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   BGH, 25.11.1982 - I ZR 145/80   

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https://dejure.org/1982,647
BGH, 25.11.1982 - I ZR 145/80 (https://dejure.org/1982,647)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1982 - I ZR 145/80 (https://dejure.org/1982,647)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1982 - I ZR 145/80 (https://dejure.org/1982,647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Produktion und Vertrieb von Betondachsteinen - Bezeichnung "naturrot" - Irreführung des Verkehrs - Ausschließliche Verwendung des Begriffs für (nicht engobierte) Dachziegel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dacheindeckungen: Bezeichnung "naturrot"; irreführende Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 645
  • GRUR 1983, 245
  • BauR 1983, 291
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

    Auszug aus BGH, 25.11.1982 - I ZR 145/80
    Eine ihrem Wortsinn nach den Verkehr irreführende Bezeichnung darf in der Werbung auch dann nicht verwendet werden, wenn sie - ohne dadurch für den Verkehr ihren Sinn gewandelt zu haben - Eingang in den behördlichen Sprachgebrauch gefunden hat (Abgrenzung zu BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - "20 % unter dem empfohlenen Richtpreis" -).

    Sollte dieses aufgrund des Beweisergebnisses erneut zu dem Ergebnis gelangen, daß beachtliche Teile des angesprochenen Verkehrs irregeführt werden, so würde es sich auch mit der Rüge der Revision auseinanderzusetzen haben, es habe die Beachtlichkeit einer etwaigen Irreführung zu Unrecht angenommen und die Grundsätze der Entscheidung BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - "20 % unter dem empfohlenen Richtpreis" - verkannt.

  • BGH, 11.10.1972 - I ZR 38/71

    Streit zwischen Wettbewerbern auf dem Gebiet des Kaffehandels - Aussage

    Auszug aus BGH, 25.11.1982 - I ZR 145/80
    Ergäbe die Beweisaufnahme dessen täuschenden Charakter, so könnte die dann auch ihrerseits irreführende und nicht zwingend erforderliche Verwendungsweise der Behörden die Mitverwendung des täuschenden Begriffs durch Wettbewerbsteilnehmer nicht rechtfertigen; denn das Interesse des Verkehrs, vor Irreführung bewahrt zu werden, geht gegenüber dem individuellen Interesse des Wettbewerbers - hier allein an der ihm vorteilhaften Anpassung an einen täuschenden und daher nicht einmal billigenswerten behördlichen Sprachgebrauch - grundsätzlich vor (BGH GRUR 1973, 532, 534 - Millionen trinken - 1977, 159, 161 - Ostfriesische Teegesellschaft -).
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 69/77

    Werbende Bezugnahme eines Händlers auf eine unverbindliche Preisempfehlung -

    Auszug aus BGH, 25.11.1982 - I ZR 145/80
    Nur unter jenen Gegebenheiten (vgl. dazu auch BGH GRUR 1980, 108, 109 = WRP 1980, 72 - "unter empf. Preis" -) konnte ein davon abweichendes irriges Verständnis des Verkehrs vernachlässigt werden, und zwar in der Erwartung der raschen Durchsetzung des richtigen Verständnisses des neu geprägten Begriffs durch dessen ständige einheitliche Verwendung.
  • BGH, 27.03.1981 - I ZR 1/79

    Schlangenzeichen

    Auszug aus BGH, 25.11.1982 - I ZR 145/80
    Bei diesem Verständnis des Begriffs - das durch den behaupteten behördlichen Gebrauch in diesem Sinne zusätzlich nahegelegt werden kann - ist der vom Berufungsgericht angenommene Rückschluß von der Farbangabe auf das Material der Steine überhaupt nicht oder allenfalls im Wege einer unbestimmten, für eine konkrete Irreführungsgefahr nicht ausreichenden Begriffsassoziation (vgl. BGH GRUR 1981, 656, 657, 658 - Schlangenzeichen -) möglich.
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Die Verknüpfung des Satzungszwecks mit den gewerblichen Interessen der den Mitgliederverbänden angehörenden Unternehmen des Einzelhandels begründet die Befugnis der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels, Wettbewerbsverstöße der gerügten Art im Klageweg gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu verfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.1965 - Ib ZR 45/63, GRUR 1965, 485, 486 - Versehrten-Betrieb? Urt. v. 02.11.1973 - I ZR 111/72, GRUR 1974, 729, 730 - Sweepstake mit Anm. Hoth [731, 732]; Urt. v. 25.11.1982 - I ZR 145/80, GRUR 1983, 245 - naturrot; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., § 13 Rdn. 32; vgl. auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., Kap. 13 Rdn. 22).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 184/88

    Befugnis der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels zur Verfolgung von

    Die Verknüpfung des Satzungszwecks mit den gewerblichen Interessen der den Mitgliederverbänden angehörenden Unternehmen des Einzelhandels begründet die Befugnis der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels, Wettbewerbsverstöße der gerügten Art im Klageweg gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu verfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 19.2.1965 - Ib ZR 45/63, GRUR 1965, 485, 486 - Versehrten-Betrieb; Urt. v. 2.11.1973 - I ZR 111/72, GRUR 1974, 729, 730 - Sweepstake mit Anm. Hoth [731, 732]; Urt. v. 25.11.1982 - I ZR 145/80, GRUR 1983, 245 - naturrot; Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/87 - Metro III, Umdr.
  • BGH, 13.12.1990 - I ZR 103/89

    Bilanzbuchhalter - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Denn zum einen muß eine Irreführungsgefahr nicht allein deshalb hingenommen werden, weil eine Bezeichnung als solche auch Eingang in den behördlichen oder sogar den gesetzgeberischen Sprachgebrauch gefunden hat (vgl. dazu BGH, Urt. v. 25.11.1982 - I ZR 145/80, GRUR 1983, 245, 247 - naturrot; Urt. v. 5.5.1983 - I ZR 47/81, GRUR 1983, 651, 653 - Feingoldgehalt; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 36 Rdn. 15; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., § 3 Rdn. 100; Gloy/Helm, Handbuch des Wettbewerbsrechts, § 48 Rdn. 64 ff.), zum anderen soll die Berufsbezeichnung "Bilanzbuchhalter" auch im behördlichen und gesetzgeberischen Sprachgebrauch nicht besagen, daß der Betreffende die Tätigkeiten eines Bilanzbuchhalters nicht nur im Angestelltenverhältnis, sondern auch als Selbständiger ausüben darf.
  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 51/87

    "Fachkrankenhaus"; Umfang des Werbeverbots für Krankenhäuser; Zulässigkeit der

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, kann eine solche Wirkung auch nicht ohne weiteres und in jedem Fall schon deshalb als ausgeschlossen angesehen werden, weil ein in der Werbung verwendeter Begriff in der Gesetzes- oder Behördensprache in einem bestimmten Sinne definiert und/oder verwendet wird (vgl. BGHZ 42, 134, 139 f. [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - 20 % unter dem empfohlenen Richtpreis; BGH Urt. vom 25. April 1958 - I ZR 84/57, GRUR 1958, 492, 494 ff. - Eis-Pralinen; Urt. vom 25. November 1982 - I ZR 145/80, GRUR 1983, 245, 247 = WRP 1983, 260 - naturrot; Urt. aaO - Feingoldgehalt).
  • BPatG, 19.11.2003 - 29 W (pat) 192/02
    Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass ein zusammengesetztes Kennzeichen in seiner Gesamtheit schutzfähig sein kann, wenn eines der von Haus aus schutzunfähigen Elemente sich im Verkehr gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, wie die Beschwerdeführerin dies für den Bestandteil "Xtra" in Anspruch nimmt, wird der angesprochene Verkehr in der Bezeichnung "XtraWeekend" für die Dienstleistungen der Telekommunikation keinen Herkunftshinweis erkennen (vgl BGH GRUR 1983, 245 - BEKA Robusta; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl 2001, § 8 Rdn 434; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl 2003, § 8 Rdn 325; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl 2003, § 8 Rdn 468).
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 194/02
    Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass ein zusammengesetztes Kennzeichen in seiner Gesamtheit schutzfähig sein kann, wenn eines der von Haus aus schutzunfähigen Elemente sich im Verkehr gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, wie die Beschwerdeführerin dies für den Bestandteil "Xtra" in Anspruch nimmt, wird der angesprochene Verkehr in der Bezeichnung "XtraKontoservice" keinen Herkunftshinweis erkennen (vgl BGH GRUR 1983, 245 - BEKA Robusta; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl 2001, § 8 Rdn 434; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl 2003, § 8 Rdn 325; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl 2003, § 8 Rdn 468).
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 292/02
    Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass ein zusammengesetztes Kennzeichen in seiner Gesamtheit schutzfähig sein kann, wenn eines der von Haus aus schutzunfähigen Elemente sich im Verkehr gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, wie die Beschwerdeführerin dies für den Bestandteil "Xtra" in Anspruch nimmt, wird der angesprochene Verkehr in der Bezeichnung "XtraCodes" keinen Herkunftshinweis erkennen (vgl BGH GRUR 1983, 245 - BEKA Robusta; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl 2001, § 8 Rdn 434; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl 2003, § 8 Rdn 325; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl 2003, § 8 Rdn 468).
  • OLG Stuttgart, 22.03.1991 - 2 U 168/90

    Irreführung und Rufausbeutung durch Verwendung des Begriffs "Dachziegelelement"

    Soweit der Kläger schließlich auf die Rechtsprechung zur unzulässigen Bezeichnung von Kunstprodukten mit Begriffen von Naturprodukten abhebt (vgl. BGHZ 13, 244 - Cupresa-Kunstseide; GRUR 1967, 600 - Rhenodur; GRUR 1983, 245 - naturrot), begründet auch das den Unterlassungsanspruch nicht.
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 14/03
    Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass ein zusammengesetztes Kennzeichen in seiner Gesamtheit schutzfähig sein kann, wenn eines der von Haus aus schutzunfähigen Elemente sich im Verkehr gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, wie die Beschwerdeführerin dies für den Bestandteil "Xtra" in Anspruch nimmt, wird der angesprochene Verkehr in der Bezeichnung "XtraWAP" keinen Herkunftshinweis erkennen (vgl BGH GRUR 1983, 245 - BEKA Robusta; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl 2001, § 8 Rdn 434; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl 2003, § 8 Rdn 325; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl 2003, § 8 Rdn 468).
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 13/03
    Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass ein zusammengesetztes Kennzeichen in seiner Gesamtheit schutzfähig sein kann, wenn eines der von Haus aus schutzunfähigen Elemente sich im Verkehr gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, wie die Beschwerdeführerin dies für den Bestandteil "Xtra" in Anspruch nimmt, wird der angesprochene Verkehr in der Bezeichnung "XtraW@P" keinen Herkunftshinweis erkennen (vgl BGH GRUR 1983, 245 - BEKA Robusta; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl 2001, § 8 Rdn 434; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl 2003, § 8 Rdn 325; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl 2003, § 8 Rdn 468).
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 177/01
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 193/02
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 282/02
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 82/03
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 115/03
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 225/01
  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 53/87

    Begründung einer selbständigen Unterlassungspflicht des Mitwirkenden durch jede

  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 280/02
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 12/03
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 220/02
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 182/02
  • BPatG, 03.08.2005 - 29 W (pat) 218/02
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