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   BGH, 13.10.1983 - I ZR 138/81   

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https://dejure.org/1983,3609
BGH, 13.10.1983 - I ZR 138/81 (https://dejure.org/1983,3609)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1983 - I ZR 138/81 (https://dejure.org/1983,3609)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1983 - I ZR 138/81 (https://dejure.org/1983,3609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrieb eigener Zusatzgeräte zu einer fremden Hauptware - Vorliegen eines unlauteren Wettbewerbs auf Grund der Beeinträchtigung des Herstellers der Hauptware bei dem Absatz eigener Zusatzgeräte - Vorliegen eines unlauteren Wettbewerbs wegen Entwertung der Hauptware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 642
  • GRUR 1984, 282
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - I ZR 138/81
    Anders als in dem der Klemmbausteine-Entscheidung (BGHZ 41, 55) zugrundeliegenden Fall sei daher auch kein Nachahmungstatbestand gegeben.

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Herstellung und der Vertrieb von Zusatzgeräten, die zu den Erzeugnissen eines Wettbewerbers passen, für sich gesehen grundsätzlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BGHZ 27, 264, 268; BGHZ 41, 55, 58 - Klemmbausteine; BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät; GRUR 1976, 434, 436 - Merkmalklötze; GRUR 1977, 666 f - Einbauleuchten).

    Die Revision beruft sich ohne Erfolg auf den Gesichtspunkt des "Einschiebens in eine fremde Serie" entsprechend den Rechtsgrundsätzen der Klemmbausteine-Entscheidung des erkennenden Senats (BGHZ 41, 55, 57 ff).

  • BGH, 12.11.1957 - I ZR 44/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - I ZR 138/81
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Herstellung und der Vertrieb von Zusatzgeräten, die zu den Erzeugnissen eines Wettbewerbers passen, für sich gesehen grundsätzlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BGHZ 27, 264, 268; BGHZ 41, 55, 58 - Klemmbausteine; BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät; GRUR 1976, 434, 436 - Merkmalklötze; GRUR 1977, 666 f - Einbauleuchten).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Tatsache, daß die Beklagte bei der Werbung für den Konverter auf die Verwendbarkeit für LEICA-Kameras hingewiesen hat; denn dies ist nach den tatrichterlichen Feststellungen erkennbar keine Herkunftsbezeichnung, sondern nur eine Information über den Verwendungszweck, wie sie bei Zusatzgeräten für Erzeugnisse bestimmter fremder Hersteller notwendig und daher hinzunehmen ist (vgl. BGH GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät).

  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79

    Wettbewerbswidrige Steuerberatung durch Unternehmensberater

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - I ZR 138/81
    Nachdem die Klägerin im Revisionsverfahren nicht vertreten war, war durch Versäumnisurteil über die von der Beklagten eingelegte Revision zu entscheiden (BGHZ 37, 79; Senat in GRUR 1981, 428 - Unternehmensbetreuung).
  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 128/61

    - Zahnprothese-Pflegemittel -, Werbung mit Konkurrenzerzeugnissen, Beipacken

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - I ZR 138/81
    Vielmehr liegt das Eindringen in den Kundenkreis eines Konkurrenten im Wesen des freien Wettbewerbs und ist selbst dann nicht als in unlauterer Weise behindernd oder als "parasitär" anzusehen, wenn der Konkurrent bei den Kunden das Bedürfnis für dieses Produkt erstmalig geweckt hat (vgl. BGH GRUR 1963, 197, 200 f - Zahnprothesen-Pflegemittel).
  • BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - I ZR 138/81
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Herstellung und der Vertrieb von Zusatzgeräten, die zu den Erzeugnissen eines Wettbewerbers passen, für sich gesehen grundsätzlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BGHZ 27, 264, 268; BGHZ 41, 55, 58 - Klemmbausteine; BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät; GRUR 1976, 434, 436 - Merkmalklötze; GRUR 1977, 666 f - Einbauleuchten).
  • BGH, 20.02.1976 - I ZR 64/74

    Merkmalklötze

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - I ZR 138/81
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Herstellung und der Vertrieb von Zusatzgeräten, die zu den Erzeugnissen eines Wettbewerbers passen, für sich gesehen grundsätzlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BGHZ 27, 264, 268; BGHZ 41, 55, 58 - Klemmbausteine; BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät; GRUR 1976, 434, 436 - Merkmalklötze; GRUR 1977, 666 f - Einbauleuchten).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - I ZR 138/81
    Nachdem die Klägerin im Revisionsverfahren nicht vertreten war, war durch Versäumnisurteil über die von der Beklagten eingelegte Revision zu entscheiden (BGHZ 37, 79; Senat in GRUR 1981, 428 - Unternehmensbetreuung).
  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - I ZR 138/81
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Herstellung und der Vertrieb von Zusatzgeräten, die zu den Erzeugnissen eines Wettbewerbers passen, für sich gesehen grundsätzlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BGHZ 27, 264, 268; BGHZ 41, 55, 58 - Klemmbausteine; BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät; GRUR 1976, 434, 436 - Merkmalklötze; GRUR 1977, 666 f - Einbauleuchten).
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    (1) Der Vertrieb von Zusatzprodukten, die zu den Erzeugnissen eines Wettbewerbers passen und ihnen einen zusätzlichen, durch die Erzeugnisse selbst nicht erreichbaren Nutzen verschaffen, ist als solcher grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1983 - I ZR 138/81, GRUR 1984, 282 f. = WRP 1984, 256 - Telekonverter; zu § 4 Nr. 9 UWG aF [jetzt § 4 Nr. 3 UWG] vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - I ZR 136/11, GRUR 2013, 951 Rn. 36 f. = WRP 2013, 1188 - Regalsystem; Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 21/12, GRUR 1013, 1052 Rn. 42 = WRP 2013, 1339 - Einkaufswagen III).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Dies hat der Senat schon mehrfach im Zusammenhang mit der Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör für fremde Erzeugnisse ausgesprochen (vgl. BGH GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen; Urt. v. 20.2.1976 - I ZR 64/74, GRUR 1976, 434, 436 = WRP 1976, 308 - Merkmalklötze; GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten; Urt. v. 13.10.1983 - I ZR 138/81, GRUR 1984, 282 f. = WRP 1984, 256 - Telekonverter; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 50/88, GRUR 1990, 528, 530 - Rollen-Clips; Urt. v. 28.3.1996 - I ZR 39/94, GRUR 1996, 781, 782 = WRP 1996, 713 - Verbrauchsmaterialien).

    Dies liefe auf einen ungerechtfertigten Bestandsschutz für die Kundenbeziehungen der Klägerin hinaus (vgl. BGH GRUR 1984, 282, 283 - Telekonverter; für Betonschalungselemente ÖOGH GRUR Int. 1999, 89, 90).

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn Sicherheitsanforderungen nicht berührt sind und der Verkehr beim Auftreten einer Qualitätsbeeinträchtigung der aus verschiedenen Produkten gebildeten Funktionseinheit klar und eindeutig erkennen kann, daß diese nicht aus den Komponenten der Originalware herrührt, sondern ausschließlich auf dem kompatiblen Austauschprodukt des Mitbewerbers beruht (vgl. BGH GRUR 1984, 282, 283 - Telekonverter).

  • LG Berlin, 08.11.2011 - 16 O 255/10

    Geltung der GPL

    Hierin liegt eine die Interessen der Antragstellerin spürbar beeinträchtigende geschäftliche Handlung im Sinne einer rufschädigenden Entwertung des Produkts der Antragstellerin (vgl. hierzu BGH, GRUR 1984, 282 - Telekonverter - Rn. 15 nach juris).
  • BGH, 15.01.1998 - I ZR 259/95

    "VENUS MULTI"; Umbau eines nicht mehr als Geldspielgerät zugelassenen

    Durch die Gegenüberstellung der eigenen Kennzeichnung als die neue Marke des umgebauten Geräts ist es der Lebenserfahrung nach ausgeschlossen, daß der Verkehr die Marke der Klägerin als Mittel der Kennzeichnung des nunmehr in Verkehr gebrachten, zum Punktespielgerät umgebauten Produkts ansieht (vgl. auch BGH, Urt. v. 12.11.1957 - I ZR 44/56, GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät; Urt. v. 13.10.1983 - I ZR 138/81, GRUR 1984, 282, 283 = WRP 1984, 256 - Teleconverter; Urt. v. 28.3. 1996 - I ZR 39/94, GRUR 1996, 781, 782 = WRP 1996, 713 - Verbrauchsmaterialien).
  • KG, 06.09.2010 - 24 U 71/10

    Urherrecht - Open-Source-Software

    Hierin liegt eine die Interessen der Antragstellerin spürbar beeinträchtigende geschäftliche Handlung im Sinne einer rufschädigenden Entwertung des Produkts der Antragstellerin (vgl. hierzu BGH, GRUR 1984, 282 - Telekonverter - Rdnr. 15 nach juris).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 50/88

    Rollen-Clips - Nachahmen

    Andererseits kann jedoch - was das Berufungsgericht ebenfalls nicht verkannt hat - der vorliegende Sachverhalt auch nicht ohne weiteres den Fällen zugeordnet werden, in denen die Rechtsprechung bislang - wie bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren für den Ersatz oder den Instandsetzungsbedarf oder als schlichtes Zubehör einer fremden Ware - von der grundsätzlichen Zulässigkeit des Nachbaus ausgegangen ist (vgl. BGH, Urt. v. 15.05.1968 - I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen m.w.N.; Urt. v. 20.02.1976 - I ZR 64/74, GRUR 1976, 434, 436 = WRP 1976, 308 - Merkmalklötze; Urt. v. 11.02.1977 - I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten; Urt. v. 13.10.1983 - I ZR 138/81, GRUR 1984, 282 f = WRP 1984, 156 - Telekonverter).
  • OLG München, 14.07.1993 - 29 U 4400/92

    Verletzung der Kennzeichnungsrechte des Fahrzeugherstellers durch

    So ist es insbesondere grundsätzlich erlaubt, Ersatzteile für fremde Erzeugnisse herzustellen und unter Angabe ihrer Eignung zu vertreiben (BGH GRUR 1984, 282 "Teleconverter" (für Leica)).
  • OLG Stuttgart, 10.02.1989 - 2 U 290/88

    Wettbewerbswidrigkeit bei Beeinträchtigung eines Mitbewerbers durch

    Die Antragsgegner können sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen, welche die Herstellung und den Vertrieb von Zusatzgeräten zu Konkurrenzprodukten grundsätzlich zuläßt (vgl. BGH DB 1984 S. 709 = GRUR 1984 S. 282 f. -- Telekonverter).
  • LG Köln, 21.02.2012 - 33 O 86/08

    Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen unlauterer Nachahmung eines

    Auf das Kompatibilitätsinteresse der Abnehmer kann sich der Nachahmer indes dann nicht berufen, wenn sein Produkt für den Austausch nicht geeignet ist, also die Erwartungen an das Originalprodukt hinsichtlich Qualität und Sicherheit nicht erfüllt (BGH, GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen; GRUR 2000, 521, 527 - Modulgerüst I) und wenn der Verkehr beim Auftreten einer Beeinträchtigung der aus verschiedenen Produkten gebildeten Funktionseinheit auch nicht klar und eindeutig erkennen kann, dass diese nicht aus Komponenten der Originalware herrührt, sondern etwa ausschließlich aus dem kompatiblen Austauschprodukt des Nachahmers (BGH, GRUR 1984, 282, 283 - Telekonverter; GRUR 2000, 521, 527 - Modulgerüst I).
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