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   BGH, 01.10.1980 - I ZR 142/78   

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https://dejure.org/1980,1641
BGH, 01.10.1980 - I ZR 142/78 (https://dejure.org/1980,1641)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1980 - I ZR 142/78 (https://dejure.org/1980,1641)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1980 - I ZR 142/78 (https://dejure.org/1980,1641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verband zur Förderung gewerblicher Interessen - Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige in einer Tageszeitung - Eindruck einer unzulässigen Sonderveranstaltung - Verwendung von "Mondpreisen" als Verstoß gegen das Verbot irreführender Werbung - "Unverbindliche ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 381
  • GRUR 1981, 137
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

    Auszug aus BGH, 01.10.1980 - I ZR 142/78
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, wovon auch das Berufungsgericht ausgeht, daß ein Einzelhändler grundsätzlich - ohne damit gegen die §§ 1,3 UWG zu verstoßen - in seiner Werbung auf eine Preisempfehlung des Herstellers Bezug nehmen darf, um auf die Vorteilhaftigkeit des von ihm tatsächlich geforderten Preises hinzuweisen (vgl. BGHZ 42, 134 ff [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] = GRUR 1965, 96 - 20 % unter dem empfohlenen Richtpreis).

    Allerdings sind gewisse Fehldeutungen, die insbesondere in der Zeit der Durchsetzung des Rechtsinstituts der Preisempfehlung im Verkehr unvermeidlich waren und deren Beachtung diese Durchsetzung beeinträchtigt haben würden, von der Rechtsprechung als nicht schutzwürdig behandelt worden, wie etwa die Vorstellung, es handle sich dabei um verbindlich vorgeschriebene Preise oder diese Preise würden jedenfalls in der Praxis allgemein eingehalten (BGHZ 42, 141, 144) [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] .

    Wäre sie aber in dem Sinne getroffen worden, daß nicht unerhebliche Teile des Verkehrs die vollständige Einhaltung erwarteten, so wäre in Anwendung der Grundsätze des Urteils vom 10. Juni 1964 (BGHZ 42, 134, 138, 139) [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] eine solche Fehlvorstellung mit Rücksicht auf das Wesen des Instituts der Preisempfehlung nicht schutzwürdig.

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 69/77

    Werbende Bezugnahme eines Händlers auf eine unverbindliche Preisempfehlung -

    Auszug aus BGH, 01.10.1980 - I ZR 142/78
    An diesem Grundsatz hat sich auch nach dem Inkrafttreten der 3. GWB-Novelle nichts geändert, die in § 38 a GWB das Institut der Preisempfehlung ausdrücklich im Gesetz verankert und näher geregelt hat (vgl. BGH GRUR 1980, 108 - "unter empf. Preis").

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 28. September 1979 (GRUR 1980, 108 "unter empf. Preis") ausgeführt hat, kommt es für die Frage der Irreführung im Sinn des § 3 UWG nicht darauf an, ob in der Händlerwerbung der in § 38 a GWB verwendete Wortlaut "Unverbindliche Preisempfehlung" benutzt wird, sondern darauf, ob die tatsächlich verwendete Beschreibung der Preisempfehlung unrichtige Vorstellungen hervorzurufen geeignet ist.

  • BGH, 05.01.1966 - Ib ZR 23/64

    Preisgegenüberstellung mit Richtpreisen

    Auszug aus BGH, 01.10.1980 - I ZR 142/78
    Als schutzwürdig wurde dagegen u.a. die Vorstellung angesehen, der höhere - empfohlene - Preis sei von dem empfehlenden Hersteller aufgrund einer gewissenhaften Kalkulation als angemessener durchschnittlicher Verbraucherpreis errechnet, stelle insbesondere keinen willkürlichen Fantasiepreis ("Mondpreis") dar, sowie die weitere Annahme, der empfohlene Preis übersteige im Zeitpunkt der Gegenüberstellung den auf dem Markt üblich gewordenen Preis für das Erzeugnis nicht in einem solchen Maße, daß er nicht mehr ernsthaft als Grundlage für die Preisgestaltung des Einzelhandels in Betracht komme (BGHZ 45, 115 ff = GRUR 1966, 327 ff - Richtpreiswerbung I).
  • BGH, 07.12.2006 - I ZR 271/03

    UVP

    Andererseits wurde eine Irreführung nicht allein deswegen bejaht, weil eine Preisempfehlung wie beispielsweise in der Angabe "Preisempfehlungen namhafter deutscher Hersteller" nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet worden war (vgl. BGH, Urt. v. 1.10.1980 - I ZR 142/78, GRUR 1981, 137, 139 - Tapetenpreisempfehlung).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01

    Mondpreise?

    Die Revision hat nicht aufzeigen können, daß das Berufungsgericht relevantes tatsächliches Vorbringen zu den maßgeblichen Marktverhältnissen im Einzelhandel mit Unterhaltungselektronik (vgl. BGH, Urt. v. 1.10.1980 - I ZR 142/78, GRUR 1981, 137, 139 = WRP 1981, 86 - Tapetenpreisempfehlung), insbesondere zur Preisgestaltung der Wettbewerber, übergangen habe.
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97

    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

    Preis; Urt. v. 1.10.1980 - I ZR 142/78, GRUR 1981, 137, 138 = WRP 1981, 86 - Tapetenpreisempfehlung).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 111/81

    Vorliegen einer irreführenden Werbeanzeige mit Bezugnahme auf empfohlene Preise -

    An diesem Grundsatz hat sich auch nichts dadurch geändert, daß mit der GWB-Novelle vom 3.8.1973 in § 38 a Abs. 1 GWB das Institut der Preisempfehlung ausdrücklich im Gesetz verankert und an die dort niedergelegten Merkmale gebunden worden ist (vgl. BGH GRUR 1980, 108 - ... unter empf. Preis; 1981, 137, 138 - Tapetenpreisempfehlung).

    Außerdem muß die Empfehlung des Herstellers aufgrund ernsthafter Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis errechnet worden sein und im Zeitpunkt der Preisgegenüberstellung noch tatsächlich als Verbraucherpreis in Betracht kommen (vgl. BGHZ 45, 115; BGH GRUR 1980, 108 und 1981, 137, 138 f).

    Die Frage der Irreführung kann nämlich nicht danach beurteilt werden, ob der Hinweis durch eine ganz bestimmte Formulierung erfolgt, sondern allein danach, ob die tatsächlich verwendete Beschreibung der Preisempfehlung unrichtige Vorstellungen hervorruft oder nicht (BGH GRUR 1980, 108, 109 und GRUR 1981, 137, 139 unter III).

    In der hier verwendeten voll ausgeschriebenen Wortfolge werden "empfohlene" Preise entsprechend dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht als verbindlich vorgeschrieben verstanden; denn nach normalem Verständnis ist ein Empfehlen eindeutig ein Vorschlag oder Anraten, nicht aber ein Anordnen (vgl. GRUR 1981, 137, 139 unter III).

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Dementsprechend hat der Senat auch in seiner bisherigem Rechtsprechung die werbende Bezugnahme des Händlers auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers unter dem Gesichtspunkt des § 1 Abs. 1 Satz 1 PreisangabenVO nicht als wettbewerbswidrig beanstandet (vgl. BGH GRUR 1980, 108, 109 = WRP 1980, 72, 73 "... unter empf. Preis"; GRUR 1981, 137, 138 - WRP 1981, 86, 87 - Tapetenpreisempfehlung).

    Preis"; GRUR 1981, 137, 138 - WRP 1981, 86, 87 - Tapetenpreisempfehlung; so auch schon vor Inkrafttreten der Neufassung des § 38 a GWB durch die zweite GWB-Novelle vom 3.8.1973: BGHZ 42, 134, 139-149 - GRUR 1965, 96-100 = WRP 1964, 370-374-20 % unter dem empfohlenen Richtpreis; BGHZ 45, 115, 117, 120 = GRUR 1966, 327, 329 - WRP 1966, 172, 174, 175 - Richtpreiswerbung I; BGH GRUR 1966, 333, 335 = WRP 1966, 179, 181 - Richtpreiswerbung II).

  • BGH, 15.01.1987 - I ZR 112/84

    Einrichtungs-Paß; Ausgabe von Kaufscheinen an Letztverbraucher zum Einkauf beim

    Preis"; Urt. v. 1.10.1980 - I ZR 142/78, GRUR 1981, 137, 138 = WRP 1981, 86, 87 - Tapetenpreisempfehlung; Urt. ,7.23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 663 = WRP 1983, 559, 561 - "Sie sparen 4.000,-- DM").
  • OLG Köln, 02.03.2001 - 6 U 208/99

    Werbende Bezugnahme auf unverbindliche Preisempfehlung - Mondpreise - Darlegungs-

    Wird ein solcher "Fantasie"- bzw. "Mondpreis" einem niedrigeren tatsächlichen Verkaufspreis gegenübergestellt, so erweckt dies zugleich den Anschein, der Verkaufspreis sei besonders günstig, was indessen, jedenfalls im Verhältnis zu dem in der Werbung gegenübergestellten "empfohlenen Richtpreis" - objektiv nicht der Fall ist (vgl. BGH GRUR 1987, 367/370 f -"Einrichtungs-Pass"-; BGH GRUR 1981, 137/139 - "Tapetenpreisempfehlung"-; BGHZ 45, 115/128 f "Richtpreis I" - Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage, § 3 UWG Rdn. 312 ; Köhler/Piper, UWG, 2. Auflage, § 3 UWG Rdn. 395 ff/399 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 27.02.2001 - 2 U 135/00

    Preiswerbung für Markenmöbel - Heraushebung prozentualer Herabsetzungen gegenüber

    Schließlich hat BGH WRP 1981, 86 - Tapetenpreisempfehlung - die Werbung "35 % unter den Preisempfehlungen namhafter deutscher Hersteller" trotz der Pauschalität durchgehen lassen.
  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 5/88

    Anfänglicher effektiver Jahreszinssatz; Gebrauch von allgemein bekannten

    Preis"; Urt. v. 1.10.1980 - I ZR 142/78, GRUR 1981, 137, 139 = WRP 1981, 86, 88 - Tapetenpreisempfehlung; Urt. v. 10.11.1983 - I ZR 107/81, GRUR 1984, 285, 286 = WRP 1984, 196, 197 - "WSV").
  • OLG Köln, 08.11.1996 - 6 U 11/96

    Preisgegenüberstellung

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des BGH (vgl. GRUR 80, 108 - "...unter empf. Preis"; GRUR 81, 137,138 - "Tapetenpreisempfehlung"), von der abzuweichen kein Anlaß besteht, daß Einzelhändler grundsätzlich nicht gehindert sind, in ihrer Werbung auf eine Preisempfehlung des Herstellers Bezug zu nehmen.
  • OLG Köln, 19.01.2001 - 6 U 208/99

    Wettbewerbswidrige Werbung mit "Mondpreisen"; Irreführung über die

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