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   BGH, 26.03.2009 - I ZR 153/06   

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https://dejure.org/2009,497
BGH, 26.03.2009 - I ZR 153/06 (https://dejure.org/2009,497)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2009 - I ZR 153/06 (https://dejure.org/2009,497)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2009 - I ZR 153/06 (https://dejure.org/2009,497)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • Telemedicus

    Reifen Progressiv

  • Telemedicus

    Reifen Progressiv

  • webshoprecht.de

    Weiterbestehen eines einfachen abgeleiteten Nutzungsrechts bei Widerruf des ausschließlichen Nutzungsrechts

  • IWW
  • aufrecht.de

    Zum Fortbestand eines urheberrechtlichen Enkelrechts bei Wegfall des Mutterrechts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückfall der vom ausschließlichen Nutzungsrecht abgeleiteten einfachen Nutzungsrechte an den Urheber im Fall des wirksamen Rückrufs eines ausschließlichen Nutzungsrechts; Schicksal der "Enkelrechte" und "Tochterrechte" beim Erlöschen des "Mutterrechts"; Erlöschen der ...

  • czarnetzki.eu PDF

    Lizenzbestand nach Rückruf durch Urheber

  • Judicialis

    UrhG § 35; ; UrhG § 41

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Reifen Progessiv

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 35; UrhG § 41
    Rückfall der vom ausschließlichen Nutzungsrecht abgeleiteten einfachen Nutzungsrechte an den Urheber im Fall des wirksamen Rückrufs eines ausschließlichen Nutzungsrechts; Schicksal der "Enkelrechte" und "Tochterrechte" beim Erlöschen des "Mutterrechts"; Erlöschen der ...

  • rechtsportal.de

    UrhG § 35 ; UrhG § 41
    Rückfall der vom ausschließlichen Nutzungsrecht abgeleiteten einfachen Nutzungsrechte an den Urheber im Fall des wirksamen Rückrufs eines ausschließlichen Nutzungsrechts; Schicksal der "Enkelrechte" und "Tochterrechte" beim Erlöschen des "Mutterrechts"; Erlöschen der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reifen Progressiv

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Erlöschen von einfachen Nutzungsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 35, 41, 97 Abs. 1 UrhG
    Zum dinglichen Charakter des einfachen Nutzungsrechts / Das Abstraktionsprinzip im Urheberrecht

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Einfaches Nutzungsrecht erlischt nicht, wenn vorgelagertes ausschließliches Nutzungsrecht zurückgerufen wird / § 41 UrhG

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Erlöschen eines ausschließlichen Nutzungsrechts wegen Nichtausübung führt nicht zum Erlöschen eines davon abgeleiteten einfachen Nutzungsrechts - Reifen Progressiv

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Das Erlöschen von Nutzungsrechten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Schicksal" eines untergeordneten Nutzungsrechts

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Software-Sublizenzen bestehen bei Rückruf weiter

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Reifen Progressiv

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Erlöschen der Sublizenz bei Rückruf

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Abstraktionsprinzip im Urheberrecht und der BGH

  • bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    Urheberrecht - Nichtausübung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes - Erlöschen des Mutterrechts

  • ifross.org (Kurzinformation)

    BGH lehnt Erlöschen von Sublizenzen bei Widerruf der Hauptlizenz ab

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Verhältnis von Mutter- und Tochter- und Enkelrechten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unterlizenzen von Hauptlizenzen unabhängig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unterlizenzen von Hauptlizenzen unabhängig

Besprechungen u.ä. (2)

  • gewrs.de PDF, S. 30 (Kurzanmerkung)

    Reifen Progressiv - Fortbestand eines Nutzungsrechts zweiter Stufe nach Erlöschen des Nutzungsrechts erster Stufe

  • boetticher.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Weitreichende Folgen der BGH-Entscheidungen "Take Five" und "M2Trade" für die Vertragspraxis im gesamten Lizenzrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 180, 344
  • NJW-RR 2010, 186
  • MDR 2009, 1291
  • GRUR 2009, 946
  • MMR 2009, 838
  • K&R 2009, 712
  • ZUM 2009, 852
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Da die (ausdrückliche oder konkludente) Überlassung eines urheberrechtlichen (einfachen oder ausschließlichen) Nutzungsrechts dinglichen Charakter hat (vgl. BGHZ 180, 344 Tz. 20 - Reifen Progressiv, m.w.N.), muss die (konkludente) Willenserklärung, mit der der Urheber einem Dritten ein Nutzungsrecht einräumt, den Anforderungen an (dingliche) Verfügungen über Rechte genügen.
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 70/10

    Auswirkung der Beendigung eines Lizensvertrages

    Das Erlöschen der Hauptlizenz führt in aller Regel auch dann nicht zum Erlöschen der Unterlizenz, wenn der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein einfaches Nutzungsrecht gegen fortlaufende Zahlung von Lizenzgebühren eingeräumt hat und die Hauptlizenz nicht aufgrund eines Rückrufs wegen Nichtausübung, sondern aus anderen Gründen (hier: Kündigung des Hauptlizenzvertrages wegen Zahlungsverzugs) erlischt (Fortführung BGH, 26. März 2009, I ZR 153/06, BGHZ 180, 344 - Reifen Progressiv).

    Der Senat hat in der Entscheidung "Reifen Progressiv" (Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 153/06, BGHZ 180, 344) für den Fall, dass der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein einfaches Nutzungsrecht gegen Zahlung einer einmaligen Lizenzgebühr eingeräumt hat, entschieden, dass ein einfaches Nutzungsrecht, das sich von einem ausschließlichen Nutzungsrecht ableitet, nicht erlischt, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht aufgrund eines wirksamen Rückrufs des Nutzungsrechts durch den Urheber wegen Nichtausübung (§ 41 UrhG) erlischt.

    Das lässt darauf schließen, dass auch das Erlöschen eines Nutzungsrechts nach der Vorstellung des Gesetzgebers nicht zum Entfallen der daraus abgeleiteten Nutzungsrechte führen muss (BGHZ 180, 344 Rn. 19 - Reifen Progressiv).

    Es wäre daher auch unter Berücksichtigung der Interessen des Hauptlizenzgebers unbillig, wenn der Unterlizenznehmer mit dem Erlöschen der Hauptlizenz seine Unterlizenz verlöre (vgl. BGHZ 180, 344 Rn. 16 - Reifen Progressiv).

  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 129/08

    UsedSoft

    Ein gutgläubiger Erwerb urheberrechtlicher Nutzungsrechte ist nicht möglich (BGH, Urteil vom 12. Februar 1952 - I ZR 115/51, BGHZ 5, 116, 119 - Parkstraße 13; Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 153/06, BGHZ 180, 344 Rn. 19 - Reifen Progressiv).
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 24/11

    Take Five

    Das Erlöschen der Hauptlizenz führt in aller Regel auch dann nicht zum Erlöschen der Unterlizenz, wenn der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerlösen eingeräumt hat und die Hauptlizenz nicht aufgrund eines Rückrufs wegen Nichtausübung, sondern aus anderen Gründen (hier: einvernehmliche Aufhebung des Hauptlizenzvertrages) - erlischt (Fortführung BGH, 26. März 2009, I ZR 153/06, BGHZ 180, 344 - Reifen Progressiv).

    Der Senat hat im Urteil "Reifen Progressiv" vom 26. März 2009 (I ZR 153/06, BGHZ 180, 344) für den Fall, dass der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein einfaches Nutzungsrecht gegen Zahlung einer einmaligen Lizenzgebühr eingeräumt hat, entschieden, dass ein einfaches Nutzungsrecht, das sich von einem ausschließlichen Nutzungsrecht ableitet, nicht erlischt, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht aufgrund eines wirksamen Rückrufs des Nutzungsrechts durch den Urheber wegen Nichtausübung (§ 41 UrhG) erlischt.

    Das lässt darauf schließen, dass auch das Erlöschen eines Nutzungsrechts nach der Vorstellung des Gesetzgebers nicht zum Entfallen der daraus abgeleiteten Nutzungsrechte führen muss (BGHZ 180, 344 Rn. 19 - Reifen Progressiv).

    Auch dies muss der Hauptlizenzgeber jedoch hinnehmen, da er der Einräumung weiterer ausschließlicher Nutzungsrechte durch den Hauptlizenznehmer zugestimmt (§ 35 Abs. 1 Satz 1 UrhG) und daher damit hat rechnen müssen, dass sein ausschließliches Nutzungsrecht beim Rückfall um die Unterlizenznehmern eingeräumten ausschließlichen Nutzungsrechte geschmälert ist (vgl. BGHZ 180, 344 Rn. 24 - Reifen Progressiv).

  • LG Köln, 18.08.2022 - 14 O 350/21

    Das Foto von einer Fototapete

    Da ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten im Urheberrecht ausscheidet (allgemeine Meinung, vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - I ZR 129/08 - UsedSoft; BGH, Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 153/06 - Reifen Progressiv; Wandtke/Grunert in: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Auflage 2014, Vor §§ 31 f., Rn. 47, mit weiteren Nachweisen), schließt dies eine Überprüfung der Rechtekette mit ein, von der ein etwaiger Lizenzgeber seine behauptete Rechtsposition ableitet.
  • LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11

    Insolvenzverfahren: Insolvenzfestigkeit von einfachen Patentlizenzen

    Nicht nur die ausschließlichen, sondern auch die einfache Nutzungsrechte seien dinglicher Natur und unterlägen nicht einer schuldrechtlichen fortwährenden Beschaffungs- und Vermittlungspflicht (vgl. ZUM-RD 2007, 498 ff. - ERC Ingolstadt, BGH GRUR 2009, 946 - Reifen Progressiv; GRUR 2010, 628 - Vorschaubilder; vgl. hierzu auch Rechtsgutachten von Prof. Dr. H. H., Anlage K 11).

    Der BGH habe in seiner Entscheidung "Reifen Progressiv" (vgl. GRUR 2009, 946) höchstrichterlich - wenn auch für Urheber- und Leistungsschutzrechte - bestätigt, dass einfache Nutzungsrechte ebenso wie ausschließliche Nutzungsrechte dinglich wirkten.

    Zum einen gilt es in diesem Zusammenhang, die Entscheidung "Reifen Progressiv" des BGH zu berücksichtigen (vgl. GRUR 2009, 946), in der festgestellt wurde, das einfache urheberrechtliche Nutzungsrecht habe dinglichen Charakter.

  • LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10

    Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des

    Mit Urteil vom 26.03.2009 (I ZR 153/06 - GRUR 2009, 946 - Reifen Progressiv ) hat der I. Senat des Bundesgerichtshofs zum Urheberrecht entschieden, dass das einfache Nutzungsrecht ebenso wie das ausschließliche keinen schuldrechtlichen sondern dinglichen Charakter hat.
  • OLG München, 20.01.2011 - 29 U 2626/10

    Urheberrechtsverletzung: Fortbestehen einer Unterlizenz an einem Musikwerk bei

    Dieser Beurteilung stehe die einzelfallbezogene, in tatsächlicher Hinsicht mit dem Streitfall nicht vergleichbare Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Reifen Progressiv " (GRUR 2009, 946 ff.) nicht entgegen.

    In seinem Urteil "Reifen Progressiv" hat der Bundesgerichtshofentschieden, dass jedenfalls im Fall des Rückrufs der Hauptlizenz wegen Nichtausübung abgeleitete Unterlizenzen bestehen blieben (BGH GRUR 2009, 946 Tz. 17).

    Die mit dem Erlöschen abgeleiteter Nutzungsrechte für den vorliegenden Fall relevanten Rechtsfragen sind durch das Urteil des Bundesgerichtshofs "Reifen Progressiv" (GRUR 2009, 946) hinreichend geklärt.

  • OLG Brandenburg, 30.03.2010 - 6 U 76/06

    Beendigung eines Hauptlizenzvertrages über Computersoftware für

    Nunmehr hat der BGH in seiner Entscheidung "Reifen Progressiv" (Urteil vom 26.3.2009, I ZR 153/06, zitiert nach Juris) entschieden, dass ein einfaches Nutzungsrecht, das sich von einem ausschließlichen Nutzungsrecht ableitet, nicht erlischt, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht aufgrund eines wirksamen Rückrufs wegen Nichtausübung erlischt.
  • LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19

    Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts

    Sowohl die Einräumung von Nutzungsrechten als auch die datenschutzrechtliche Einwilligung sind von der vertraglichen Verpflichtung hierzu zu trennende und von dieser grundsätzlich unabhängige selbstständige Rechtshandlungen - die Nutzungsrechtseinräumung ein Rechtsgeschäft dinglichen Charakters (vgl. BGH, Urt. v. 26.03.2009, I ZR 153/06, GRUR 2009, 946 Rn. 18 ff. - Reifen-Progressiv), die datenschutzrechtliche Einwilligung eine zumindest rechtsgeschäftsähnliche Handlung (vgl. Spindler/Dalby in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl. 2019, Art. 7 DSGVO Rn. 11 m. w. Nachw. sowie zum Streitstand der dogmatischen Einordnung BeckOK-DatenschutzR/ Stemmer , 31. Ed., Stand: 01.02.2020, Art. 7 DSGVO Rn. 28).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2021 - 4 U 484/20

    Löschung eines auf Facebook geposteten Beitrags: Nichtigkeit der

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2018 - 15 U 29/17
  • LG Köln, 30.04.2020 - 14 O 169/19
  • OLG München, 20.01.2011 - 29 U 4446/10

    Urheberrechtsvertragsrecht: Auswertung eines Films auf Blu-ray-Disc als

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