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   BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,72
BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04 (https://dejure.org/2007,72)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2007 - I ZR 137/04 (https://dejure.org/2007,72)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - I ZR 137/04 (https://dejure.org/2007,72)
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Volltextveröffentlichungen (26)

  • lexetius.com

    Euro Telekom

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Euro Telekom - Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stelltnicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets imgeschäftlichen Verkehr handelt.

  • markenmagazin:recht

    § 14 MarkenG; § 15 MarkenG
    Euro Telekom

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Euro Telekom

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Euro Telekom

  • Telemedicus

    Euro Telekom

  • webshoprecht.de

    Zur isolierten Verwendung eines Zeichens als Herkunftsbezeichnung für eine bestimmte Firma (Telekom)

  • webshoprecht.de

    Zur isolierten Verwendung eines Zeichens als Herkunftsbezeichnung für eine bestimmte Firma (Telekom)

  • beckmannundnorda.de

    Halten einer Domain durch eine juristische Person des Handelsrechts ist nicht automatisch eine Markenrechtsverletzung - Euro Telekom

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Telekom ./. Euro Telekom

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bezeichnung "Euro Telekom Deutschland GmbH" zur Kennzeichnung eines Unternehmens; Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts als Zeichenbenutzung; Unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder ...

  • kanzlei.biz

    Zur Verwechslungsfähigkeit des Begriffs Telekom

  • czarnetzki.eu PDF

    Verwechslungsfähigkeit einer Domain mit einem Unternehmenskennzeichen euro-telekom.de

  • online-und-recht.de

    Euro Telekom

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 15 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 15 § 14 Abs. 2 Nr. 2
    "Euro Telekom"; Verletzung von Markenrechten durch das Halten eines Domain-Namens; Benutzung des Wortes Telekom in einem Unternehmenskennzeichen

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 15 § 14 Abs. 2 Nr. 2
    "Euro Telekom"; Verletzung von Markenrechten durch das Halten eines Domain-Namens; Benutzung des Wortes Telekom in einem Unternehmenskennzeichen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Euro Telekom

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    IT-Recht - Halten eines Domain-Namens durch jur. Person als Zeichenbenutzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Isolierte Verwendung eines Zeichens als Herkunftsbezeichnung für eine bestimmte Firma (Telekom)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Grundsätzlich kein Löschungsanspruch des Markeninhabers gegenüber dem Inhaber einer Domain - Gleichklang des deutschen und des österreichischen Rechts

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Halten eines Domain-Namens durch juristische Person nicht immer Markenverletzung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zwischen "Telekom" und "Euro Telekom" besteht Verwechslungsgefahr

  • bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    Markenrecht - Internetrecht - Halten eines Domain- Namens als Zeichenbenutzung im geschäftlichen Verkehr

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Telekom" deutet auf "Deutsche Telekom AG" hin

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Kein grundsätzlicher Löschungsanspruch gegen Domaininhaber aus Marke

  • aid24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verwechslungsgefahr zwischen deutscher Telekom AG und der Euro-Telekom GmbH!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Halten eines Domain-Namens durch juristische Person nicht immer Markenverletzung

  • 123recht.net (Kurzinformation, 30.8.2007)

    Verwechslungsgefahr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 888
  • MMR 2007, 702
  • MIR 2007, Dok. 322
  • K&R 2007, 524
 
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Wird zitiert von ... (110)

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Ein Anspruch auf Löschung einer Marke oder eines Unternehmenskennzeichens setzt voraus, dass schon das Halten des Domainnamens für sich gesehen notwendig die Voraussetzungen einer Verletzung der Marke oder des Unternehmenskennzeichens erfüllt (BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 317/99, GRUR 2002, 706, 708 = WRP 2002, 691 - vossius.de; Urteil vom 19. Juli 2007 - I ZR 137/04, GRUR 2007, 888 Rn. 13 = WRP 2007, 1193 - Euro Telekom; Urteil vom 13. März 2008 - I ZR 151/05, GRUR 2008, 912 Rn. 37 = WRP 2008, 1353 - Metrosex; Urteil vom 19. Februar 2009 - I ZR 135/06, GRUR 2009, 685 Rn. 36 = WRP 2009, 803 - ahd.de; Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 102/07, GRUR 2010, 235 Rn. 24 = WRP 2010, 381 - AIDA/AIDU).

    Hierfür ist Voraussetzung, dass jedwede Belegung der unter dem Domainnamen betriebenen Webseite eine Verletzungshandlung darstellt, also auch eine Verwendung außerhalb der Branchennähe des Unternehmenskennzeichens der Klägerin bzw. des Warenähnlichkeitsbereichs ihrer Marke, hier also außerhalb der von der Klägerin vorgetragenen Bereithaltung für elektronische Werbeverweise auf Angebote von Konkurrenten der Klägerin (vgl. BGH, GRUR 2007, 888 Rn. 13, 31 - Euro Telekom; GRUR 2009, 685 Rn. 36 - ahd.de; GRUR 2010, 235 Rn. 24 - AIDA/AIDU).

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    (1) Aus der Tatsache, dass die Domainnamen von der Beklagten als einem kaufmännischen Unternehmen angemeldet worden sind, kann nicht hergeleitet werden, dass bei einer Verwendung der Domainnamen neben dem Handeln im geschäftlichen Verkehr notwendig auch die weiteren Voraussetzungen der § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2 MarkenG erfüllt sind (vgl. BGH, Urt. v. 19.7.2007 - I ZR 137/04, GRUR 2007, 888 Tz. 13 = WRP 2007, 1193 - Euro Telekom).

    Das bloße Halten der Domainnamen durch die Beklagte ist, auch wenn die Beklagte als juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt, nicht schon für sich gesehen eine Rechtsverletzung (vgl. BGH GRUR 2007, 888 Tz. 13 - Euro Telekom).

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 202/14

    Zum Werktitelschutz von Smartphone-Apps

    Dementsprechend wird angenommen, dass eine Verkehrsdurchsetzung von glatt beschreibenden Unternehmenskennzeichen nach § 5 Abs. 2 MarkenG anhand eines Meinungsforschungsgutachtens nur angenommen werden kann, wenn ein Zuordnungsgrad von mindestens 50% erreicht wird (vgl. OLG Dresden, MMR 2015, 193, 194; Weiler in BeckOK MarkenR aaO § 5 Rn. 96, 97; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 5 Rn. 54; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - I ZR 137/04, GRUR 2007, 888 Rn. 19 = WRP 2007, 1193 - Euro Telekom: 60% ausreichend).
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