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   BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56   

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BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56 (https://dejure.org/1957,407)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1957 - I ZR 144/56 (https://dejure.org/1957,407)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1957 - I ZR 144/56 (https://dejure.org/1957,407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 377 (Ls.)
  • MDR 1958, 214
  • GRUR 1958, 346
  • DB 1958, 135
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • RG, 19.12.1913 - II 405/13

    Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56
    Denn wird eine zunächst "anvertraute" Vorlage späterhin offenkundig, so kann sie von diesem Zeitpunkt an nicht mehr als anvertraut im Sinne des § 18 UWG gelten (BGHZ 17, 41, 52 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokillenguß; RG GRUR 1942, 356; RGZ 83, 384, 386).

    Nun kann zwar auch bei der Nachahmung an sich bekannter Erzeugnisse die Ausbeutung fremder Hilfsmittel den Tatbestand des § 18 UWG erfüllen (Urteil des Senats vom 16. März 1956, I ZR 162/54; RG MuW 1910, 350; RGZ 83, 384).

  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52

    Rohrbogen

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56
    Im Grundsatz kann sich ein Unterlassungsantrag stets nur gegen die konkrete Verletzungsform richten (BGH GRUR 1954, 70 - Rohrbogen; 1954, 123 - Auto-Fox; 1954, 331 - Alpa).

    Rechtskraft auch auf unbedeutende Abweichungen in der Formgestaltung von Spitzen erstreckt, die ihrem Wesen nach den beanstandeten Verletzungsformen gleichen (RG GRUR 1936, 889; RGZ 147, 31; BGHZ 5, 189; BGH GRUR 1954, 70 - Rohrbogen).

  • BGH, 02.04.1957 - I ZR 58/56

    Rechnungslegung

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56
    Kann der Schuldner einer der Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen dienenden Auskunftspflicht mit Rücksicht auf die Wettbewerbslage nach Treu und Glauben verlangen, daß er die für die Berechnung der Schadenshöhe und Nachprüfbarkeit seiner Auskunfterteilung (Rechnungslegung) maßgebenden Umstände statt dem Verletzten einer Vertrauensperson machen darf (BGH GRUR 1957, 336), so ist ihm in der Urteilsformel die Möglichkeit, seine Auskunftspflicht in dieser Form zu erfüllen, wahlweise auch dann vorzubehalten, wenn kein dahingehender besonderer Antrag gestellt worden, ist.

    Auch ohne solche Erklärungen der Parteien hätte das Berufungsgericht dem Beklagten, der sich u.a. auch gegen die Art der von ihm verlangten Auskunfterteilung gewehrt hatte, jedenfalls wahlweise die Befugnis einräumen müssen, seiner Auskunftverpflichtung in der erörterten Weise nachzukommen, wenn es eine Mitteilung der fraglichen Tatsachen an einen neutralen Wirtschaftsprüfer im Streitfall für ausreichend erachtete, dem berechtigten Interesse des Klägers an einer Nachprüfung der Auskunft Genüge zu tun (vgl. für den Rechnungslegungsanspruch im Patentrecht BGH GRUR 1957, 336).

  • BGH, 21.05.1951 - IV ZR 32/50

    Besitz am eingebrachten Gut

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56
    Zwar ergibt sich aus den Urteilsgründen, die zur Auslegung des Urteilstenors heranzuziehen sind (BGH NJW 1951, 837), daß durch diesen Tenor weder, wie der Kläger meint, nur unveränderte Nachbildungen erfaßt werden, noch, wie der Beklagte geltend macht, ein generelles Nachahmungsverbot, unabhängig von dem Ausmaß der jeweiligen Veränderung der Muster, verhängt wird.
  • RG, 21.04.1904 - IV 25/04

    15. Z.P.O. §§ 254. 256.

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die beantragte Feststellung der Schadensersatzpflicht trotz der gleichzeitig von dem Kläger wegen des bereits eingetretenen Schadens erhobenen Leistungsklage hat das Berufungsgericht mit der Begründung bejaht, es müsse mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß dem Kläger auch in Zukunft durch das vertragswidrige Verhalten des Beklagten noch Schaden entstehen werde (vgl. RGZ 58, 57, 60; BGH vom 28. Oktober 1955 - I ZR 188/54).
  • BGH, 28.10.1955 - I ZR 188/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die beantragte Feststellung der Schadensersatzpflicht trotz der gleichzeitig von dem Kläger wegen des bereits eingetretenen Schadens erhobenen Leistungsklage hat das Berufungsgericht mit der Begründung bejaht, es müsse mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß dem Kläger auch in Zukunft durch das vertragswidrige Verhalten des Beklagten noch Schaden entstehen werde (vgl. RGZ 58, 57, 60; BGH vom 28. Oktober 1955 - I ZR 188/54).
  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56
    Im Grundsatz kann sich ein Unterlassungsantrag stets nur gegen die konkrete Verletzungsform richten (BGH GRUR 1954, 70 - Rohrbogen; 1954, 123 - Auto-Fox; 1954, 331 - Alpa).
  • BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53

    Patentlizenz und Dekartellierung

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56
    Denn wird eine zunächst "anvertraute" Vorlage späterhin offenkundig, so kann sie von diesem Zeitpunkt an nicht mehr als anvertraut im Sinne des § 18 UWG gelten (BGHZ 17, 41, 52 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokillenguß; RG GRUR 1942, 356; RGZ 83, 384, 386).
  • BGH, 16.03.1956 - I ZR 162/54

    Rheinmetall-Borsig II

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56
    Nun kann zwar auch bei der Nachahmung an sich bekannter Erzeugnisse die Ausbeutung fremder Hilfsmittel den Tatbestand des § 18 UWG erfüllen (Urteil des Senats vom 16. März 1956, I ZR 162/54; RG MuW 1910, 350; RGZ 83, 384).
  • BGH, 26.01.1954 - I ZR 192/52

    Alpah

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56
    Im Grundsatz kann sich ein Unterlassungsantrag stets nur gegen die konkrete Verletzungsform richten (BGH GRUR 1954, 70 - Rohrbogen; 1954, 123 - Auto-Fox; 1954, 331 - Alpa).
  • BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53

    Schutz von Modeneuheiten

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Beruft sich der Arbeitgeber auf ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse, so genügt er seiner Rechnungslegungspflicht durch die Vorlage der Unterlagen an eine unabhängige, von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Person (vgl. BGH GRUR 1958, 346; GRUR 1962, 354).
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Um der Klägerin eine Nachprüfung der Rechnungslegung zu ermöglichen, ist die Beklagte zudem verpflichtet, die Namen und Anschriften der Abnehmer anzugeben (BGH GRUR 1963, 640, 642 - Plastikkorb; 1958, 346, 348 - Spitzenmuster; 1958, 288, 290 - Dia-Rähmchen I).

    Kann der zum Schadensersatz Verpflichtete - wie im vorliegenden Fall - mit Rücksicht auf die Wettbewerbslage nach Treu und Glauben verlangen, daß er die für die Berechnung der Schadenshöhe und der die Nachprüfbarkeit seiner Angaben maßgebenden Umstände statt dem Verletzten einer Vertrauensperson machen darf (BGH GRUR 1957, 346 - Rechnungslegung), so ist ihm in der Urteilsformel die Möglichkeit, seiner Verpflichtung in dieser Form nachzukommen auch dann vorzubehalten, wenn kein derartiger Hilfsantrag gestellt worden ist (vgl BGH GRUR 1958, 346, 348 - Spitzenmuster).

  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71

    Miss Petite

    Wie in der Rechtsprechung anerkannt, sind Art und Umfang der Auskunftspflicht im Einzelfall nach den durch Treu und Glauben gebotenen Maßstäben abzugrenzen (z.B. BGH GRUR 1958, 346/348 - Stickmuster), insbesondere auch danach, ob Art und Umfang der geforderten Auskunft in einem sinnvollen Verhältnis zu dem Wert stehen, den sie für die Schätzung des geltendgemachten Schadens haben.
  • BGH, 03.06.1976 - X ZR 57/73

    Patent über die Herstellung und Gewinnung eines "Tylosin" genannten Antibiotikums

    Denn die Beklagten haben nicht nur keinen entsprechenden Hilfsantrag gestellt, sondern sie haben sich auch in den Tatsacheninstanzen nicht gegen Art und Umfang der von ihnen verlangten Rechnungslegung gewehrt und keinerlei Umstände vorgebracht, aus denen das Berufungsgericht hätte schließen können, daß die Einräumung des Wirtschaftsprüfervorbehalts den Grundsätzen von Treu und Glauben entsprochen hätte (vgl. BGH GRUR 1958, 346, 348 - Spitzenmuster).
  • BGH, 08.03.1973 - X ZR 67/71

    Zurückweisung einer Revision - Wettbewerbswidrige Aneignung fremder

    Zwar ist es in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. u.a. BGH GRUR 1954, 70 ff - Rohrbogen; 1954, 331 ff - Alpah; 1958, 346, 350 - Spritzmuster; 1961, 288, 290 - Zahnbürsten; 1963, 539, 541 - "echt skai"), daß Unterlassungsgebote grundsätzlich auf die konkrete Verletzungshandlung abzustellen sind.

    Wenn auch die Urteilsgründe zur Auslegung des Urteilstenors heranzuziehen sind (BGH NJW 1951, 837 ff; BGH GRUR 1958, 346, 350 - Spitzenmuster), so darf doch andererseits die Feststellung des danach Unerlaubten im konkreten Fall nicht der Vollstreckungsinstanz überlassen bleiben.

  • BGH, 13.02.1976 - I ZR 1/75

    Anspruch auf Rechnungslegung bei der Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs

    Dabei sind auch Art und Schwere der Rechtsverletzung von Bedeutung (BGH GRUR 1958, 346, 348 - Spitzenmuster).
  • BGH, 17.05.1960 - I ZR 34/59

    Handstrickverfahren

    Wie der Senat für den Fall des Lizenzvertrages über Betriebsgeheimnisse ausgesprochen hat (BGHZ 17, 41, 52; siehe auch GRUR 1958, 346, 349 - Spitzenmuster), entfällt die dem Lizenznehmer auferlegte vertragliche Bindung nämlich spätestens mit dem Offenkundigwerden des anvertrauten Geheimnisses.
  • BGH, 07.01.1958 - I ZR 73/57

    Rechtsmittel

    Bei Offenkundigkeit kann, wie der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts mehrfach entschieden hat, von einem "Anvertrauen" im Sinne des § 18 UWG nicht gesprochen werden (RG GRUR 1942, 352, 354 - Quarzlampe; BGHZ 17, 41, 42 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokilienguß; Urt. vom 22. November 1957 - I ZR 144/56 - Spitzenmuster).
  • BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74

    Vorausetzungen der Zulassung einer Widerklage - Verwertungsrechte an den Werken

    Zu den hierzu notwendigen Angaben gehören die Liefermengen und Verkaufserlöse (BGH GRUR 1974, 53, 54 - Nebelscheinwerfer) sowie - um eine Nachprüfung der Rechnungslegung zu ermöglichen - auch die Lieferdaten sowie Namen und Anschriften der Abnehmer (BGH GRUR 1963, 640, 642 - Plastikkorb; 1958, 346, 348 - Spitzenmuster; 1958, 288, 290 - Dia-Rähmchen I).
  • BGH, 23.02.1962 - I ZR 114/60

    Furniergitter

    Der erkennende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichtes (vgl. RG GRUR 1942, 153 und 209) die Auffassung vertreten, daß es für den Rechnungslegungspflichtigen im Einzelfall aus wettbewerblichen Gründen unzumutbar sein kann, dem Rechnungslegungsberechtigten selbst bestimmte Angaben zu machen, insbesondere die Namen und Anschriften seiner Abnehmer bekanntzugeben (BGH GRUR 1957, 336; BGH GRUR 1958, 346 - Spitzenmuster; Urteil des Senats vom 10. Juli 1959 - I ZR 73/58).
  • BGH, 10.07.1959 - I ZR 73/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1970 - I ZR 102/68

    Anspruch auf Unterlassung einer Konkurrenzfertigung - Sittenwidrige Erlangung von

  • BGH, 13.03.1962 - I ZR 108/60

    Kreuzbodenventilsäcke II

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 72/82

    Eignung von Tonfilmkameras und Tonfilmprojektoren zur Vornahme von

  • BGH, 27.11.1964 - Ib ZR 69/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.02.1960 - VIII ZR 21/59

    Rechtsmittel

  • VG Oldenburg, 18.09.2002 - 7 A 341/99

    Abdrängende Sonderzuweisung; Akteneinsicht; allgemeine Leistungsklage;

  • BGH, 09.03.1962 - I ZR 89/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.03.1958 - I ZR 45/57

    Rechtsmittel

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