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   BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77   

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https://dejure.org/1979,504
BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77 (https://dejure.org/1979,504)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1979 - I ZR 135/77 (https://dejure.org/1979,504)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1979 - I ZR 135/77 (https://dejure.org/1979,504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich - Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Strafbefehl als eine zum Beweis geeignete Urkunde - Beweiswert eines rechtskräftigen Strafbefehls - Zulässigkeit eines nachträglich (nach dem Vorprozess) erlassenen Strafbefehls

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Restitutionsklage aufgrund eines nach Abschluß des Vorprozesses erlassenen Strafbefehls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich; Zulässigkeit einer Restitutionsklage; Strafbefehl als eine zum Beweis geeignete Urkunde; Beweiswert eines rechtskräftigen Strafbefehls; Zulässigkeit eines nachträglich (nach dem Vorprozess) erlassenen Strafbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1000
  • MDR 1980, 31
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

    Auszug aus BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77
    Aus der Entscheidung BGHZ 38, 333 [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62] läßt sich für diese Auffassung nichts herleiten.

    Sie ist aber nicht auf den Bereich der formellen Beweiskraft beschränkt, sondern meint auch Urkunden, die für die zu beweisende Tatsache lediglich einen frei zu würdigenden Beweiswert haben, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen hat (vgl. BGHZ 31, 351, 356; 38, 333, 335 [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62] ; 57, 211, 212, 215; teilweise abweichend Gaul in ZZP 73, 418, 424 zu BGHZ 31, 351).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, an der entgegen der Auffassung der Revision festzuhalten ist, dürfen bei der Prüfung der Frage, ob die Urkunde geeignet gewesen wäre, eine dem Restitutionskläger günstigere Entscheidung herbeizuführen, nur das tatsächliche Vorbringen im Vorprozeß und der mit der Urkunde im Zusammenhang stehende Prozeßstoff und als Beweismittel außer der Urkunde nur die im Vorprozeß erhobenen und angetretenen Beweise berücksichtigt werden (RGZ 14, 329, 330; BGHZ 6, 354, 356 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] ; 31, 351, 356; 38, 333, 335) [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62] .

    Daß selbst ein Geständnis des Restitutionsbeklagten außer Betracht bleiben muß, und zwar entgegen der Auffassung der Revision nicht nur in Statussachen, hat seinen Grund darin, daß die Grenzen für eine Durchbrechung der Rechtskraft objektiv bestimmbar sein müssen und die Zulässigkeit der Restitutionsklage deshalb nicht davon abhängen kann, wie sich der Restitutionsbeklagte auf sie einläßt (BGHZ 6, 354, 358 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] ; 38, 333, 341 [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62] ; BGH VersR 1975, 260).

  • BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67

    Urkunden als Restitutionsgrund

    Auszug aus BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77
    Hierüber ist erst im zweiten Abschnitt des Restitutionsverfahrens zu entscheiden, in dem Feststellungen darüber zu treffen sind, ob die Urkunde, auf die sich die Restitutionsklage zulässigerweise stützt, eine für den Restitutionskläger günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde; trifft dies nicht zu, ist die Restitutionsklage als unbegründet abzuweisen (BGHZ 57, 211, 212, 215).

    Erforderlich ist für § 580 Nr. 7 b ZPO nur, daß die Urkunde einen eigenen Beweiswert aufgrund des in ihr verkörperten Gedankeninhalts hat und geeignet ist, das angefochtene Urteil in seinen tatsächlichen Grundlagen für jedermann erkennbar und in einer für das allgemeine Rechtsgefühl unerträglichen Weise zu erschüttern (BGHZ 57, 211, 215).

    Sie ist aber nicht auf den Bereich der formellen Beweiskraft beschränkt, sondern meint auch Urkunden, die für die zu beweisende Tatsache lediglich einen frei zu würdigenden Beweiswert haben, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen hat (vgl. BGHZ 31, 351, 356; 38, 333, 335 [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62] ; 57, 211, 212, 215; teilweise abweichend Gaul in ZZP 73, 418, 424 zu BGHZ 31, 351).

  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 311/58

    Restitutionsklage

    Auszug aus BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77
    Das Oberlandesgericht hat aber zutreffend ausgeführt, daß die Urkunde, auf die die Restitutionsklage gestützt werden soll, spätestens in dem Zeitpunkt errichtet worden sein muß, in dem sie im Vorprozeß noch hätte benutzt werden können (BGHZ 30, 60, 65; BGH VersR 1975, 260).

    Es muß deshalb dabei bleiben, daß eine Ausnahme von dem sich aus § 580 Nr. 7 b ZPO ergebenden Erfordernis, daß die Urkunde spätestens zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht vorhanden gewesen sein muß, nur für Personenstandsurkunden der genannten Art gilt (vgl. BGHZ 30, 60, 65).

  • BGH, 14.02.1952 - IV ZR 137/51

    Beischreibungsvermerk im Geburtsregister

    Auszug aus BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Ehesachen, § 580 Nr. 7 b ZPO sei über seinen Wortlaut hinaus auf bestimmte nachträglich errichtete Personenstandsurkunden anzuwenden, wie Geburtsurkunden zum Nachweis eines Ehebruchs der Mutter (BGHZ 2, 245 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50] ) oder Beischreibungsvermerke zu einer Geburtsurkunde über die Legitimation durch nachfolgende Eheschließung der Eltern zum Nachweis eines Ehebruchs des Vaters (BGHZ 5, 157), beruht auf der Erwägung, daß es sich hierbei um Urkunden handelt, die ihrer Natur nach nicht in zeitlichem Zusammenhang mit den durch sie bezeugten Tatsachen errichtet werden können und die deshalb, wenn sie errichtet werden, Tatsachen beweisen, die einer zurückliegenden Zeit angehören (vgl. RG in HRR 1933, 1621; BGHZ 2, 245, 247 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50] ; 5, 157, 162).

    Weiter ist darauf hingewiesen worden, daß bei solchen Urkunden die Gefahr einer mißbräuchlichen Beschaffung oder Benutzung zur Beseitigung eines rechtskräftigen Urteils gering sei (vgl. BGHZ 5, 157, 164).

  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/51

    Restitutionsklage. Neue Urkunde

    Auszug aus BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, an der entgegen der Auffassung der Revision festzuhalten ist, dürfen bei der Prüfung der Frage, ob die Urkunde geeignet gewesen wäre, eine dem Restitutionskläger günstigere Entscheidung herbeizuführen, nur das tatsächliche Vorbringen im Vorprozeß und der mit der Urkunde im Zusammenhang stehende Prozeßstoff und als Beweismittel außer der Urkunde nur die im Vorprozeß erhobenen und angetretenen Beweise berücksichtigt werden (RGZ 14, 329, 330; BGHZ 6, 354, 356 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] ; 31, 351, 356; 38, 333, 335) [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62] .

    Daß selbst ein Geständnis des Restitutionsbeklagten außer Betracht bleiben muß, und zwar entgegen der Auffassung der Revision nicht nur in Statussachen, hat seinen Grund darin, daß die Grenzen für eine Durchbrechung der Rechtskraft objektiv bestimmbar sein müssen und die Zulässigkeit der Restitutionsklage deshalb nicht davon abhängen kann, wie sich der Restitutionsbeklagte auf sie einläßt (BGHZ 6, 354, 358 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] ; 38, 333, 341 [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62] ; BGH VersR 1975, 260).

  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 206/59

    Restitutionsklage

    Auszug aus BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77
    Sie ist aber nicht auf den Bereich der formellen Beweiskraft beschränkt, sondern meint auch Urkunden, die für die zu beweisende Tatsache lediglich einen frei zu würdigenden Beweiswert haben, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen hat (vgl. BGHZ 31, 351, 356; 38, 333, 335 [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62] ; 57, 211, 212, 215; teilweise abweichend Gaul in ZZP 73, 418, 424 zu BGHZ 31, 351).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, an der entgegen der Auffassung der Revision festzuhalten ist, dürfen bei der Prüfung der Frage, ob die Urkunde geeignet gewesen wäre, eine dem Restitutionskläger günstigere Entscheidung herbeizuführen, nur das tatsächliche Vorbringen im Vorprozeß und der mit der Urkunde im Zusammenhang stehende Prozeßstoff und als Beweismittel außer der Urkunde nur die im Vorprozeß erhobenen und angetretenen Beweise berücksichtigt werden (RGZ 14, 329, 330; BGHZ 6, 354, 356 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] ; 31, 351, 356; 38, 333, 335) [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62] .

  • BGH, 14.11.1974 - VII ZB 25/74

    Restitutionsgrund - Abschluss des Verfahrens - Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77
    Daß selbst ein Geständnis des Restitutionsbeklagten außer Betracht bleiben muß, und zwar entgegen der Auffassung der Revision nicht nur in Statussachen, hat seinen Grund darin, daß die Grenzen für eine Durchbrechung der Rechtskraft objektiv bestimmbar sein müssen und die Zulässigkeit der Restitutionsklage deshalb nicht davon abhängen kann, wie sich der Restitutionsbeklagte auf sie einläßt (BGHZ 6, 354, 358 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] ; 38, 333, 341 [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62] ; BGH VersR 1975, 260).

    Das Oberlandesgericht hat aber zutreffend ausgeführt, daß die Urkunde, auf die die Restitutionsklage gestützt werden soll, spätestens in dem Zeitpunkt errichtet worden sein muß, in dem sie im Vorprozeß noch hätte benutzt werden können (BGHZ 30, 60, 65; BGH VersR 1975, 260).

  • BGH, 28.05.1951 - IV ZR 6/50

    Restitutionsklage. Geburtsurkunde

    Auszug aus BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Ehesachen, § 580 Nr. 7 b ZPO sei über seinen Wortlaut hinaus auf bestimmte nachträglich errichtete Personenstandsurkunden anzuwenden, wie Geburtsurkunden zum Nachweis eines Ehebruchs der Mutter (BGHZ 2, 245 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50] ) oder Beischreibungsvermerke zu einer Geburtsurkunde über die Legitimation durch nachfolgende Eheschließung der Eltern zum Nachweis eines Ehebruchs des Vaters (BGHZ 5, 157), beruht auf der Erwägung, daß es sich hierbei um Urkunden handelt, die ihrer Natur nach nicht in zeitlichem Zusammenhang mit den durch sie bezeugten Tatsachen errichtet werden können und die deshalb, wenn sie errichtet werden, Tatsachen beweisen, die einer zurückliegenden Zeit angehören (vgl. RG in HRR 1933, 1621; BGHZ 2, 245, 247 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50] ; 5, 157, 162).
  • RG, 12.12.1883 - I 399/83

    Zulässigkeit der Verbindung einer neu aufgefundenen Urkunde mit anderen

    Auszug aus BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, an der entgegen der Auffassung der Revision festzuhalten ist, dürfen bei der Prüfung der Frage, ob die Urkunde geeignet gewesen wäre, eine dem Restitutionskläger günstigere Entscheidung herbeizuführen, nur das tatsächliche Vorbringen im Vorprozeß und der mit der Urkunde im Zusammenhang stehende Prozeßstoff und als Beweismittel außer der Urkunde nur die im Vorprozeß erhobenen und angetretenen Beweise berücksichtigt werden (RGZ 14, 329, 330; BGHZ 6, 354, 356 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] ; 31, 351, 356; 38, 333, 335) [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62] .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Dies beruht auf der Erwägung, dass es sich hierbei um Urkunden handelt, die ihrer Natur nach nicht in zeitlichem Zusammenhang mit den durch sie bezeugten Tatsachen errichtet werden können und die deshalb, wenn sie errichtet werden, Tatsachen beweisen, die einer zurückliegenden Zeit angehören (BGH 6. Juli 1979 - I ZR 135/77 - zu III der Gründe) .
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 455/97

    Restitutionsklage nach Verdachtskündigung bei neuen Entlastungsgesichtspunkten

    a) Zur Zulässigkeit der Restitutionsklage gehört auch die Darlegung eines gesetzlichen Restitutionsgrundes; hingegen ist es eine Frage der Begründetheit der Restitutionsklage, inwieweit der Restitutionskläger mit dem Restitutionsgrund durchdringt (vgl. BAG Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 558/82 - AP Nr. 13 zu § 12 SchwbG, zu I 5 der Gründe, m.w.N.; BGH in st. Rspr., vgl. Urteil vom 6. Juli 1979 - I ZR 135/77 - NJW 1980, 1000).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BAG Urteil vom 15. August 1984, aaO, zu I 5 b der Gründe; BGHZ 30, 60, 65; BGH Beschluß vom 14. November 1974 - VII ZB 25/74 - VersR 1975, 260; BGH Urteil vom 8. Februar 1984 - IV a ZR 203/81 - VersR 1984, 453, 455; BGH Urteil vom 6. Juli 1979 - I ZR 135/77 - NJW 1980, 1000, 1001; RGZ 123, 304, 305, m.w.N.) und wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen.

    d) Ausnahmsweise ist auch eine nachträglich errichtete Urkunde als gesetzlicher Restitutionsgrund anzuerkennen; dabei ist der Kreis der nach § 580 Nr. 7 b ZPO zuzulassenden nachträglich errichteten Urkunden eng zu ziehen, weil mit der Restitution stets die nur ausnahmsweise zulässige Durchbrechung der Rechtskraft des Urteils einhergeht (BAG Urteil vom 15. August 1984, aaO, zu I 5 b der Gründe; BGH Urteil vom 6. Juli 1979, aaO) und bei nachträglich errichteten Urkunden die Gefahr des Mißbrauchs besteht (BGHZ 2, 245, 246; BSG Urteil vom 20. Dezember 1962 - 3 RJ 85/55 - AP Nr. 6 zu § 580 ZPO, m.w.N.).

    Der BGH hat auch ausdrücklich anerkannt, daß ein nachträglich erlassener Strafbefehl rückbezügliche Beweiskraft hat (Urteil vom 6. Juli 1979 - I ZR 135/77 - NJW 1980, 1000, 1001).

    aa) Nach Rechtsprechung des BGH ist nämlich weder ein nachträglich ergangener Strafbefehl (BGH Urteil vom 6. Juli 1979, aaO) noch ein nachträglich ergangener Freispruch (BGH Urteil vom 8. Februar 1984 - IV a ZR 203/81 - VersR 1984, 453) eine die Restitution begründende Tatsache.

    Der BGH hat dies damit begründet, daß zwar etwa auch der Strafbefehl rückbezügliche Beweiskraft habe und die Gefahr einer mißbräuchlichen Benutzung oder Beschaffung gering sei, ihm jedoch die ausdrückliche formelle Beweiskraft der Personenstandsbücher und -urkunden (§§ 60, 66 PStG) fehle (BGH Urteil vom 6. Juli 1979, aaO; vgl. auch BGH Urteil vom 7. November 1990 - IV ZR 218/89 - NJW-RR 1991, 380).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Der gegen den Antragsteller ergangene Strafbefehl vom 12. September 2001 und die Strafurteile vom 27. Februar und 15. Mai 2002 stellen auch Urkunden im Sinne von § 580 Nr. 7b ZPO, § 4 InsO dar (vgl. BGH, Urt. v. 6. Juli 1979 - I ZR 135/77, NJW 1980, 1000, 1001; Urt. v. 7. November 1990 - IV ZR 218/89, NJW-RR 1991, 380, 381; Musielak aaO, § 580 Rn. 20).

    Dies ist bei nachträglich erlassenen Strafbefehlen und Strafurteilen nicht der Fall (vgl. BGH, Urt. v. 6. Juli 1979 aaO).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 15 UH 1/16

    Zulässigkeit einer auf das nachträgliche Auffinden einer Urkunde gestützten

    Die Urkunde ist zudem vor Schluss der mündlichen Verhandlung im Vorprozess am 30.01.2014 errichtet worden, so dass sie im Zeitpunkt des Vorprozesses existierte und ihre Verwertung objektiv möglich war (BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW 1976, 294; BGH BeckRS 1971, 31381719).

    Sie ist aber nicht auf den Bereich der formellen Beweiskraft beschränkt, sondern meint auch Urkunden, die für die zu beweisende Tatsache lediglich einen frei zu würdigenden Beweiswert haben (BGH NJW-RR 1991, 380; BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW 1976, 294).

    Ob der Darlehensvereinbarung tatsächlich der von den Restitutionsklägern behauptete Beweiswert zukommt, bleibt der Prüfung im zweiten Abschnitt des Restitutionsverfahrens, der Begründetheit (siehe sogleich unter b)), vorbehalten (BGH NJW 1980, 1000; BGH BeckRS 1971, 31381719; BGH NJW 1970, 1320; OLG München BeckRS 2010, 25053).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Dieses ist zwar eine Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO (vgl. dazu BGH, Urteile vom 6. Juli 1979 - I ZR 135/77 - und vom 7. November 1990 - IV ZR 218/89 - <NJW-RR 1991, 380 f.>).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 558/82

    Restitutionsklage eines Schwerbehinderten

    Die Darlegung eines gesetzlichen Restitutionsgrundes genügt für die Zulässigkeit; inwieweit der Restitutionskläger mit dem behaupteten Restitutionsgrund durchdringt, ist eine Frage der Begründetheit der Restitutionsklage (BGH Urteil vom 6. Juli 1979 - I 7-R 135/77 - NJW 1980, 1000; BOHZ 57, 211, 215; BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 3 zu 5 580 ZPO, zu 1 c der Gründe; PAG Urteil vom 20. Juni 1958 - 2 AZP 231/55 - AP Nr. zu § 580 ZPO, zu II 1 c der Gründe; RGZ 75, 52, 56).

    Der Revision ist zuzugeben, daß der Kreis der im Rahmen des § 580 Nr. 7 b ZPO zugelassenen nachträglich errichteten Urkunden eng gehalten werden muß, damit die Grenzen für eine Durchbrechung der Rechtskraft bestimmbar bleiben (RGZ 151, 203, 206; BGH Urteil vom 6. Juli 1979, aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß der Errichtungszeitpunkt des Feststellungsbescheides vom 13. April 1981 eine objektiv mögliche Benutzung der Urkunde im früheren Verfahren ausschloß und daher nach dem Wortlaut des 5 580 Nr. 7 b ZPO die nach Rechtskraft des anzufechtenden Ur teils errichtete Urkunde über die Schwerbehinderteneigenschaft des Restitutionsklägers als Restitutionsgrund ausscheiden müßte (BGH Urteil vom 6. Juli 1979, aaO; BGHZ 30, 60; BGH VersR 1975, 260; RGZ 80, 240, 242; 123, 304, 305; 151, 203, 206 f .; Stein/ Jonas/Grunsky, aaO, ? 580 Rz 26).

    Dagegen hat es die Rechtsprechung abgelehnt, andere nachträglich errichtete Urkunden als Restitutionsgrund im Sinne des P 580 Nr. 7 b ZPO anzuerkennen (ärztliches Sachverständigengutachten = BAG Urteil vom 9. September 1958 - 3 AZR 11/58 - AP Nr. 5 zu ! 580 ZPO; Änderung der Rechtsprechung = BAG Urteil vom 20. Oktober 1955 - 2 AZR 438/54 - AP Nr. 1 zu S 580 ZPO; nachträgliches Vaterschaftsanerkenntnis = OLG Neustadt NJW 1954, 1372; Strafbefehl = BGH Ur teil vom 6. Juli 1979, aaO).

    Die Natur der Urkunde muß also die mißbräuchliche nachträgliche Errichtung von Urkunden ausschließen, die anstelle eines anderen, keinen Restitutionsgrund bildenden Beweismittels in den Prozeß eingeführt und benutzt werden könnten (BGHZ 5, 157, 163)" Diese Gefahr ist bei Personenstandsurkunden, die gemäß 60, 66 PStG mit formeller Beweiskraft ausgestattet und deshalb besonders geeignet sind, eine im Statusverfahren ergangene Entscheidung als augenfällig unrichtig erscheinen zu lassen (BGH Urteil vom 6. Juli 1979, aaO, zu III der Gründe) besonders gering.

  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 159/02

    Schadenersatzklage aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch

    Selbst unter den strengeren Anforderungen einer Restitutionsklage nach § 580 Nr. 7 b ZPO, also im Falle des nachträglichen Auffindens einer Urkunde, die eine günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte, genügt es, daß die Urkunde selbst und die neuen Tatsachen, die durch die Urkunde bewiesen werden sollen, in Verbindung mit dem Prozeßstoff des Vorprozesses ein günstigeres Ergebnis bewirkt hätte (BGH, Urteil vom 6. Juli 1979 - I ZR 135/77 = NJW 1980, 1000; Baumbach-Hartmann; § 580 ZPO Rn. 19).
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

    Während Personenstandsbüchern und -urkunden nach §§ 60, 66 PStG formelle Beweiskraft zukommt (vgl. BGH 6. Juli 1979 - I ZR 135/77 - NJW 1980, 1000) und der die Schwerbehinderung feststellende Verwaltungsakt als öffentliche Urkunde iSv. § 418 ZPO gleichfalls gegenüber jedermann den vollen Beweis der Schwerbehinderteneigenschaft erbringt (BAG 15. August 1984 - 7 AZR 558/82 - aaO), erzeugt ein Strafurteil keine rechtliche Bindung eines anderen Gerichts an die jeweils festgestellten Tatsachen.
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 674/10

    Restitutionsklage

    Ob er mit dem geltend gemachten Grund durchzudringen vermag, ist dagegen eine Frage der Begründetheit der Restitutionsklage (BAG 22. Januar 1998 - 2 AZR 455/97 - zu II 2 a der Gründe, AP ArbGG 1979 § 79 Nr. 3 = EzA ZPO § 580 Nr. 3; BGH 6. Juli 1979 - I ZR 135/77 - zu II 1 der Gründe, NJW 1980, 1000) .

    Die Anerkennung dieser Ausnahmetatbestände beruht darauf, dass es sich bei den bezeichneten Urkunden um solche handelt, die ihrer Natur nach nicht in zeitlichem Zusammenhang mit den durch sie bezeugten Tatsachen errichtet werden können und die deshalb, wenn sie - später - errichtet werden, notwendig Tatsachen beweisen, die einer zurückliegenden Zeit angehören (BAG 15. August 1984 - 7 AZR 558/82 - aaO; BGH 6. Juli 1979 - I ZR 135/77 - zu III der Gründe, NJW 1980, 1000) .

    Für einen erst nachträglich errichteten Strafbefehl oder ein nachträglich ergangenes Strafurteil treffen diese Überlegungen nicht in vergleichbarer Weise zu (BAG 22. Januar 1998 - 2 AZR 455/97 - AP ArbGG 1979 § 79 Nr. 3 = EzA ZPO § 580 Nr. 3; BGH 7. November 1990 - IV ZR 218/89 - zu 2 b der Gründe, NJW-RR 1991, 380; 8. Februar 1984 - IVa ZR 203/81 - VersR 1984, 453; 6. Juli 1979 - I ZR 135/77 - aaO; für ein nachträglich ergangenes Urteil des Disziplinargerichts: BVerwG 27. Januar 1994 - 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86) .

  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Die eingeschränkte formelle Beweiskraft einer Privaturkunde (§ 416 ZPO) schließt es zwar nicht aus, im Wege der freien Beweiswürdigung der Urkunde einen Beweiswert für die Richtigkeit des Erkärten zuzumessen (BGHZ 57, 211, 216; BGH NJW 1980, 1000).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05

    Nebenintervention: Rechtliches Interesse des als vermeintlicher Gesamtschuldner

  • KG, 20.05.2014 - 1 W 234/14

    Grundbuchverfahrensrecht: Nachweis des Vorliegens einer Ausnahme vom

  • OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03

    Restitutionsklage nach neuer EUGH-Entscheidung

  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04

    Nachträgliches Bestreiten von Tatsachen aufgrund des Fundes einer Urkunde als

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2003 - 20 U 155/02

    Zur Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Vorliegen der Restitutionsgründe gem.

  • BFH, 22.06.2006 - IV R 56/04

    Abzweigung von Einnahmen einer Gesellschaft durch einen ungetreuen Gesellschafter

  • BSG, 30.09.2020 - B 6 KA 8/20 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2009 - L 6 VJ 3978/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Restitutionsklage

  • BAG, 19.05.2010 - 2 AZN 281/10

    Beiordnung eines Notanwalts

  • BGH, 25.02.2015 - XII ZB 304/12

    Beschwerdeentscheidung zur rückwirkenden Zahlung einer Ausgleichsrente im Rahmen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 11 S 1857/05

    Auslegung von Inhalt und Reichweite einer Verpflichtungserklärung in einem

  • BGH, 07.11.1990 - IV ZR 218/89

    Strafurteil als Beweisurkunde i.S. von ZPO § 580 Nr. 7 Buchstabe b

  • BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 203/81

    Anspruch auf Entschädigung für zerstörte oder beschädigte Sachen aus der

  • LG Bonn, 07.11.2008 - 15 O 3/06

    Verjährung des Anspruchs eines Auftraggebers auf Schadenersatz aus einem zwischen

  • OLG Naumburg, 17.05.2005 - 11 U 135/04

    Feststellung eines Menschenrechtsverstoßes durch den EGMR als Restitutionsgrund

  • OLG Naumburg, 14.05.2002 - 9 U 231/01

    Geltendmachung von Mietzinsforderungen im Urkundenprozess; Beweis der Wirksamkeit

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 501/09

    Restitutionsklage: Sitzungsprotokoll über einen nach Erlass des Urteils im

  • BVerwG, 18.10.1984 - 2 CB 17.84

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederaufnahme des Verfahrens -

  • VG Osnabrück, 21.03.2006 - 1 A 491/05

    Zur Begründung der Kirchenmitgliedschaft bei Konversion zum katholischen Glauben;

  • LSG Bayern, 24.02.2006 - L 8 AL 20/06

    Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens vor den Sozialgerichten;

  • ArbG München, 27.01.2022 - 25 Ca 6071/20

    Restitutionsklage, Restitutionsgründe, Restitutionskläger, Handelsregisterauszug,

  • FG Hamburg, 06.08.2009 - 4 V 182/09

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwendung einer

  • FG Hamburg, 21.08.2009 - 4 K 181/09

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts zur Wiederaufnahme eines rechtskräftig

  • OLG Nürnberg, 09.12.1980 - 7 UF 2118/80

    Berufung gegen die Verurteilung zur Zahlung von Kindesunterhalt in bestimmter

  • VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 B 04.3177

    Restitutionsklage; Klagefrist; Subsidiarität; Rechtskraft

  • KG, 24.10.2002 - 10 U 2166/99

    Unzulässige Kopplung von Kauf- und Architektenvertrag?

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