Rechtsprechung
BGH, 14.01.2010 - I ZR 138/07 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Zimtkapseln
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Zimtkapseln
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 AMG, § 21 AMG, § 3a HeilMWerbG, § 4 Nr 11 UWG
Heilmittelwerbung: Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln - Zimtkapseln - webshoprecht.de
Auch ein häufig einzunehmendes Erzeugnis kann ein Lebensmittel und nicht ein Arzneimittel sein (Diabetruw® Zimtkapseln)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einstufung von Zimtkapseln als Lebensmittel oder Arzneimittel; Bestimmung des Begriffs des Funktionsarzneimittels mit Hilfe des europarechtlichen Arzneimittelbegriffs; Auswirkungen auf den Stoffwechsel als maßgebliches Kriterium bei der Einstufung eines aus einem in ...
- rewis.io
Heilmittelwerbung: Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln - Zimtkapseln
- ra.de
- rewis.io
Heilmittelwerbung: Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln - Zimtkapseln
- kanzlei.biz
Zimtkapseln: Zur Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 11; HWG § 3a; AMG § 2; AMG § 21
Einstufung von Zimtkapseln als Lebensmittel oder Arzneimittel; Bestimmung des Begriffs des Funktionsarzneimittels mit Hilfe des europarechtlichen Arzneimittelbegriffs; Auswirkungen auf den Stoffwechsel als maßgebliches Kriterium bei der Einstufung eines aus einem in ... - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zimtkapseln
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nahrungsergänzungsmittel ist kein Arzneimittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Zur Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln - Zimtkapseln - Nahrungsergänzungsmittel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zimt ist doch keine Medizin
- lto.de (Kurzinformation)
Kanzleien - Ende des Zimtkriegs
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zimtkapseln fallen nicht unter heilmittelrechtlichen Arzneimittelbegriff
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zimtkapseln sind nicht unbedingt als Arzneimittel einzustufen
- eep-law.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Zimtkapseln
- eep-law.de
, S. 6 (Kurzinformation)
Zimtkapseln
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Zimtkapseln sind kein Arzneimittel
- rechtsanwalt-alexander-mummenhoff.de (Kurzinformation)
Zum Begriff des Funktionsarzneimittels
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 06.12.2006 - 16 O 181/04
- OLG Hamm, 07.08.2007 - 4 U 194/06
- BGH, 14.01.2010 - I ZR 138/07
Papierfundstellen
- GRUR 2010, 259
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08
Preiswerbung ohne Umsatzsteuer
Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es andernfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urt. v. 29.7.2009 - I ZR 77/07, WRP 2010, 518 Tz. 8 - EKW-Steuerberater; Urt. v. 14.1.2010 - I ZR 138/07, GRUR 2010, 259 Tz. 13 = WRP 2010, 374 - Zimtkapseln). - BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09
Leistungspakete im Preisvergleich
Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es andernfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 138/07, GRUR 2010, 259 Rn. 13 = WRP 2010, 374 - Zimtkapseln;… Urteil vom 10. Juni 2010 - I ZR 42/08, GRUR 2011, 85 Rn. 15 = WRP 2011, 63 - Praxis aktuell, mwN). - BGH, 01.07.2010 - I ZR 19/08
Ginkgo-Extrakt
Die pharmakologischen Eigenschaften eines Erzeugnisses sind dabei der Faktor, auf dessen Grundlage - ausgehend von den Wirkungsmöglichkeiten des Erzeugnisses - zu beurteilen ist, ob dieses im oder am menschlichen Körper zur Erstellung einer ärztlichen Diagnose oder zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen angewandt werden kann (…EuGH, Urt. v. 30.4.2009 - C-27/08, Slg. 2009, I-3785 = GRUR 2009, 790 Tz. 20 = WRP 2009, 728 - BIOS Naturprodukte/Saarland, m.w.N.; BGH, Urt. v. 14.1.2010 - I ZR 138/07, GRUR 2010, 259 Tz. 15 = WRP 2010, 374 - Zimtkapseln).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1376/17
Melatoninkapseln sind nicht generell Arzneimittel
vgl. EuGH, Urteil vom 15. November 2007 - C-319/05 (Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland, Knoblauchkapseln) -, juris, Rn. 68; siehe auch BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 138/07 -, juris, Rn. 20. - KG, 11.02.2020 - 5 U 58/16 Dabei ist nicht entscheidend, ob der Verbraucher eine betreffende Menge schon im Rahmen seiner normalen Ernährungsgewohnheiten tatsächlich aufnimmt: Es kommt darauf an, ob der Verzehr einer solchen Menge zur Herbeiführung der jeweiligen physiologischen Wirkungen im Einzelfall noch angemessen wäre und nicht etwa (auf Dauer) zu schädlichen Nebenwirkungen führen würde (BGH; GRUR 2010, 259 juris Rn. 20 - Zimtkapseln;… Müller, aaO, § 2 Rn. 99;… Kloesel/Cyran, aaO, § 2 AMG Anm. 65b).
- LG München I, 26.04.2016 - 33 O 5198/14
Zulassung, Abmahnkosten, Arzneimittel, Unterlassungsanspruch, Wirksamkeit, …
Der Begriff des Funktionsarzneimittels ist dabei im Sinne des europarechtlichen Arzneimittelbegriffes zu bestimmen; die Beurteilung hat unter Berücksichtigung aller Merkmale, insbesondere der Zusammensetzung, der pharmakologischen, immunologischen und der metabolischen Eigenschaften, wie sie sich beim Stand der Wissenschaft feststellen lassen, der Modalitäten seines Gebrauchs, dem Umfang seiner Verbreitung, seiner Bekanntheit bei den Verbrauchern sowie der Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann, zu erfolgen (BGH, GRUR 2010, 259, 260 Rn. 14 - Zimtkapseln, EuGH GRUR 2008, 271, 272 Rn. 55 - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel).Die pharmakologischen Eigenschaften eines Erzeugnisses sind dabei der Faktor, auf dessen Grundlage - ausgehend von den Wirkungsmöglichkeiten des Erzeugnisses - zu beurteilen ist, ob dieses im oder am menschlichen Körper zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen angewandt werden kann (BGH, GRUR 2010, 259, 260 Rn. 14 - Zimtkapseln).
Der Begriff des Funktionsarzneimittel soll nur diejenigen Erzeugnisse erfassen, deren pharmakologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wieder herzustellen, zu bessern oder zu beeinflussen (BGH, GRUR 2010, 259, 260 Rn. 15 - Zimtkapseln, EuGH GRUR 2008, 271, 272 Rn. 61 - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel).
Enthält ein Produkt im Wesentlichen einen Stoff, der auch in einem Lebensmittel in dessen natürlichen Zustand vorhanden ist, so gehen von ihm keine nennenswerten Auswirkungen auf den Stoffwechsel aus, wenn bei einem normalen Gebrauch des fraglichen Erzeugnisses seine Auswirkungen auf die physiologischen Funktionen nicht über die Wirkungen hinausgehen, die ein in angemessener Menge verzehrtes Lebensmittel auf diese Funktionen haben kann (BGH, GRUR 2010, 259, 260 Rn. 15 - Zimtkapseln).
Ob dies den in Deutschland üblichen Verzehrgewohnheiten entspricht oder ernährungsphysiologisch sinnvoll erscheint, ist für die rechtliche Beurteilung des streitgegenständlichen Produkts irrelevant (vgl. BGH GRUR 2010, 259, 261 - Zimtkapseln).
- VG Köln, 02.04.2012 - 7 K 3169/11
E-Zigarette ist kein Arzneimittel
Dies werde auch durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BGH, Urteil vom 14.01.2010 - I ZR 138/07 - und BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 3 C 21.06 - u. a.). - OLG Frankfurt, 11.03.2021 - 6 U 2/15
Einschlaf-Kapseln mit Zusatz von 0,5 mg Melatonin und empfohlener …
Die Beurteilung hat unter Berücksichtigung aller Merkmale zu erfolgen, insbesondere der Zusammensetzung, der pharmakologischen, immunologischen und der metabolischen Eigenschaften, wie sie sich beim Stand der Wissenschaft feststellen lassen, der Modalitäten seines Gebrauchs, den Umfang seiner Verbreitung, seiner Bekanntheit bei den Verbrauchern sowie der Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann (BGH GRUR 2010, 259, 260 Rn 14 - Zimtkapseln; EuGH GRUR 2008, 271, 272, Rn 55 - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel).Der Begriff des Funktionsarzneimittels soll nur diejenigen Erzeugnisse erfassen, deren pharmakologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wiederherzustellen, zu bessern oder zu beeinflussen (BGH GRUR 2010, 259, 260, Rn 15 - Zimtkapseln; EuGH GRUR 2008, 271, 272, Rn 61 - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel).
- OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 U 87/09
Markenverletzungsverfahren: Kennzeichnungskraft der Marke "H 15"; angesprochene …
Auch ist die Bedeutung der Abgrenzung von Funktionsarzneimitteln etwa zu Lebensmitteln (vgl. BGH GRUR 2010, 259 [Tz. 15] - Zimtkapseln ; EuGH GRUR 2009, 511 [Tz. 40 und 41] - Hecht-Pharma ) wichtig und als Streitpunkt den Fachkreisen gewiss nicht unvertraut. - VG Minden, 14.05.2008 - 7 K 727/06
Zimtkapseln sind Arzneimittel
Revisionsverfahrens, welches beim BGH unter dem Aktenzeichen I ZR 138/07 geführt wird. - VG Hamburg, 30.10.2013 - 15 E 3327/13
Untersagung des Handels mit Arzneimitteln - hier Kürbissamen