Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,441
BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04 (https://dejure.org/2007,441)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2007 - I ZR 148/04 (https://dejure.org/2007,441)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - I ZR 148/04 (https://dejure.org/2007,441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Zu den Vorraussetzungen eine Markenrechtsverletzung bei Parallelimport von Arzneimitteln

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs eines parallelimportierten Arzneimittels; Voraussetzungen für die Annahme eines wettbewerbswidrigen Verhaltens des Parallelimporteurs; Verwechslungsgefahr zwischen der inländischen Marke und einer im ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Parallelimport von umgepackten Arzneimitteln - CORDARONE

  • Judicialis

    MarkenG § 24; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 24; UWG § 3 § 4 Nr. 10
    "CORDARONE"; Zulässigkeit des Vertriebs parallel importierter Arzneimittel; Erforderlichkeit des Umpackens; Benutzung einer im Ausland gebrauchten, im Inland für den Hersteller aber nicht geschützten Marke durch den Parallelimporteur

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 24 ; UWG § 3 § 4 Nr. 10
    "CORDARONE"; Zulässigkeit des Vertriebs parallel importierter Arzneimittel; Erforderlichkeit des Umpackens; Benutzung einer im Ausland gebrauchten, im Inland für den Hersteller aber nicht geschützten Marke durch den Parallelimporteur

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CORDARONE

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Parallelimport - Markenzeichen - Markenrechtsverletzung - Cordarone - Cordarex - Umverpackung

  • CIPReport PDF, S. 22 (Kurzinformation)

    CORDARONE

    § 24 MarkenG, §§ 3, 4 Nr. 10 UWG
    Zu Parallelimport bei unterschiedlichen Marken im In- und Ausland

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 173, 230
  • MDR 2008, 460
  • GRUR 2008, 160
  • GRUR Int. 2008, 519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 02.04.1969 - I ZR 47/67

    Einwilligung zur Löschung eines Zeichens beim Deutschen Patenamt - Erstreckung

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04
    Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes ist es grundsätzlich rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe Zeichen im benachbarten Ausland als Marke für gleiche oder sogar identische Waren benutzt (vgl. zum Warenzeichenrecht BGH, Urt. v. 2.4.1969 - I ZR 47/67, GRUR 1969, 607, 609 - Recrin; Urt. v. 6.11.1986 - I ZR 196/84, GRUR 1987, 292, 294 - KLINT).

    Die Anmeldung einer Marke kann als wettbewerbswidrig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder den Inhaber eines wertvollen ausländischen Zeichens, der dieses demnächst auch auf dem inländischen Markt benutzen will, daran durch die mit der Eintragung der angemeldeten Marke verbundene zeichenrechtliche Sperre hindern will (BGH GRUR 1969, 607, 609 - Recrin, m.w.N.).

    Maßgebend für die Rechtmäßigkeit des Zeichenerwerbs der Beklagten zu 3 sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Anmeldung ihrer Marke (vgl. BGH GRUR 1969, 607, 609 - Recrin).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04
    Nach dem Sachvortrag der Parteien ist davon auszugehen, dass die Beklagten bei dem Vertrieb des umgepackten Arzneimittels die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften bestehenden Informationspflichten (vgl. zuletzt EuGH, Urt. v. 26.4.2007 - C-348/04, GRUR 2007, 586 Tz. 21, 32 = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim/Swingward II, m.w.N.) erfüllen und daher auf der neuen Verpackung klar angeben, wer das Arzneimittel umgepackt hat und wer dessen Hersteller ist.

    Es gilt dagegen nicht für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (EuGH GRUR 2007, 586 Tz. 38 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; EFTA-Gerichtshof, Urt. v. 8.7.2003 - E-3/02, GRUR Int. 2003, 936 Tz. 41-45 - Paranova/Merck).

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99

    "Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04
    Der Parallelimporteur ist zu einer solchen Markenersetzung befugt, wenn der tatsächliche Zugang zu den Märkten des Einfuhrmitgliedstaats durch die ältere inländische Marke eines anderen Zeicheninhabers behindert ist (vgl. BGH, Urt. v. 11.7.2002 - I ZR 219/99, GRUR 2002, 1059, 1061 = WRP 2002, 1163 - Zantac/Zantic, m.w.N.).

    Für den Fall, dass der Parallelimporteur wegen einer solchen "Zwei-Marken-Strategie" des Originalherstellers beim Weitervertrieb der Waren dessen inländische Marke anstelle der von diesem ursprünglich im Ausland verwendeten Marke benutzt (Markenersetzung), ist die Anwendung der vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten Grundsätze zur Zulässigkeit des Parallelimports anerkannt (vgl. EuGH, Urt. v. 12.10.1999 - C-379/97, Slg. 1999, I-6927 Tz. 28 = GRUR Int. 2000, 159 = WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn/Paranova; BGH GRUR 2002, 1059, 1061 - Zantac/Zantic).

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04
    Die Klägerin, die für ihr Arzneimittel in Deutschland die Bezeichnung "CORDAREX" benutzt, hat nicht geltend gemacht, dass für die im Ausland verwendete Bezeichnung "CORDARONE" im Inland in dem Zeitpunkt, der für den Zeitrang der Marke der Beklagten zu 3 maßgeblich ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 10.10.2002 - I ZR 235/00, GRUR 2003, 428, 433 = WRP 2003, 647 - BIG BERTHA, m.w.N.), die Voraussetzungen eines Schutzes als bekannte Marke nach § 4 Nr. 2 oder 3 MarkenG i.V. mit § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG vorgelegen haben.
  • EuGH, 01.07.1999 - C-173/98

    Sebago und Maison Dubois

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04
    Bei dem durch Art. 28, 30 EG bezweckten Schutz des freien Warenverkehrs ist ebenso wie beim Erschöpfungsgrundsatz des Art. 7 MarkenRL nur auf das konkrete im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebrachte Warenexemplar und nicht auf mit diesem identische oder ähnliche Waren abzustellen (vgl. zu Art. 7 MarkenRL EuGH, Urt. v. 1.7.1999 - C-173/98, Slg. 1999, I-4103 Tz. 19/20 = GRUR Int. 1999, 870 = WRP 1999, 803 - Sebago).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04
    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist die Erschöpfung der Marke in den Fällen des Re- oder Parallelimports von fünf Bedingungen abhängig (EuGH GRUR Int. 1996, 1144 Tz. 79 - Bristol-Myers Squibb u.a./Paranova): (1) Die Geltendmachung der Rechte aus der Marke trägt erwiesenermaßen zu einer künstlichen Abschottung der Märkte bei.
  • EFTA-Gerichtshof, 08.07.2003 - E-3/02

    Paranova AS v Merck & Co., Inc. and Others - Parallel imports - Article 7(2) of

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04
    Es gilt dagegen nicht für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (EuGH GRUR 2007, 586 Tz. 38 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; EFTA-Gerichtshof, Urt. v. 8.7.2003 - E-3/02, GRUR Int. 2003, 936 Tz. 41-45 - Paranova/Merck).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 277/01

    "SB-Beschriftung"; Wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Beseitigung

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04
    Wird die Ware - verändert oder unverändert - nach Beseitigung der vom Hersteller angebrachten Marke weiterveräußert, stehen ihm insoweit markenrechtliche Ansprüche nicht zu, weil es an einer Benutzung seiner Marke fehlt (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2004 - I ZR 277/01, GRUR 2004, 1039, 1041 = WRP 2004, 1486 - SB-Beschriftung).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04
    Das wettbewerbsrechtlich Unlautere (vgl. §§ 3, 4 Nr. 10 UWG) kann auch darin liegen, dass ein Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Zeichenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen will (vgl. BGH, Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 125/75, GRUR 1980, 110, 111 - TORCH; Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 95/95, GRUR 1998, 412, 414 = WRP 1998, 373 - Analgin; Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance).
  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95

    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04
    Solche Umstände können insbesondere darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne hinreichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 19.2.1998 - I ZR 138/95, GRUR 1998, 1034, 1036 f. = WRP 1998, 978 - Makalu; Urt. v. 10.8.2000 - I ZR 283/97, GRUR 2000, 1032, 1034 = WRP 2000, 1293 - EQUI 2000, m.w.N.).
  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91

    Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 65/00

    "Leysieffer"; Verletzung einer Marke durch Benutzung als Unternehmensbezeichnung;

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99

    Streit um die Bezeichnung "Adlon" für Berliner Hotel

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75

    Torch

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

  • BGH, 06.11.1986 - I ZR 196/84

    "KLINT"; Geltendmachung einer inländischen Warenzeichen-Eintragung gegenüber

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

  • OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02

    EU-Parallelimport von Arzneimitteln: Beibehaltung der geschützten Marke unter

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15

    Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

    Solche Fälle sind bei bösgläubiger Anmeldung fremder Marken oder Domains angenommen worden (vgl. BGHZ 173, 230 = GRUR 2008, 160 Tz. 21 - CORDARONE; BGH GRUR 2009, 780 Tz. 11 - Ivadal; obiter für das sog. Domain-Grabbing OLG München, NJW-RR 1998, 984, 986).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes ist es allerdings im Allgemeinen rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe oder ein verwechselbar ähnliches Zeichen im Ausland als Marke für gleichartige oder sogar identische Waren benutzt (BGH, Urt. v. 6.11.1986 - I ZR 196/84, GRUR 1987, 292, 294 - KLINT; BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance; Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 148/04 Tz. 18 - CORDARONE).

    Nur wenn zur Kenntnis von der Benutzung besondere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Anmelders als wettbewerbswidrig erscheinen lassen, steht der markenrechtliche Territorialitätsgrundsatz der Anwendung des UWG nicht entgegen (BGH, Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 148/04 Tz.18 - CORDARONE; vgl. auch BGH, Urt. v. 7.3.1969 - I ZR 36/67, GRUR 1970, 138, 139 - Alemite).

    Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 19.2.1998 - I ZR 138/95, GRUR 1998, 1034, 1036 f. = WRP 1998, 978 - Makalu; BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BGH, Urt. v. 3.2.2005 - I ZR 45/03, GRUR 2005, 414, 417 = WRP 2005, 610 - Russisches Schaumgebäck; Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 148/04 Tz. 18 - CORDARONE) oder dass der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH, Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 125/75, GRUR 1980, 110, 111 = WRP 1980, 74 - TORCH; Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 95/95, GRUR 1998, 412, 414 = WRP 1998, 373 - Analgin; BGH GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elégance; GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck; BGH, Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 148/04 Tz. 18 - CORDARONE).

    aa) Die Anmeldung einer Marke kann als wettbewerbswidrig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder weiß, dass ein identisches oder verwechslungsfähig ähnliches Zeichen im Ausland bereits für zumindest gleichartige Waren benutzt wird, das ausländische Unternehmen die Absicht hat, das Zeichen in absehbarer Zeit auch im Inland zu benutzen, und sich dem Anmelder diese Absicht zumindest aufdrängen musste (BGH, Urt. v. 2.4.1969 - I ZR 47/67, GRUR 1969, 607, 609 - Recrin; BGH GRUR 1987, 292, 294 - KLINT; vgl. auch BGH, Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 148/04 Tz. 21 - CORDARONE).

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Sie können aber auch darin liegen, dass der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH, Urt. v. 10.8.2000 - I ZR 283/97, GRUR 2000, 1032, 1034 = WRP 2000, 1293 - EQUI 2000; Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance; Urt. v. 3.2.2005 - I ZR 45/03, GRUR 2005, 414, 417 = WRP 2005, 610 - Russisches Schaumgebäck; BGHZ 173, 230 Tz. 18 - CORDARONE; BGH, Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 38/05, WRP 2008, 785 Tz. 21 - AKADEMIKS, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes (vgl. auch Art. 6 PVÜ) ist es, wie das Bundespatentgericht mit Recht angenommen hat, an sich grundsätzlich rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe Zeichen im benachbarten Ausland als Marke für gleiche oder sogar identische Waren benutzt (BGHZ 173, 230 Tz. 19 - CORDARONE, m.w.N.).

    Auch ohne einen inländischen Besitzstand eines Vorbenutzers kann die Anmeldung einer Marke allerdings als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder den Inhaber eines wertvollen ausländischen Zeichens, der dieses demnächst auch auf dem inländischen Markt benutzen will, daran durch die mit der Eintragung der angemeldeten Marke verbundene zeichenrechtliche Sperre hindern will (BGHZ 173, 230 Tz. 21 - CORDARONE, m.w.N.).

    Zwar kann, wie das Bundespatentgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, von einer Bösgläubigkeit der Anmeldung nicht bereits dann ausgegangen werden, wenn ein Anmelder den Umstand, dass einzelne Arzneimittel im Ausland unter nur dort, nicht aber im Inland geschützten Marken vertrieben werden, für eigene Zwecke ausnutzt, indem er die Bezeichnung im Inland für sich als Marke anmeldet und mit ihr gekennzeichnete - aus dem Ausland parallelimportierte - Arzneimittel vertreibt (vgl. BGHZ 173, 230 Tz. 21 ff. - CORDARONE).

    Der Vertrieb des aus dem Ausland importierten Arzneimittels unter der mit der ausländischen Bezeichnung übereinstimmenden, im Inland jedoch nicht geschützten Marke war weder markenrechtlich zu beanstanden (vgl. BGHZ 173, 230 Tz. 21 ff. - CORDARONE) noch stellte er eine nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG unlautere Wettbewerbshandlung dar, da es schon an der Tatbestandsvoraussetzung einer Nachahmung von Waren eines Mitbewerbers fehlte.

  • BPatG, 29.04.2010 - 25 W (pat) 151/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Maxitrol" - bösgläubige

    Es müssten die vom BGH entwickelten Grundsätze der Entscheidung "Cordarone I" (GRUR 2008, 160) Anwendung finden, wonach ein Parallelimporteur, der eine im Ausland eingetragene, aber in Deutschland nicht geschützte Marke für die Kennzeichnung eines von ihm importierten und in Deutschland vertriebenen pharmazeutischen Produktes nutze, nicht bösgläubig handele.

    Im vorliegenden Fall sei zudem die angegriffene Marke zwischenzeitlich auf einen Parallelimporteur des betreffenden Arzneimittels übertragen worden, so dass nach der Entscheidung BGH GRUR 2008, 160 eine Bösgläubigkeit vorliegend in keinem Falle mehr angenommen werden könne.

    Zwar kann von einer Bösgläubigkeit der Anmeldung nicht bereits dann ausgegangen werden, wenn ein Anmelder den Umstand, dass einzelne Arzneimittel im Ausland unter nur dort, nicht aber im Inland geschützten Marken vertrieben werden, für eigene Zwecke ausnutzt, indem er die Bezeichnung im Inland für sich als Marke anmeldet und mit ihr gekennzeichnete - aus dem Ausland parallelimportierte - Arzneimittel vertreibt (vgl. BGH GRUR 2008, 160, Tz. 21 ff. - CORDARONE).

    Arzneimittels durften dieses unter der - vor der Erlangung des entsprechenden Markenschutzes durch die Markeninhaberin in Deutschland nicht geschützten - Bezeichnung "Maxitrol" im Inland vertreiben, da dies weder markenrechtlich zu beanstanden ist (vgl. BGH GRUR 2008, 160, Tz. 21 ff. - CORDARONE) noch eine nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG unlautere Wettbewerbshandlung darstellt.

    Die Grundsätze der Entscheidung BGH GRUR 2008, 160 - CORDARONE finden - ohne Wertungswiderspruch - auf die Markeninhaberin keine Anwendung.

    Zum einen gab es bei dem dortigen Sachverhalt keine dem hier vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Umstände, aus denen auf eine Absicht der Herstellerin, die betreffende Bezeichnung im Inland zu benutzen, geschlossen werden konnte (vgl. BGH GRUR 2008, 160, Tz. 21 - COR-DARONE).

    Zum anderen hat die dortige Markeninhaberin die betreffende Marke in einer rechtlich nicht zu beanstandenden Weise zum Zwecke der Kennzeichnung des betreffenden pharmazeutischen Präparats selber benutzt (vgl. BGH GRUR 2008, 160, Tz. 24, 25 - CORDARONE) und damit nicht die bloße Verwertung des betreffenden Markenrechts durch Verkauf oder Lizenzierung, sondern die Förderung des eigenen Wettbewerbs auf dem Arzneimittelmarkt und damit die Verfolgung eigener  legitimer  Interessen  bezweckt.  Schließlich  konnte auch - anders als im vorliegenden Fall - davon ausgegangen werden, dass die dortige Markeninhaberin gegen die dortigen Parallelimporteure nicht vorgeht (vgl. BGH GRUR 2008, 160, Tz. 26 - CORDARONE).

    Zwar hat der BGH in der vorgenannten Entscheidung eine sittenwidrige Behinderung anderer Parallelimporteure auch deswegen verneint, weil diese dann die Möglichkeit der Umkennzeichnung mit der betreffenden im Inland geschützten Herstellermarke hätten (vgl. BGH GRUR 2008, 160, Tz. 26 - CORDARONE).

    Fehlt es - anders als bei GRUR 2008, 160 - CORDARONE - an dem Willen des Markeninhabers, die betreffende Marke selber zu benutzen, sondern lassen - wie hier - die Gesamtumstände den Schluss zu, der Anmelder bzw. hier: die Markeninhaberin werde in rechtsmissbräuchlicher Weise versuchen, Dritte zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen, so kann die Möglichkeit der Umkennzeichnung durch die (weiteren) Parallelimporteure nicht zu Gunsten der Markeninhaberin ins Gewicht fallen.

  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 110/16

    form-strip II - Verletzung einer Unionsmarke: Einrede des Inhabers eines älteren

    Diese Sichtweise entspricht der zum harmonisierten Markenrecht ergangenen Senatsrechtsprechung, in der Priorität allein Zeichenrechten zugebilligt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 148/04, GRUR 2008, 160 Rn. 15 = WRP 2008, 226 - CORDARONE; Urteil vom 5. Februar 2009 - I ZR 167/06, GRUR 2009, 484 Rn. 43 = WRP 2009, 616 - METROBUS; Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 231/06, GRUR 2009, 1055 Rn. 52 = WRP 2009, 1533 - airdsl).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 9/06

    Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung

    Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes (vgl. auch Art. 6 PVÜ) ist es, wie das Bundespatentgericht mit Recht angenommen hat, an sich grundsätzlich rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe Zeichen im benachbarten Ausland als Marke für gleiche oder sogar identische Waren benutzt (BGHZ 173, 230 Tz. 19 - CORDARONE, m.w.N.).

    Auch ohne einen inländischen Besitzstand eines Vorbenutzers kann die Anmeldung einer Marke allerdings als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder den Inhaber eines wertvollen ausländischen Zeichens, der dieses demnächst auch auf dem inländischen Markt benutzen will, daran durch die mit der Eintragung der angemeldeten Marke verbundene zeichenrechtliche Sperre hindern will (BGHZ 173, 230 Tz. 21 - CORDARONE, m.w.N.).

    Zwar kann, wie das Bundespatentgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, von einer Bösgläubigkeit der Anmeldung nicht bereits dann ausgegangen werden, wenn ein Anmelder den Umstand, dass einzelne Arzneimittel im Ausland unter nur dort, nicht aber im Inland geschützten Marken vertrieben werden, für eigene Zwecke ausnutzt, indem er die Bezeichnung im Inland für sich als Marke anmeldet und mit ihr gekennzeichnete - aus dem Ausland parallelimportierte - Arzneimittel vertreibt (vgl. BGHZ 173, 230 Tz. 21 ff. - CORDARONE).

    Der Vertrieb des aus dem Ausland importierten Arzneimittels unter der mit der ausländischen Bezeichnung übereinstimmenden, im Inland jedoch nicht geschützten Marke war weder markenrechtlich zu beanstanden (vgl. BGHZ 173, 230 Tz. 21 ff. - CORDARONE) noch stellte er eine nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG unlautere Wettbewerbshandlung dar, da es schon an der Tatbestandsvoraussetzung einer Nachahmung von Waren eines Mitbewerbers fehlte.

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 5/08

    Rechtsmissbräuchlich- und Bösgläubigkeit der Anmeldung einer Marke

    Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes (vgl. auch Art. 6 PVÜ) ist es, wie das Bundespatentgericht mit Recht angenommen hat, an sich grundsätzlich rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe Zeichen im benachbarten Ausland als Marke für gleiche oder sogar identische Waren benutzt (BGHZ 173, 230 Tz. 19 - CORDARONE, m.w.N.).

    Auch ohne einen inländischen Besitzstand eines Vorbenutzers kann die Anmeldung einer Marke allerdings als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder den Inhaber eines wertvollen ausländischen Zeichens, der dieses demnächst auch auf dem inländischen Markt benutzen will, daran durch die mit der Eintragung der angemeldeten Marke verbundene zeichenrechtliche Sperre hindern will (BGHZ 173, 230 Tz. 21 - CORDARONE, m.w.N.).

    Zwar kann, wie das Bundespatentgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, von einer Bösgläubigkeit der Anmeldung nicht bereits dann ausgegangen werden, wenn ein Anmelder den Umstand, dass einzelne Arzneimittel im Ausland unter nur dort, nicht aber im Inland geschützten Marken vertrieben werden, für eigene Zwecke ausnutzt, indem er die Bezeichnung im Inland für sich als Marke anmeldet und mit ihr gekennzeichnete - aus dem Ausland parallelimportierte - Arzneimittel vertreibt (vgl. BGHZ 173, 230 Tz. 21 ff. - CORDARONE).

    Der Vertrieb des aus dem Ausland importierten Arzneimittels unter der mit der ausländischen Bezeichnung übereinstimmenden, im Inland jedoch nicht geschützten Marke war weder markenrechtlich zu beanstanden (vgl. BGHZ 173, 230 Tz. 21 ff. - CORDARONE) noch stellte er eine nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG unlautere Wettbewerbshandlung dar, da es schon an der Tatbestandsvoraussetzung einer Nachahmung von Waren eines Mitbewerbers fehlte.

  • LG Düsseldorf, 19.07.2017 - 2a O 200/13
    Nur wenn zur Kenntnis von der Benutzung besondere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Anmelders als wettbewerbswidrig erscheinen lassen, steht der markenrechtliche Territorialitätsgrundsatz der Anwendung des UWG nicht entgegen (vgl. nur BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 148/04 - CORDARONE Rn. 18; BGH, Urteil vom 10.01.2008 - I ZR 38/05 - AKADEMIKS Rn. 21; BGH, Beschluss vom 15.10.2015 - I ZB 69/14 - GLÜCKSPILZ Rn. 17).

    Als zweite Fallgruppe ist anerkannt die ohne eigenes schutzwürdiges Interesse erfolgte Anmeldung eines Zeichens, das von dem Dritten zwar im Inland noch nicht oder kaum benutzt ist, jedoch im Hinblick auf eine im Ausland überragende Verkehrsgeltung oder zumindest wertvolle Position einen Besitzstand in Gestalt einer gewissen inländischen Bekanntheit erreicht hat, die auch inländischen Fachkreisen und dem Anmelder selbst bekannt ist (BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 148/04 - CORDARONE Rn. 19; BGH, Urteil vom 10.01.2008 - I ZR 38/05 - AKADAMIKS Rn. 26).

    Dabei reicht es aus, dass eine Kenntnis der Auslandsbenutzung beim Anmelder jedenfalls hinreichend wahrscheinlich ist und sich ihm eine aufgrund der branchentypischen Gepflogenheiten naheliegende Inlandsbenutzungsabsicht des Dritten aufdrängen muss (BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 148/04 - CORDARONE Rn. 21; BGH, Urteil vom 10.01.2008 - I ZR 38/05 - AKADAMIKS, Rn. 30).

    Als dritte Fallgruppe kann die Geltendmachung einer eingetragenen Marke nach der Rechtsprechung unabhängig von einer Vorbenutzung durch den Gegner auch schon vor Ablauf der Schonfrist des gesetzlichen Benutzungszwangs dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Markeninhaber keinen ernsthaften generellen Benutzungswillen hat und weitere Missbrauchsumstände hinsichtlich der Ausübung hinzutreten (BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - I ZB 8/06 - Ivadal, Rn. 11; EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - C-529/07 - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli, Rn. 44), z.B. der Anmelder die Marke als Mittel des Wettbewerbskampfes zur Erzwingung sachfremder Vorteile einsetzen möchte (BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 148/04 - CORDARONE Rn. 18).

  • OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21

    "American Food and Drinks" - Abmahnung des Markeninhabers als Rechtsmissbrauch

    a) Den aus einer Marke hergeleiteten Ansprüchen kann einredeweise entgegen gehalten werden, dass auf Seiten des Markeninhabers Umstände vorliegen, die die Geltendmachung des markenrechtlichen Schutzes als eine wettbewerbswidrige Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2015 - I ZB 69/14, GRUR 2016, 380 - GLÜCKSPILZ; Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 - EROS; Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 148/04, BGHZ 173, 230 - CORDARONE; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 14 Rn. 55).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 208/05

    KLACID PRO

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 172/09

    RENNIE

  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 99/12

    Revisionsverfahren zur markenrechtlichen Zulässigkeit des Umpackens

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 30/05

    Lefax/Lefaxin

  • OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09

    Erschöpfung des Markenrechts beim Reimport von Arzneimitteln

  • BGH, 28.10.2010 - I ZB 13/10

    Grundsatz des gesetzlichen Richters: Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den

  • BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 85/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten" - zur

  • BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten (Wort-Bild-Marke)"

  • OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10

    Verletzung einer Gemeinschaftsmarke bei Parallelimport von Arzneimitteln:

  • LG Hamburg, 25.01.2011 - 312 O 237/10

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr zwischen der Bezeichnung "Yellow

  • OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 6 U 17/17

    Rechtserhaltende Benutzung und Schutzumfang einer für Immobilienvermietung und

  • BPatG, 11.05.2022 - 29 W (pat) 11/19
  • BPatG, 02.02.2022 - 29 W (pat) 11/19
  • BPatG, 15.11.2017 - 29 W (pat) 16/14

    10 AZR 63/14

  • BPatG, 28.04.2009 - 32 W (pat) 77/07

    Die bösgläubige Markenanmeldung

  • OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 208/12

    Ansprüche wegen Verletzung der Wortmarke "PINAR"

  • OLG Köln, 18.02.2009 - 6 U 87/08

    Verwechslungsgefahr zweier Marken für Mikrofasertücher

  • OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07

    Wettbewerbsrecht: Unlauterkeit einer Markenanmeldung und -eintragung durch einen

  • BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Toxic twins (Wort-Bild-Marke)"

  • BGH, 28.10.2010 - I ZB 12/10

    Markenrecht: Bindung des BPatG an rechtliche Beurteilung des BGH bei

  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 4 U 95/15

    Verwechslungsgefahr zweier Marken; Rechtsmissbräuchlichkeit der Anmeldung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-129/17

    Mitsubishi Shoji Kaisha und Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe -

  • BPatG, 17.06.2022 - 29 W (pat) 10/19
  • OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07

    "1 A Pharma ./. 1 Pharma"

  • OLG München, 01.12.2011 - 6 U 4556/07

    Abweisung der Klage auf Löschung einer Marke, da die Beklagte sich auf eine

  • OLG München, 12.11.2009 - 29 U 3255/09

    Markenrechtsschutz: Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildmarken mit

  • BPatG, 17.03.2022 - 30 W (pat) 6/19
  • BGH, 28.10.2010 - I ZB 14/10

    Verstoß gegen den Anspruch eines Markeninhabers auf rechtliches Gehör durch

  • OLG Frankfurt, 10.12.2020 - 6 W 126/20

    Verfahrensaussetzung nach § 148 ZPO im Hinblick auf anhängiges Löschungsverfahren

  • BPatG, 08.04.2015 - 29 W (pat) 118/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Nationale Volksarmee der

  • BPatG, 13.11.2023 - 28 W (pat) 42/20
  • BPatG, 13.11.2023 - 28 W (pat) 40/20
  • BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 224/03

    Eine Marke, die mit dem Ziel der Blockade bzw. Lizenzierung an Dritte eingetragen

  • BPatG, 13.11.2023 - 28 W (pat) 41/20
  • LG Hamburg, 14.07.2022 - 327 O 32/19

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch bei einem Angebot

  • BPatG, 22.04.2020 - 29 W (pat) 508/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "HELMUT RAHN" - Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 23.02.2011 - 26 W (pat) 516/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "xpress wir können sofort" (Wort-Bildmarke) -

  • BPatG, 30.12.2009 - 25 W (pat) 76/05
  • BPatG, 03.06.2020 - 29 W (pat) 46/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ALPHA PLUS PROFILE" - zur

  • OLG Hamburg, 12.07.2012 - 3 U 159/10

    Aufstockpackung - Verletzung einer Gemeinschaftsmarke durch Umpackung eines

  • BPatG, 30.08.2010 - 30 W (pat) 61/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Cali Nails (Wort-Bildmarke)" -

  • BPatG, 28.06.2023 - 28 W (pat) 40/20
  • BPatG, 08.12.2020 - 30 W (pat) 27/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Bildmarke (Herz mit gefiederten

  • BPatG, 28.05.2020 - 30 W (pat) 16/17
  • BPatG, 12.08.2009 - 26 W (pat) 156/03
  • BPatG, 09.07.2020 - 30 W (pat) 27/18
  • BPatG, 26.01.2017 - 30 W (pat) 8/14

    Anforderungen an den Nachweis der Bösgläubigkeit bei Anmeldung einer Marke i.S.d.

  • BPatG, 17.01.2013 - 25 W (pat) 25/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "stilisierter viereckiger Tacho

  • BPatG, 31.03.2011 - 25 W (pat) 16/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "pjur (Wort-Bild-Marke)" - kein

  • BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 225/03
  • LG Hamburg, 26.05.2009 - 312 O 726/08

    Wettbewerbsverstoß: Behinderung durch Markenanmeldung; Löschungsreife der

  • BPatG, 17.01.2013 - 25 W (pat) 26/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "stilisierter Tacho (Bildmarke)"

  • BPatG, 13.03.2014 - 30 W (pat) 16/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "VCV" - keine bösgläubige

  • LG Köln, 03.03.2009 - 33 O 285/08

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines inländischen Vertriebs von aus

  • BPatG, 19.08.2022 - 25 W (pat) 29/20
  • BPatG, 08.12.2010 - 26 W (pat) 188/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TVS Transfer Verbund System

  • BPatG, 07.04.2016 - 25 W (pat) 86/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Snowden" - keine bösgläubige Markenanmeldung

  • BPatG, 23.06.2016 - 30 W (pat) 4/16

    Markenbeschwerdeverfahren - erneute Anmeldung einer Marke - gleichlautende Marken

  • BPatG, 11.06.2015 - 30 W (pat) 32/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ChemSeal (Wort-Bild-Marke)" -

  • BPatG, 13.03.2014 - 30 W (pat) 17/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "VCM" - keine bösgläubige

  • BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
  • BPatG, 10.02.2022 - 30 W (pat) 3/20
  • BPatG, 21.05.2015 - 24 W (pat) 50/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "WECO" - zum

  • LG Köln, 03.03.2009 - 33 O 285/09

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines inländischen Vertriebs von aus

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht