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   BGH, 18.04.1985 - I ZR 155/83   

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https://dejure.org/1985,1315
BGH, 18.04.1985 - I ZR 155/83 (https://dejure.org/1985,1315)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1985 - I ZR 155/83 (https://dejure.org/1985,1315)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1985 - I ZR 155/83 (https://dejure.org/1985,1315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Werbung für "Sportartikel" - Antrag auf ein Verbot der Werbung für Sportartikel mittels Inserats und / oder Tageszeitungsbeilagen - Irreführung der Verbraucher bei nicht sofortiger Lieferbarkeit einer angekündigten Ware am ersten Tage nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    "Tennisschuhe"; Lieferfähigkeit einer Ware am ersten Tag nach Erscheinen der Werbung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2333
  • MDR 1985, 822
  • GRUR 1985, 980
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 35/80

    Würdigung des umstrittenenen Verhaltens in Fällen der Irreführung - Objektiv

    Auszug aus BGH, 18.04.1985 - I ZR 155/83
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist bereits anerkannt worden, daß der Verkehr bei einer derartigen Werbung jedenfalls nicht erwarte, daß sie sich auch auf Fälle beziehen solle, in denen die Ware aus Gründen höherer Gewalt oder sonst ohne Verschulden nicht zum Verkauf gestellt werden könne, weil bekanntermaßen im kaufmännischen Verkehr beim Bezug von Waren gelegentlich Umstände eintreten können, die eine rechtzeitige Bereitstellung verhindern können, deren Eintritt aber im Zeitraum der Werbung auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vorauszusehen ist (SenUrt. v. 27.5.1982 - I ZR 35/80, GRUR 1982, 681, 682 = WRP 1982, 642 - Skistiefel).
  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 74/82

    Anforderungen an die Bevorratung einer beworbenen Ware; Umfang der

    Auszug aus BGH, 18.04.1985 - I ZR 155/83
    Der Begriff des Sportartikels, den die Beklagte dabei als unbestimmt rügt, bezeichnet, wie der Senat in einer insoweit gleichliegenden Sache entschieden hat, in einer sowohl für die Beklagte als auch für das Vollstreckungsgericht noch ausreichend deutlichen Weise die Ware, die gemeint ist (vgl. BGH, Urt. v. 15.3.1984, I ZR 74/82, GRUR 1984, 593, 594 = WRP 1984, 394 - adidas-Sportartikel).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Mehrere mit der Klage vorgetragene gleichartige Verletzungshandlungen, auf die ein Unterlassungsantrag mit einem bestimmten Klageziel gestützt wird, bilden dabei einen einheitlichen Klagegrund (vgl. dazu BGH, Urt. v. 18.4.1985 - I ZR 155/83, GRUR 1985, 980, 982 = WRP 1985, 484 - Tennisschuhe).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

    Mehrere mit der Klage vorgetragene gleichartige Verletzungshandlungen, auf die ein Unterlassungsantrag mit einem bestimmten Klageziel gestützt wird, bilden einen einheitlichen Klagegrund (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1985 - I ZR 155/83, GRUR 1985, 980, 982 = WRP 1985, 484 - Tennisschuhe; Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 272/02, BGHZ 166, 253 Rn. 26 - Markenparfümverkäufe).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Die Verkehrserwartung schließt allerdings auch die Möglichkeit ein, daß der Werbende aus Gründen höherer Gewalt oder sonst ohne Verschulden an der Einhaltung der Werbeaussage gehindert sein kann, weil bekanntermaßen im kaufmännischen Verkehr beim Bezug von Waren gelegentlich Umstände eintreten können, die eine rechtzeitige Bereitstellung der Waren verhindern, deren Eintritt aber im Zeitraum der Werbung - selbst bei Anwendung der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt - nicht vorauszusehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 27.5.1982 - I ZR 35/80, GRUR 1982, 681, 682 = WRP 1982, 642 - Skistiefel; Urt. v. 18.4.1985 - I ZR 155/83, GRUR 1985, 980, 981 = WRP 1985, 484 - Tennisschuhe; Urt. v. 30.3.1989 - I ZR 33/87, GRUR 1989, 609, 610 = WRP 1989, 570 - Fotoapparate).

    Steht - wie hier - fest, daß eine in der Werbung angekündigte Ware entgegen der Verbrauchererwartung zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht vorrätig ist, so ist es aber grundsätzlich Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Lieferstörung und für die Einhaltung der kaufmännischen Sorgfaltspflichten sprechen (vgl. BGH GRUR 1982, 681, 683 - Skistiefel; BGH, Urt. v. 21.4.1983 - I ZR 15/81, GRUR 1983, 582, 583 = WRP 1983, 553 - Tonbandgerät; BGH GRUR 1985, 980, 981 - Tennisschuhe).

  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97

    Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge

    Hinsichtlich letzterer ist davon auszugehen, daß die Erwartung des Verkehrs die Möglichkeit einschließt, daß der Kaufmann aus Gründen höherer Gewalt oder ohne Verschulden trotz sorgfältiger Einkaufs- und Vorratskalkulation an der Einhaltung der Werbeaussage gehindert ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 27.5.1982 - I ZR 35/80, GRUR 1982, 681, 682 = WRP 1982, 642 - Skistiefel; Urt. v. 18.4.1985 - I ZR 155/83, GRUR 1985, 980, 981 = WRP 1985, 484 - Tennisschuhe).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

    a) Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß eine Werbung grundsätzlich als irreführend zu beurteilen ist, wenn beworbene Waren, die - wie hier - zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht oder nicht in genügender Menge vorrätig sind und von den Interessenten im Verkaufslokal erworben werden können (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 27.5.1982 - I ZR 35/80, GRUR 1982, 681, 682 = WRP 1982, 642 - Skistiefel; Urt. v. 18.4.1985 - I ZR 155/83, GRUR 1985, 980, 981 = WRP 1985, 484 - Tennisschuhe; Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 43/84, GRUR 1987, 52, 53 = WRP 1987, 101 - Tomatenmark; Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 95/85, GRUR 1988, 311, 312 = WRP 1987, 670 - Beilagen-Werbung; Urt. v. 25.6.1992 - I ZR 136/90, GRUR 1992, 858, 859 - Clementinen).
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 199/11

    Die Deutsche Telekom AG darf nicht Verbrauchern den Erhalt eines Auftrags

    Mehrere mit der Klage vorgetragene gleichartige Verletzungshandlungen, auf die ein Unterlassungsantrag mit einem bestimmten Klageziel gestützt wird, bilden dabei einen einheitlichen Klagegrund (vgl. BGH, GRUR 1985, 980 [982] = WRP 1985, 484 - Tennisschuhe; Urt. v. 15.03.2012 - I ZR 137/10 [Rn. 17] - Converse II), auch wenn sie nacheinander in den Prozess eingeführt werden (vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2012, 46. Kapitel, Rn. 18).
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 211/84

    "Kabinettwein"; Vorzeitige Erschöpfung des Vorrats gesondert beworbener Waren;

    Zwar entzieht sich die Frage, für welche Zeitdauer der Verkehr mit dem Vorhandensein der angebotenen Ware rechnet, einer schematischen Beantwortung (vgl. BGH, Urt. v. 27.5.1982 - I ZR 35/80, GRUR 1982, 681, 683 - Skistiefel; Urt. v. 15.3.1984 - I ZR 74/82, GRUR 1984, 593, 595 - adidas-Sportartikel; Urt. v. 18.4.1985 - I ZR 155/83, GRUR 1985, 980, 981 - Tennisschuhe; Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 43/84, GRUR 1987, 52, 53 - Tomatenmark).

    Es ist dem Publikum bekannt, daß sich einerseits im kaufmännischen Verkehr beim Warenbezug unvorhersehbare Hindernisse einstellen können und daß sich andererseits die tatsächliche Nachfrage auch bei sorgfältiger Vorausplanung nicht immer genau abschätzen läßt (vgl. BGH, Urt. v. 18.4.1985, a.a.O. - Tennisschuhe).

  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84

    Tomatenmark; Irreführung des Verkehrs wegen Nichtlieferbarkeit eines von mehreren

    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt worden, daß der Verkehr einer vergleichbaren Anzeigenwerbung in der Regel die Angabe entnimmt, die angebotene Ware sei verfügbar, und daß eine Irreführung i.S. des § 3 UWG in Betracht komme, wenn diese Erwartung nicht erfüllt werde (GRUR 1982, 681, 682 - Skistiefel; GRUR 1985, 980 - Tennisschuhe).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 20 U 130/01

    Anforderungen an die Bevorratung branchenfremder Aktionsartikel

    Das Landgericht hat antragsgemäß die Werbung für alle Produkte mit "Aktions"-Preisen verboten, wobei dann folgerichtig auch nicht mehr ins Gewicht fiel, dass das Landgericht hinsichtlich der Schuhspanner (zutreffend, vgl. BGH NJW 85, 2333, 2334 - Tennisschuhe) einen Wettbewerbsverstoß bzw. eine Irreführung verneint hat.
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 33/87

    "Fotoapparate"; Irreführung über die Bevorratung einer besonders beworbenen Ware

    Eine Werbung ist grundsätzlich als irreführend im Sinne des § 3 UWG anzusehen, wenn eine in der Publikumswerbung angebotene Ware zu dem angekündigten Zeitpunkt nicht oder nicht in einer ausreichenden Menge vorhanden ist (BGH, Urt. v. 27.5.1982 - I ZR 35/80, GRUR 1982, 681, 682 - Skistiefel; Urt. v. 5.5.1983 - I ZR 46/81, GRUR 1983, 650 - Kamera; Urt. v. 15.3.1984 - I ZR 74/82, GRUR 1984, 593, 595 - adidas-Sportartikel; Urt. v. 18.4.1985 - I ZR 155/83, GRUR 1985, 980, 981 - Tennisschuhe; Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 43/84, GRUR 1987, 52, 53 - Tomatenmark; Urt. v. 22.1.1987 - I ZR 211/84, GRUR 1987, 371, 372 - Kabinettwein; Urt. v. 25.3.1987 - I ZR 61/85, GRUR 1987, 835, 837 - Lieferbereitschaft; Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 95/85, GRUR 1988, 311, 312 - Beilagen-Werbung).
  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 101/86

    Konfitüre; Irreführung des Verkehrs durch unrichtige Preisauszeichnung

  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 95/85

    "Beilagen-Werbung"; Nicht-Lieferbarkeit einer Ware als Irreführung

  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 74/97

    Bevorratung von Artikeln in einer Werbebeilage

  • OLG Stuttgart, 02.10.1992 - 2 W 56/92

    Irreführung durch Bewerbung eines nicht vorrätigen, besonders preisgünstigen

  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 206/08

    Telefonvertrag - Irreführung durch Zusendung von Verträgen ohne vorherigen

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