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   BGH, 24.05.2007 - I ZR 150/06   

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https://dejure.org/2007,7502
BGH, 24.05.2007 - I ZR 150/06 (https://dejure.org/2007,7502)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2007 - I ZR 150/06 (https://dejure.org/2007,7502)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - I ZR 150/06 (https://dejure.org/2007,7502)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vertriebsgebundene Ware und Werbung für Verkauf bei eBay - eBay-Recht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbung für Verkauf vertriebsgebundener Ware in eBay

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eBay

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Werbung für Verkauf vertriebsgebundener Ware in eBay ist kein wettbewerbswidriges Verhalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eBay

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02

    Verleiten zum Vertragsbruch durch Lieferanfrage eines gewerblichen Abnehmers

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - I ZR 150/06
    Das sehr allgemein gehaltene Schreiben fordert ebenso wie die Internetwerbung der Beklagten die angesprochenen Gewerbetreibenden nicht gezielt zum Verkauf vertriebsgebundener Ware auf der Plattform der Beklagten auf, sondern bezieht sich auf Kosmetikprodukte aller Art (vgl. auch OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 89 f.; Ohly in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 10/56; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 UWG Rdn. 10.36; Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, § 4 Nr. 10 Rdn. 31).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - I ZR 150/06
    Selbst bei unterstellter Kenntnis von dem Vertriebsbindungssystem der Klägerin zu 2 sind die Werbemaßnahmen der Beklagten nicht als gezieltes Hinwirken auf einen Vertragsbruch anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 11.1.2007 - I ZR 96/04, Tz 18 ff. - Außendienstmitarbeiter).
  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 210/94

    Wirksamkeit der fristgerechten Kündigung des Pachtvertrages über ein Lokal;

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - I ZR 150/06
    Ein unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch liegt vor, wenn gezielt und bewusst auf den Vertragsbruch eines anderen hingewirkt wird (BGH, Urt. v. 24.4.1997 - I ZR 210/94, GRUR 1997, 920, 921 = WRP 1997, 1176 - Automatenaufsteller, m.w.N.).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Ob der vorliegende Fall dabei - wie das Berufungsgericht angenommen hat - dem eines Online-Marktplatzes gleicht, und ob dessen Betreiber ebenfalls in keinem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit den Konkurrenten derjenigen Unternehmen steht, die dort substituierbare Waren anbieten (vgl. dazu OLG Koblenz, GRUR-RR 2006, 380 ff.; offengelassen BGH, Beschluss vom 24. Mai 2007 - I ZR 150/06, juris), bedarf hier keiner Entscheidung.
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