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   BGH, 25.10.1957 - I ZR 136/56   

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BGH, 25.10.1957 - I ZR 136/56 (https://dejure.org/1957,545)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1957 - I ZR 136/56 (https://dejure.org/1957,545)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1957 - I ZR 136/56 (https://dejure.org/1957,545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 383
  • MDR 1958, 212
  • GRUR 1958, 185
  • DB 1958, 163
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 23.03.1934 - II 295/33

    Wie hat das Revisionsgericht zu entscheiden, wenn gegen ein Berufungsurteil, das

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - I ZR 136/56
    Ein Warenzeichen ist bereits von seiner Anmeldung an eine unteilbare und unveränderliche Einheit, so daß eine Verurteilung zur Einwilligung in die Streichung eines Bestandteils eines zusammengesetzten Zeichens unzulässig ist (Bestätigung von RGZ 144, 233 und RG in GRUR 1937, 221).

    Daher ist die Streichung eines Bestandteils eines zusammengesetzten Warenzeichens bereits von seiner Anmeldung an nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum unzulässig (RGZ 144, 233, 235; RG GRUR 1937, 221, 227, 228; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 7. Aufl., WZG, Übersicht vor §§ 9-11 Anm. 4; Reimer a.a.O., 3. Aufl., Kap. 32 Anm. 4).

  • BGH, 18.06.1954 - I ZR 158/52

    Buchgemeinschaft I

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - I ZR 136/56
    Unter diesen Umständen kann der Beklagten die jetzige Form ihrer Firma auch nicht, wie die Revision geltend macht, aus den im Urteil des Senats vom 18. Juni 1954 (GRUR 1955, 95, 97 - Buchgemeinschaft) ausgesprochenen Rechtsgrundsätzen untersagt werden.
  • BGH, 09.04.1956 - II ZR 135/55

    Kostenentscheidung im Schlußurteil

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - I ZR 136/56
    Eine solche Abänderung ist zulässig unter der Voraussetzung, daß bei Erlaß des angefochtenen Urteils das Schlußurteil des Landgerichts noch nicht rechtskräftig war (BGHZ 20, 253).
  • RG, 07.02.1933 - II 86/32

    1. Über die Bedeutung des Wortes "Pilsener" als Herkunftsangabe, falls es für

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - I ZR 136/56
    Der Revision ist zunächst darin beizutreten, daß englische Waren- oder Sortenbezeichnungen bei Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege erfahrungsgemäß bei einem beachtlichen Teil der deutschen Käufer die Vorstellung erwecken, diese seien englischer Herkunft (Lindenmaier/Möhring, UWG § 3 17 - Lavender; RGZ 139, 363, 384) oder es sei jedenfalls ihre Beschaffenheit durch Verwendung englischer Rezepte, Rohstoffe oder dgl.
  • BGH, 05.10.2006 - I ZB 86/05

    Farbmarke gelb/grün II

    Die Regelung entspricht der Senatsrechtsprechung zum Warenzeichengesetz (BGH, Urt. v. 25.10.1957 - I ZR 136/56, GRUR 1958, 185, 186 - Wyeth).
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Inhalt und Umfang des Zeichenrechts bestimmen sich nach der Eintragung in der Warenzeichenrolle, insbesondere nach der dort eingetragenen Zeichenform (BGH GRUR 58, 610, 611 - Zahnrad ); nachträgliche Änderungen des durch die Eintragung konstitutiv entstehenden Zeichenrechts sind unzulässig, da das Warenzeichen von seiner Anmeldung ab eine unteilbare und unveränderliche Einheit dar stellt (BGH GRUR 58, 185, 186 - Wyeth; 66, 35, 38 - Multi kord).
  • BPatG, 20.04.2016 - 26 W (pat) 37/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "De-Mail" - ursprünglich als

    Er sei entwickelt worden, um zu verhindern, dass bei einer nachträglichen Änderung in zwischenzeitlich entstandene Rechte Dritter eingegriffen werde (BPatG GRUR 2005, 1053, 1055 - Farbmarkenkonkretisierung; BGH GRUR 1958, 185, 186 - Wyeth), die sich bei der Auswahl eines eigenen herkunftshinweisenden Zeichens an dem Anmeldezeichen orientierten, um einen ausreichenden Abstand zu wahren.

    Nach diesem schon frühzeitig entwickelten (u. a. Rhenius, Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen, 2. Aufl. 1908, S. 20) und von der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz übernommenen Grundsatz der Unveränderlichkeit der Marke (BGH GRUR 1958, 185, 186 - Wyeth; GRUR 1972, 180, 182 - Cheri; GRUR 1975, 135, 137 - KIM-Mohr; GRUR 1976, 353, 354 - COLORBOY)) stellt die Marke vom Anmeldetag an eine unveränderliche und unteilbare Einheit dar.

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

    Vielmehr entspricht es gefestigter Rechtsansicht, wenn das Berufungsgericht von dem Erfahrungssatz ausgeht, daß der Verkehr nicht allein aus ausländischen Ortsangaben (vgl. dazu BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad; BGHZ 44, 1 [BGH 06.05.1965 - II ZR 217/62] b, 19 - de Paris; den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß I ZB 6/68 vom 7. Januar 1 - Samos), sondern in der Regel auch aus dem Gebrauch sonstiger fremdsprachiger Warenbezeichnungen auf die Herkunft der Ware aus dem entsprechenden Land zu schließen geneigt ist (vgl. BGH GRUR 1956, 187, 188 - English Lavender; 1958, 185, 187 - Wyeth; 1963, 589, 591 - Lady Rose; vgl. auch GRUR 1966, 150 - Kim und 1966, 267 - White Horse; ferner Baumbach/Hefermehl, UWG, 9. Aufl. Anm. 94 zu § 3 UWG; Beier, GRUR 1963, 236, 238).

    Bei derartigen Angaben ist anerkannt worden, daß Zusätze eher eine entlokalisierende Kraft entfalten können (RG MuW 1935, 236, 238 - Weinbrand; BGH GRUR 1956, 187, 188 - English Lavender; 1958, 185, 187 - Wyeth mit Anm. von Bußmann; 1963, 589, 591 - Lady Rose; BGHZ 44, 16, 22 [BGH 19.05.1965 - Ib ZR 36/63] - de Paris; vgl. auch GRUR 1965, 676, 679 - Nevada Skibindung; ferner Baumbach/Hefermehl a.a.O. Anm. 101 zu § 3 UWG; Beier a.a.O. S. 238; Ulmer, GRUR Ausl.

  • BPatG, 02.06.2016 - 26 W (pat) 37/14

    Umwandlung einer angemeldeten Gemeinschaftsindividualmarke in nationale

    Er sei entwickelt worden, um zu verhindern, dass bei einer nachträglichen Änderung in zwischenzeitlich entstandene Rechte Dritter eingegriffen werde (BPatG GRUR 2005, 1053, 1055 - Farbmarkenkonkretisierung; BGH GRUR 1958, 185, 186 - Wyeth), die sich bei der Auswahl eines eigenen herkunftshinweisenden Zeichens an dem Anmeldezeichen orientierten, um einen ausreichenden Abstand zu wahren.

    Nach diesem schon frühzeitig entwickelten (u. a. Rhenius, Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen, 2. Aufl. 1908, S. 20) und von der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz übernommenen Grundsatz der Unveränderlichkeit der Marke (BGH GRUR 1958, 185, 186 - Wyeth; GRUR 1972, 180, 182 - Cheri; GRUR 1975, 135, 137 - KIM-Mohr; GRUR 1976, 353, 354 - COLORBOY)) stellt die Marke vom Anmeldetag an eine unveränderliche und unteilbare Einheit dar.

  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 210/91

    Mozzarella II - Irreführung/Herkunft

    b) Herkunftsangaben, insbesondere solche mittelbarer Art, können ihren irreführenden Charakter im Sinne des § 3 UWG verlieren, wenn eindeutige entlokalisierende Zusätze über die wahre Herkunft der Ware aufklären und Fehlvorstellungen des Verbrauchers entgegenwirken (BGH, Urt. v. 31.1.1956 - I ZR 74/55, GRUR 1956, 187, 188 - English Lavender; Urt. v. 25.10.1957 - I ZR 136/56, GRUR 1958, 185, 187 - Wyeth; BGHZ 44, 16, 22 - de Paris; BGH, Urt. v. 9.10.1970 - I ZR 23/69, GRUR 1971, 255, 258 - Plym Gin; Urt. v. 29.4.1982 - I ZR 111/80, GRUR 1982, 564, 569 - Elsässer Nudeln).
  • BPatG, 30.08.2005 - 33 W (pat) 133/00
    Denn die Streichung eines Teiles eines zusammengesetzten Zeichens würde im Ergebnis die Schaffung eines neuen Zeichens bedeuten, bezüglich dessen nicht übersehen werden könne, ob es in bestehende Rechte Dritter eingreife (BGH GRUR 1958, 185, 186 - Wyeth).
  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 12/72

    Geltung der Priorität einer ursprünglich geführten Firma bei Änderung der

    Daß durch Abänderungen, die die Unterscheidungskraft und Identität der Kennzeichnung nicht unberührt lassen, ein Prioritätsverlust eintritt, ist für das inländische Warenzeichenrecht anerkannt (vgl. RG GRUR 1937, 221, 227 - Mampe; BGH GRUR 1958, 185, 186 - Wyeth) und international in Art. 6 quinquies, Abschnitt C, Abs. 2 PVÜ festgehalten.
  • BPatG, 27.04.2010 - 33 W (pat) 26/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "skyline Haustechnik Vertriebs GmbH (Wort-Bildmarke)"

    Die Bestimmungen des Markengesetzes im Anmelde- und Eintragungsverfahren sind insoweit als ein zusammenhängendes und aufeinander abgestimmtes System zu verstehen, dessen innere Ausgewogenheit weder durch die Zulassung einer nachträglichen Änderung des Markenzeichens selbst (vgl. näher zu dem Grundsatz der Unveränderlichkeit der Marke: BGH GRUR 1958, 185 (186) - Wyeth; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 32 Rd. 22 ff. m. w. N.) noch durch eine nachträgliche Erweiterung des zugehörigen Verzeichnisses gestört werden darf.
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen

    Soweit die Revision einen gegenteiligen Standpunkt einnimmt und sich dabei auf die Wyeth-Entscheidung des früheren Ersten Zivilsenates (GRUR 1958, 185, 187) beruft, verkennt sie die Tragweite dieser Entscheidung.
  • BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97

    Markenschutz - Festlegung der Markenform in der Anmeldung, Fehlende

  • BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 1/64

    Nevada-Skibindung

  • BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 74/64

    Löschungsklage gegen das Zeichen in seiner eingetragenen Gestalt - Übernahme

  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 23/69

    Anforderungen an Zusätze der Etiketten, von in Deutschland hergestellten

  • BPatG, 16.08.2005 - 33 W (pat) 446/02
  • BGH, 09.06.1972 - I ZR 4/71

    Verwendung eines Adelsnamens in der Firmenbezeichnung - Irreführung durch

  • BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63

    Verwendung der Bezeichnung "multikord" - Beruteilung des Bestehens einer

  • BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 187/61
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