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   BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61   

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https://dejure.org/1962,1413
BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61 (https://dejure.org/1962,1413)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1962 - I ZR 15/61 (https://dejure.org/1962,1413)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1962 - I ZR 15/61 (https://dejure.org/1962,1413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1962, 522
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 21, 78 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei; BGH GRUR 1958, 606, 608 - Kronenmarke; ebenso bereits RG in GRUR 1943, 345; 1944, 147)ist die Schutzwürdigkeit eines festen Besitzstandes, den der Verletzer eines fremden Kennzeichnungsrechtes erlangt hat, nicht davon abhängig, ob der Verletzer seinerseits ein Warenzeichen besitzt oder nicht.

    Dieser letzten Rechtsprechung des Reichsgerichts hat sich der erkennende Senat seit BGHZ 21, 78 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei - angeschlossen.

  • BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61
    Ähnlich wie in dem Urteil BGH GRUR 1958, 437, in dem eine Warengleichartigkeit zwischen Hemdenstoffen und Oberhemden - wenn auch mit abweichender Begründung im einzelnen - bejaht worden ist, kann die Frage der Warengleichartigkeit daher im gegenwärtigen Streitfall noch in der Revisionsinstanz geprüft und bejaht werden.
  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 39/55

    Warenzeichenschutz und Transitverkehr

    Auszug aus BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61
    Wie der erkennende Senat bereits früher (vgl. GRUR 1957, 231 - Astrawolle) ausgesprochen hat, greift der Verwirkungseinwand eher gegenüber einem unbenutzten Vorrats- oder Abwehrzeichen als bei der Verletzung eines ständig benutzten Zeichens durch.
  • BGH, 06.06.1958 - I ZR 78/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 21, 78 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei; BGH GRUR 1958, 606, 608 - Kronenmarke; ebenso bereits RG in GRUR 1943, 345; 1944, 147)ist die Schutzwürdigkeit eines festen Besitzstandes, den der Verletzer eines fremden Kennzeichnungsrechtes erlangt hat, nicht davon abhängig, ob der Verletzer seinerseits ein Warenzeichen besitzt oder nicht.
  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 15/60
    Auszug aus BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61
    Nach feststehender Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1961, 413 - Dolex) kann die Beklagte gegenüber diesem Warenzeichen keinen Vorrang für ARIBA unter Hinweis auf ihre älteren Benutzungshandlungen (1951-1954) beanspruchen, da unserem Warenzeichenrecht der Gedanke eines Vorbenutzungsrechts fremd ist.
  • RG, 01.07.1943 - II 15/43

    1. Welche Bedeutung hat es für die Verwechslungsfähigkeit zweier Warenzeichen,

    Auszug aus BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61
    Erst einige Zeit danach hat sich in der Rechtsprechung des Reichsgerichts ein Wendel der Rechtsüberzeugung dahin angebahnt, daß auf seiten des Verletzers weder eine allgemeine noch eine regionale Verkehrsgeltung gefordert werden kann, sondern daß es genügt, wenn der Verletzer durch länger andauernde, redliche und ungestörte Benutzung einer Bezeichnung einen Zustand geschaffen hat, der für ihn einen beachtlichen Wert verkörpert und der für ihn einen beachtlichen Wert verkörpert und der ihm daher nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß, sofern der Verletzte diesen Zustand durch sein Verhalten erst ermöglicht hat (vgl. RGZ 171, 147, 162, GRUR 1943, 339, 345; 1944, 147).
  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 142/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61
    Hingegen hat es übersehen, daß zumindest für den klanglichen Gesamteindruck erfahrungsgemäß nicht so sehr aus dem sprachlichen Zusammenhang herausgerissene einzelne Buchstaben oder Buchstabengruppen als vielmehr die natürliche Silbengliederung und die Vokalfolge bestimmend sind (vgl. BGH GRUR 1955, 415 - Arctuvan).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61
    Denn wie der Senat in GRUR 1961, 347, 350 - Almglocke - ausgesprochen hat, kommt eine Verwechslungsgefahr in dem Sinne, daß der flüchtige Verkehr zwei voneinander abweichende Warenkennzeichnungen als Hinweis auf Serienerzeugnisse ein und derselben Betriebsstätte ansieht, nur unter der doppelten Voraussetzung in Betracht, daß die beiden einander gegenübertretenden Kennzeichnungen den gleichen Wortstamm aufweisen, sowie daß dieser Stammbestandteil für die Betriebsstätte des rangbesseren Benutzers Hinweischarakter besitzt.
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61
    Eine erhöhte Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1952, 35 - Widia; 1956, 176 - Magirus; 1959, 184 - Quick), oder ein erweiterter Schutzbereich im Sinne von BGHZ 21, 93 [BGH 15.06.1956 - I ZR 105/54] - Spiegel, GRUR 1957, 283 - Karo -As - können immer nur soweit reichen, wie die Kennzeichnungskraft und die Verkehrsdurchsetzung das normale Maß überschreiten.
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

    Auszug aus BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61
    Eine erhöhte Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1952, 35 - Widia; 1956, 176 - Magirus; 1959, 184 - Quick), oder ein erweiterter Schutzbereich im Sinne von BGHZ 21, 93 [BGH 15.06.1956 - I ZR 105/54] - Spiegel, GRUR 1957, 283 - Karo -As - können immer nur soweit reichen, wie die Kennzeichnungskraft und die Verkehrsdurchsetzung das normale Maß überschreiten.
  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 161/13

    Markenschutz: Klangliche Verwechslungsfähigkeit von Buchstabenfolgen - IPS/ISP

    Vor allem aber hat es nicht hinreichend berücksichtigt, dass der Vokalfolge für die Frage der Übereinstimmung des klanglichen Gesamteindrucks von Kollisionszeichen regelmäßig besondere Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 15. Juni 1962 - I ZR 15/61, GRUR 1962, 522, 523 - Ribana; Urteil vom 15. Februar 2001 - I ZR 232/98, GRUR 2001, 1161, 1163 = WRP 2001, 1207 - ComNet/CompuNet).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Die Vokalfolge der Kollisionszeichen, der bei der Beurteilung des klanglichen Gesamteindrucks eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urt. v. 15.6.1962 - I ZR 15/61, GRUR 1962, 522, 523 - Ribana), weicht voneinander ab.
  • BGH, 22.04.1964 - Ib ZR 136/62

    Anmeldung eines Warenzeichens - Ansprüche aus einem Namensrecht und einem

    Für den Gesamteindruck eines Zeichens in klanglicher Hinsicht sind aber nicht so sehr aus dem sprachlichen Zusammenhang herausgerissene einzelne Buchstaben oder Buchstabenfolgen, sondern die natürliche Silbengliederung und die Vokalfolge bestimmend (BGH GRUR 1962, 522 f - Ribana).

    Angesichts der Tatsache, daß beide Zeichen eine verschiedene Vokalfolge aufweisen, ist nämlich davon auszugehen, daß den Anfangsbuchstaben beider Wörter im Verkehr eine erhöhte Beachtung zuteil wird (BGH GRUR 1962, 522 f - Ribana).

  • BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgesetzt (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; 1962, 522, 524 - Ribana; Urteil des erkennenden Senats vom 23. März 1966, Ib ZR 120/63, Modess zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62

    Pudelzeichen

    Wenn in der späteren Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in GRUR 1962, 522 (Ribana) beiläufig bemerkt wird, die damalige Zeicheninhaberin hätte sich nach einer billigenswerten Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG MuW XXVI, 287 - Pfarrer Kneipp; XXX, 567 - Brinkmann's Stolz) dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung ausgesetzt gesehen, falls sie ihre Zeichenanmeldung in Kenntnis der Vorbenutzung der von ihr bekämpften, nicht eingetragenen Kennzeichnung vorgenommen hätte, so war damit nicht zum Ausdruck gebracht, daß in Abweichung von den für diesen Einwand in der Dolex-Entscheidung a.a.O. aufgestellten Voraussetzungen hinfort nur auf die Kenntnis des Zeicheninhabers schlechthin abgestellt werden sollte.
  • BGH, 02.04.1969 - I ZR 47/67

    Einwilligung zur Löschung eines Zeichens beim Deutschen Patenamt - Erstreckung

    Für den ähnlichen Fall, daß ein inländischer Anmelder ein Warenzeichen anmeldet, von dem er weiß, daß es im Inland von einem anderen schon benutzt wird, ist in der Rechtssprechung seit langem anerkannt, daß eine solche Anmeldung wettbewerbswidrig sein kann (RG MuW XXVI 287 - Pfarrer Kneipp; MuW 30, 567 - Brinkmanns Stolz; BGH GRUR 1961, 413 - Dolex; 62, 522/524 - Ribana; GRUR 1967, 490/492 - Pudelzeichen).
  • BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66

    Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen

    Das kann schon deshalb nicht gebilligt werden, weil die Frage, ob Warenarten zeichenrechtlich gleichartig sind, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts im wesentlichen auf dem Gebiete der tatsächlichen Beurteilung liegt, und zwar insofern, als sie weitgehend von objektiven Voraussetzungen tatsächlicher Art abhängt, die für die Bildung der maßgebenden Verkehr sauf Fassung über die wirtschaftliche Nähe der zu vergleichenden Warenarten von Bedeutung sind (BGH GRUR 1958, 437, 441 - Tricoline; 1962, 522, 524 - Ribana; 1963, 572, 573 - Certo; 1964, 26 - Milburan; Baumbach-Hefermehl, Warenzeichenrecht, 9. Aufl., § 5 Rdz. 21 und 25; Tetzner. Warenzeichenrecht, § 5 Rdz. 24; von Gamm, Warenzeichenrecht, § 5 Rdz. 51).
  • BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 503/11

    Markenbeschwerdeverfahren "Vivendi/VIVANDA Ja natürlich (Wort-Bildmarke)" - keine

    Der Gesamtklang eines Wortes stellt nicht nur die bloße Summe einzelner Lautmerkmale dar, sondern bildet ein mit den Mitteln der Sprache nur schwer ausdrückbares Klanggefüge sich gegenseitig beeinflussender und teilweise miteinander verschmolzener Laute, die in ihrer Verbindung trotz formaler Gemeinsamkeiten oder Ähnlichkeiten oftmals ein insgesamt andersklingendes Ganzes ergeben (BGH GRUR 1962, 522, 523 Ribana).
  • BGH, 25.02.1982 - I ZR 4/80

    Gebrauch eines Warenzeichen ("Noris") oder Wortbildzeichens für die

    Die Beurteilung der Warengleichartigkeit liegt im wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet (BGH GRUR 1962, 522, 524 - Ribana - 1963, 572, 573 - Certo -) und ist deshalb revisionsrechtlich nur beschränkt nachprüfbar.
  • BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75

    Schutz von Volkswagen-Originalersatzteilen gegen Konkurrenzprodukte mit

    Für die Verwirkung, die nichts anderes ist als die Ablehnung der Rechtsverfolgung als wider Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB; BGH GRUR 1975, 69, 70 - Marbon), kommt es insoweit nicht darauf an, ob und wann die Klägerin Kenntnis von der Verletzungshandlung erhielt (BGH GRUR 1963, 430, 433 - Erdener Treppchen), sondern umgekehrt darauf, ob bei einer objektiven Beurteilung aus der Sicht des Verletzers (BGH GRUR 1960, 183, 186 - Kosaken-Kaffee), dieser - aufgrund der Art und Weise sowie des Umfangs seines eigenen Hervortretens in der Öffentlichkeit mit der beanstandeten Kennzeichnung - damit rechnen konnte, daß etwaige Verletzte davon Kenntnis erhalten oder jedenfalls erhalten müssen (BGH a.a.O. sowie BGH GRUR 1962, 522, 525 - Ribana).
  • BGH, 21.02.1969 - I ZR 40/67

    Verwechselungsgefahr von Waren (Damenstrümpfe) - Unterlassung der Vertreibung der

  • BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 13/62

    Rechtsmittel

  • BPatG, 26.06.2002 - 32 W (pat) 232/01
  • BPatG, 17.05.2000 - 29 W (pat) 86/99
  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 135/62

    Unterlassungsanspruch eines Schönheitspflegeherstellers gegen einen Konkurrenten

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