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   BGH, 05.12.1996 - I ZR 140/94   

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https://dejure.org/1996,2820
BGH, 05.12.1996 - I ZR 140/94 (https://dejure.org/1996,2820)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1996 - I ZR 140/94 (https://dejure.org/1996,2820)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - I ZR 140/94 (https://dejure.org/1996,2820)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Zur Frage der Irreführung durch die Aussage: "... Damit Mensch & Natur eine Chance haben!" in der Werbung eines Hersteller- und Vertriebsunternehmens für Reinigungs- und Pflegemittel.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    "Umweltfreundliche Reinigungsmittel"; Irreführung einer Werbeaussage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1192
  • GRUR 1997, 666
  • WM 1997, 2370
  • DB 1997, 2119
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87

    Umweltengel

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - I ZR 140/94
    Der Senat ist aufgrund der in anderen Verfahren getroffenen Feststellungen stets davon ausgegangen, daß es - wie den angesprochenen Verkehrskreisen bekannt ist - eine absolute Umweltverträglichkeit grundsätzlich nicht gibt, vielmehr auch bei weitgehender Berücksichtigung von Umweltschutzgesichtspunkten Restbelastungen der Umwelt verbleiben, sei es bei der Herstellung, der Verwendung oder der Entsorgung (vgl. BGHZ 105, 277, 282 Umweltengel; Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 116/92, GRUR 1994, 828, 829 - Unipor-Ziegel; Urt. v. 14.12.1995 - I ZR 213/93, GRUR 1996, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 76/94, GRUR 1996, 985, 987 - PVC-frei; auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 1 UWG Rdn. 180 ff.; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 72).

    Es kommt im Einzelfall darauf an, ob der Verkehr in der Aussage mehr als einen bloßen Hinweis auf das Angebot von allgemein umweltfreundlichen Waren und/oder auf ein allgemein umweltfreundliches Unternehmen sieht (vgl. BGHZ 105, 277, 280 Umweltengel).

    Erwartet er - was angesichts der in Rede stehenden Produkte (Reinigungs- und Pflegemittel) und trotz der reklamehaft übertriebenen Fassung des Slogans naheliegend erscheint - aufgrund der Gesamtaufmachung der Werbung, daß die Produkte der Beklagten bestimmte Eigenschaften und eine bestimmte Beschaffenheit aufweisen, die sie von einem gleichartigen, aber nicht als umweltfreundlich eingestuften Warenangebot abheben, so wird es darauf ankommen, ob die Produkte der Beklagten dieser Erwartung entsprechen (vgl. BGHZ 105, 277, 280 Umweltengel).

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 213/93

    Umweltfreundliches Bauen - Irreführung/sonst; umweltbezogene Werbung

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - I ZR 140/94
    Der Senat ist aufgrund der in anderen Verfahren getroffenen Feststellungen stets davon ausgegangen, daß es - wie den angesprochenen Verkehrskreisen bekannt ist - eine absolute Umweltverträglichkeit grundsätzlich nicht gibt, vielmehr auch bei weitgehender Berücksichtigung von Umweltschutzgesichtspunkten Restbelastungen der Umwelt verbleiben, sei es bei der Herstellung, der Verwendung oder der Entsorgung (vgl. BGHZ 105, 277, 282 Umweltengel; Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 116/92, GRUR 1994, 828, 829 - Unipor-Ziegel; Urt. v. 14.12.1995 - I ZR 213/93, GRUR 1996, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 76/94, GRUR 1996, 985, 987 - PVC-frei; auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 1 UWG Rdn. 180 ff.; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 72).

    Mit Rücksicht auf die starke emotionale Werbekraft derartiger Werbeaussagen und im Hinblick auf die Komplexität von Fragen des Umweltschutzes und des meist nur geringen sachlichen Wissensstandes des von der Werbung angesprochenen breiten Publikums über die naturwissenschaftlichen Zusammenhänge und Wechselwirkungen in diesem Bereich unterliegt eine solche Werbung aber strengen Anforderungen und weitgehenden Aufklärungspflichten (vgl. BGH GRUR 1996, 367 [BGH 14.12.1995 - I ZR 213/93] - Umweltfreundliches Bauen, m.w.N.).

    Sollte jedoch die Richtigkeit der Angaben der Beklagten nicht in Zweifel zu ziehen sein, so können sie nicht ohne weiteres als unsachliche wettbewerbswidrige Beeinflussung des Käuferpublikums gewertet werden (BGH GRUR 1996, 367, 368 [BGH 14.12.1995 - I ZR 213/93] - Umweltfreundliches Bauen; 1996, 985, 988 - PVC-frei, m.w.N.).

  • BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94

    PVC-frei - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - I ZR 140/94
    Der Senat ist aufgrund der in anderen Verfahren getroffenen Feststellungen stets davon ausgegangen, daß es - wie den angesprochenen Verkehrskreisen bekannt ist - eine absolute Umweltverträglichkeit grundsätzlich nicht gibt, vielmehr auch bei weitgehender Berücksichtigung von Umweltschutzgesichtspunkten Restbelastungen der Umwelt verbleiben, sei es bei der Herstellung, der Verwendung oder der Entsorgung (vgl. BGHZ 105, 277, 282 Umweltengel; Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 116/92, GRUR 1994, 828, 829 - Unipor-Ziegel; Urt. v. 14.12.1995 - I ZR 213/93, GRUR 1996, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 76/94, GRUR 1996, 985, 987 - PVC-frei; auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 1 UWG Rdn. 180 ff.; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 72).

    Sollte jedoch die Richtigkeit der Angaben der Beklagten nicht in Zweifel zu ziehen sein, so können sie nicht ohne weiteres als unsachliche wettbewerbswidrige Beeinflussung des Käuferpublikums gewertet werden (BGH GRUR 1996, 367, 368 [BGH 14.12.1995 - I ZR 213/93] - Umweltfreundliches Bauen; 1996, 985, 988 - PVC-frei, m.w.N.).

  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 116/92

    Unipor-Ziegel - Umweltbezogene Werbung; Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - I ZR 140/94
    Der Senat ist aufgrund der in anderen Verfahren getroffenen Feststellungen stets davon ausgegangen, daß es - wie den angesprochenen Verkehrskreisen bekannt ist - eine absolute Umweltverträglichkeit grundsätzlich nicht gibt, vielmehr auch bei weitgehender Berücksichtigung von Umweltschutzgesichtspunkten Restbelastungen der Umwelt verbleiben, sei es bei der Herstellung, der Verwendung oder der Entsorgung (vgl. BGHZ 105, 277, 282 Umweltengel; Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 116/92, GRUR 1994, 828, 829 - Unipor-Ziegel; Urt. v. 14.12.1995 - I ZR 213/93, GRUR 1996, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 76/94, GRUR 1996, 985, 987 - PVC-frei; auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 1 UWG Rdn. 180 ff.; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 72).
  • LG Stuttgart, 10.01.2022 - 36 O 92/21

    Erfolg gegen Greenwashing: Irreführende Werbung für Nachhaltigkeitsfonds

    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 1991, 546, Rn. 26, zit. nach juris - Aus Altpapier und GRUR 1997, 666, 668 - Umweltfreundliches Reinigungsmittel), der das Gericht folgt, sind an die Zulässigkeit der Werbung mit Umweltschutzbegriffen besondere Anforderungen zu stellen (so auch OLG Hamm, Urteil vom 19. August 2021 ­ I-4 U 57/21 ­, Rn. 92, juris und LG Köln, Urteil vom 07. August 2019 ­ 84 O 24/19 ­, Rn. 40, juris).
  • OLG Schleswig, 16.10.2001 - 6 U 34/01

    "Umweltfreundliche Werbung"; Kündigung eines Unterlassungsvertrages.

    Der BGH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es eine absolute Umweltverträglichkeit eines Produktes - ohne jede Restbelastung für die Umwelt - nicht gibt und der Begriff "umweltverträglich" vom Verbraucher auch nicht so verstanden wird (BGH, Urt. v. 05.12.1996 - I ZR 140/94, GRUR 1997, 666, 667 - "Umweltfreundliches Reinigungsmittel", m.w.N, vgl. auch Baumbach/Hefermehl § 1 UWG Rn. 180a).

    Der Grund, weshalb an die Werbung mit Umweltschutzbegriffen strenge Anforderungen zu stellen und weitgehende Aufklärungspflichten gebunden sind, liegt darin, dass die Verbraucher die naturwissenschaftlichen Zusammenhänge und Wechselwirkungen in diesem Bereich nicht kennen (BGH, Urt. v. 14.12.1995 - I ZR 213/93, NJW 1996, 1135, 1136 m.w.N; "Umweltfreundliches Bauen", BGH, Urt. v. 5.12.1996 - I ZR 140/94, GRUR 1997, 666, 668 - "Umweltfreundliches Reinigungsmittel").

    Von diesem Grundsatz der umfassenden Aufklärungspflicht hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit zwar vereinzelt Ausnahmen zugelassen, wenn dem Verbraucher das Ausmaß der durch das Produkt entstehenden Schäden bekannt war (BGH, Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 116/92, GRUR 1994, 828, 829 - "Unipor-Ziegel", BGH, Urt. v. 5.12.1996 - I ZR 140/94, GRUR 1997, 666, 668 - "Umweltfreundliches Reinigungsmittel").

  • LG Düsseldorf, 24.03.2023 - 38 O 92/22
    Solche Werbung ist angesichts vielfach unscharfer und mit unterschiedlichen Erwartungen und Vorstellungen verknüpfter Begrifflichkeiten sowie des verbreitet nur geringen sachlichen Wissensstandes des allgemeinen Publikums über naturwissenschaftliche Zusammenhänge und Wechselwirkungen mit einer erhöhten Irreführungsgefahr verbunden, was eine Beurteilung nach strengen Maßstäben und die Annahme weitgehender Aufklärungspflichten rechtfertigt, die dem Aufklärungsbedürfnis des angesprochenen Verkehrs über Bedeutung und Inhalt der verwendeten Begriffe Rechnung tragen und deutlich sichtbar herausgestellte aufklärende Hinweise erfordern (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1988 - I ZR 219/87 - Umweltengel, NJW 1989, 711 [unter II 2 a]; Urteil vom 5. Dezember 1996 - I ZR 140/94 - umweltfreundliches Reinigungsmittel, GRUR 1997, 666 [unter II 2 b]; OLG Hamm, Urteil vom 19. August 2021 - 4 U 57/21, GRUR-RS 2021, 31137 [unter II 2 c jj (1)]; s.a. Abschnitt 4.1.1 und 4.1.1.2 bis 4.1.1.4 der Leitlinien zur Auslegung und Anwendung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt, Bekanntmachung der Kommission, ABl.
  • OLG Frankfurt, 12.11.2003 - 6 W 183/03

    Kein Wettbewerbsverstoß durch Aussage "Flüssiggas ist umweltfreundlich"

    Auch eine Werbeaussage, in der ein konkreter Umweltbezug nicht (ausdrücklich) hergestellt wird, muss nicht wegen der Allgemeinheit der Aussage stets irreführend sein (BGH, GRUR 1997, 666, 668 - Umweltfreundliches Reinigungsmittel).

    Eine "absolute Umweltverträglichkeit' erwartet der Verkehr in der Regel ohnehin nicht (vgl. BGH, GRUR 1997, 666, 667 - Umweltfreundliches Reinigungsmittel).

  • LG Köln, 07.08.2019 - 84 O 24/19
    Der Umweltwerbung wohnt eine starke emotionale Werbekraft inne, für die Verbraucher besonders empfänglich sind (BGH GRUR 1997, 666, 668 - Umweltfreundliches Reinigungsmittel, BGH GRUR 1991, 546, 547 - aus Altpapier).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2008 - 6 U 224/02

    Irreführende Werbeangaben für Chemikalien zur Restölbeseitigung

    Maßgebend ist die durch die jeweilige Werbung hervorgerufene Verkehrserwartung, wobei davon auszugehen ist, dass die angesprochenen Verkehrskreise eine "absolute Umweltverträglichkeit" in der Regel nicht erwarten (BGH, GRUR 1997, 666, 667 - Umweltfreundliches Reinigungsmittel).
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