Rechtsprechung
BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zustandekommens eines Vertragshändlervertrages im Falle der Nichteinhaltung der an sich vorgesehenen Schriftform - Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nach fristloser Kündigung - Treuwidrigkeit einer Berufung auf ein vertraglich vereinbartes Formerfordernis - Bindung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 127, § 154 Abs. 2 § 242
Zustandekommen eines der an sich vorgesehenen Schriftform nicht genügenden Vertragshändlervertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Kfz-VHV, stillschweigender Vertragsschluss, Unklarheitenregel, gewillkürte Schriftform
Verfahrensgang
- BGH, 05.12.1985 - I ZR 134/85
- BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1073
- MDR 1987, 905
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.03.1963 - VIII ZR 186/61
Aufklärungspflicht des Vertreters, Schriftform, Aufklärungspflicht des HV
Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85
Die Berufung auf ein fehlendes Formerfordernis kann im Einzelfall jedoch treuwidrig (§ 242 BGB) sein; dies gilt nicht nur bei gesetzlichen Formvorschriften, sondern auch bei rechtsgeschäftlich vereinbarter Form (vgl. BGH, Urt. v. 27.3.1963 - VIII ZR 186/61, LM BGB § 127 Nr. 2). - BGH, 11.07.1984 - VIII ZR 35/83
Auslegung von AGB; Formularmäßige Vereinbarung der Vertragsübertragung ohne …
Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85
Voraussetzung ist vielmehr, daß nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungsmöglichkeiten rechtlich vertretbar sind (…BGH, Urt. v. 2.7.1962 - VIII ZR 92/61, LM BGB § 157 A Nr. 14; BGH, Urt. v. 11.7.1984 - VIII ZR 35/83, BB 1984, 1511, 1512). - BGH, 19.03.1987 - I ZR 166/85
Berücksichtigung von Vertragszeiten bei der Kündigung eines Kfz-Händlervertrages
Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85
Wie der Senat in seinem Urteil vom 19. März 1987 - I ZR 166/85 - näher ausgeführt hat, sind bei der Berechnung der Vertragsdauer die dem neuen Vertrag vorangegangenen Vertragsjahre mit einzubeziehen, sofern sie keine Unterbrechung erfahren haben. - BGH, 02.07.1962 - VIII ZR 92/61
Beendigung eines auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Vertrags bzgl. der …
Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85
Voraussetzung ist vielmehr, daß nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungsmöglichkeiten rechtlich vertretbar sind (BGH, Urt. v. 2.7.1962 - VIII ZR 92/61, LM BGB § 157 A Nr. 14;… BGH, Urt. v. 11.7.1984 - VIII ZR 35/83, BB 1984, 1511, 1512).
- BFH, 08.04.2014 - IX R 18/13
Privates Veräußerungsgeschäft - Zustandekommen des schuldrechtlichen …
In diesem Zusammenhang weisen die Kläger zu Recht darauf hin, dass die Rechtsprechung eine konkludente Formabrede z.B. beim Austausch schriftlicher Vertragsentwürfe oder der Übersendung einer schriftlichen Vertragsurkunde angenommen hat (vgl. nur Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. März 1987 I ZR 134/85, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1987, 1073; Beck"scher Online-Kommentar BGB, § 154 Rz 14, m.w.N.). - OLG Koblenz, 14.01.2003 - 3 U 1685/01
Werklohnforderung abzüglich ersparter Aufwendungen aufgrund eines Vertrages über …
So kann ein Verstoß gegen gewillkürte Schriftform bereits dann nach Treu und Glauben unbeachtlich sein, wenn die Vertragspartner den Rechtsschein eines wirksamen Vertrages haben entstehen lassen (BGH NJW-RR 1987, S. 1073, 1074). - LAG Hamm, 25.10.2001 - 8 Sa 956/01
Außergerichtlicher Vergleich; Aufhebungsvereinbarung zur Erledigung eines …
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- OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04
Straßenrecht: Öffentliche und Privatstraßen; Erschließungskosten; …
Dies gilt nicht nur bei gesetzlichen Formvorschriften, sondern - gegebenenfalls - auch bei rechtsgeschäftlich vereinbarter Form (BGH LM BGB § 127 Nr. 2; BGHR BGB § 127 Treuwidrigkeit 1). - BGH, 14.03.1991 - I ZR 201/89
Entstehung eines Handelsvertreterverhältnisses bei Ausführung von Geschäften im …
Für den hier vorliegenden Fall des Fehlens einer vereinbarten Schriftform ist der Bundesgerichtshof vielmehr davon ausgegangen, daß ein Vertrag in solchen Fällen grundsätzlich noch nicht als abgeschlossen angesehen werden kann und nur in Ausnahmefällen die Berufung auf das danach fehlende Formerfordernis treuwidrig sein kann (Urt. v. 19.3.1987 I ZR 134/85, DB 1987, 1562). - LAG Hessen, 24.01.2012 - 19 Sa 480/11
Faktisches Arbeitsverhältnis
So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es dem Partner eines Vertragshändlervertrags, der, nach mündlicher Einigung der Parteien über Inhalt, Abschluss und Inkrafttreten des Vertrags mit der Eröffnung der Geschäftsräume des Händlers, bei gewollter Schriftform den dem Händler zur Unterschrift übersandten, von diesem Unterzeichneten Formularvertrag entgegennimmt, ohne selbst zu unterzeichnen und ohne innerhalb einer angemessenen Zeit zu widersprechen, der sich darüber hinaus an der Eröffnung der Geschäftsräume des Händlers mit einer mit diesem gemeinsam durchgeführten Sonderschau beteiligt, nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich nachträglich auf den Mangel der Schriftform zu berufen (BGH 19. März 1987 - I ZR 134/85 - NJW-RR 1987, 1073) . - OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 188/05
Darlehensvertrag: Wirksame Unterzeichnung; Verzicht auf den Zugang der …
Insoweit bestehen keine Bedenken gegen die Annahme einer wirksamen Unterzeichnung Die Berufung auf ein fehlendes Formerfordernis kann im Übrigen treuwidrig (§ 242 BGB) sein; dies gilt nicht nur bei gesetzlichen Formvorschriften, sondern auch bei rechtsgeschäftlich vereinbarter Form (vgl. BGHR BGB § 127 Treuwidrigkeit 1). - OLG Hamm, 19.08.1999 - 22 U 80/99
Unbeachtlichkeit eines Formmangels wegen unzulässiger Rechtsausübung
BGH NJW-RR 1987, 1073 hat eine formbedürftige Vereinbarung auf Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ausnahmsweise für wirksam erachtet, weil es sich bei den Parteien um Kaufleute handelte und die andere Partei zwar die Unterschrift des Klägers entgegennahm, den Vertrag aber nicht selbst unterzeichnete, ihn jedoch praktisch in der Folgezeit durch Erfüllung bestätigte. - LAG Hamm, 02.09.1999 - 4 Sa 1725/98
Vertragsänderung bei unvollständiger Einigung und bei fehlender Beurkundung - …
Aber auch in einem solchen Falle kann die Berufung auf ein fehlendes Formerfordernis kann im Einzelfall jedoch treuwidrig (§ 242 BGB) sein; dies gilt nicht nur bei gesetzlichen Formvorschriften, sondern auch bei rechtsgeschäftlich vereinbarter Form (vgl. BGH v. 27.03.1963 - VIII ZR 186/61, LM Nr. 2 zu § 127 BGB = MDR 1963, 588 = NJW 1963, 1062; BGH v. 19.03.1987 - I ZR 134/85, LM Nr. 8 zu § 127 BGB = EWiR 1987, 749 (Martinek) = MDR 1987, 905 = NJW-RR 1987, 1073).
Rechtsprechung
BGH, 05.12.1985 - I ZR 134/85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Voraussetzungen eines Büroversehens
Verfahrensgang
- BGH, 05.12.1985 - I ZR 134/85
- BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85