 - Das beste Netz; BGH GRUR 2012, 74 - Coaching Newsletter; BGH GRUR 2010, 161 - Gib mal Zeitung).Die Eigenschaften, auf die sich der Vergleich bezieht, müssen - kumulativ - den genannten vier Kriterien genügen (EuGH GRUR 2017, 280 - Carrefour Hypermarchés; EuGH GRUR 2007, 69 - LIDL Belgium; BGH GRUR 2019, 631 - Das beste Netz; BGH GRUR 2010, 161 - Gib mal Zeitung).
Maßgebend ist, ob der angesprochene Verkehr aus der Angabe eine nützliche Information für die Entscheidung erhalten kann, ob dem Erwerb der angebotenen Ware oder Dienstleistung nähergetreten werden soll (BGH GRUR 2019, 631 - Das beste Netz; BGH GRUR 2010, 161 - Gib mal Zeitung; BGH GRUR 2005, 172 - Stresstest; BGH GRUR 2004, 607 - Genealogie der Düfte).
Hierfür ist es nicht erforderlich, dass der angesprochene Verkehr die in dem Werbevergleich angeführten Eigenschaften selbst überprüfen kann; vielmehr reicht es aus, dass die bestimmte Eigenschaften vergleichende Werbeaussage zumindest einen Tatsachenkern aufweist, dessen Richtigkeit jedenfalls durch einen Sachverständigen überprüft werden kann (BGH, GRUR 2010, 161- Gib mal Zeitung; BGH GRUR 2005, 172 - Stresstest; BGH GRUR 2004, 607 - Genealogie der Düfte; OLG Düsseldorf [20. Zs.] GRUR-RR 2012, 218 - Sortenvergleich).
Im Anschluss an die Entscheidung des EuGH sollen nach der Rechtsprechung des BGH durch das Objektivitätsgebot (vor allem) Vergleiche ausgeschlossen werden, die sich aus Werturteilen ihres Urhebers und nicht aus objektiven Feststellungen ergeben (BGH WRP 2010, 757 - Paketpreisvergleich; BGH GRUR 2010, 161- Gib mal Zeitung; BGH GRUR 2007, 896 - Eigenpreisvergleich).
- LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17
Irreführende Werbung mit "Nirgendwo Günstiger Garantie"
Danach ist der Vergleich unlauter, wenn er nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis bezogen ist, wobei die vier Voraussetzungen der vergleichenden Eigenschaften kumulativ erfüllt sein müssen (EuGH GRUR 2007, 69 - Lidl Belgien; BGH GRUR 2010, 161 - gib mal Zeitung). - OLG Köln, 03.11.2017 - 6 U 41/17
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Telekommunikationsnetzes als "Das beste …
Zu der Frage, ob vergleichende Werbung vorliegt, hat der Bundesgerichtshof folgendes ausgeführt (Urteil vom 01.10.2009 - I ZR 134/04, GRUR 2010, 161, Rn. 10 ff. - Gib mal Zeitung):.Ein Vergleich im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn der Werbende einen für den Verkehr erkennbaren Bezug zwischen (mindestens) zwei Wettbewerbern, zwischen deren Waren oder Dienstleistungen bzw. ihren Tätigkeiten oder sonstigen Verhältnissen herstellt (vgl. BGH, GRUR 2010, 161 - Gib mal Zeitung, mwN).
Zu der Frage, wann eine Herabsetzung im Rahmen einer vergleichenden Werbung erfolgt, hat der Bundesgerichtshof folgendes ausgeführt (vgl. BGH, GRUR 2010, 161 Rn. 16 ff - Gib mal Zeitung):.
Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich stellt vielmehr erst dann eine unzulässige Herabsetzung dar, wenn sie den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt oder von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher als Abwertung verstanden wird (vgl. BGH, GRUR 2010, 161 Rn. 20 - Gib mal Zeitung, mwN).
Soweit die Klägerin anführt, ein wesentlicher Unterschied zu der Entscheidung "Gib mal Zeitung" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 161) liege darin, dass in dem dortigen Verfahren die als typischer Bildleser dargestellte Person letztlich selbst über Ironie und einen feinen Humor verfüge, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
Hierzu hat der Bundesgerichtshof folgende Grundsätze aufgestellt (BGH, GRUR 2010, 161 Rn. 32 - Gib mal Zeitung), denen sich der erkennende Senat anschließt:.
- OLG Köln, 19.09.2017 - 6 W 97/17
Telekom gegen 1&1 - Werbung mit Das beste Netz ist irreführend
a) Der Inhaber einer eingetragenen Marke ist zwar nicht berechtigt, einem Dritten die Benutzung eines mit seiner Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens in einer zulässigen vergleichenden Werbung zu verbieten, wenn diese die in Art. 4 der Richtlinie 2006/114/EG genannten Zulässigkeitsbedingungen erfüllt (BGH, Urteil vom 01.10.2009 - I ZR 134/07, GRUR 2010, 161 Rn. 35 - Gib mal Zeitung;… Urteil vom 02.04.2015 - I ZR 167/13, GRUR 2015, 1136 Rn. 16 - Staubsaugerbeutel im Internet).Dies gilt auch für bekannte Marken (BGH, GRUR 2010, 161 Rn. 35 - Gib mal Zeitung).
- OLG Frankfurt, 09.10.2014 - 6 U 199/13
Herabsetzende vergleichende Werbung durch Bildmotiv
Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte stellt vielmehr erst dann eine unzulässige Herabsetzung dar, wenn sie den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt oder von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher als Abwertung verstanden wird (BGH, GRUR 2010, 161, Rn. 16-20 - Gib mal Zeitung). - BGH, 07.03.2019 - I ZR 254/16
Knochenzement III
In Zweifelsfällen ist entscheidend, ob der angesprochene Verkehr aus den verglichenen Umständen eine für seine Kaufentscheidung nützliche Information entnehmen wird (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2009 - I ZR 134/07, GRUR 2010, 161 Rn. 27 = WRP 2010, 252 - Gib mal Zeitung;… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 6 Rn. 17; Scherer, WRP 2012, 545, 549 f.).Herabsetzend im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG ist ein Vergleich daher nur, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die ihn als unangemessen abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (BGH, GRUR 2010, 161 Rn. 16 - Gib mal Zeitung, mwN).
- OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13
Anforderungen an die Aufklärung über den Werbecharakter eines Internetauftritts
- OLG Köln, 30.11.2015 - 6 W 130/15
Wettbewerbswidrigkeit der Mitteilung, zwei Mitbewerber würden sich "streiten"
- OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 6 U 63/17
Irreführung durch Spitzenstellungsbehauptung; Anforderungen an die Widerlegung …
- OLG Hamburg, 29.09.2021 - 3 U 148/20
Online bestellbare Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind wettbewerbswidrig
- OLG Brandenburg, 17.04.2020 - 6 W 31/20
Wettbewerbswidrigkeit der Darstellung einer Fluglinie als "Lügenairlines"
- LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09
Marken- und Wettbewerbsrecht: Mangelnde Verwechslungsgefahr bei Assoziation zu …
- OLG Frankfurt, 22.04.2021 - 6 W 26/21
Vergleichende Werbung mit verschiedenen Testergebnissen bei Änderung der …
- OLG Köln, 28.05.2010 - 6 U 9/10
Ansprüche einer Kölner Musikgruppe wegen unbefugter Werbung mit ihrem Namen in …
- LG Köln, 16.02.2017 - 81 O 33/16
- OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 20 U 141/08
- OLG Hamburg, 09.11.2021 - 3 U 144/20
Zulässigkeit der Werbung für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per WhatsApp
- BPatG, 24.09.2019 - 27 W (pat) 48/18
- OLG München, 11.11.2010 - 29 U 2391/10
Irreführende Werbung durch den Hersteller eines manuellen Kaffeebereiters: …
- BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 110/12
Markenbeschwerdeverfahren - "SUPER BAYERN (Wort-Bild-Marke)/FC BAYERN MÜNCHEN …
- LG Düsseldorf, 18.12.2020 - 38 O 122/20
- BPatG, 08.05.2015 - 27 W (pat) 39/14
Markenbeschwerdeverfahren - "Miss Merci/Merci" - keine Warenähnlichkeit - zur …
- OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 6 W 81/15
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Telekommunkationsdienstleisters mit der …
- LG Düsseldorf, 27.05.2011 - 38 O 72/10
Beurteilung und Zulässigkeit eines Werbevergleichs; Abstellen auf die mutmaßliche …